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Con
15.10.2006, 16:49
Wir hatten letzte Nacht eine interessante Diskussion über die Delegation ärztlicher Tätigkeiten an bzw. die Durchführung ärztlicher Tätigkeiten durch Pflegepersonal auf der Intensivstation. Mich interessiert Eure persönliche Meinung ( pflegerischer- und ärztlicherseits ), nicht die Stellungnahmen oder Empfehlungen irgendwelcher Berufsverbände. Grundlage war der Artikel in "Die Schwester Der Pfleger" Ausgabe 9.06 Seiten 690 bis 694.

Welche "ärztlichen" Tätigkeiten führt das Pflegepersonal auf Euren Stationen bereits durch?

Welche Tätigkeiten sind in Euren Augen im Notfall( unmittelbare Lebensgefahr für den Patienten ) vom Pflegepersonal durchführbar?

Welche Tätigkeiten sind in der täglichen Routine vom Pflegepersonal durchführbar?

Was geht gar nicht?

Bin mal gespannt was rauskommt.

RS-USER-Schädelspalter
17.10.2006, 09:11
Hallo Con,
vielleicht könntest Du kurz zusammenfassen, was in "Die Schwester Der Pfleger" Ausgabe 9.06 Seiten 690 bis 694 steht.

Was die Maßnahmen bei akuter Lebensgefahr angeht, würde ich den Handlungsspielraum des Pflegepersonals sehr weit fassen. Allerdings ist ja auch immer mindestens ein Arzt in Rufweite. Wenn der gleichzeitig mit etwas ebenso Wichtigem beschäftigt sein sollte, wird ja wohl für ein "fangt schonmal an..." oder "macht mal so weiter, bin gleich wieder da" Zeit sein.
Es gibt ja nur wenige von Gesetz wegen "nicht delegationsfähige" Tätigkeiten (Bluttransfusionen, Operationen,...). Bei fast allem kann man sich eine Konstellation ausdenken, in der man durch "rechtfertigenden Notstand" abgesichert ist.

meine Meinung D:-)

RS-USER-Bärentöter
17.10.2006, 09:17
leider gibt es sehr viel Pflegepersonal (o.k., weniger auf Intensivstation), die jegliche "ärztliche" Tätigkeit ablehnen und sich damit selber zu Bettenmachern und Ausscheidungenentsorgern degradieren.

RS-USER-Küchenhexe
17.10.2006, 13:51
Bei einem Praktikum in einer Hautambulanz wurde neulich erklärt, daß Pricktests eigentlich auch von einer Schwester oder anderem nichtäztlichen Personal durchgeführt werden könnten (von den Fähigkeiten her - und zwar locker). Allerdings wäre der verantwortliche Arzt im Falle eines allergischen Schocks dran, denn das sei eine Tätigkeit, die nicht delegiert werden dürfe. Leider kenne ich die entsprechenden rechtlichen Grundlagen nicht, aber die OÄ weiß wahrscheinlich, wovon sie redet.

Con
18.10.2006, 13:45
Tut mir leid, mein Fehler.

In einer Umfrage vom Dominikus Krankenhaus GmbH Berlin wurden 224 Fragebögen an ärztliche und pflegerische Mitarbeiter von acht verschiedenen Krankenhäusern verschickt. In der anonymisierten Befragung sollte erhoben werden, was sich Pflegekräfte und Ärzte aktuell zum Thema Delegation vorstellen könnten.

Die folgenden Aufgaben wurden abgefragt:
- Blutentnahme durch Venenpunktion
- Intramuskuläre Injektionen
- Punktion und intravenöse Injektionen
- Anhängen von Infusionen
- i.v. - Antibiotikagaben
- Verabreichen von Transfusionen
- Legen periphervenöser Zugänge
- Legen zentralvenöser Zugänge
- Patientenaufklärung vor ausgewählten operativen Eingriffen
- Patientenaufklärung vor Narkose / Regionalanästhesie
- Durchführung Abdomensonographie
- Durchführung Echokardiographie
- Auswertung Langzeit - EKG
- Oro- / nasotracheale Intubation
- Durchführung von Narkosen bei ASA 1 - Patienten
- Durchführung von Narkosen bei ASA 2 - Patienten
- 1. Assistenz bei OP
- 2. Assistenz bei OP
- Codierung nach DRG - Richtlinien

Das Ergebnis der Umfrage halte ich noch etwas zurück.

