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Marion_EU
24.07.2003, 19:58
Eigentlich bin ich gegen die Todesstrafe. weil ich denke das man nicht Mord mit gleichem vergelten sollte! :-meinung
Die einzige Straftat wo ich absolut für die Todesstrafe wäre ist sexueller Mißbrauch von Kindern!
Aber dafür gibt es ja leider noch nicht mals mal in den USA die Todesstrafe!
Denn es ist ja wohl nicht normal das diese perversen in Deutschland nach 5 Jahren wieder raus kommen wenn sie überhaupt jemals verurteilt werden! :-dagegen

airmaria
24.07.2003, 21:01
Original geschrieben von Marion_EU
Eigentlich bin ich gegen die Todesstrafe. weil ich denke das man nicht Mord mit gleichem vergelten sollte! Die einzige Straftat wo ich absolut für die Todesstrafe wäre ist sexueller Mißbrauch von Kindern!


Ich denke, man sollte erst die Entscheidung fällen: Todesstrafe ja oder nein... und dann das zugrundeliegende Vergehen für eine möglicherweise gewünschte Todesstrafe festlegen, sonst drehen wir uns im Kreis.

Man sollte sich also für sich persönlich die schlimmste vorstellbare Straftat zugrunde legen und dann überlegen, ob eine Todesstrafe in Frage kommt.

Für mich nicht: ich halte die lebenslange Freiheitsstrafe für eine größere Strafe. Zudem läßt sie die Möglichlichkeit zu weiterem Handeln offen... wenn sich der z.B. jugendliche Täter - nach wieviel Jahren auch immer - "verändert/gebessert" hat... usw.

Außerdem wiegt für mich auch nur ein einziges Fehlurteil in diesem Zusammenhang nicht annähernd alle gerechtfertigten anderen Entscheidungen auf.

"Mary" airmaria

Marion_EU
24.07.2003, 22:25
Original geschrieben von airmaria



Für mich nicht: ich halte die lebenslange Freiheitsstrafe für eine größere Strafe. Zudem läßt sie die Möglichlichkeit zu weiterem Handeln offen... wenn sich der z.B. jugendliche Täter - nach wieviel Jahren auch immer - "verändert/gebessert" hat... usw.

"Mary" airmaria
Gebessert???
Bei manchen Straftaten mag das vollkommen richtig sein!!
Aber Kinderschänder ändern sich NIE! Das ist eine Perversion die legt man nicht nach ein paar Jahren einfach so ab.
Das zeigt ja auch immer wieder das solche wegen guter Führung als "geheilt" entlassen werden und wenn sie raus kommen machen sie das selbe wieder! :-meinung

luckyblue
24.07.2003, 23:47
Ich glaube, dass selbst Kinderschänder therapiefähig sind. Man sollte hier den Einzelfall nicht zum Maßstab einer allgemeinen Gesetzgebung hochstilisieren. Denn wieder mal sind die Medien "schuld": Nach der gelungenen Resozialisierung kräht kein Hahn, aber der Rückfall eines einzelnen Straftäters (einer von wie vielen?) wird zum Regelfall aufgeplustert.

Ich kann da airmaria nur zustimmen (was ist denn jetzt los;-)), wenn er aufgrund des größeren Handlungsspielraums einer Freiheitsstrafe und der Möglichkeit eines Justizirrtums die Todesstrafe in jedem Fall für ungerechtfertigt hält.

Und außerdem:

a) Perverse (wo auch immer da die Grenze liegt) sind krank. Kranke brauchen Hilfe. Deshalb werden wir ja Ärzte - und nicht Kammerjäger.

b) Rational betrachtet (Anzahl der gefährdeten Menschenleben) dürfte z. B. Landesverrat mit einem höheren Gesinnungsunwert einhergehen als sexueller Missbrauch Minderjähriger. Wenn du also bei Kinderschändern "schon" für die Todesstrafe plädierst, müsstest du das bei Landesverrat auch tun. Die Wahrscheinlichkeit eines Justizirrtums wird mit der Anzahl mit der Todesstrafe bedrohter Straftaten wahrscheinlich proportional zunehmen. Dagegen nimmt die abschreckende Wirkung erfahrungsgemäß nicht zu. Wo soll denn das enden?

milz
25.07.2003, 01:16
Ich glaube, dass selbst Kinderschänder therapiefähig sind. ..., aber der Rückfall eines einzelnen Straftäters (einer von wie vielen?) wird zum Regelfall aufgeplustert.

