Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit AppoUrkunde in der Apotheke
Manchmal macht man sich aber auch Probleme, die es einfach nicht gibt. Wenn ich meinen "Schülerausweis" mal nicht dabei haben sollte, dann gibt es eben ein Blatt Papier als Privatrezept. Das ist bislang noch NIE abgewiesen worden, egal wo in Deutschland! Insofern erübrigt sich die Frage nach der AO. Solange wie die Form für ein Privatrezept eingehalten wird, wird es auch keine Probleme geben...
netfinder
31.08.2012, 08:10
Hm, aber fuers Privatrezept brauch ich doch ne Arztnummer, oder?
Hm, aber fuers Privatrezept brauch ich doch ne Arztnummer, oder?
Nope, zumindest bei meinem letzten Privatrezept in Deutschland vor drei Jahren nicht... und da hatte ich nichtmal einen Wohnsitz in Deutschland...
netfinder
31.08.2012, 11:02
Ah, danke.
Privatrezept
Max Mustermann
Facharzt für Schwachmatik
Musterstraße 1
00000 Musterdorf
Tel. 00000 - 11111
RP. / Musterdorf, den 31.08.2012
1 * Owiedumm 2g Filmtabletten
N3 / 100 Tabletten
Patient: Maxie Musterfrau
geb. 01.01.1985
Musterstraße 2
00000 Musterdorf
Hier unten bitte Unterschreiben. :D
____________
Mehr brauchts für ein Rezept in D nicht.... :D :-))
Meine Privatrezepte wurden bisher anstandslos in jeder Apotheke akzeptiert und von jeder privaten Krankenkasse auch zurückerstattet...
jo, eine freundin schreibt das auch immer so, wenn ich mal ein pillen-rezept brauche. ich habe das schon einem männlichen freund mitgegeben und auch er konnte es einlösen :-)
und da war ja nun gar nix mit kontrolle
ehem-user-19-08-2021-1408
31.08.2012, 14:55
und da war ja nun gar nix mit kontrolle
was wohl gnerell am finanziellen Interesse der Apotheker liegt...
sind ja schließlich Privatrezepte, wo man den vollen Preis kassiert ohne Zwangsrabatte über GKVs.
werden solche einkäufe egt irgendwie dokumentiert?
Nein, außer auf deinem Kassenbeleg und im Warenwirtschafts/Kassensystem des Apothekers als "auf Privatrezept verkauft", allerdings bei der Apotheke sicherlich ohne Namen und je nach Kassensystem auch ohne genauere Zeitangaben.
Wenn Du ein Privatrezept mitbringst wird das noch mit nem Datumsstempel der Apotheke versehen, der Apotheker selber hat jedoch keinen Nachweis, an wen das Medikament abgegeben wurde, da Du das Rezept im Original wieder mitbekommst.
Eine Abgabe auf Arztausweis ist für den Apotheker mit ner Abgabe auf Privatrezept vom Vorgang her quasi vollkommen identisch.
Ausnahme hiervon sind BtM-Rezepte und (kein Spaß) Tierarzneimittel, hier muss die Abgabe namentlich festgehalten werden.
SuperSonic
01.09.2012, 07:40
Privatrezept
(...)
Mehr brauchts für ein Rezept in D nicht.... :D :-))
Wobei du in deinem Beispiel schon mehr als die reinen Pflichtangaben gemacht hast. ;-)
§ 2 AMVV:
(1) Die Verschreibung muss enthalten:
1. Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person), [-> Telefonnummer nur bei BtM-Rezepten erforderlich]
2. Datum der Ausfertigung,
3. Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist, [-> Anschrift nicht erforderlich]
4. Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke,
4a. bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen,
5. Darreichungsform, sofern dazu die Bezeichnung nach Nummer 4 oder Nummer 4a nicht eindeutig ist,
6. abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels,
7. Gebrauchsanweisung bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden sollen,
8. Gültigkeitsdauer der Verschreibung, [-> in der Regel 3 Monate, wenn nicht anders angegeben]
9. bei tierärztlichen Verschreibungen zusätzlich (...)
10. die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz.
(2) Ist die Verschreibung für den Praxisbedarf einer verschreibenden Person, für ein Krankenhaus, für Einrichtungen oder Teileinheiten von Einrichtungen des Rettungsdienstes, (...) bestimmt, so genügt an Stelle der Angaben nach Absatz 1 Nr. 3, 7 und 9 ein entsprechender Vermerk. [-> bei Eigengebrauch kann man ad us. propr. vermerken und spart sich die Angabe des Geburtsdatums und die Wiederholung des "Patienten"namens]
(...)
