Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weitere Belastung im Bereitschaftsdienst - Betreuung fachfremden Patientenguts
McDreamy
04.01.2013, 15:20
Ich finde aber, dass es ein Unterschied ist, ob ein Patient einfach so in´s "falsche" Krankenhaus geht, oder ob eine Abteilungen dort Leistungen anbietet, die sie eigentlich nicht erbringen kann und das Problem somit auf die Kollegen abgewälzt wird.
Wie ich den TE verstanden habe, gibt es jetzt ja keine Gyn./Geburtshilfliche Abteilung mehr, oder?
Ah, ok... hab eben erst Bruts´ Beitrag gelesen. Da stimme ich voll zu. Das kann durchaus zum Problem (gegenüber Ansprüche stellenden Patientinnen) werden, wenn die Klinik da gyn./geburtshilfliche Notfallversorgung anbietet! Die Sache mit dem Übernahmeverschulden ist sicher ein heißes Eisen, da würde ich mich einfach weigern, diese "geburtshilfliche Notfallversorgung" zu übernehmen!
McDreamy
04.01.2013, 15:22
Ich finde aber, dass es ein Unterschied ist, ob ein Patient einfach so in´s "falsche" Krankenhaus geht, oder ob eine Abteilungen dort Leistungen anbietet, die sie eigentlich nicht erbringen kann und das Problem somit auf die Kollegen abgewälzt wird.
Wie ich den TE verstanden habe, gibt es jetzt ja keine Gyn./Geburtshilfliche Abteilung mehr, oder?
Ah, ok... Notfallversorgung, hab eben erst Bruts´ Beitrag gelesen. Da stimme ich voll zu. Das kann durchaus zum Problem (gegenüber Ansprüche stellenden Patientinnen) werden, wenn die Klinik da gyn./geburtshilfliche Notfallversorgung anbietet! Die Sache mit dem Übernahmeverschulden ist sicher ein heißes Eisen, da würde ich mich einfach mal weigern, diese "geburtshilfliche Notfallversorgung" zu übernehmen! (Und dabei die Kündigung riskieren... aber das wär dir ja eh egal, oder?
Naja, ist ja offenbar eh noch nicht spruchreif. Ich kann mir vorstellen, dass bei dem geplanten Widerstand das Haus diese Pläne eh nicht durchziehen wird, denn wenn die Ärzte schriftlich auf Überlastung, Übernahmeverschulden, fehlendem FA-Standard hinweisen, dann wäre das in zukünftig potentiellen Haftungs- oder auch Beschwerdefällen(!) für das Haus äußerst ungünstig.
Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man wegen Übernahmeverschulden belangt wird, wenn man (schriftlich) darauf hinweist, dass man keine Notfallversorgung für Gynpatienten sicherstellen kann. Schlägt dann doch nachts eine Patientin auf: Erstversorgung und Rettungsdienst rufen (falls der u.U. schneller als der Rufdienst vor Ort ist) - also genau wie man es in jeder anderen klinik ohne Gyn-Abteilung auch machen würde. Zusätzlich jedesmal erneut Hinweis an die Obrigkeit, dass man die Notfallversorgung immer noch nicht sicher stellen kann.
Also ich hab das eigentlich so verstanden, dass es weiterhiin eine Gyn gibt, aber ohne Geburtshilfe. Rufdienst Gyn, dann für gyn-Notfälle. Die gibt es ja auch außerhalb der Geburtshilfe. Rettungsdienst würde dann wohl auch nur nicht geburtshilfliche Patienten abliefern. Nur was auf zwei Füßen selbst kommt weiß man ja nie so genau. Die Versorgung bis der Rufdienst der Fachabteilung eintrifft, sollen die chirurgen übernehmen.
Oder hab ich das jetzt völlig falsch verstanden?
