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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abschaffung Studientage ab 2013 oder 2014



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Michael72
14.12.2012, 01:02
Gilt das auch für Bayern?

Nein, Bayern ist Freistaat, die haben eine eigene Approbationsordnung!

abi07
14.12.2012, 08:40
So wie sich das alles für mich anhört, würde ich da gar nicht viel weiter bohren und nachfragen...solange es keine offizielle Ansage gibt, lieber mit den Ärzten auf Station verhandeln, oder?

medi2319
14.12.2012, 17:13
Genau so siehts aus abi!

Bis solche Regelungen bis ans letzte periphere Haus durchgesikert sind vergeht meistens einiges an Zeit. Mich haben im PJ auch schon Ärzte gefragt, wie denn das 2. Staatsexamen so war. :-blush

Vielleicht auch einfach anders an die Sache ran gehen. Anstatt zu fragen ob es Studientage gibt, einfach Fragen ob es o.k. ist wenn man Montags oder Freitags immer seinen Studientag nimmt (Also das ganze so darzustellen als wenn es ganz normal wäre)

Stephan0815
14.12.2012, 17:35
Also ich hatte heute Gelegenheit das Thema mal vorsichtig in nem 4-Augen-Gespräch mit unserem Lehrkoordinator anzustossen.
Gefolgt von ner Überraschung - der wusste völlig darüber Bescheid!
Er meinte, daß die Studientage bundesweit abgeschafft werden würden.
Meinte allerdings auch, daß das jetzt noch nicht gelten würde, sondern erst für die Leute, die ihr schriftliches Examen vor dem PJ haben werden.
Fürs kommende PJ-Tertial bliebe also erstmal alles, wie bisher.
Natürlich blieb es bei dieser mündlichen Aussage, schriftlich war da nix zu kriegen, ist ja auch nicht seine Entscheidung...
Aber wenn die sich eh schon abgestimmt haben und das bundeseinheitlich ist, sollte man eigentlich erwarten, daß da mal was offizielles verlautbart wird - bei uns kommen solche Meldungen meist kurz vor knapp, sind dann auch die unangenehmen Meldungen.

abi07
14.12.2012, 18:30
@Stephan: Okay, das finde ich schon mal wenigstens etwas beruhigend.

Lizard
14.12.2012, 21:46
http://www.bundesrat.de/cln_227/SharedDocs/Drucksachen/2012/0601-700/674-12_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile. pdf/674-12(B).pdf

Wäre interessant zu wissen, wie sich das mit schon längst unterschriebenen Verträgen (im Ausland):-nix verhält, wenn eine höhere Aufwandsentschädigung vereinbart ist.

erdbeertoertchen
15.12.2012, 08:57
http://www.bundesrat.de/cln_227/SharedDocs/Drucksachen/2012/0601-700/674-12_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile. pdf/674-12(B).pdf

Wäre interessant zu wissen, wie sich das mit schon längst unterschriebenen Verträgen (im Ausland):-nix verhält, wenn eine höhere Aufwandsentschädigung vereinbart ist.

würde mich auch interessieren, von dieser Regelung sind einige betroffen, die in der Schweiz mehr bekommen.

SPACE_MRI
15.12.2012, 09:54
Naja, bekommt ihr euer Geld in der Schweiz auf ein Konto ?
Ansonsten lasst es einfach unter den Tisch fallen ;) Gibt ja auch kliniken die Bar zahlen habe ich gehört..

Kandra
15.12.2012, 09:59
Klar, ein Jahr vor dem Abschluss würd ich auch auf jeden Fall mit dem Betrügen anfangen ;)

Lizard
15.12.2012, 10:12
Naja, bekommt ihr euer Geld in der Schweiz auf ein Konto ?
Ansonsten lasst es einfach unter den Tisch fallen ;) Gibt ja auch kliniken die Bar zahlen habe ich gehört..
Nunja, ich musste meinen Vetrag beim Dekanat vorlegen. Also wissen die schonmal davon.
Ansonsten würde ich wegen dem einen Tertial nichts riskieren was weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

erdbeertoertchen
15.12.2012, 10:23
Ansonsten würde ich wegen dem einen Tertial nichts riskieren was weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Genau, das ist es nicht wert!

epeline
15.12.2012, 17:59
hab ich jetzt nicht ganz geschnallt.
wie viele sfr darf man denn nun kriegen?