Ich möchte diese Punkte noch um:
- Blutentnahme durch arterielle Punktion
- Legen arterieller Zugänge
erweitern.

Wie gesagt, mich interessiert Eure persönliche Einschätzung.

Con
18.10.2006, 14:05
Original geschrieben von Schädelspalter
...
Was die Maßnahmen bei akuter Lebensgefahr angeht, würde ich den Handlungsspielraum des Pflegepersonals sehr weit fassen. Allerdings ist ja auch immer mindestens ein Arzt in Rufweite. Wenn der gleichzeitig mit etwas ebenso Wichtigem beschäftigt sein sollte, wird ja wohl für ein "fangt schonmal an..." oder "macht mal so weiter, bin gleich wieder da" Zeit sein.
...

Das Krankenpflegegesetz schreibt hierzu:
"...Ergreifen lebensrettender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes..."
Deutsche Gesetze sind ja aus Prinzip schwammig formuliert. Wie weit darf ich also gehen? Du meinst wohl eher das ein Arzt in Rufweite sein sollte, wir beide wissen, das die Realität gerade in kleinen Häusern anders aussieht.

RS-USER-Bärentöter
18.10.2006, 14:36
meine Meinung:

-Blutentnahme durch Venenpunktion ja
- Intramuskuläre Injektionen ja
- Punktion und intravenöse Injektionen im Notfall
- Anhängen von Infusionen ja
- i.v. - Antibiotikagaben nur "Folgegaben"
- Verabreichen von Transfusionen nein, bzw. nur "unter Aufsicht"
- Legen periphervenöser Zugänge ja
- Legen zentralvenöser Zugänge nein
- Patientenaufklärung vor ausgewählten operativen Eingriffen nein
- Patientenaufklärung vor Narkose / Regionalanästhesie nein
- Durchführung Abdomensonographie nein
- Durchführung Echokardiographie nein
- Auswertung Langzeit - EKG ja, aber nachher vorlegen
- Oro- / nasotracheale Intubation ja
- Durchführung von Narkosen bei ASA 1 - Patienten nein
- Durchführung von Narkosen bei ASA 2 - Patienten nein
- 1. Assistenz bei OP ja (kommt auf die Op. an!)
- 2. Assistenz bei OP ja
- Codierung nach DRG - Richtlinien ja

Con
18.10.2006, 14:58
Was ist mit:

- Blutentnahme durch arterielle Punktion
- Legen arterieller Zugänge?

RS-USER-Bärentöter
18.10.2006, 15:04
Original geschrieben von Con
Was ist mit:

- Blutentnahme durch arterielle Punktion
- Legen arterieller Zugänge?

IMO beides nein, aber Blutentnahme aus liegender Arterie ja

RS-USER-Schädelspalter
18.10.2006, 18:32
Dann fülle ich auch den Fragebogen aus und erkläre dabei in Kurzform (bei Mißverständnissen bitte nicht böse werden), warum ich das meine.

Bei jedem "ja" gehe ich aber davon aus, dass derjenige 1. geschult wurde, 2. unter Aufsicht schon gezeigt hat, dass er das gut kann und 3. seine Grenzen kennt und eingestehen kann (also nicht 5 Punktionsversuche bei einem Chemotherapiepatienten oder so).

- Blutentnahme durch Venenpunktion
ja. Hier braucht man nur Übung.

- Intramuskuläre Injektionen
wann braucht man die noch? Aber im Prinzip: "ja". Die (hohe) Komplikationsrate ist bei Ärzten wohl nicht niedriger (kann ich mir vorstellen...)

- Punktion und intravenöse Injektionen
Ja, im Notfall. Aber zumeist geht das doch über Verweilkanülen...

- Anhängen von Infusionen
- i.v. - Antibiotikagaben
beides "ja". Auch Erstgaben, wenn ein Arzt in Rufweite ist. Der allergische Schock (der auch erst bei der X-ten Verabreichung auftreten kann) ist dann nämlich Arztsache.