Wieso nicht an die Lokalpresse gehen? Oder damit drohen :-))
Leelaacoo
05.01.2013, 08:05
Na ja, wenn die Schwangeren tagsüber unter der Woche dort betreut werden (durch die Hebamme, richtig?), und auch ihre Geburtsvorbereitung dort machen...und bis zum 31.12.12 noch Geburten und Sectios liefen....also, ich würde durchaus erwarten, dass nicht alle Schwangeren den Unterschied zwischen Gyn und Geburthilfe begreifen....da karrt der Mann die in den Wehen liegende Frau vielleicht erst mal doch in die Ambulanz des KH, wo man ja auch schon das erste Kindlein entbunden hat und die Geburtvorbereitung gemacht hat...und so viele lesen die Presse nicht, wie man glaubt....Kinder kriegen ist ja nun mal nicht an den Ausbildungs- und Kognitionsstand gebunden.
Ich kenne das aus unserem Haus: Psychiatrie zieht weg...es hat fast ein Jahr gedauert, bis der Rettungsdienst (!) vollumfänglich begriff, dass man die Psychpat. bitte doch im zuständigen KH abliefert...die Fußgänger kommen immer noch regelmäßig, v.a. nachts ("Aber ich war doch vor 4 Jahren auch hier....ach echt, jetzt umgezogen....").
Angesichts der Konsequenzen, die aus einer nicht fachgerechten Versorgung einer Schwangeren entstehen könnten...da würde ich jetzt auch maximal viel Wind machen, zur Not auch öffentlich. Es ist ein Unterschied, ob ich fachfremd einen Pat. mit Herzinfarkt erstversorgen soll (kann man ja nicht viel machen, außer überwachen/ lagern/ Hilfe rufen/ ggf. reanimieren) oder eine Schwangere mit Problemen...die ja nur in das KH gekommen ist, weil sie kompetente Hilfe erwartet. Und wie sicher ist es gewährleistet, dass der Gyn in 30 Minuten da ist? (unsere OAs müssten das auch...in echt würden das vielleicht 40% schaffen....der Rest würde bei schlechten Straßenverhältnissen im Winter wahrscheinlich bis zu 2 h brauchen...).
LG Lee
Relaxometrie
05.01.2013, 11:32
Wie wäre es, die gesamte Problematik mal an die eigene Berufshafatpflichtversicherung weiterzuleiten? Bzw. dort nachzufragen, ob sie zahlen würden, wenn man als chirurgischer Assistent plötzlich in die gynäkologische Notfallversorgung eingebunden wird.
Das Vorgehen der Klinik, die Gynäkologie "ein bißchen zu schließen", ist ja nichts Halbes und nichts Ganzes. Dahinter steckt selbstverständlich der in den Verwaltungen der Krankenhäuser vorherrschende Wahnsinn, Medizin müsste ein gewinnbringendes Unternehmen sein. Gut.....wenn das in Deutschland so gewollt ist, ist es halt so. Aber das darf nicht auf Kosten der Approbation der ohnehin schon überarbeiteten Ärzteschaft geschehen.
Dann muß man zumindest so ehrlich sein und der Bevölkerung mitteilen:" Wir wollen es uns nicht mehr leisten, in jedem Feld-Wald-und-Wiesenkrankenhaus eine gynäkologische Abteilung mit Facharztstandard aufrecht zu erhalten. Sie werden bei uns nach besten Wissen (aber ohne gutes Gewissen) behandelt und erstversorgt. Bei Bedarf steht ein Facharzt in ca. 30 min (kann auch mal länger dauern) bereit, vielleicht verlegen wir Sie aber auch weiter. Den vor Ort nachtdienst-tuenden Arzt können Sie nicht verklagen, da er zwar sein Bestes gibt, aber eigentlich jenseits seiner Kompetenz tätig wird, da er durch die Geschäftsleitung dazu gezwungen wird."
WackenDoc
05.01.2013, 11:41
Spannender wäre doch die Frage an die Berufshaftpflichtversicherung, die das Haus für die Ärzte abgeschlossen hat.