Habe gerade keinen besseren Link (http://www.taz.de/pt/2002/08/14/a0222.nf/text):

Zitat:"Rund 20 Prozent der entlassenen Sexualstraftäter werden rückfällig. Das besagen wissenschaftliche Forschungen. Und sie besagen auch, dass weitere 49 Prozent zwar keine Sexualdelikte mehr begehen, aber dafür andere Straftaten."

...also sind das sicher keine Einzefälle!
Und jeder Einzelfall ist für das betroffene Opfer eine Tragödie!!!

Meiner Meinung nach sind 4 vielleicht (!) "resozialisierte" aber lebenslang inhaftierte Sexualstraftäter hundert mal besser, als 1 versautes Leben eine(s) unschuldigen Kindes/Frau.
Da sollte man auch berücksichtigen, daß erstere zu ihrem Schicksal einen nicht unwesentlichen Beitrag geleistet haben!!!

Problem scheint mir auch eine unverantwortliche allg. Überschätzung der medizinisch-psychiatrischen Behandlungsmöglichkeiten unter den Therapeuten zu sein.
Die tragischen Folgen rufen dann erwartungsgemäß die Hinrichtungsbefürworter auf den Plan, was einen mit einem Mindestmaß an "gesundem Menschenverstand" ausgestatteten Bundesbürger mindestens genauso betrüben sollte!?

@Marion!
In jedem Menschen schlummert eine Bestie (erinnert sei ans III.Reich, wo auch Ärzte fleißig mitmischten oder an das "Milgram-Experiment", nur als Bsp.). Im Allg. reichen u.U. schon die äußeren Umstände, ein seelisches Trauma in der Kindheit (Mißbrauch?) oder ein SHT m. Stirnlappenläsion, um einen Menschen zum Verbrecher/Mörder/Kinderschänder zu machen.
Der überzogene und irrationale Ruf nach Todesstrafe ist mMn eine Ersatzhandlung für den Kampf gegen die Leichen, die man selbst im Keller hat, und die man lieber bei anderen sieht als bei sich selbst, zumal "Kriminelle" eine hervorragende Projektionsfläche bieten.
Erfahrungsgemäß haben die größten Moralisten auch die schmutzigsten Geheimnisse!
Daher wäre vielleicht etwas mehr Selbstreflexion angebracht...

mfg

Marion_EU
25.07.2003, 12:10
Original geschrieben von luckyblue


a) Perverse (wo auch immer da die Grenze liegt) sind krank. Kranke brauchen Hilfe. Deshalb werden wir ja Ärzte - und nicht Kammerjäger.
Wo immer da die Grenze liegt??? Soll das heißen du findest Leute die4 jährige Kinder mißbrauchen "normal"????
Ja ich will Ärztin werden aber mich bestimmt nicht mit dem Seelenleben von Kinderschändern auseinandersetzen!


