Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wegfall des AiP zum Wintersemester 2004/2005
[...] "Zur heute in den zuständigen Bundestagsausschüssen beschlossenen Abschaffung der Arzt-im-Praktikum-Phase in der ärztlichen Ausbildung erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB, die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Hans Georg Faust MdB:
Mit der längst überfälligen Abschaffung des Arztes im Praktikum wird der Arztberuf für junge Menschen wieder ein Stück attraktiver. Was die Union schon lange gefordert hat, wurde heute vom Gesundheitsausschuss des Bundestags endlich beschlossen: Ab dem 1. Oktober wird es keinen "AiP" mehr geben. Ärztinnen und Ärzte erhalten unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Studiums die Approbation, ohne 18 Monate lang eine schlecht bezahlte Tätigkeit als Arzt im Praktikum ausüben zu müssen.
CDU und CSU haben dafür gesorgt, dass der "AiP" tatsächlich zum 1. Oktober 2004 mit Stumpf und Stiel abgeschafft wird. Lange Übergangsregelungen mit der Folge, dass ein frisch gebackener Assistenzarzt weisungsbefugt ist gegenüber seinem früheren Studienkollegen, der noch die AiP-Phase ableisten muss, wird es nicht geben . Die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Bezahlung der Berufseinsteiger auf Assistenzarztniveau wurden auf Drängen der Union bereits mit der Gesundheitsreform bereitgestellt.
Diesem wichtigen Schritt müssen nun weitere Maßnahmen folgen, um den Arztberuf für junge Menschen wieder attraktiver zu machen und einem gravierenden Ärztemangel vorzubeugen."
Naja, bleit eigentlich nur die Frage, warum nicht gleich so ... :-)
Ich glaube, wir können uns gratulieren !
Kolja
dukedidi
08.05.2004, 19:23
Hat jemand eine Ahnung was mit Leuten passiert, die bereits jetzt in einem drittmittelfinanziertem BAT IIa/2 Vertrag in der Uniklinik stecken? Die können ja nicht einfach ihr volles Gehalt verlangen (Drittmittel). Bekommen die ihr Gehalt aufgestockt, oder versucht der Staat sich auch hier billig aus der Affäre zu ziehen?
Michael (warum hab ich nicht auf meinen Vater,Mutter,Oma,Opa,Tante,Onkelusw gehört und Medizin studiert?)
Aufschneider
19.05.2004, 12:28
Rechtsgrundlage für Deinen Vertrag fällt weg ("Ausbildung"sphase nicht mehr nötig) -> fristlose Kündigung bis zum 30.09. möglich.
Chris
nikegirl
20.07.2004, 07:33
Das UKE in Hamburg geht davon aus, dass die Krankenkassen für die Mehrkosten aufkommen, welche anfallen, wenn die jetzigen AiP als Assistenzärzte weiter beschäftigt werden - auf Dauer des urspr. Arbeitsvertrages vom AiP - toll!
Mein Krankenhaus kündigt mir dagegen den noch bis März 2005 bestehenden Vertrag und geht von keiner Weiterbeschätigung aus. Begründung: Die in der Presse verkpndete Ausgleichszahlung des Gehaltsmehrkosten stimmt nicht.
Mein Arbeitgeber bekommt also weder von der KK noch vom Ministerium Geld für die Mehrkosten - so sollte es doch aber sein?!
Scheiss AiP - Abschaffung. Lieber würde ich für die 900,- Kröten weiterarbeiten als nix zu verdienen :-(
Gibt es vielleicht doch einen Anspruch der Kliniken auf diese Ausgleichszahlung, so wie es das UKE erwartet?
Aufschneider
21.07.2004, 15:29
...dann frag doch mal beim Marburger Bund nach. Die sagen, daß, wenn Du keinen Antrag auf Vollapprobation stellst, Du einfach AIP bleibst, bis der Ausbildungsvertrag erfüllt ist. Die einzigen, die dann was machen könnten, wäre dann die Behörde, die Dir die AIP-Erlaubnis erteilt hat. Und einfach mal so kündigen is dann nich für das KH.
