Bohemier
06.03.2008, 16:05
Hi,
zunächst mal hab ich Doktortitel, Fachkunde Rettungsdienst und Zusatzbezeichnung Notfallmedizin. Und ich habe ein "Arzt"-Rückenschild und ein "Notarzt"-Rückenschild.
Wenn ich z.B. bei Veranstaltungen tätig bin, ist es häufig so, daß ein RTW bzw. ein SanTeam inkl. NA-Rucksack vom Hilfsdienst gestellt werden. Sehr oft sind aber keine Morphine an Bord, weil diese nicht mehr vorgehalten werden. Eigene Morphine bringe ich nicht mit, da ich zu Hause keinen vorgeschriebenen Tresor habe um sie aufzubewahren. In solchen Fällen habe ich dann das "Arzt"-Schild am Rücken.
Wenn der Veranstalter bzw. der Hilfsdienst Morphine stellt (kommt häufig vor, daß man bei Dienstantritt ein versiegeltes Ampullarium ausgehändigt bekommt) oder wenn ich im normalen Dienst auf dem NEF sitze, dann kommt das "Notarzt"-Rückenschild zum Einsatz.
Ich mache es also von meinen Möglichkeiten bzw. der Vorhaltung abhängig. Wer Hilfe braucht und vom Arzt behandelt wird, der bekommt das maximal Mögliche mit den vorhandenen Mitteln.
Sich als Notarzt zu bezeichnen bzw. als solcher zu erkennen zu geben setzt für mich voraus, daß ein Patient auch das Anrecht haben muß, nach den aktuellen Standards der Notfallmedizin behandelt zu werden - und dazu gehört z.B. auch die Möglichkeit der Fentanylgabe. Das Notarztschild ist für mich also die Übernahme einer Verantwortung, die auch die Vorhaltung gewisser Standards voraussetzt.
Zu den Standards gehören für mich auch der Nachweis mindestens einer Fachkunde.
Die Ankündigung "Notarzt" bzw. "Notfallmedizin" auf Visitenkarten, Briefköpfen oder Praxisschildern (natürlich zum Zwecke der Werbung, wozu sonst) setzt soweit ich weiß, die Zusatzbezeichnung voraus. Man kann schließlich auch nicht Radiologe ans Schild meißeln, nur weil man die vorgeschriebene Röntgen-Fachkunde gemacht hat. Alles andere ist für mich "mit falschen Federn schmücken"...
Lieg ich da richtig?
zunächst mal hab ich Doktortitel, Fachkunde Rettungsdienst und Zusatzbezeichnung Notfallmedizin. Und ich habe ein "Arzt"-Rückenschild und ein "Notarzt"-Rückenschild.
Wenn ich z.B. bei Veranstaltungen tätig bin, ist es häufig so, daß ein RTW bzw. ein SanTeam inkl. NA-Rucksack vom Hilfsdienst gestellt werden. Sehr oft sind aber keine Morphine an Bord, weil diese nicht mehr vorgehalten werden. Eigene Morphine bringe ich nicht mit, da ich zu Hause keinen vorgeschriebenen Tresor habe um sie aufzubewahren. In solchen Fällen habe ich dann das "Arzt"-Schild am Rücken.
Wenn der Veranstalter bzw. der Hilfsdienst Morphine stellt (kommt häufig vor, daß man bei Dienstantritt ein versiegeltes Ampullarium ausgehändigt bekommt) oder wenn ich im normalen Dienst auf dem NEF sitze, dann kommt das "Notarzt"-Rückenschild zum Einsatz.
Ich mache es also von meinen Möglichkeiten bzw. der Vorhaltung abhängig. Wer Hilfe braucht und vom Arzt behandelt wird, der bekommt das maximal Mögliche mit den vorhandenen Mitteln.
Sich als Notarzt zu bezeichnen bzw. als solcher zu erkennen zu geben setzt für mich voraus, daß ein Patient auch das Anrecht haben muß, nach den aktuellen Standards der Notfallmedizin behandelt zu werden - und dazu gehört z.B. auch die Möglichkeit der Fentanylgabe. Das Notarztschild ist für mich also die Übernahme einer Verantwortung, die auch die Vorhaltung gewisser Standards voraussetzt.
Zu den Standards gehören für mich auch der Nachweis mindestens einer Fachkunde.
Die Ankündigung "Notarzt" bzw. "Notfallmedizin" auf Visitenkarten, Briefköpfen oder Praxisschildern (natürlich zum Zwecke der Werbung, wozu sonst) setzt soweit ich weiß, die Zusatzbezeichnung voraus. Man kann schließlich auch nicht Radiologe ans Schild meißeln, nur weil man die vorgeschriebene Röntgen-Fachkunde gemacht hat. Alles andere ist für mich "mit falschen Federn schmücken"...
Lieg ich da richtig?