Relaxometrie
05.01.2013, 11:50
Spannender wäre doch die Frage an die Berufshaftpflichtversicherung, die das Haus für die Ärzte abgeschlossen hat.
Stimmt. Da haste Recht.
Auf jeden Fall würde ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben, der das alles mal schön aufdröselt und dann sagt, was/wie/wo hier ein Organisations- bzw. ein Übernahmeverschulden ist.
Es ist wirklich schade, daß das zwanghafte Sparen der Krankenhäuser dazu führt, daß man sich mit solchen rechtlichen Dingen auseinandersetzen muß, bzw. das Gefühl bekommt, es zu müssen.
Konstruktiver wäre ja ein Vorgehen, in dem gesagt wird, daß Ärzte in ländlicheren Gegenden vielleicht auch mal fachübergreifend arbeiten müssen, dabei aber rechtlich abgesichert sind, und vor allem eine zusätzliche Ausbildung bekommen.
Aber irgendwie scheinen die Sparmaßnahmen immer über Angstmacherei und Zwang stattzufinden :-kotz:-kotz:-kotz
Spannender wäre doch die Frage an die Berufshaftpflichtversicherung, die das Haus für die Ärzte abgeschlossen hat.
WENN das Haus eine Haftpflicht für die Ärzte abgeschlossen hat. Ich weiß von mindestens einer Kollegin, deren Haus eben keine Haftpflicht für Ärzte abgeschlossen hat, und die selbst in der WB eine ordentlich teure Berufshaftpflicht abschließen musste. In diesem Sinne kann ich nur JEDEM raten, mal in der Personalabteilung vorstellig zu werden und nachzufragen, welche Haftpflichtversicherung am Start ist, und vor allem, welche Risiken mit versichert sind. Das müssen sie Dir bestätigen, da gibt es sogar Formularvordrucke von den Versicherern zu, wo die Personalabteilung nur noch eintragen muss, was und wie versichert ist, damit Du die restlichen Risiken mit Deiner Versicherung vernünftig abdecken kannst...
Stimmt. Da haste Recht.
Auf jeden Fall würde ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben, der das alles mal schön aufdröselt und dann sagt, was/wie/wo hier ein Organisations- bzw. ein Übernahmeverschulden ist.
Auf jeden Fall! Allerdings musst Du dann eben wieder die Dienstanweisung schriftlich haben. So ist das alles halbgar!
Es ist wirklich schade, daß das zwanghafte Sparen der Krankenhäuser dazu führt, daß man sich mit solchen rechtlichen Dingen auseinandersetzen muß, bzw. das Gefühl bekommt, es zu müssen.
Konstruktiver wäre ja ein Vorgehen, in dem gesagt wird, daß Ärzte in ländlicheren Gegenden vielleicht auch mal fachübergreifend arbeiten müssen, dabei aber rechtlich abgesichert sind, und vor allem eine zusätzliche Ausbildung bekommen.
Aber irgendwie scheinen die Sparmaßnahmen immer über Angstmacherei und Zwang stattzufinden :-kotz:-kotz:-kotz
Fächerübergreifendes Arbeiten? Ketzer! Verbrennt sie! :-))
Nee, das scheitert doch schon wieder an den einzelnen Fachgesellschaften und an den rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Fachgesellschaften gönnen sich doch gegenseitig das Schwarze unter den Fingern nicht. Und die Rechtsanwälte warten doch nur darauf, dass dem Chirurgen beim gynäkologieren irgendwas schief läuft o.ä....
Relaxometrie
05.01.2013, 12:05
In diesem Sinne kann ich nur JEDEM raten, mal in der Personalabteilung vorstellig zu werden und nachzufragen, welche Haftpflichtversicherung am Start ist, und vor allem, welche Risiken mit versichert sind.