b) Rational betrachtet (Anzahl der gefährdeten Menschenleben) dürfte z. B. Landesverrat mit einem höheren Gesinnungsunwert einhergehen als sexueller Missbrauch Minderjähriger. Wenn du also bei Kinderschändern "schon" für die Todesstrafe plädierst, müsstest du das bei Landesverrat auch tun. Die Wahrscheinlichkeit eines Justizirrtums wird mit der Anzahl mit der Todesstrafe bedrohter Straftaten wahrscheinlich proportional zunehmen. Dagegen nimmt die abschreckende Wirkung erfahrungsgemäß nicht zu. Wo soll denn das enden?
Du findest Landesverat schlimmer wie den sexuellen Mißbrauch von 4-5 jährigen Kindern??? Die Opfer können nichts dafür, können sich nicht wehren und müßen so hart um ein normales Leben kämpfen. Viele begehen mit 16 Suizid obwohl sie ihr ganzes Leben noch vor sich hätten. Da frage ich mit welchem Recht kommen die Täter nach 5 Jahren oder schon früher wieder auf freien Fuß. Meiner Meinung nach haben sie mit so einer Tat das Recht auf ein normales Leben vertan! Wenn keine Todesstrafe dann wenigstens Lebenslänglich! Aber wirklich Lebenslänglich und nicht nur 15 Jahre ohne die chance jemals wieder auf freien Fuß zu kommen! Ich finde das ist die Gesetzgebung den Opfern schuldig! In anderen Ländern ist die Strafe auf so ein Verbrechen auch nicht so gering wie in Deutschland. :-meinung
Ich arbeite nicht ohne Grund in einem Verein gegen sexuellen Mißbrauch an Kindern mit! Denn genau dafür kämpfen wir das die Opfer zu ihrem Rcht kommen und die Täter nie wieder unheil anrichten!!!

Marion_EU
25.07.2003, 12:20
Original geschrieben von milz

@Marion!
In jedem Menschen schlummert eine Bestie (erinnert sei ans III.Reich, wo auch Ärzte fleißig mitmischten oder an das "Milgram-Experiment", nur als Bsp.). Im Allg. reichen u.U. schon die äußeren Umstände, ein seelisches Trauma in der Kindheit (Mißbrauch?) oder ein SHT m. Stirnlappenläsion, um einen Menschen zum Verbrecher/Mörder/Kinderschänder zu machen.
Der überzogene und irrationale Ruf nach Todesstrafe ist mMn eine Ersatzhandlung für den Kampf gegen die Leichen, die man selbst im Keller hat, und die man lieber bei anderen sieht als bei sich selbst, zumal "Kriminelle" eine hervorragende Projektionsfläche bieten.
Erfahrungsgemäß haben die größten Moralisten auch die schmutzigsten Geheimnisse!
Daher wäre vielleicht etwas mehr Selbstreflexion angebracht...

mfg
Ist eine gute These! Glaube ich aber nicht dran! Denn die meisten die Aufopferungsvoll gegen sexuellen Mißbrauch kämpfen waren selber Opfer!!
Schaut mal hier:
link (http://www.zartbitter.de)

Alles wird gut
25.07.2003, 12:46
Original geschrieben von Marion_EU

Ja ich will Ärztin werden aber mich bestimmt nicht mit dem Seelenleben von Kinderschändern auseinandersetzen!
B]


Original geschrieben von Marion_EU (Autoagressivität bei Jugendlichen)
[B]... aber ich finde das der Arzt auch ein bischen Fingerspitzengefühl und menschliches mitgefühl aufbringen muß.

:-nix

Tschuldige, aber ich finde da widersprichst Du Dir ein wenig...
Viele der Kinderschänder entpuppen sich als einst selbst Opfer von (sexueller) Gewalt. Das entschuldingt nichts!!! ...aber entweder man akzeptiert, dass Erfahrungen das Verhalten prägen und erwägt, dass diese revidiert werden können oder man definiert sie als grundsätzlich unheilbar. Das wäre das Ende der Psychotherapie.
Im Grunde stimme ich Dir aber zu, dass sex. Mißbrauch grundsätzlich zu gering bestraft wird und es Wiederholungtätern oft "zu leicht" gemacht wird! Da hat man manchmal fast den Eindruck, dass ungeborenes Leben besser geschützt wird als das geborene...