- Verabreichen von Transfusionen
ist eine nicht delegationsfähige ärztliche Aufgabe. Über den Sinn kann man streiten. Wenn man denjenigen knochenmarktransplantieren will, nach Virusstatus transfundieren muß oder derjenige atypische Antikörper hat, sicher ärztlich.

- Legen periphervenöser Zugänge
ja, kein Problem. Und egal ob ein anderer Arzt oder ich selbst die Kanüle gelegt hat: ich teste die Zugänge, bevor ich z.B. eine Chemotherapie mit Nekrosegefahr darüber gebe.
*Klugsch...modus* Könnte ja paravasal oder in einer Arterie liegen ;) (z.B. oberfächliche A.mediana antebrachii, haben ca. 1% der Menschen) */Klugsch...modus* ;)

- Legen zentralvenöser Zugänge
Nein. Ich glaube, dass ein Arzt bei eventuellen Komplikationen da besser einschreiten kann. Die notwendigen Anatomiekenntnisse kann man sich zwar anlesen, wohl wäre mir aber nicht dabei.

- Patientenaufklärung vor ausgewählten operativen Eingriffen
- Patientenaufklärung vor Narkose / Regionalanästhesie
Nein, beides ist Arztsache, auch aus haftungsrechtlichen Gründen. Obwohl ich meine, dass das in vielen Fällen auch jemand aus der Pflege machen könnte.
Aber ein "Schwester X hat Ihnen das ja erlärt. Haben sie den Zettel gelesen? Ja? Haben Sie denn noch Fragen? Nicht? Dann unterschreiben Sie hier!" ist halt nicht optimal...

- Durchführung Abdomensonographie
- Durchführung Echokardiographie
Nein. Die Technik kann man zwar lernen, aber man braucht doch die klinischen Kenntnisse, damit man weiß, was man sieht bzw. damit man auf bestimmte Dinge achtet. Und man muß auch wissen: "was fängt der Weiterbehandelnde mit dem Befund an?".
In den USA hat die Sonographie einen viel geringeren Stellenwert (und wohl eine geringere Aussagekraft) als in Mitteleuropa. In den USA machen das oft Nicht-Ärzte.

- Auswertung Langzeit - EKG
Im Prinzip ja, es sollte aber noch eine Kontrolle geben.

- Oro- / nasotracheale Intubation
Ja, in direkter Anwesenheit des Arztes (wegen Komplikationen). Und dann kann er es auch gleich selber machen.

- Durchführung von Narkosen bei ASA 1 - Patienten
- Durchführung von Narkosen bei ASA 2 - Patienten
Nein. NEIN!!!! Bei einer Narkose kann sich immer (und das sehr schnell) ein Umstand ergeben, der differentialdiagnostische Überlegungen und u.U. ein von den üblichen Maßnahmen abweichendes Handeln erfordert. Da hilft es auch nicht unbedingt, dass ein Arzt aus einem anderen Saal dazugerufen wird - wie es einige private Häuser machen (wollen).

- 1. Assistenz bei OP
Naja, kann man bei vielen Eingriffen sicher machen. Der Operateur ist ja die ganze Zeit dabei (anders als bei o.g. Narkose...)

- 2. Assistenz bei OP
Ja. Warum nicht?

- Codierung nach DRG - Richtlinien
Ja. Und Nein ;) Das kann jeder mit etwas med. Basiswissen. Das kann eine Kodierfachkraft, ein Pfleger mit Bandscheibenleiden, eine Ärztin mit Hemiplegie oder ein Ex-Zivi auf 400 Euro-Basis machen... . Mein Oberarzt sagte dazu: "setzen Sie sich vor den Computer und tauchen Sie ein in ein verworrenes und unlogisches System. Vergessen Sie alles was Sie an der Uni gelernt haben und schalten den gesunden Menschenverstand ab - das hindert sie nur" ;)

Ich möchte diese Punkte noch um:
- Blutentnahme durch arterielle Punktion
- Legen arterieller Zugänge
erweitern.
Ja, aber nur A.radialis der nicht dominanten Seite bei sicher unauffälligem Allen-Test. Blutentnahmen aus liegender Kanüle sind erst recht kein Problem.

