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RS-USER-Medi-Fischi
24.04.2007, 07:42
Ich war erst einmal krank geschrieben...dann aber richtig...vestibularisausfall rechts :mad: war vor einem Jahr und hat mich für 10 Tage ins KH gebracht.
lg fischi

folken_vanehl
26.04.2007, 11:33
Ich war auch gerade erst krank, mitten im Nachtdienst hat es mich erwischt. Plötzlich und unerwartet Übelkeit, Erbrechen und dann dieser fiese Schmerz im rechten Unterbauch. Nachdem mich mein diensthabender Chirurg ignoriert hat haben die Kollegen der Nachbarstationen den Internisten geholt der durfte dann die Diagnose stellen. Machs gut lieber Blinddarm, du warst mir 31 Jahre lang ein treuer Freund.:scotty:

Folken

RS-USER-Neal
26.04.2007, 11:42
Original geschrieben von folken_vanehl
Ich war auch gerade erst krank, mitten im Nachtdienst hat es mich erwischt. Plötzlich und unerwartet Übelkeit, Erbrechen und dann dieser fiese Schmerz im rechten Unterbauch. Nachdem mich mein diensthabender Chirurg ignoriert hat haben die Kollegen der Nachbarstationen den Internisten geholt der durfte dann die Diagnose stellen.


Böse Sache sowas...

RS-USER-Häuptling weiße Wolke
30.05.2007, 19:22
Ich bin für die ganze Woche krank geschrieben worden: Bronchitis und eitrige Sinusitis. Angefangen hat das Ganze vor 10 Tagen mit ´nem grippalen Infekt, der mich am Freitag angesprungen hat. War dann das Wochenende krank, Montag auch noch und hab mich dann Dienstag wieder zum Dienst geschleppt, um dann 4 24h-Dienste in Folge zu machen (man will ja nicht den Kollegen Pfingsten versauen). Mit jedem Dienst ist es mir schlechter gegangen, aber habe tapfer durchgehalten. Dafür gab es jetzt die Quittung.

Im nachhinein ärgere ich mich, denn hätte ich ein oder zwei Tage mehr zu Hause verbracht, wäre ich längst wieder topfit. Ist auch nicht das erste Mal, dass ich eine Erkrankung verschleppe.

Wie ist das denn bei Euch?

RS-USER-Sanitoeter
30.05.2007, 21:30
Während der Ausbildung habe ich auch immer versucht so schnell wie möglich zu arbeiten, auch um die Fehlzeiten klein zu halten... So habe ich gleich im Unterkurs ca . 6 Wochen eine Erkältung mitgeschleppt. Die Rechnung kam dann prompt, lag dann fast 2 Wochen mit einer Tonsillitis im Bett die mich dann 1 Jahr immer wieder beschäftigt hat.
Inzwischen melde ich mich früher krank lange genug, und bin so eigentlich dann auch deutlich schneller fit. Natürlich will man seine Kollegen nicht hängen lassen, aber ist ihnen wirklich geholfen wenn man letztlich länger krank ist und sie gar ansteckt?


Gruß
Sani

RS-USER-Katja
31.05.2007, 02:40
Original geschrieben von Häuptling weiße Wolke

Wie ist das denn bei Euch?

Ich bin echt selten krank. Aber ich bleibe inzwischen konsequent zu Hause, wenn ich den Eindruck habe, daß es mir nicht gut geht - nicht wegen eines verstopften Nasenlochs, klar, aber sowie ich den Eindruck habe, ich muß mich quälen, bleibe ich daheim. Daheim bleiben finde ich im Endeffekt fairer als sich mit durchschleppen zu lassen - und es ist besser für mich, als wenn ich hingehe und dann wieder heim muß, weil's doch nicht geht. Zumal sich der Absprung von der Arbeit noch schlechter finden läßt als die Entscheidung zu Hause zu bleiben.
Und ehrlich: Man kriegt ja nichts dafür, daß man sich aufopfert. Und alle haben mehr davon, wenn ich einmal im Jahr einen oder zwei Tage zu Hause bleibe, als wenn es mich zwei Wochen oder mehr komplett weglatzt.
Und: Ich bin für meine Patienten viel zu gefährlich, wenn ich nicht klar denken kann.