Marion_EU
25.07.2003, 13:29
Original geschrieben von Alles wird gut




:-nix

Tschuldige, aber ich finde da widersprichst Du Dir ein wenig...
Viele der Kinderschänder entpuppen sich als einst selbst Opfer von (sexueller) Gewalt. Das entschuldingt nichts!!! ...aber entweder man akzeptiert, dass Erfahrungen das Verhalten prägen und erwägt, dass diese revidiert werden können oder man definiert sie als grundsätzlich unheilbar. Das wäre das Ende der Psychotherapie.
Im Grunde stimme ich Dir aber zu, dass sex. Mißbrauch grundsätzlich zu gering bestraft wird und es Wiederholungtätern oft "zu leicht" gemacht wird! Da hat man manchmal fast den Eindruck, dass ungeborenes Leben besser geschützt wird als das geborene...

Das stimmt aber nicht jedes Opfer wird selbst zum Täter!!!
Mit dem Fingerspiztengefühl meinte ich für die Opfer denen es schlecht geht aber die nicht selbst so eine scheußliche Tat begangen haben.
Und du sagst ja selbst das entschuldigt nichts!!
Es muß sicherlich auch Leute geben die sich Psychotherapeutisch um Sexualstraftäter kümmern aber ich könnte das niemals!!
eine mit mir befreundete Psychotherapeutin fährt einmal die woche nach Aachen in den Knast um sich um solche Typen zu kümmern! Aber selbst Sie könnte sich nicht um Täter kümmern deren Opfer sie kennt bzw. um deren Opfer sie sich kümmert!

milz
25.07.2003, 15:25
Original geschrieben von Marion_EU

Original geschrieben von milz

@Marion!
In jedem Menschen schlummert eine Bestie (erinnert sei ans III.Reich, wo auch Ärzte fleißig mitmischten oder an das "Milgram-Experiment", nur als Bsp.). Im Allg. reichen u.U. schon die äußeren Umstände, ein seelisches Trauma in der Kindheit (Mißbrauch?) oder ein SHT m. Stirnlappenläsion, um einen Menschen zum Verbrecher/Mörder/Kinderschänder zu machen.
Der überzogene und irrationale Ruf nach Todesstrafe ist mMn eine Ersatzhandlung für den Kampf gegen die Leichen, die man selbst im Keller hat, und die man lieber bei anderen sieht als bei sich selbst, zumal "Kriminelle" eine hervorragende Projektionsfläche bieten.
Erfahrungsgemäß haben die größten Moralisten auch die schmutzigsten Geheimnisse!
Daher wäre vielleicht etwas mehr Selbstreflexion angebracht...

mfg


Ist eine gute These! Glaube ich aber nicht dran! Denn die meisten die Aufopferungsvoll gegen sexuellen Mißbrauch kämpfen waren selber Opfer!!
Schaut mal hier:
link

Im obigen Beitrag habe ich auch von Menschen gesprochen, die sich für Hinrichtungen begeistern und nicht von Leuten, die mit adäquaten Mitteln gegen Kriminalität kämpfen!
Das sind zwei paar Schuhe!

luckyblue
25.07.2003, 21:00
Original geschrieben von Marion_EU

Wo immer da die Grenze liegt??? Soll das heißen du findest Leute die4 jährige Kinder mißbrauchen "normal"????
...
Denn genau dafür kämpfen wir das die Opfer zu ihrem Rcht kommen und die Täter nie wieder unheil anrichten!!!

Sorry, ich habe momentan nicht die Nerven auf so ein emotionalisiertes Geschreibsel sachlich eingehen zu können.

hobbes
25.07.2003, 21:31
Es ist grundsätzlich einfach nicht stimmig, dass es das Ziel sein soll, sämtliche Straftäter zu resozialisieren und wieder in die Gesellschaft einzugliedern! Es gibt nun erwiesenermassen Täter, die sich nicht bessern lassen, die nicht einsichtig sind und die andauernd ein hohes Gefährdungspotential für die Gesellschaft darstellen - und hierzu gehören auch ein Teil der Kinderschänder und Sexualstraftäter!!

Diese Menschen gehören bis an ihr Lebensende verwahrt!! (da wir ja - zu Recht - keine Todesstrafe kennen.