Die Aufforderung "Rp." ist demnach auch nicht nötig. ;-)
Ein Privatrezept zum Eigengebrauch kann also wie folgt aussehen:
===============
Max Mustermann
Arzt
Musterstr. 1
11111 Musterstadt
Blubbin 5 mg Tbl. N2
ad us. propr.
01.09.2012
Paraphe oder Unterschrift
===============
Hab dazu auch nochmal eine kleine Nachfrage, um ganz sicher zu gehen :
Ich werde ( wegen Urlaub etc ) auch direkt nach dem Examen nicht dazu kommen, einen Arztausweis zu beantragen. Jetzt möchte ich da auch nicht mit meiner Approbationsurkunde auftauchen und den Weg über ein Privatrezept wählen, falls ich mal was brauchen sollte. Habe ich das richtig verstanden, dass ich einfach ein Privatrezept ausstellen kann wie hier im Thread nach dem Muster beschrieben auch für mich selbst und dann die Medikamente ( keine BTM ) bekomme ?
Was mir nicht ganz klar ist : da es ein Privatrezept ist, verbleibt beim Apotheker kein Nachweis, ich bekomme das Rezept ja wieder mit, geht das so ohne weiteres ? Ich meine, dann könnte ja jeder kommen mit einem Rezept und sich selbst zum Arzt machen und sich xy verschreiben...Und da auf dem Rezept auch keine Arztnummer stehen muss/soll, hat der Apotheker auch keine Möglichkeit zu prüfen, ob es den Arzt oben auf dem Privatrezept überhaupt gibt, oder hab ich da was übersehen ?
so ist es. allerdings habe ich hier in berlin die erfahrung gemacht, dass die apotheken kein rezept ohne stempel akzeptieren-auch wenn sie es müssten
Einen Stempel gibts ja auch für wenige Euro, in Berlin an jeder Ecke, auf dem Land innerhalb von 48h übers Internet.
Natürlich kann der Apotheker an der Echtheit des Rezeptes zweifeln, sofern es Gründe dafür gibt (und ein Rezept ohne Stempel ist jetzt tatsächlich zumindest unüblich) , aber durch eine fachlich qualifizierte Antwort kann man ja dann schon beweisen, dass man nicht grad am Hauptbahnhof nen Rezeptblock gekauft hat. Zur Sicherheit ne Kopie von der Approbationsurkunde in die Hose stecken, wenns dann immer noch Zweifel gibt gehts ne Apotheke weiter.
Was für ein Stempel ist denn genau erforderlich ?
Einfach einer mit "Name xxx Arzt" und dann Unterschrift oder einer mit Adresse etc?
Ist der Stempel auch nötig wenn es ein professioneller rezeptblock ist, wo alle Infos schon oben auf dem Kopf stehen und das dann unterschrieben wird ?
Es ist überhaupt kein Stempel erforderlich, der verleiht dem Rezept nur mehr (Schein-)Seriosität - so unsinnig das auch ist, siehe loxis Beitrag. Wenn ich einen haben wollte würde ich ihn mir wahrscheinlich inklusive Adresse machen, sieht dann irgendwie offizieller aus.
Feuerblick
30.10.2012, 17:24
Wenn das Rezept die notwendigen Angaben enthält (Arztname, Adresse etc.), dann ist KEIN Stempel notwendig!
Dauert es bei Euch echt so lange, einen Arztausweis zu bekommen? Für meinen ersten bin ich vorbeigefahren, habe ein Bild abgegeben und hatte den Wisch wenige Tage später im Briefkasten und für den zweiten (Nachnamensänderung ;-) ) bin ich hier bei uns in der Stelle vorbeigefahren und die Dame hat mir direkt einen neuen Ausweis ausgestellt. Ich fände es also einfacher, mir mal eben einen Ausweis ausstellen zu lassen, als vielleicht von Apotheke zu Apotheke zu gehen, weil mir keiner mein Medikament aushändigen möchte...
LG
Ally
Ich logge mich ein, verschreibe mir (oder sonstwem) ein Medikament, klicke auf senden und kann den Kram dann Sekunden später in jeder Apotheke Schwedens abholen... ohne Arztausweis... :-top
Ja, gut, DU machste Deine Steuer auch per SMS. Hier ist aber Deutschland, das Land der Büokraten... :-)
Ich logge mich ein, verschreibe mir (oder sonstwem) ein Medikament, klicke auf senden und kann den Kram dann Sekunden später in jeder Apotheke Schwedens abholen... ohne Arztausweis... :-top
Wenn ich für jedes Medikament erst nach Schweden gondeln muss, dann würde ich doch die Beantragung eines Arztausweises vorziehen...
Ob ein Apotheker an der Echtheit eines Rezeptes zweifelt hängt sicherlich auch nicht unwesentlich vom verschriebenen Medikament ab .
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