Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übernahme aus der ZNA: Patientin mit starkem Schmerzen im Unterschenkel
*milkakuh*
16.03.2013, 09:34
Sorry, dass es jetzt erst weiter geht. Ich stand letzte Woche entweder im OP oder habe Schwimmkurse gegeben :-))
Ich finde es super, dass hier so schön über die Themen diskutiert wird.
Zum Thema Desinfektion von Infusionen: Uns wurde auch eingetrichtert, alles nach Abziehen der Verschlusskappe zu desinfizieren, dann muss man nicht nachschauen, bei welchen das wirklich notwendig ist und bei welchen nicht.
Zum Thema BTM:
El suenio hat die Vorgehensweise schon sehr gut beschrieben. Im Examen darfst nur ruhig noch etwas ausführlicher. :-)
Im Examen auf jeden Fall auf das Betäubungsmittelgesetz verweisen. Betäubungsmittel sind nach diesem Geseetz von anderen Medikamenten getrennt aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Für jedes einzelne Betäubungsmittel muss getrennt fortlaufend Aufzeichnung über jeden Zugang und Abgang geführt werden (Datum, Name des Pat. oder sonstiger Verbleib, Name des Lieferers z.B. Apotheke, zu- oder abgegangene Menge inklusive Gewichtsmenge bzw. Stückzahl oder Volumen und der sich daraus ergebende Bestand).
Nice to know:
Diese Aufzeichnungen im BtM-Buch müssen 3 Jahre aufbewahrt werden, nicht mehr verwendbare BtM müssen in der Gegenwart von zwei Zeugen (= 3 Personen) so vernichtet werden, dass auch eine teilweise Wiedergewinnung der BTMs nicht mehr möglich ist, auf Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlicher Einwirkung muss hierbei geachtet werden.
Für die Einhaltung des BtMG ist der zuständige Arzt verantwortlich, dieser muss regelmäßig den Bestand überprüfufen und dokumentieren (mit Name, Datum und Unterschrift).
Und weiter gehts im Fall:
In dem Moment, als ihr das Analgetikum subkutan injizieren wollt kommt der diensthabende Arzt um die Ecke und legt eine neue Venenverweilkanüle, sodass ihr das Medikament auf Arztanordnung franktioniert intravenös injiziert und eure schon hergestellt Kurzinfusion mit 2g Novalgin einlaufen lasst. Die Schmerzen der Patientin bessern sich daraufhin etwas. Sodass ihr endlich Zeit habt, die Pflegeanamnese gemeinsam mit der Patientin und der Tochter zu erheben. Hier efahrt ihr, dass die Patientin an Demenz erkrankt ist. Die Tochter erzählt euch, dass sie vor einigen Wochen bereits auf eurer Station stationär war und ein paar Mal weggelaufen sei, sodass sie im ganzen Haus gesucht werden musste. Einen gesetzlichen Betreuer hat die Patientin nicht. In der Übergabe gebt ihr diese Informationen an den Nachtdienst weiter. Die Nachtschwester macht den Vorschlag, die Bettgitter einfach hochzumachen, denn sie sei alleine auf Station und habe keine Zeit die Patientin im ganzen Haus zu suchen. Ist das einfach so erlaubt? Unter welchen Voraussetzungen dürfen freiheitsentziehende Maßnahmen in der Klinik vorgenommen werden und durch wen müssen diese veranlasst werden? :-nix
SuperSonic
16.03.2013, 11:42
nicht mehr verwendbare BtM müssen in der Gegenwart von zwei Zeugen (= 3 Personen) so vernichtet werden, dass auch eine teilweise Wiedergewinnung der BTMs nicht mehr möglich ist, auf Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlicher Einwirkung muss hierbei geachtet werden.
Wie sieht das dann in der Praxis aus? Was macht das Pflegepersonal z. B. mit einer übrig gebliebenen halben Ampulle Piritramid?
*milkakuh*
16.03.2013, 12:36
Wie sieht das dann in der Praxis aus? Was macht das Pflegepersonal z. B. mit einer übrig gebliebenen halben Ampulle Piritramid?
In der Praxis wird diese dann (häufig ohne Zeugen) verworfen und komplett für den jeweiligen Patienten ausgetragen, der einen Teil davon erhalten hat. Ist ja quasi jeden Tag der Fall, dass irgendwo was übrig bleibt. Ich denke mal, dass das fast überall so gehandhabt wird, alles andere würde einen riesigen Aufwand bedeuten. Rechtlich befindet man sich da in einer "Grauzone" denke ich...Was sicher mit Zeugen dokumentiert wird ist, wenn z.B. eine Ampulle herunter gefallen und dabei kaputt gegangen ist oder wenn ein BTM aufgrund des Haltbarkeitsdatum verworfen werden muss.