Ich empfinde es schlicht als eine Geringschätzung der Empfindsamkeit der Opfer und ihrer Angehörigen, wenn Täter als Opfer dargestellt werden und die Gefängnisstrafe zur "stationären Langszeit-Psychotherapie" herabgemildert wird.

Die Haftstrafe hat nicht zum einzigen Ziel den Täter zu bessern, es handelt sich ebenso um eine Bestrafung - dies auch aus einem Gerichtigkeitsmotiv heraus, was von mir aus mit Rache übersetzt werden kann. Ich kann daran nichts Abzulehndes finden.

Wichtig scheint mir die gründliche und fachmännische Differenzierung der Straftäter!

Rico
26.07.2003, 00:13
Original geschrieben von Marion_EU
Das stimmt aber nicht jedes Opfer wird selbst zum Täter!!! Stimmt. Und warum? Weil die Menschen unterschiedlich sind.
100 Leute in nem Bus, einer mit Grippe hustet, 20 kriegen die Grippe, 80 nicht.
Schicksal? Nee, interindividuelle Unterschiede der körpereigenen Abwehr.
100 Leute in nem Bus der einen Abhang runterpoltert und sich überschlägt, 10 kriegen ne posttraumatische Belastungsstörung, 90 nicht.
Schicksal? Nee, interindividelle Unterschiede beim Coping.
100 Kinder die mißbraucht werden, 99 werden keine Kinderschänder - einer schon.
Schicksal?

Original geschrieben von Marion_EU
Mit dem Fingerspiztengefühl meinte ich für die Opfer denen es schlecht geht aber die nicht selbst so eine scheußliche Tat begangen haben. Ich prohezeie Dir, daß Du in der Medizin und in der Psychiatrie im speziellen Schiffbruch erleiden wirst, wenn Du Patienten, die im Rahmen ihrer Erkrankung kriminell werden die adequate Therapie verweigerst.

Was machst Du mit dem Maniker, der in der Episode das Geld seiner Firma in die Spielbank geschleppt hat und verzockt hat und dessen Angestellten und Familien jetzt vor dem Ruin stehen?
Behandeln oder die Behandlung verweigern und ihn verklagen wegen Untreue?

Was machst Du mit dem Suchtkranken, der um seine Sucht zu finanzieren dealt und anderen Drogen verkauft?
Behandeln oder die Behandlung verweigern und ihn wegen Verstoß gegen das BTM-Gesetz verklagen?

Und jetzt der Kinderschänder, der selbst Mißhandlungen in der Kindheit erlebt hat und sich davon nie erholt hat.
Den willst Du nicht nur nicht behandeln, sondern wegen seiner Krankheit und ihrer Folge in die Todeszelle schicken und das obwohl 80% laut obiger Statistik dannach keine Kinder mehr mißbrauchen??? :-???

Wer zieht denn Deiner Meinung nach die Grenze, ab wann einem straffällig gewordenen Täter kein "Fingerspitzengefühl" mehr zuteil wird und ab welchem Verbrechen er nicht mehr adequat behandelt wird???

Als Arzt ist man den kranken Patienten verpflichtet und muß objektiv und unvoreingenommen sein. Man kann nicht munter hier und da moralische Maßstäbe ansätzen, wer behandelt wird und wer nicht.
Das muß sich nicht immer mit Deiner persönlichen Meinung, die Dir keiner verbieten kann, decken, aber es darf die Therapie nicht beeinflussen.
Du mußt dem Besoffenen, der grade im Rausch einen halben Kindergarten überfahren hat genauso seine gebrochene Nase behandeln, wie jedem anderen auch.
Genausowenig wie ihm eine adequate Therapie nicht vorenthalten werden darf, darf sie auch einem Kinderschänder nicht vorenthalten bleiben.

-----------

Ich muß ja wohl nicht extra dazuschreiben, daß ich Kinderschänderei oder irgendein Verbrechen nicht schön reden will... ich tu's Sicherheitshalber mal trotzdem...