Ich habe vor nicht allzu langer Zeit einer gerade mal 30jährigen Dame Narkose für ihre AICD-Implantation gemacht - sie hat eine Grippe verschleppt, was ihr nach einer Myokarditis eine EF von vieleicht 15% übrig ließ. Sie hat drei kleine Kinder zu Hause und ist mit ihrem völlig ruinierten Herz jetzt schon völlig außer Atem, wenn sie nur aufsteht und bis zur Toilette geht. Nein danke!

RS-USER-Claudi
31.05.2007, 12:29
Original geschrieben von Häuptling weiße Wolke


Wie ist das denn bei Euch?

Ich bin wie Katja höchst selten krank. Die letzte AU war im Februar 2006 - 2 (!!) Tage für eine verrenkte Kniescheibe...
Bin dann noch 6 Wochen rumgehumpelt, aber was einen nicht umbringt...

Davor gab es zuletzt 2002 eine au - 14 Tage, kleine Bauchop. - obwohl ich normalerweise planbare kleine Ops etc. in den Urlaub verschiebe (ja, ich bin blöd, ich weiß.)

Ach so - und als es mir tatsächlich mal richtig mies ging, hat mich niemand krank geschrieben. Ich sagte: "Hören Sie, ich huste jetzt seit 4 Wochen, hab seit dem keine Nacht mehr durchgeschlafen, muss mich zum Husten gegen eine Wand drücken, weil mir mittlerweile alles weh tut...."
Antwort: "Tja, was eine richtige Bronchitis ist.... Ich geb ihnen eine Bescheinigung, dass sie heute hier waren..." :rolleyes:

RS-USER-rettungshamster
01.06.2007, 22:37
Original geschrieben von Häuptling weiße Wolke
Ist auch nicht das erste Mal, dass ich eine Erkrankung verschleppe.

Wie ist das denn bei Euch?


Kann ich auch gut....schleppe mich durch die Dienste und halte mir mein Mantra vor Augen....."das geht schon, das geht schon *hüstel*...*rotz*...." :-p


Aber kaum daheim, bin ich sowas von fertig....und frag mich immer wieder warum ich mir das eigentlich antue. :confused:

RS-USER-Häuptling weiße Wolke
01.06.2007, 23:31
Frage ich mich im Augenblick auch. Bronchitis wird nicht besser, fühle mich wie ein COPDist nach 40 Packyears, hab heute die Antibiose erweitert und meinem Arbeitgeber verkündet, dass ich den Dienst am Montag nicht machen kann. Man lernt ja...

Intensivling
13.06.2007, 09:18
Original geschrieben von kris05
deswegen gebe ich der station nie meine festnetznr sondern nur eine alte handynr von mir, wo ich sehe wer anruft und wenn es das KH wäre würd ich nicht dran gehen *grins*
ich weiss ich bin fies, aber ich hasse es zu springen

*auf meinen dienstplan schau und feststelle ich springe oft genung* und als schüler bekommt man für fast nen tägl. wechsel von Früh auf Spät und umgekehrt einfach zu wenig geld.

Aber B2T ich werde auch so alle 2,3 jahre krank hab dann meist nen Grippalen infekt, zuletzt lag ich vor 2,3 wochen für 3 tage flach, hatte nen Magen-Darm-Infekt

Der Arbeitgeber DARF NICHT!!! privat anrufen um dich zu einem Dienst zu holen. Er darf lediglich fragen wenn du im dienst bist, aber nicht während der Freizeit.
Und wenn er trotzdem anruft kannst du immer noch NEIN sagen.

Intensivling
13.06.2007, 09:24
Original geschrieben von rettungshamster
Kann ich auch gut....schleppe mich durch die Dienste und halte mir mein Mantra vor Augen....."das geht schon, das geht schon *hüstel*...*rotz*...." :-p


Aber kaum daheim, bin ich sowas von fertig....und frag mich immer wieder warum ich mir das eigentlich antue. :confused:

Da kann ich nur sagen : selbst Schuld !!
Wer glaubt es dankt einem einer wenn man krank arbeitet ist vollkommen naiv.
Man kommt auch nicht in den Pflegehimmel wenn man krank ist und versucht kranke zu betreuen .....
Deswegen sobald ich krank bin bin ich krank... es wird eh nix arbeiten zu gehen und die Krankheit noch Wochen mitzuschleppen....

Hörbird
13.06.2007, 10:24
Original geschrieben von Intensivling
Der Arbeitgeber DARF NICHT!!! privat anrufen um dich zu einem Dienst zu holen. Er darf lediglich fragen wenn du im dienst bist, aber nicht während der Freizeit.
Und wenn er trotzdem anruft kannst du immer noch NEIN sagen.

