Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflichttertial Allgemeinmedizin?
http://www.hartmannbund.de/enews/2123/144/Otte-Endlich-ist-der-Weg-frei-fuer-PJ-Mobilitaet-und-Abschaffung-des-Hammerexamens-Pflichtabschnitt-Allgemeinmedizin-vom-Tisch/
Hier (http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/medizinstudium-bundesrat-stimmt-gegen-zwangsquartal-in-hausarztpraxis-a-832687.html) noch mal was vom Spiegel dazu...
Die Kommentare fangen auch wieder gut an ^^
Thunderstorm
11.05.2012, 19:11
Habe ich das gerade richtig gelesen: 6 Wochen Pflichtpraktikum in der Allgemeinmedizin vor PJ-Beginn?
Wann und wie soll das denn umgesetzt werden?
Über den Rest bin ich heilfroh und gespannt, ob es mich mit dem HEX im Jahr 2014 schon betreffen wird oder nicht...
Denke, dass man das Blockpraktikum einfach verlängert. Das lässt sich schon in den meisten Stundenplänen realisieren (in unserem müsste das sogar ein Leichtes sein).
An vielen Unis ist es ja sogar schon 3wöchig.
Thunderstorm
11.05.2012, 19:19
Also bei uns dauert das Blockpratkitum Allgemeinmedizin derzeit 1 (!) Woche...! Ich fürchte, dass läuft auf eine Beschäftung in den Semesterferien hinaus... :-kotz
Elena1989
11.05.2012, 19:21
Oder eine Pflichtfamulatur plus Blockpraktikum? Über die Pflichtfamulatur war ja auch spekuliert worden...
Thunderstorm
11.05.2012, 19:27
Naja, eine Pflicht-Praxis-Famulatur gibt es ja schon (die man theoretisch durch eine Famu in der Notaufnahme umgehen kann :grins:). Man könnte höchstens semesterbegleitend beim Hausarzt famulieren (also 1-2 x die Woche Nachmittags o.s.ä.). Bin mal gespannt....
muss aber zugeben, auf mein zweiwöchiges allg med BP hätte ich gut und gerne verzichten können!
fachlich gelernt hab ich da egt nichts,
aber menschlich: dass ich mir dringend irgendwo ein dickeres fell suchen muss!
Elena1989
11.05.2012, 19:35
@ Thunderstorm: Ja, aber wie du schon sagst: Die Praxisfamulatur kann man umgehen. (bzw. in jeglicher anderer Fachrichtung ableisten..)
Deswegen könnte ich mir eine verpflichtende Allgemeinmedizin - Famulatur schon vorstellen. (reine Spekulation und auch nicht unbedingt mein Wunsch! :-) )
Thunderstorm
11.05.2012, 19:44
Mein Wunsch wäre sowas auch nicht - bin ja gerade dabei, mir eine Stelle in einer Notaufnahme für die Praxisfamulatur zu suchen. Und das obwohl ich einen super fitten und netten Hausarzt (mit Lehrpraxis) habe. Aber die Allgemeinmedizin ist einfach nix für mich (viel zu langweilig ;-) ).
der micha
11.05.2012, 20:41
Ich finde in der Bundesratsverordnung nur, dass das BP Allgemeinmedizin auf zwei Wochen verlängert wird. Wo steht das mit den 6 Wochen?
Der Pete
11.05.2012, 21:28
Sagt mal, gibt es schon irgendwas zur zeitlichen Umsetzung. Ich würde regulär 2014 mein hex machen. Gilt die pj Mobilität dann ab sofort quasi für die nächsten schon ? Oh man das wäre ja super
Pete
der micha
11.05.2012, 21:37
Änderungen zum 1.April 2013
-PJ Logbuch durch die Uni
-PJ auch an anderen Lehrkrankenhäusern möglich, die nicht zur Heimatuni gehören
Änderungen zum 1.Oktober 2013
-Blockpraktikum Allgemeinmedizin von 1 Woche auf 2 Wochen verlängert
Änderungen zum 1.Januar 2014
-Schriftliche Prüfung des Hammerexamens wird vor das PJ gezogen (2.Ärztliche Prüfung), nach dem PJ kommt die 3. Ärztliche Prüfung, die mündliche Prüfung. Betrifft also diejenigen, die jetzt im 3. Klinischen Semester sind.