Marion_EU
26.07.2003, 00:25
Original geschrieben von Rico
Schicksal? Nee, interindividelle Unterschiede beim Coping.
100 Kinder die mißbraucht werden, 99 werden keine Kinderschänder - einer schon.
Schicksal?
Nein bestimmt nicht aber dennoch ist der eigenen Mißbrauch keine entschuldigung oder Rechtfertigung für die Tat und deshalb muß der Täter auch für die Tat bestraft werden und nicht bedauert werden nach dem Motto " du armer Kerl bist mißbraucht worden und hast das deshalb getan"


Du mußt dem Besoffenen, der grade im Rausch einen halben Kindergarten überfahren hat genauso seine gebrochene Nase behandeln, wie jedem anderen auch.

Natürlich würde ich auch einem Kinderschänder die gebrochene Nase behandeln aber würde ihn mit Sicherheit nicht psychiatrisch behandeln! Aber das muß ich auch nicht wenn ich in die Allgemeinmedizin gehe! :-meinung

Rico
26.07.2003, 00:44
Original geschrieben von Marion_EU
Nein bestimmt nicht aber dennoch ist der eigenen Mißbrauch keine entschuldigung oder Rechtfertigung für die Tat und deshalb muß der Täter auch für die Tat bestraft werden und nicht bedauert werden nach dem Motto " du armer Kerl bist mißbraucht worden und hast das deshalb getan"Von Bedauern hat keiner was gesagt.
Aber wenn eine Kausalkette vorliegt, die beginnt mit einer Mißhandlung in der eigenen Kindheit, sich fortsetzt in einer mangelhaften Bewältigung und schließlich endet in einem psychischen Defektzustand, der zur Kindesmißhandlung führt, dann ist dieser Zustand etwas, das behandelt werden muß.

Original geschrieben von Marion_EU
Natürlich würde ich auch einem Kinderschänder die gebrochene Nase behandeln aber würde ihn mit Sicherheit nicht psychiatrisch behandeln! Aber das muß ich auch nicht wenn ich in die Allgemeinmedizin gehe!Warst es nicht Du, die postuliert hat, daß SVVler, da sie ja an einer psychiatrischen Krankheit leiden, beim Allgemeinarzt mit mehr "Fingerspitzengefühl" behandelt werden sollen?

Misst Du da nicht mit zweierlei Maß?

Lisa
26.07.2003, 07:42
Es ist zwar nichts neues, aber zur Zeit kommt die Diskussion um die organische Komponente gewaltbereiter Verhaltenstendenzen wieder stark ins Rollen.

Ganz ehrlich gesagt, finde ich es schon unheimlich genug, dass mit Hilfe von Psychopharmaka menschliches Verhalten in gewisser Weise gesteuert und die Stimmung verändert werden kann.

Und nun versuche ich zu begreifen, dass grausame Gewaltverbrechen eventuell auf bloßen biologischen Gegebenheiten, zum Beispiel Veränderungen im Frontalhirn, basieren.

Und dieses Problem ist keinesfalls trivial: Inwiefern kann ich einen Menschen unter dieser Annahme überhaupt für sein Verhalten verantwortlich machen? Wer ist in welchem Maße schuldfähig? Wie kann ich differenzieren zwischen Krankheit und zu bestrafendem Fehlverhalten? Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Einen Link zum Thema hab ich hier (http://www.politikforum.de/forum/showthread.php?threadid=29069).

milz
26.07.2003, 13:16
Und nun versuche ich zu begreifen, dass grausame Gewaltverbrechen eventuell auf bloßen biologischen Gegebenheiten, zum Beispiel Veränderungen im Frontalhirn, basieren.

Womit wir wieder beim Thema wären "Wie frei ist der Mensch in seinem Tun?"
Diese Freiheit wird im Allg. gewaltig überschätzt!
Das deckt sich nicht nur mit psychologischen Erkenntnissen, sondern auch andere Disziplinen (Genetik, Physiologie) geben entspr. Hinweise. (s.o.)