Meine Meinung.
Ich habe mich schon so oft mit Pflegern und Schwestern streiten müssen, für die mehr Kompetenz nur lästig wäre und die Ansprüche an ihre Arbeit sehr niedrig stellen.
Und ich habe mich mit (meist sehr engagierten) Pflegenden gestritten, die ihre Berufsdefinition nur auf der Abgrenzung zu der Berufsgruppe der Ärzte aufzubauen scheinen...
Sollte etwas von diesen Erlebnissen die Ironie in meinem (etwas zu lang geratenem) Beitrag in Sarkasmus umkippen lassen, bitte ich hiermit um Verzeihung :D :peace:

RS-USER-Nufragnich
18.10.2006, 19:53
Moin, moin!

Interessanter Fragebogen. Bei einigen Fragen habe ich etwas Bauchschmerzen, da die Ausbildung hier in Deutschland in manchen Bereichen nicht ausreicht. Prinzipiel hlte ich alle dieser Tätigkeiten für delegationsfähig, wenn die Ausbildung auf einem entsprechendem Niveau durchgeführt wird. In Deutschland ist Pflege immer noch ein Ausbildungsberuf und dies schränkt einfach bestimmte Tätigkeiten ein. Sollte die Ausbildung entsprechnend dem europäischen Ausland ebenfalls auf Uni oder wenigsten Fh-Niveau durchgeführt werden, denke ich spricht nichts dagegen, alle diese Tätigkeiten in die Pflege zu übernehmen, solange der Schwerpunkt natürlich auf pflegerischen Tätigkeiten bleibt und die Pflegekraft nicht in die Funktion einer einfachen ärztlichen Assistenzkraft zurückgestuft wird.
Ich beantworte die Fragen jetzt unter der Voraussetzung, dass sich an der bisherigen Ausbildung nichts ändert, die Pflegekraft entsprechend motiviert ist und für die jeweilige Tätigkeit zusätzlich umfassend geschult ist.



- Blutentnahme durch Venenpunktion
logisch, mache ich jetzt auch

- Intramuskuläre Injektionen
ja

- Punktion und intravenöse Injektionen

ja, wenn pharmakologische Kenntnisse ausreichend vorhanden sind.
- Anhängen von Infusionen

ja
- i.v. - Antibiotikagaben

ja

- Verabreichen von Transfusionen

ja, ist z.B. in Frankreich auch typisch Pflegeaufgabe

- Legen periphervenöser Zugänge

ja, mache ich ebenfalls schon

- Legen zentralvenöser Zugänge

ja

- Patientenaufklärung vor ausgewählten operativen Eingriffen
- Patientenaufklärung vor Narkose / Regionalanästhesie

unter Umständen. Eine entsprechende Änderung der Gesetzeslage natürlich voraussetzend


- Durchführung Abdomensonographie

sehr eingeschränkt. Etwa zur Bestimmung des Restharns o.ä.

- Durchführung Echokardiographie

eventuell

- Auswertung Langzeit - EKG

ja

- Oro- / nasotracheale Intubation

Ja,

- Durchführung von Narkosen bei ASA 1 - Patienten
- Durchführung von Narkosen bei ASA 2 - Patienten

Beide Male ja, bei entsprechender Weiterbildung, in Frankreich ebenfalls üblich

- 1. Assistenz bei OP
- 2. Assistenz bei OP
kann ich nicht beurteilen

- Codierung nach DRG - Richtlinien

ja, aber wer will das schon :D
Ich möchte diese Punkte noch um:
- Blutentnahme durch arterielle Punktion
- Legen arterieller Zugänge
erweitern.

Ja, in Frankreich z.B. ebenfalls Pflegeaufgabe

Con
18.10.2006, 22:14
Dann schiebe ich mal meine Meinung dazwischen, das im erwähnten Artikel erzielte Ergebnis behalte ich noch für mich.