Sie streichen - zugunsten von vier Wochen Hausarztpraxis - die Wahlfamulatur.
http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2012/0201-300/238-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/238-12.pdf
Seite 18.
der micha
11.05.2012, 22:24
Ich mag mich ja nun irren, aber das ist die Empfehlung des Ausschusses vom 30.04.2012. In der Änderungsanordnung des Bundesrates von heute finde ich diesen Punkt nicht. Oder ich übersehe ihn schlichtweg.
Ich habs gerade noch mal geguckt, von der Pressemitteilung
http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_6898/DE/presse/pm/2012/069-2012.html?__nnn=true
wird ja auf eine Drucksache 238/12 verlinkt.
Ich finds alles ziemlich verklausuliert, ist ja nicht anders zu erwarten, ist schließlich ein Gesetz. Aber wenn man sich in der Drucksache 238/12 den zweiten Punkt auf Seite 18 anschaut...
b) § 7 Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
"3. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung." '
Und jetzt § 7, Absatz 2 der ÄApprO.
(2) Die Famulatur wird abgeleistet
1. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
2. für die Dauer von zwei Monaten in einem Krankenhaus und
3. für die Dauer eines Monats wahlweise in einer der in Nummer 1 oder Nummer 2 genannten Einrichtungen.
Aber gut, warten wir's ab. Irgendwann nächste Woche müsste das Plenarprotokoll veröffentlicht werden, und dann wissen wir auch definitiv, was da eigentlich beschlossen worden ist.
Und das Gesundheitsministerium müsste wohl auch noch mal die Änderungen abnicken, ansonsten ginge es erneut in den Bundesrat zurück und würde noch mal dauern.
der micha
12.05.2012, 07:02
auf dieser Seite wird auf 2 Dokumente verlinkt: Empfehlung und Verordnung :-))
Die Empfehlung (238/12) ist das Interessante (obwohl das Problem natürlich ist, dass man ohne Plenarprotokoll nicht genau weiß, welche Anträge jetzt eigentlich angenommen wurden und welche nicht).
Die Verordnung (862/11) ist die ursprüngliche Vorlage der Bundesregierung, aber der Bundesrat hat eben Änderungwünsche, weshalb die Verordnung nur eingeschränkt interessant ist.
Und Antrag Nr 16 in der Empfehlung enthält eben die schönen Änderungen zur Wahlfamulatur. Dass das Blockpraktikum Allgemeinmedizin auf zwei Wochen erweitert werden soll, ist ja ein alter Hut, das stand auch schon in der ursprünglichen Vorlage drin.
karteikarte2
16.05.2012, 17:10
Zitat aus Bundesratsentschließung :
" Die Gewährung von Geld-oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesausbildungsför-derungsgesetzes übersteigen, ist nicht zulässig." '
Begründung:
Bereits heute zahlen einige akademische Lehrkrankenhäuser den Studierenden eine "Ausbildungspauschale" in Höhe von bis zu 700Euro im Monat. Der Wettbewerb "um die besten Köpfe" sollte aber nicht über die Höhe der finanziellen Zuwendungen, sondern über die Qualität der Ausbildung geführt werden. Auch weil das Praktische Jahr weiterhin Teil des Studiums bleibt, wird allen Ausbildungsstätten untersagt, unangemessen hohe Leistungen an die Studierenden zu gewähren.`"
700 € sind also unangemessen für meine Arbeit. Na recht herzlichen Dank auch:-kotz. An meiner Lehrklink wir das Essen und die Wohnung als geldwerter Vorteil in der Lohnabrechnung angegeben heißt also dass ich weniger bekomme
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