Keine Ahnung, ob das stimmt, aber evtl. in vielen Fällen ein Strohhalm.
00Schneider
dukedidi
21.07.2004, 15:56
Als drittmittelfinanzierter AIP krieg ich auch am UKE gar nix. Gottseidank standen die Fördergelder wenigstens für ein AIP-Gehalt schon. Drittmittelaipler wurden von der Regierung völlig ignoriert, scheinbar sind wir eben nur Menschen zweiter Klasse. Wie bei fast allen Vorhaben der Bundesregierung gilt auch ber der AIP-Abschaffung: Idee gut, Ausführung miserabel. Ich wünsche dieser Regierung ein schönes Jahrhundert auf der Oppositionsbank, falls sie die 5% Hürde schaffen.
airmaria
21.07.2004, 17:13
Original geschrieben von Aufschneider
...dann frag doch mal beim Marburger Bund nach. Die sagen, daß, wenn Du keinen Antrag auf Vollapprobation stellst, Du einfach AIP bleibst, bis der Ausbildungsvertrag erfüllt ist.
Nein, stimmt so sicher nicht! Die Teilapprobation verliert mit Ablauf des 30.09.2004 Ihre Gültigkeit, egal ob man Antrag auf Vollapprobation stellt oder nicht!
Ein Weiterarbeiten mit AIP-Status ist nicht möglich!
Bin von der zuständigen Bezirksregierung extra angeschrieben und über obigen Sachverhalt belehrt worden. Zudem soll man den Antrag bis Mitte August stellen, damit zum 01.10. rechtzeitig alle Approbationen erteilt werden können.
"Mary" airmaria
Aufschneider
22.07.2004, 16:55
...stimmt vielleicht für Deinen Bezirk, für andere wieder nicht. :-nix
Für die Probleme mit den Drittmittelstellen ist übrigens die Opposition (bzw. Mehrheitsstellerin im Bundesrat) verantwortlich, nicht die derzeitige Regierung .
Aufschneider
Kannst Du das genauer ausführen?
airmaria
22.07.2004, 22:38
Hm, dass die Länder und Bezirksregierungen unterschiedliche Ausführungsbestimmungen zu dieser bundesweiten Neuregelung haben halte ich für zweifelhaft!
"Mary" airmaria
statuscuriosus
23.07.2004, 13:01
bei mir war es auch so, dass von der Verwaltung ein Schrieb kam, den wir unterschreiben mussten. Da stand u.a. auch drin, dass unsere Arbeitserlaubnis quasi am 30.9.04 erlischt, und dass der der bis dahin nicht die Vollapprobation in der Hand hält, dann nicht mehr als Arzt arbeiten darf.
nikegirl
26.07.2004, 13:12
Natürlich kann man nach dem 30.9.2004 auf keinen Fall als AiP weiter arbeiten, egal ob als Dritt-Mittel AiP oder als jemand der keinen Antrag auf Vollaprob. gestellt hat.
Denn ab 1.10.2004 ist das AiP gesetzlich abgeschafft, erga kann man unter keinen Umständen als AiP weiterarbeiten!
Bisher ist klar, dass die Umwandlung unterschiedlich gehandhabt wird. Dies hängt mit mehreren Faktoren zusammen:
1. Ist die bisherige AiP-Stelle aus Drittmitteln finanziert?
2. kann die Klinik die Assistenzarztstelle finanzieren? Wie lange kann sie das?
Pünktchen
30.07.2004, 21:08
Grad gefunden...war eigentlich auf der Suche nach was anderem :-))
http://www.bundesaerztekammer.de/30/Ausbildung/11Approbationsord/index.html
Behörden die, die Approbation erteilen (http://www.bundesaerztekammer.de/30/Ausbildung/11Approbationsord/Approbation.html) jepp, ich kreuze grade Sozialmedizin :-))
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