Folgende Dinge setze ich vorraus:
- abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung und
- abgeschlossene Fachweiterbildung Anästhesie / Intensivpflege bzw. wenigstens fünfjährige Tätigkeit auf der Intensivstation

- Blutentnahme durch Venenpunktion
--> ja

- Intramuskuläre Injektionen
--> auf der ICU? Für was?

- Punktion und intravenöse Injektionen
--> auf der ICU eher nachrangig zu sehen, Zugang liegt ja schon, in liegenden Zugang ja

- Anhängen von Infusionen
--> ja

- i.v. - Antibiotikagaben
--> ja, auch Erstgaben, nur auf Anordnung

- Verabreichen von Transfusionen
--> jein

- Legen periphervenöser Zugänge
--> ja

- Legen zentralvenöser Zugänge
--> nein

- Patientenaufklärung vor ausgewählten operativen Eingriffen
- Patientenaufklärung vor Narkose / Regionalanästhesie
--> nein, das persönliche Gespräch zwischen Operateur / Anästhesist kann man nicht ersetzen. Diese Gespräche dienen in meinen Augen auch der Vertrauensbildung.

- Durchführung Abdomensonographie
- Durchführung Echokardiographie
- Auswertung Langzeit - EKG
--> nein

- Oro- / nasotracheale Intubation
--> ja, im Notfall

- Durchführung von Narkosen bei ASA 1 - Patienten
- Durchführung von Narkosen bei ASA 2 - Patienten
--> nein

- 1. Assistenz bei OP
- 2. Assistenz bei OP
--> nein

- Codierung nach DRG - Richtlinien
--> ja

- Blutentnahme durch arterielle Punktion
- Legen arterieller Zugänge
--> ja, aber nur A. radialis

Diese Einschätzung basiert auf den Stationsalltag, sicher könnte man diese Diskussion noch auf die Defibrillation und die eigenständige Applikation von ausgewählten Medikamenten ausweiten, aber gerade die Auswahl der Medikamente würde den Rahmen sprengen. Für den Notfall ist es in meinen Augen vertretbar, wenn Pflegekräfte ( Oben genannte Qualifikation vorrausgesetzt ) Maßnahmen ergreifen die sie sicher beherrschen, aber so nicht unbedingt in deren Tätigkeitsbereich fallen.

RS-USER-Bärentöter
19.10.2006, 07:25
Original geschrieben von Schädelspalter
Ich habe mich schon so oft mit Pflegern und Schwestern streiten müssen, für die mehr Kompetenz nur lästig wäre und die Ansprüche an ihre Arbeit sehr niedrig stellen.
Und ich habe mich mit (meist sehr engagierten) Pflegenden gestritten, die ihre Berufsdefinition nur auf der Abgrenzung zu der Berufsgruppe der Ärzte aufzubauen scheinen...


das ist auch das, was ich oben zum Ausdruck bringen wollte!

Con
19.10.2006, 12:07
Da wären wir beim nächsten Thema, es gibt auch Kolleginnen, wohlgemerkt Fachschwestern, auf meiner Station, die noch nicht mal bei Dienstbeginn oder nach "Manipulation" am Tubus ( Mundpflege etc. ) dessen Lage durch Auskultation kontrollieren, da das ja ärztliche Tätigkeit sei. Solange sich selbst Intensiv"fach"pflegekräfte auf Kopfpflege nach Offenbacher Schema reduzieren, kommen wir mit dieser Diskussion ohnehin nicht weit. Es geht doch nicht darum sich gegenseitig ans Bein zu P... oder um irgendwelches Standesgetue, sondern darum wie man gemeinsam die anvertrauten Patienten versorgt. Bei dieser gemeinsamen Arbeit kommt es nun mal vor das Pflegekräfte mal eben Blut abnehmen und der Arzt mal eben beim Betten hilft.
Was ich sagen will ist, das vor allem auf Intensivstationen die Grenzen oft verschwimmen, das ist meiner Ansicht nach auch nicht schlimm, wenn jeder seine Grenzen kennt und diese auch nicht überschreitet.

Con
01.11.2006, 11:19
Hier das Ergebnis der Umfrage ( aus der Zeitung ).