Lizard
16.12.2012, 20:12
Also man darf 597 EUR + einen Betrag X bekommen:

"Zur Abgeltung des besonderen Bedarfs bei einer Ausbildung imAusland soll die Höchstgrenze zudem gegebenenfalls in Höhe der BAföGEmpfängern zustehenden Leistungen steigen, die zur Deckung von Studiengebühren im Ausland und von Reisekosten zum Ort der ausländischen
Ausbildung gewährt werden, außerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen
Union oder der Schweiz auch um einen monatlichen Auslandszuschlag als
Kaufkraftausgleich. Leistungen, die die Höchstgrenze bei einer Ausbildung im
Ausland übersteigen, sind nach § 12 ÄApprO zu berücksichtigen."

Wie hoch der Betrag X nun sein darf und was der letzte Satz genau bedeutet, raff ich irgendwie auch nicht.:-?

Cassy
17.12.2012, 17:02
Ok, jetzt haben wir das ganze von unserer Uni auch schriftlich.... Bei uns in Tübingen sind die Studientage zum 01.02.2013 abgeschafft.

:-keule
:-wand
:mad:
*gefaelltmirnicht*
:-kotz
:-???
:-(

Und so wie ich unser ALK kenne wissen die entsprechenden Stellen dort dieses schon, und an alle anderen Ärzte geht sicherlich eine Info-Mail raus.

Und Verzeihung an all diejenigen, die unseren Ärger vielleicht nicht verstehen können.... ihr hättet sicherlich auch keine Jubelsprünge gemacht wenn euch mitten im oder kurz vor dem PJ die Studientage plötzlich gestrichen werden :peace:

Giant0777
17.12.2012, 17:42
Und Verzeihung an all diejenigen, die unseren Ärger vielleicht nicht verstehen können.... ihr hättet sicherlich auch keine Jubelsprünge gemacht wenn euch mitten im oder kurz vor dem PJ die Studientage plötzlich gestrichen werden :peace:
Also, ich kann euern Ärger gut verstehen, vor allem weil sich mir der Sinn der aktuellen Änderung überhaupt nicht erschließt! Bekommt ihr denn jetzt auch wenigstens das "neue PJ-Gehalt" oder bleibt da wiederum alles beim Alten???

Cassy
17.12.2012, 20:26
Ich wüsste nicht dass wir mehr als 250 Euro pro Monat bekommen. Ausbezahlt wird dieses aber auch erst nach Beendigung eines Tertials. :-nix

Lizard
17.12.2012, 20:30
Also, ich kann euern Ärger gut verstehen, vor allem weil sich mir der Sinn der aktuellen Änderung überhaupt nicht erschließt! Bekommt ihr denn jetzt auch wenigstens das "neue PJ-Gehalt" oder bleibt da wiederum alles beim Alten???
Beim Gehalt bleibt natürlich alles beim alten (250EUR/Monat an der Uni, jeweils tertialweise Auszahlung).
Keine Ahnung was diese Aktion mit den Studientagen soll :-nix

Cassy
17.12.2012, 20:37
Das weiß keiner.... :-?

Ich denke jeder könnte es verstehen, wenn es für all diejenigen gilt, die das schriftliche Examen vor dem PJ haben... aber für die 3 Jahrgänge davor kommt es einfach total unpassend.

Toll finde ich ja auch diesen Satz:

"Für das Eigenstudium wird ein angemessener Zeitraum während der Präsenzzeit gewährt" :-keule


Klar, das wird auch total gut umsetzbar sein. V.a. darfst du dann wahrscheinlich den ganzen Tag im OP stehen oder sonstiges Zeug erledigen und 30 Minuten vor Arbeitsende bekommst du gnädigerweise Zeit zum Lernen....

Miss_Verständnis
17.12.2012, 20:41
Ist dieser Satz mit dem Eigenstudium denn soooo falsch?? Ich seh bei uns massig PJler ständig in der Cafeteria rumsitzen...d.h. Zeit hat man wohl schon mal was Nachzulesen...zumindest siehts so aus...

Bei uns gibts momentan übrigens gar keine Geld im PJ... :-D

Cassy
17.12.2012, 20:43
Naja, bei uns hängt es vom Fach und der Anzahl der PJler in selbigem ab. Die jetzigen in der Chirurgie werden wohl eher keine Zeit zum rumsitzen haben :-(