Gründe (emotionale Widerstände) derartige Erkenntnisse zu ignorieren, gibt es genug:
Das besonders in westlichen Kulturen gut ausgeprägte menschliche Selbstwertgefühl würde gewaltig leiden. ("Freiheit" als grundlegender Wert!)
Grundbegriffe wie "Schuld" und "Sühne" müssten neu definiert werden.
Ängste, nicht "Herr im eigenen Hause zu sein".

Da lügt man sich halt lieber selbst in die Tasche!


Und dieses Problem ist keinesfalls trivial: Inwiefern kann ich einen Menschen unter dieser Annahme überhaupt für sein Verhalten verantwortlich machen? Wer ist in welchem Maße schuldfähig? Wie kann ich differenzieren zwischen Krankheit und zu bestrafendem Fehlverhalten? Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus

Gerade dieses Problem verdeutlicht das Dilemma unseres Justizsystems. Statt vernünftigerweise zu fragen "Wie kann ich Straftaten verhindern/vorbeugen bzw. die Gesellschaft vor Straftätern schützen?" verschwendet man seine ganze Energie auf die (eigentlich unmöglich) zu beantwortende Frage "Welche Strafe ist welcher Schuld angemessen?"

Bsp: Kinderschänder
Auf die erste Frage würde man antworten: "Lebenslange Sicherheitsverwahrung, bis eine Resozialisation zweifelsfrei (!) bewiesen ist." Damit hätte man eine klare Antwort auf ein klares Problem, da man hier die rational kaum erfassbaren Begriffe "Schuld", "Sühne", "Verantwortung" komplett außen vorläßt.
Die zweite Frage liefert nur willkürliche Antworten.


Bin ich mit dieser Erkenntnis hier allein???

luckyblue
26.07.2003, 15:04
Bin ich mit dieser Erkenntnis hier allein???
Ja, ich hoffe doch ;-)

1) Resozialisation: Der "zweifelsfreie Beweis" einer abgeschlossenen Resozialisation setzt schon die Reintegration des Täters in die Gesellschaft voraus.

2) Lösung des klaren Problems in der Ausklammerung von Schuld, Sühne, Verantwortung: Damit gräbst du dem Rechtstaat das Wasser ab. Aus dem Gesetzlichkeitsprinzip ("nulla poena sine lege"), das auch im Grundgesetz verbrieft ist (Art. 103 II, wenn ich nicht irre), resultiert auch die Forderung, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf. Schuld setzt Schuldfähigkeit voraus, und diese Schuldfähigkeit kann im Einzelfall unter bestimmten Prämissen entfallen (abschließend aufgezählt in § 20 StGB). Wenn eine Bestrafung diese Thematik ausklammert und schon an der bloßen Erfüllung des Tatbestandes ansetzt, kann der Eingriff der Staatshoheitsträger in die Grundrechte des Täters rechtstaatlich nicht gerechtfertigt sein.
Darüber hinaus gäbe es keine Möglichkeit, an sich rechtswidrige Handlungen durch Entschuldigungsgründe (wie etwa Notwehrexzess, entschuldigender Notstand, übergesetzlicher Notstand) straflos zu halten. Diese Notwendigkeit besteht aber, um Konflikthandlungen sachlich und sozialethisch gerecht werden zu können.
Dass sich auch bei Kinderschändern eine bloße Anknüpfung der Bestrafung an der Tatbestandserfüllung nicht rechtfertigen lässt, ergibt sich also aus dem Gesetzlichkeitsprinzip und schließt im übrigen Maßnahmen bis zur Sicherungsverwahrung nicht aus. Relevant bleibt aber die Differenzierung, ob die Tat dem Täter TATSÄCHLICH im Einzelfall wirklich moralisch vorwerfbar ist (und jetzt bitte kein hitziges Geschrei à la "das ist doch nicht normal"). Erst wenn das der Fall ist, ist der Täter schuldig, und erst dann kommt eine Bestrafung in Betracht. Dass die Differenzierungskriterien bei aller juristischen Bemühung um sprachliche Bestimmtheit und trotz Einbeziehung fachkundigen Wissens dennoch Fehlerquellen bergen und einer streng wissenschaftlichen Reliabilität ermangeln mögen, vergiftet m. E. nicht den Nährboden dieses Procedere.
Schließlich ist das Ganze eine strafrechtliche Angelegenheit und keine zivilrechtliche. Es geht nicht so sehr um die Erfüllung von Ansprüchen oder Schadensersatz, sondern um den Schutz von Rechtsgütern zur Wahrung des Gemeinwohls einerseits und um eine schuldANGEMESSENE Bestrafung des Täters bei gleichzeitiger Gewähr seiner eigenen Grundrechte andererseits.

