Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 5 Jahres Internist und dann Spezialisierung oder direkt 6 Jahres Spezialisierung



Seiten : 1 2 [3]

Evil
10.12.2012, 19:19
Worin Du das dokumentierst, ist eigentlich herzlich egal. Die Hauptsache ist, daß Du es bescheinigt bekommst. Und bis zur Prüfungsanmeldung mußt Du strenggenommen auch nirgendwo "melden", welche Facharztausbildung Du anstrebst.
Nur wenn Du als angehender Allgemeinmediziner die Förderung der KV in Anspruch nehmen willst, mußt Du Dich anmelden, dies ist aber auch erst in der Praxisweiterbildung monetär bindend, nicht in der Klinik (d.h. dann musst Du die Förderung zurückzahlen, falls Du doch nicht Allgemeinmedizin machen willst).

Omi-Dok
10.12.2012, 21:42
Vielen Dank, gut dass mir das mal jemand bestätigt :)

Herzkasperl
14.09.2013, 22:51
jetzt bin ich ueber dieses ding hier gestolpert und wollte zur eingangsdiskussion mal klarstellen, dass es nicht bundesland-abhaengig ist, ob man als allgemeininternist hausaerztlich taetig sein darf, die frage ist nur, ob man das moechte:
SGB V para. 73 abs.
(1a) An der hausärztlichen Versorgung nehmen
1.
Allgemeinärzte,
2.
Kinderärzte,
3.
Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben,
4.
Ärzte, die nach § 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 in das Arztregister eingetragen sind und
5.
Ärzte, die am 31. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben,
teil (Hausärzte).
Die übrigen Fachärzte nehmen an der fachärztlichen Versorgung teil. Der Zulassungsausschuss kann für Kinderärzte und Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung eine von Satz 1 abweichende befristete Regelung treffen, wenn eine bedarfsgerechte Versorgung nicht gewährleistet ist. Kinderärzte mit Schwerpunktbezeichnung können auch an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen. Der Zulassungsausschuss kann Allgemeinärzten und Ärzten ohne Gebietsbezeichnung, die im Wesentlichen spezielle Leistungen erbringen, auf deren Antrag die Genehmigung zur ausschließlichen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung erteilen.

herrdoktor0815
15.09.2013, 06:30
Das ist nicht korrekt. In Bayern kann man mit dem Internist neuerer WBO nicht als Hausarzt tätig sein. Habe bei der KV in München angerufen und mit dem Niederlassungsberater gesprochen !!!

denkstdu
15.09.2013, 06:39
Ja dem stimme ich zu. Was ich aber auch irgendwie richtig finde, da beim allgemeinem Internisten ja keine ambulante Zeit in der WBO gemacht werden muss und ich finde, da ist ja nun doch mal etwas anderes als in der Klinik zu arbeiten.

Evil
15.09.2013, 10:59
Das ist nicht korrekt. In Bayern kann man mit dem Internist neuerer WBO nicht als Hausarzt tätig sein. Habe bei der KV in München angerufen und mit dem Niederlassungsberater gesprochen !!!
Das ist dann aber erst kürzlich geändert worden, bis vor kurzem war das noch möglich, zumindest mit dem Allgemeininternisten.

Herzkasperl
15.09.2013, 11:39
Das ist nicht korrekt. In Bayern kann man mit dem Internist neuerer WBO nicht als Hausarzt tätig sein. Habe bei der KV in München angerufen und mit dem Niederlassungsberater gesprochen !!!

Das überrascht mich auch. Die BLÄK und die KVB haben mich im Mai unisono auf §73 SGB V verwiesen (Zitat: "Wieso sollte man da noch einen Allgemeinarzt brauchen?") - wobei ja bei Deiner Aussage noch zu klären wäre, auf welcher Rechtsgrundlage sie fußt.

Man sollte sich auch nicht von den vielen Leuten, die durch den zwischenzeitlichen Doppelfacharzt Allgemein/Internist verwirrt wurden, in die Irre führen lassen.