Das hatte ich in 2 von 3 Häusern, in denen ich bisher gearbeitet habe, rauszufinden versucht und habe nie eine konkrete Antwort bekommen. Die stellen sich da entweder doof, oder sind doof.
Die Fachgesellschaften gönnen sich doch gegenseitig das Schwarze unter den Fingern nicht. Und die Rechtsanwälte warten doch nur darauf, dass dem Chirurgen beim gynäkologieren irgendwas schief läuft o.ä....
Daher meine Meinung: :-kotz:-((:-kotz
Das hatte ich in 2 von 3 Häusern, in denen ich bisher gearbeitet habe, rauszufinden versucht und habe nie eine konkrete Antwort bekommen. Die stellen sich da entweder doof, oder sind doof.
Dann haben sie sich doof gestellt. Die müssen zumindest wissen, welche Versicherungsgesellschaft sie haben.
Und normalerweise haben die Verwaltungen auch einen Aktenordner mit dem Verischerungsschein. Da steht drin, was alles versichert ist.
Wenn Du Deine Berufshaftpflicht abschließen willst, dann musst Du ja wissen, ob Deine Klinik z.B. auch die grobe Fahrlässigkeit mitversichert hat. Das steht in diesem Versicherungsschein. Und deswegen gibt es diese Vordrucke von den Versicherern. Und den nimmt man dann mit zum Vertreter und dann schneidert man sich selbst seine Versicherung zusammen...
Bei mir war es damals so, dass ich als WBA 56€ bezahlt habe. Als FA waren es dann 96€. Mittlerweile bezahle ich um die 350€ als freischaffender Künstler. :-)
Aber wenn meine Klinik damals nicht auch die grobe Fahrlässigkeit mit versichert hätte, dann wäre es schon deutlich teuerer geworden. Und wenn sie auch die einfache Fahrlässigkeit nicht mit drin gehabt hätte, oder gar nix versichert hätte... OMG!
Ich war noch AiP! :-)) :D
Dann hätte ich ja mein ganzen Gehalt direkt weiterschicken können... :D
Skalpella
05.01.2013, 14:40
@ Brutus: Im Monat, oder im Jahr? :-((
Nene, sind Jahresbeiträge....
Skalpella
05.01.2013, 16:54
Oh! Gut! :-)
Feuerblick
05.01.2013, 20:03
Brutus... hast du schon mal versucht, einen solchen Vordruck ausgefüllt von der Personalabteilung eines großen Hauses zu bekommen? Hab ich vor mehr als einem Jahr... Hat drei Monate und diverse Telefonate gedauert, bis überhaupt mal der gefunden war, der etwas zur Haftpflicht wusste... :-nix Bis dahin hatte ich mich aber dann lieber privat versichert.
Giant0777
05.01.2013, 20:17
Wir sollen in unserem chirurgischen Diensten die Urosachen mitmachen. Wenn ich das hier so lese, wird mir ganz anders und Montag hat unsere Verwaltung ein paar Fragen zu beantworten! :-keule
Brutus... hast du schon mal versucht, einen solchen Vordruck ausgefüllt von der Personalabteilung eines großen Hauses zu bekommen? Hab ich vor mehr als einem Jahr... Hat drei Monate und diverse Telefonate gedauert, bis überhaupt mal der gefunden war, der etwas zur Haftpflicht wusste... :-nix Bis dahin hatte ich mich aber dann lieber privat versichert.
Ging bei mir recht fix. Aber meine Sachbearbeiterin war auch eine recht fitte. Die wusste, wer da der Verantwortlichen war und hatte mir den Vordruck innerhalb einer halben Woche zurückgegeben. :-nix
Anders der Personalchef.... Wenn der nicht seine "Mädelz" gehabt hätte, OMG!!!
meine Sackbearbeiterin
Soso...
Feuerblick
05.01.2013, 22:04
Ich las das Wort auch ein wenig erstaunt :-))
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