Von beiden Berufsgruppen wird die Delegation für folgende Tätigkeiten überwiegend befürwortet:
- Blutentnahmen
- i.m. - Injektionen
- i.v. - Gaben in Verweilkanülen
- Legen von Magensonden
- Legen periphervenöser Zugänge

Die DRG - Codierung und die i.v. - Antibiotikagabe wurde von ärztlicher Seite überwiegend befürwortet, die Pflege antwortete hier mit vielleicht.

Folgende Tätigkeiten sahen beide Berufsgruppen als nicht deligierbar an:
- Aufklärung vor Narkose und diagnostischen / operativen Eingriffen
- Verabreichen von Transfusionen
- Durchführen der trachealen Intubation
- Narkose bei ASA 1 - Patienten
- 1. Assistenz bei Operationen
- Legen des ZVK.

Die ursprüngliche Umfrage zielte ja ganz allgemein auf die Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Pflegepersonal. In der abschliessenden Bewertung der Ergebnisse sprach sich der Autor ( ein Internist ) jedoch dafür aus, das zum Beispiel die Aufklärung vor einer Gastroskopie durchaus von einer qualifizierten Endoskopiepflegekraft übernommen werden könnte.
Anhand dieser Betrachtung beschloss ich dieses Thema auf die Anästhesie- und Intensivpflege zu übertragen und fragte zuerst auf meiner Station und dann hier im Forum nach. Schade nur, das sich bis jetzt nur zwei Pflegekräfte, zwei Ärzte und keiner der intensivmedizinisch tätigen Anästhesisten zu Wort gemeldet haben. Was ist mit Euch, ist die Delegation bei Euch kein Thema?

RS-USER-Katja
02.11.2006, 11:19
Original geschrieben von Con
Was ist mit Euch, ist die Delegation bei Euch kein Thema?

Doch, aber mir ist dieser Thread irgendwie durch die Lappen gegangen :)

Meine Meinung:

- Blutentnahme durch Venenpunktion
Ja.

- Intramuskuläre Injektionen
Wozu? Wir reden über ICUs, oder?

- Punktion und intravenöse Injektionen
Bei entsprechender Vorbildung und auf Anordnung ja.

- Anhängen von Infusionen
s.o. (ich muß jetzt nicht auf die 500ml 40%ige Glucose verweisen, die für ein Kind kontraindiziert sind...)

- i.v. - Antibiotikagaben
Gemäß Anordnung auf ICU oder im OP habe ich weder mit FOlgegabe noch mit Erstgabe da ein Problem.

- Verabreichen von Transfusionen
Anhängen einer ärztlich gekreuzten und abgezeichneten Konserve ja. Alles weitere würde ich als Pflegekraft nicht machen.

- Legen periphervenöser Zugänge
Soll jeder Studi im 6. Semester machen, warum ein gelernter Pfleger nicht?

- Legen zentralvenöser Zugänge
Nein.

- Patientenaufklärung vor ausgewählten operativen Eingriffen
- Patientenaufklärung vor Narkose / Regionalanästhesie
Beides nein.

- Durchführung Abdomensonographie
Nein.

- Durchführung Echokardiographie
Nein.

- Auswertung Langzeit - EKG
Nein.

- Oro- / nasotracheale Intubation
Unter Aufsicht.

- Durchführung von Narkosen bei ASA 1 - Patienten
- Durchführung von Narkosen bei ASA 2 - Patienten
Nein.

- 1. Assistenz bei OP
Kommt auf die OP an (für'n Port geht das).

- 2. Assistenz bei OP
Ja.

- Codierung nach DRG - Richtlinien
Das ist eine Tätigkeit, die jeder kann. Das hat ja mit Medizin wenig zu tun :(


Ich möchte diese Punkte noch um:
- Blutentnahme durch arterielle Punktion
Unter Aufsicht bzw. bei entsprechender Einarbeitung (aber die meisten Pat. haben eine liegende Arterie, wenn mich die art BGA interessiert ;) )

- Legen arterieller Zugänge
s.o.