3) willkürliche Antworten bezüglich Proportionalität von Schuld, Sühne, Verantwortung und Strafe: Schuld meint die Vorwerfbarkeit der Handlung aus sozialethischer Sicht. Voraussetzung dafür, dass einem Täter seine Tat zum Vorwurf gemacht werden kann, ist neben der Verantwortlichkeit des Täters für seine Tat (vgl. oben) vor allem der Gesinnungsunwert, den der Täter in seiner Tat dokumentiert. Der Gesinnungsunwert nimmt natürlich zu in Abhängigkeit von der Anzahl der durch die Tat geschädigten Opfer oder in Abhängigkeit vom Grad der Schädigung. Dass z. B. Hochverrat einen größeren Gesinnungsunwert offenbart als z. B. sexueller Missbrauch Minderjähriger, liegt also auf der Hand. (Was nicht heißt, dass ich den sexuellen Missbrauch Minderjähriger irgendwie verharmlosen will.)
Die Sühne des Täters lässt sich im Strafvollzug wohl nur selten erreichen. Was soll's, solange die Strafgerichtsbarkeit dem Täter durch therapeutische Maßnahmen neben der Bestrafung die Möglichkeit der Resozialisierung gibt und damit nur seinen Grundrechten Rechnung trägt, bedarf es ihrer zur Rechtfertigung der Strafe nicht zwingend.

Last but not least sollte noch festgehalten werden, dass die Prävention von Straftaten nicht so sehr in den Aktionsradius der Justiz gehört. Hier dürften sich im Sektor der Gesellschaftspolitik günstigere Perspektiven auftun.

Lisa
26.07.2003, 15:26
Sei mir nicht böse, luckyblue, aber ich kann deinem Juristendeutsch nicht folgen. (Gesinnungsunwert???)

Ich bin wirklich froh, dass die Mediziner hier hin und wieder in der Lage sind, über den Tellerrand hinauszudiskutieren. Und es ist der Sache prinzipiell zuträglich, wenn sich Leute mit gewissen weiterführenden Kompetenzen daran beteiligen. Aber ich würde deiner Argumentation gern folgen können, ohne einen Knoten in mein Denkzentrum machen zu müssen. (nenn mich ruhig faul :-blush )

In einem Juristenforum würde ich die medizinischen Sachverhalte neurotransmitterbedingter Verhaltenstendenzen auch nicht komplizierter als auf dem Apotheken-Umschau-Niveau erläutern. ;-)

LG,
Lisa

luckyblue
26.07.2003, 15:39
Gesinnungsunwert heißt so viel, dass dem Täter die Rechtsordnung am A_R_S_C_H vorbeigeht. Seine Gesinnung kann sich also mit den von der Allgemeinheit für richtig, schützenswert und daher in einem Gesetz verankerten Werten nicht anfreunden. Weil aber die Allgemeinheit diese Werte eben gerade schützen will, muss sie irgendwie die Geringschätzung der vom Täter vertretenen "Werte" zum Ausdruck bringen - deshalb bezeichnet sie die Gesinnung als "unwertig".

Oder so ähnlich;-)