Falsch. Er darf Dich in der Freizeit anrufen und er darf dich in der Freizeit auch zur Arbeit bitten. Da darf man als Arbeitnehmer aber immer nein sagen ohne Konsequenzen zu fürchten.

Im Urlaub darf er Dich nicht um einen Dienst bitten - Urlaub ist daher heilige Zeit! ;-)

Intensivling
13.06.2007, 14:41
Original geschrieben von Hörbird
Falsch. Er darf Dich in der Freizeit anrufen und er darf dich in der Freizeit auch zur Arbeit bitten. Da darf man als Arbeitnehmer aber immer nein sagen ohne Konsequenzen zu fürchten.

Im Urlaub darf er Dich nicht um einen Dienst bitten - Urlaub ist daher heilige Zeit! ;-)

Und das darf er nicht !!!

Hörbird
13.06.2007, 16:17
Nur um Mißverständnisse zu verhindern: wenn Du im Geplanten Frei bist darf dich fragen ob du einspringen kannst.

Nicht wenn Du Urlaub hast.

Intensivling
13.06.2007, 17:39
Das ist schon klar ....
Nein es geht alleine um folgendes :

1. JA der Arbeitgeber darf dich natürlich aus dem geplanten Frei zum Dienst holen.
2. NEIN er darf dich dazu nicht zu Hause anrufen, sondern er darf dich nur fragen wenn du noch im Dienst bist. Sobald du im Frei bist, sprich zu Hause oder sonstwo, darf er rein rechtlich dich nicht mehr fragen ... !!!

RS-USER-Shizr
13.06.2007, 18:24
Original geschrieben von Intensivling
2. NEIN er darf dich dazu nicht zu Hause anrufen, sondern er darf dich nur fragen wenn du noch im Dienst bist. Sobald du im Frei bist, sprich zu Hause oder sonstwo, darf er rein rechtlich dich nicht mehr fragen ... !!!
Sorry, aber ohne eindeutigen rechtlichen Nachweis halte ich das für Humbug. Der Arbeitgeber muss (gerade im Bereich Krankenhaus etc.) die Möglichkeit haben, plötzlich auftretende Krankheitsfälle durch "Ersatzpersonal" "abzufedern". Und wenn er dich dazu zuhause anrufen muss, dann muss er halt. Ich bezweifle, dass ihm das rechtskräftig untersagt ist, wenn doch => Quelle her.

Hörbird
13.06.2007, 19:17
Original geschrieben von Intensivling
Das ist schon klar ....
Nein es geht alleine um folgendes :

1. JA der Arbeitgeber darf dich natürlich aus dem geplanten Frei zum Dienst holen.
2. NEIN er darf dich dazu nicht zu Hause anrufen, sondern er darf dich nur fragen wenn du noch im Dienst bist. Sobald du im Frei bist, sprich zu Hause oder sonstwo, darf er rein rechtlich dich nicht mehr fragen ... !!!

Letzteres ist mir neu - und finde, das das praktisch gar nicht ginge. Wie soll das bei Ausfall im Krankenhaus dann geschehen? Die wenigsten Kliniken haben die Möglichkeit auf einen Pool zurückzugreifen, bzw. sogar auf Zeitarbeit....

Gibt es Quellen dazu?

Schim
13.06.2007, 20:35
Mir kommt das seltsam vor - warum soll man nicht fragen dürfen?

Bei mir (Österreich, nicht im Gesundheitswesen) ist das so geregelt, dass bei einem Abbruch des Urlaubs auf Wunsch des Arbeitgebers (sprich: ich hab zwei Wochen Urlaub, nach der ersten werde ich benötigt) der ganze Urlaub als nicht genommen gilt. Das ist Grund genug, das nicht leichtfertig auszunutzen... ;)

Aber dass ich im Urlaub nicht mal kontaktiert werden dürfte, könnte ich beim besten Willen nicht argumentieren.

Intensivling
14.06.2007, 10:27
Also für alle die es nicht glauben ... hier ein Auszug der Gewerkschaft für Beschäftigte im Gesundheiswesen ( verkürzt ) :

Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen, der Sie zu einer bestimmten Arbeitsleistung verpflichtet. Innerhalb Ihrer Arbeitszeit sind Sie dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterworfen und müssen seinen Anweisungen Folge leisten. Sie sind jedoch nicht sein Leibeigener, so gerne das vielleicht mancher Arbeitgeber hätte. Ihre Freizeit gehört Ihnen und wird vom Arbeitsvertrag nicht erfasst. Dies bedeutet, daß Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber in Ihrer Freizeit nicht weisungsbefugt ist. Nur in Notfällen kann er sie rufen, wobei an diesen Begriff strenge Kriterien anzulegen sind.