RS-USER-Katja
02.11.2006, 11:20
Original geschrieben von Con

Was ich sagen will ist, das vor allem auf Intensivstationen die Grenzen oft verschwimmen, das ist meiner Ansicht nach auch nicht schlimm, wenn jeder seine Grenzen kennt und diese auch nicht überschreitet.
Das ist ein gutes Rezept für ein entspanntes Leben :)

RS-USER-gnuff
02.11.2006, 21:34
Grundsätzlich gilt, wie bei den anderen auch schon, für jeden Maßnahmen setze ich voraus, daß sie geübt und mehrfach erfolgreich unter Aufsicht durchgeführt wurde, wie das bei Ärzten auch üblich sein sollte. Kontraindikationen müssen bekannt sein, Erstmaßnahmen bei Problemen müssen sicher beherrscht werden.

- Blutentnahme durch Venenpunktion
ja
- Intramuskuläre Injektionen
ja, wers mag
- Punktion und intravenöse Injektionen
ja
- Anhängen von Infusionen
ja
- i.v. - Antibiotikagaben
ja
- Verabreichen von Transfusionen
nein, weil das beim momentanen Stand der Dinge mein Ar$ch ist der im Falle eines Falles an die Wand genagelt wird
- Legen periphervenöser Zugänge
ja
- Legen zentralvenöser Zugänge
nein
- Patientenaufklärung vor ausgewählten operativen Eingriffen
nein
- Patientenaufklärung vor Narkose / Regionalanästhesie
nein
- Durchführung Abdomensonographie
nein
- Durchführung Echokardiographie
nein
- Auswertung Langzeit - EKG
nein
- Oro- / nasotracheale Intubation
im Notfall selbstverständlich, elektiv unter Aufsicht klar wenn nix dagegen spricht
- Durchführung von Narkosen bei ASA 1 - Patienten
nein
- Durchführung von Narkosen bei ASA 2 - Patienten
nein
- 1. Assistenz bei OP
hängt natürlich von der OP ab, bei kleinen Sachen ja, aber ich bin ja kein Operierer, kommt bei uns aber häufig vor
- 2. Assistenz bei OP
hier kann man den Rahmen wahrscheinlich etwas weiter stecken, aber das können Chirurgen besser beurteilen
- Codierung nach DRG - Richtlinien
nein, wozu? Das sollen Leute machen die dafür eingestellt wurden, nicht Schwestern, Pfleger oder Ärzte
- Blutentnahme durch arterielle
Punktion
ja
- Legen arterieller Zugänge
erweitern.
ja

Dr. Magill
07.06.2007, 16:18
Auf unserer Intensivstation ist es leider als Folge des "Pflegepersonalmangels" der 90er Jahre immer noch so, daß grundsätzlich jede pflegerische Aufgabe, die irgendwie lästig ist, an einen Arzt delegiert wird. Dies betrifft insbesondere die Durchführung von Blutgasanalysen, da behauptet wird, die bedienung des Blutgtasanalysators setze ein abgeschlossenes medizinstudium vorraus. Andererseits maßt man sich bei Interesse gerne "Beatmungskompetenz" an und dreht gerne an Knöpfchen, deren Funktion einem nur nebulös bekannt ist.

Für die Beantwortung der Fragen setze ich ebenfalls folgende Dinge vorraus:
- abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung und
- abgeschlossene Fachweiterbildung Anästhesie / Intensivpflege bzw. wenigstens zweijährige Tätigkeit auf der Intensivstation

- Blutentnahme durch Venenpunktion
--> ja

- Intramuskuläre Injektionen
--> ja

- Punktion und intravenöse Injektionen
--> peripher-venöse Punktion ja, falls kein großer "Flurschaden" entsteht. Injektion auf Anordung in liegende Venenverweilkanülen selbstverständlich, ansonsten ist man auf ICU fehl am Platz.

- Anhängen von Infusionen
--> ja

- i.v. - Antibiotikagaben
--> ja, auch Erstgaben, immer nur auf Anordnung

- Verabreichen von Transfusionen
--> niemals nicht!

- Legen periphervenöser Zugänge
--> ja

- Legen zentralvenöser Zugänge
--> nein, nein, nein! Dafür gibt es Ärzte und als Notfallmaßnahme ist es entbehrlich.