Christoph_A
16.09.2013, 10:49
Also, soweit ich weiß, kann man sich mit dem 5 jahresinternisten in Bayern niederlassen, zumindest war das noch anfang diesen Jahres so, da das zwei ehemalige Arbeitskollegn von mir zu diesem Zeitpunkt gemacht haben. Und Auskünfte von der BLÄK, insbesondere telefonischer Natur, sind doch immer sehr mit Vorsicht zu genießen......

Peter_1
16.09.2013, 14:02
Politisch gedacht ist eigentlich gewesen, dass Allgmeininternisten sich zukünftig nicht mehr als HÄ niederlassen dürfen. Wie manches was so in unserer zerstrittenen Ärzteschaft politisch beschlossen wird ist dies aber nicht konsequent umgesetzt worden, bzw. es konnte nicht umgesetzt werden (angesichts des HÄ-mangels).
Ob dieser politische Beschluss (den es definitv gab) nun in den einzelnen Ländern umgesetzt wurde/ noch umgesetzt wird kann ich nicht sagen, da hilft eine Nachfrage bei der zuständigen KV. Augenscheinlich gibt es in den meisten Bundesländern auf absehbare Zeit einen Hausarztmangel, der auch nicht so schnell mit "nachwachsenden" Allgemeinmedizinern gedeckt werden kann. Ich vermute mal, dass auch auf absehbare Zeit weiterhin Internisten als Hausärzte zugelassen werden. Wie das in 15 Jahren aussieht kann natürlich keiner sagen, der politische Wille nur noch eine WB (nämlich die allgemeinmedizinische) als Voraussetzung für eine hausärztliche Niederlassung zuzulassen (wie in den meisten anderen europäischen Ländern auch) ist aber da. Wenn ich frisch vor der Entscheidung stünde und mir sehr sicher wäre Hausarzt weden zu wollen, so würde ich die allgemeinmed. WB wählen und nicht die allgemeininternistische (abgesehen davon, dass die allgemeinmed. meiner Meinung nach besser auf den Job als Hausarzt vorbereitet).

Herzkasperl
16.09.2013, 15:36
Politisch gedacht ist eigentlich gewesen, dass Allgmeininternisten sich zukünftig nicht mehr als HÄ niederlassen dürfen. Wie manches was so in unserer zerstrittenen Ärzteschaft politisch beschlossen wird ist dies aber nicht konsequent umgesetzt worden, bzw. es konnte nicht umgesetzt werden (angesichts des HÄ-mangels).

"Politisch" kann hier wohl nur "Kassenarztpolitisch" heißen. Die Politik als solche wird einen Teufel tun und Ärztegruppen vom Hausarzt ausschließen. Das wäre für jeden Bundestagsabgeordneten und Landtagsabgeordneten vom Land politischer Selbstmord.

Was ich weiß: Mit Einführung des Doppelfacharztes Innere/Allgemein sollte nach Vorstellung der Ärzteschaft der Internist nicht mehr Hausarzt sein dürfen. Dafür hätte es aber ohnehin einer Änderung des §73 SGB V bedurft. Nun ist es so: Der Doppelfacharzt verstößt gegen höherrangiges Recht. Und genauso können die lieben Kassenärzte nicht über den §73 SGB V hinweg... Mir scheint, das hat ein bisschen Tradition zu haben, dass man sich da alle Nase lang etwas ausdenkt, ohne es bis zu Ende (auch juristisch) durchzudenken.

Peter_1
16.09.2013, 19:08
Mit politisch ist in der Tat "berufspolitisch" gemeint, das ist aber nicht die KV als Ganzes, die sind ja untereinander wieder aufgespalten und bestimmt durch die Interessen der dort gewählten Vertreter, hinzu kommen dann noch die Facharztverbände (die auch klinische Ärzte vertreten) usw.. Zum Thema unausgegorenes berufspolitisches Denken der Ärzteschaft (und ihrer Körperschaften) könnte man in der Tat ein dickes, dickes Buch schreiben. Das mit dem (real nicht existierendem)
"Doppel Facharzt" Innere/Allgemeinmedizin war in der Tat die Grundlage für den Beschluss den hausärztlichen Internisten aus der Versorgung al la long rausnehmen zu wollen.