Absolute Arrhythmie
16.03.2013, 15:16
Die Bettgitter draf die Nachtschwester auf keinen Fall einfach so hochmachen, das wäre Freiheitsberaubung. Jegliche Art der Fixierung muss ärztlich abgesegnet sein und darf ohne Richter nicht länger als 24h durchgeführt werden. Außerdem brauch man ne Sitzwache, zumindest bei mir im Haus.
Ausnahme ist natürlich Gefahr im Verzug.
Ich glaube allerdings, dass man ein Bettgitter hochmachen darf, und wenn man dann das Bett mit der offenen Seite an die Wand schiebt...
el suenio
16.03.2013, 16:58
Jap, das ist alles richtig so. Nur das mit der Wand glaube ich nicht, oder? Dann ist sie ja dennoch von beiden Seiten eingesperrt...Aber das weiß ich nicht.
Gründe für eine Fixierung sind Eigengefährdung, Fremdgefährdung und die Durchführung einer medizinischen Maßnahme. Die PK darf nur eigenständig fixieren, wenn Gefahr in Verzug ist und kein Arzt greifbar ist. Hinterher braucht man sofort die schriftliche Genehmigung durch den Arzt.
Eine Akutfixierung bedarf keiner vormundschaftlichen Genehmigung, eine Langzeitfixierung hingegen schon. Diese muss bis 24h nach Einleitung der Fixierung beim Gericht schriftlich beantragt werden. Dabei ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich, welches die Notwendigkeit darlegt. Die richterliche Genehmigung gilt max. ein Jahr und muss danach ggf. erneuert werden.
Die Schwester darf die Pat. also auf keinen Fall einfach einsperren, denn das hätte strafrechtliche, zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Folgen. Strafrechtlich könnte sie für die Freiheitsberaubung belangt werden (Geldstrafe), zivilrechtlich für die Rechtsgutverletzung und arbeitsrechtlich liegt ein arbeitsvertraglicher Pflichtverstoß vor (Abmahnung und Kündigung sind möglich).
Mal noch was anderes, was nichts mit der Frage zu tun hat, aber zum Thema passt. Wir haben neulich geklärt, dass Bettgitter nicht zur Sturzprophylaxe zählen. Halbbettgitter hingegen schon...Wobei ich auch sicherer schlafen würde, wenn wenigstens auf einer Seite das Bett geschlossen ist.
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Wer noch ein paar umfassende Fragen zum Thema Recht haben will, der kann sich hier gerne mal melden. Ich hab noch einige, aber ich hab erst nächste Woche Zeit, sie einzustellen.
*milkakuh*
24.03.2013, 12:58
So, weiter geht's!
Noch ein paar Anmerkungen zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen:
Definition
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind alle Maßnahmenm die einem Menschen objektiv daran hindern, seinen Aufenthaltsort willkürlich zu verändern. Voraussetzung: Betroffene sind zur Veränderung ihres Aufenthaltsortes tatsächlich in der Lage.
Nach dieser Definition stellt der Vorschlag von Absolute Arrhyhmie eine freiheitsentziehende Maßnahme dar. Also auf keinen Fall im Pfegeexamen schreiben.
Bettgitter (auch geteilte) stellen eine mechanische freiheitsentziehende Maßnahme dar.
Rechtfertigungsgründe für freiheitsentziehende Maßnahmen:
Einwilligung durch den Pat. nach ärztlicher Aufklärung (jederzeit wiederrufbar)
mutmaßliche Einwilligung Gefahr in Verzug
durch den gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen
durch den gesetzlich bestellten Betreuer (Cave: nur wenn dieser "Entscheidung über den Einsatz unterbringungsähnlicher Maßnahmen" treffen darf)
Notwehr
Notstand (Fremd- oder Eigengefährdung)
nach richterliche Anordnung
medizinisch gebotene, kurzfristige Fixierung (z.B. kurzfristig desorientierte Pat. nach einer Narkose im Aufwachraum)
CAVE:
Freiheitsentziehende Maßnahmen bei rechtlich betreuten Pat. bedürfen einer zustätzlichen Genehmigung durch das Betreuungsgericht.