- Patientenaufklärung vor ausgewählten operativen Eingriffen
- Patientenaufklärung vor Narkose / Regionalanästhesie
--> nein, das persönliche Gespräch zwischen Operateur / Anästhesist kann man nicht ersetzen. Diese Gespräche dienen in meinen Augen auch der Vertrauensbildung. Außerdem würde eine solche Aufklärung nicht rechtsgültig sein.

- Durchführung Abdomensonographie
- Durchführung Echokardiographie
- Auswertung Langzeit - EKG
--> nein

- Oro- / nasotracheale Intubation
--> ja, aber nur im Notfall, falls kein Arzt verfügbar und der potentielle benefit den potentiellen Schaden deutlich überwiegt. Und bitte nicht nasotracheal! Das können selbst viele Ärzte (Nichtanästhesisten) nicht gut.

- Durchführung von Narkosen bei ASA 1 - Patienten
- Durchführung von Narkosen bei ASA 2 - Patienten
--> niemals! Die DGAI ist strikt dagegen und Helios hat mittlerweile den Schwanz eingezogen. MAFAs nein danke!

- 1. Assistenz bei OP
- 2. Assistenz bei OP
--> als instrumentierende Kraft ja, ansonsten nein

- Codierung nach DRG - Richtlinien
--> ja, definitiv!

- Blutentnahme durch arterielle Punktion
--> selbstverständlich, das macht ja auch jede Laborantin!

- Legen arterieller Zugänge
--> niemals! Dafür gibt es Ärzte und als Notfallmaßnahme ist es entbehrlich

Wichtig sind klare Kompetenzen und Zuständigkeiten. Der Pfleger ist kein "halber Arzt" und der Arzt kein "halber Pfleger". Beide arbeiten jedoch gemeinsam mit unterschiedlichen Kompetenzen am Patienten, wobei der Arzt die Verantwortung für Therapie und Diagnostik trägt. Eigenverantwortlich und ohne ärztliche Anordnung kann der Pfleger lediglich die Grundpflege durchführen. Sozialneid, Klassenkampfparolen und Funktionärs-Gequatsche der "Pflegewisenschaftler" (deren "Karriere" lediglich dazu diente, sich der "Dreckarbeit" zu entledigen) dient nicht dem Wohl des Patienten!

Hörbird
07.06.2007, 17:51
Original geschrieben von Dr. Magill

Wichtig sind klare Kompetenzen und Zuständigkeiten. Der Pfleger ist kein "halber Arzt" und der Arzt kein "halber Pfleger". Beide arbeiten jedoch gemeinsam mit unterschiedlichen Kompetenzen am Patienten, wobei der Arzt die Verantwortung für Therapie und Diagnostik trägt. Eigenverantwortlich und ohne ärztliche Anordnung kann der Pfleger lediglich die Grundpflege durchführen. Sozialneid, Klassenkampfparolen und Funktionärs-Gequatsche der "Pflegewisenschaftler" (deren "Karriere" lediglich dazu diente, sich der "Dreckarbeit" zu entledigen) dient nicht dem Wohl des Patienten!

Schädelspalter" Antworten entsprechen auch meinen, deswegen setze ich die hier nicht nochmal auf. Falls aber jemand meine entsprechenden Begründungen hören will ( die sich aber kaum von denen Schädelspalters unterscheiden), kann gerne nochmals bei mir nachhaken! ;-)

Zu obigen Kommentar: Ist ein generelles Problem in Deutschland und damit unterscheiden wir uns zu unserem Nachteil stark anderen europäischen Ländern. Betten machen hat mit Pflege nix zu tun.
Es gibt keinen Aufgabenkatalog der genau festlegt, wer was macht. Und solange es Grauzonen gibt, wird auch immer Streit geben!

Trotzdem muss ich in einem Punkt widersprechen: In Sachen moderne Wundbehandlung sind wir teilweise doch weiter. Da hat sich die Pflege sehr gut weiterentwickelt und ich bin der Meinung, das dies definitiv in den Aufgabenbereich der Pflege fällt!

Was die Pflegewissentschaft angeht: Ohne diese würden wir Dekubiti immer noch Eisen und Föhnen ! ;-)