So versteht man unter Notfällen im Prinzip alle Formen von Katastrophen wie z.B. Großbrände, Massenunfälle, Epidemien etc.
Nicht zu den Notfällen gehört der Personalmangel durch Fehlplanungen des Arbeitgebers oder ein Personalausfall, wenn der Arbeitgeber keine Vorkehrungen getroffen hat, um diesen zu kompensieren. Gerade letzteres möchte ich an einem typischen Beispiel verdeutlichen.

Im Bereich der Nachtwachen passiert es immer wieder, daß eine Nachtwache krankheitsbedingt ausfällt und dies erst kurz vor Nachtwachenbeginn meldet. Dies ist auch dem Arbeitgeber bekannt. Er hätte die Möglichkeit, eine Rufbereitschaft einzurichten, bei der sich eine Kollegin für den Fall eines Nachtwachenausfalls bereit hält. Diese Rufbereitschaft kostet jedoch Geld, weshalb seitens der Arbeitgeber in der Regel darauf verzichtet wird. Wäre nun eine solche Rufbereitschaft eingerichtet und es fallen mehrere Nachtwachen gleichzeitig aus, so daß alle Kolleginnen, die in Rufbereitschaft sind, bereits gerufen wurden, kann der Arbeitgeber einen Notfall deklarieren und Sie aus der Freizeit holen. Hat er eine solche Rufbereitschaft, deren Anzahl sich nach dem erfahrungsgemäß durchschnittlichen Ausfall an Nachtwachen richten müßte, nicht eingerichtet, liegt ein Organisationsverschulden, aber kein Notfall vor.

Personalausfall am Tage ließe sich im übrigen auch durch interne Personalverschiebungen kompensieren und muß nicht zwangsläufig durch in Freizeit befindliches Personal aufgefangen werden.

Vergewissern Sie sich also, wenn Sie die Station verlassen und in Ihre wohlverdiente und geplante Freizeit gehen, daß es keine Dienstplanänderungen gegeben hat und geniessen Sie dann Ihr Frei ohne Angst vor dem Arbeitgeberanruf. Es ist Ihre freie Entscheidung, ob Sie bei einem Anruf zu- oder absagen. Zur Freizeit gehört neben dem im Dienstplan festgelegten Frei auch die Pause. Will Ihr Arbeitgeber Sie vorzeitig aus der Pause holen, müßte ebenfalls ein Notfall, in der Regel eine akute Patienten- bzw. Bewohnergefährdung, vorliegen.

DOCH ACHTUNG: Diese Aussagen gelten nicht für Zeiten, in denen Sie offiziell in Urlaub sind. Urlaub ist ein Sonderfall und kann bei entsprechenden betrieblichen Gründen jederzeit durch den Arbeitgeber abgebrochen werden. Allerdings ist der Arbeitgeber in diesem Fall verpflichtet, Ihnen nachweisbare finanzielle Schäden zu ersetzen.


Ich hoffe nun glaubt ihr mir das der Arbeitgeber euch nicht im Frei zum Dienst holen darf wenn euer Frei bereits begonnen hat !!!

Hier nochmal die passende Gesetzestexte dazu : http://www.agmav.diakonie-wuerttemberg.de/mitteilungen/77/77recht_kelm.html

So wird das bei uns schon Jahre praktiziert. Im Frei wird keiner angerufen ob er Einspringen kann. Es wird immer mit denen geregelt die gerade im Dienst sind und einspringen könnten.

Schim
15.06.2007, 11:18
Original geschrieben von Intensivling
Innerhalb Ihrer Arbeitszeit sind Sie dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterworfen und müssen seinen Anweisungen Folge leisten.
[...]
Dies bedeutet, daß Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber in Ihrer Freizeit nicht weisungsbefugt ist. Nur in Notfällen kann er sie rufen...

Es ist Ihre freie Entscheidung, ob Sie bei einem Anruf zu- oder absagen.
Ich sehe aber schon einen Unterschied zwischen rufen und anrufen.

Dass mein Arbeitgeber in der Freizeit kein Weisungsrecht hat und mich nicht zur Arbeit zitieren kann, hat doch nichts damit zu tun, dass er mich anrufen und fragen kann.