Eine freiheitsentziehende Maßnahme darf also nicht mal eben einfach so vorgenommen werden. Die Anordnung muss also auf jeden Fall durch einen Arzt erfolgen. Ist die Patientin aufgrund ihrer Demenz in der ungewohnten Umgebung desorientiert und stellt eine Gefahr für sich selber (=Weglaufen) dar, könnte man über eine kurzzeitige freiheitsentziehende Maßnahme nachdenken, dann muss allerdings unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden. Außerdem besteht bei einer freiheitsentziehenden Maßnahme eine erhöhte Aufsichtspflicht!
Mögliche Konsequenzen für die Nachtschwester, falls diese die Bettgitter einfach so ohne Anordnung hoch macht (das hat el suenio aber auch sehr gut erläutert!!!):
Strafrechtlich: Freiheitsstrafe wegen Freiheitsberaubung und ggf. Körperverletzung
Zivilrechtlich: Schadensersatzpflicht wegen Verletzung des Rechtsguts Freiheit und ggf. Schmerzensgeld
Arbeitsrechlich: evtl. Abmahnung, Versetzung, Kündigung
Weiter im Fall:
Die Nachtschwester einigt sich mit dem zuständigen Arzt darauf, dass sie es erstmal ohne Bettgitter probieren und sie sich meldet, falls eine Eigengefährdung der Patientin besteht. Die Nacht verläuft relativ ruhig, die Patientin meldet sich nur nochmal wegen Schmerzen, schläft aber sonst (immerhin hat sie fast den ganzen letzten Tag in der ZNA verbracht...:-?). Am nächsten morgen soll direkt eine DSA (=Intraarterielle digitale Substraktionsangiografie) gemacht werden, um die Ursache für die Schmerzen der Patientin zu erkennen. Wie sieht die Vorbereitung zu dieser Untersuchung aus? Der Arzt äußert den Verdacht, dass der Fem-Pop-Bypass verschlossen sein könnte. Welche Symptome müsste die Patientin beim akuten Verschluss einer Extremitätenarterie haben?
FirebirdUSA
24.03.2013, 22:25
Wie ist den die Patientin im täglichen Kontakt? Kooperativ bzw. versteht sie was gemacht wird und warum, bzw. gab es auch im bisherigen stationären Aufenthalt Zeichen einer Weglauftendenz bzw. Demenz?
*milkakuh*
25.03.2013, 00:07
Wie ist den die Patientin im täglichen Kontakt? Kooperativ bzw. versteht sie was gemacht wird und warum, bzw. gab es auch im bisherigen stationären Aufenthalt Zeichen einer Weglauftendenz bzw. Demenz?
Wir haben die Patientin aus der ZNA übernommen und sie im Spätdienst etwa 3h betreut. Hier hat sie eigentlich nur über starke Schmerzen geklagt und gestöhnt, sonst hat sie nicht geredet, sodass auch keine Demenz aufgefallen ist. Die Patientin konnte sich aufgrund der starken Schmerzen nur mit Hilfe vom Rollstuhl ins Bett legen. Man hat schon den Eindruck, dass sie die Maßnahmen der Schmerztherapie verstanden hat. Aktuell gibt es keine Zeichen einer Weglauftendenz (die Pat. ist aufgrund der Schmerzen sowieso stark eingeschränkt in ihrer Mobilität). Die Patientin war vor einigen Wochen schonmal stationär auf dieser Station und ist dort von Station weggelaufen und musste im ganzen Haus gesucht werden, daher kommen die Sorgen der Nachtschwester....
Absolute Arrhythmie
25.03.2013, 07:45
Okay, ich versuch mich mal an der Vorbereitung DSA... Das ist allerdings geraten *gg*:
Patientin nüchtern lassen ab Vorabend, Körperstellen rasieren wenn nötig, die für Punktion in Frage kommen, am Vorabend überprüfen, ob notwendige Unterlagen da sind (Aufklärung, etc). Äh ja. Am Untersuchungstag Pat. kurz vor Abruf auf Toilette begleiten, Brille, wertsachen, etc entgegen nehmen und sicher aufbewahren. evtl. Prämedikation verabreichen, wegbringen... Hab noch nie ne DSA vorbereitet -.-
Symptome beim Verschluss einer Extremitätenarterie sollten auf jeden Fall sein: starke Schmerzen, Blässe der Extremität, Kühle der Extremität, Pulslosigkeit peripher (?)
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