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Hepar
05.04.2013, 18:00
Hallo,

ich hätte ein paar Fragen zur Allgemeinmedizin. Hab schon die Suchfunktion benutzt, dabei aber leider nur ältere Beiträge gefunden.
- Wie viel verdient man als WB-Assistent? Wirklich nur die 3500 Euro, die es von der KV gibt? Oder kann man verhandeln?
- Wie sind so die Arbeitszeiten?
- Macht man als WB-Assistent auch Hausbesuche bzw. muss man sie machen?
- Wie sieht der Arbeitsalltag aus? Behandelt man seine Patienten alleine? Oder spricht man die Behandlung ab? Oder meldet man sich nur, wenn man unsicher ist?

Danke!

Grüße

WackenDoc
05.04.2013, 18:17
Ist ja meine Fachrichtung:
- Verdienst kann ich nichts genaues zu sagen, weil ich in nem anderen System bin. Aber ja, das kann man mit der Praxis verhandeln.
- Als ich in der zivilen Praxis war, haben meine Arbeitszeiten den Sprechstundenzeiten entsprochen (8-12:30, 15-18:30, mittwoch nachmittag frei)- also deutlich weniger, als ich jetzt arbeite. Die Chefs hatten allerdings auch noch ne Telefonsprechstunde, an der ich nicht teilnehmen musste und haben auhc außerhalb der Sprechstundenzeiten Hausbesuche gemacht.
- Hausbesuche musst du zumindest mitmachen laut WBO. Ich hab am Anfang den Chef begleitet und später meist die Notfallhausbesuche gemacht. Fahrtkosten hab ich erstattet bekommen.
- Die ersten Wochen bin ich beim Chef mit drin gesessen und hab mir das angeschaut und hab dann nach und nach eigene Patienten gehabt. Die Praxis war etwas eigen, was EBM anging, von demher musste ich die Chefs recht viel fragen. Ich war aber auch nur nen halbes Jahr da- wenn man die Vorgaben der Chefs besser kennt (und die speziellen Krankheitsbilder der Praxis), wird man fast alles alleine machen dürfen.

Hepar
05.04.2013, 19:08
Danke für die Antwort. Mag noch jemand berichten?

Muss man wirklich Hausbesuche machen?!? Dazu habe ich in der WB-Ordnung nichts gefunden und ich meinte, dass in den älteren Beiträgen geschrieben wurde, dass der WB-Assistent keine machen muss.. oder variiert das auch von Praxis zu Praxis?

WackenDoc
05.04.2013, 19:15
In Niedersachsen musste 10 haben laut WBO.
Ist aber gar nicht soo wild. Aber ich musste mich da auch erstmal dran gewöhnen.
An sich fand ich es sogar ganz angenehm mal ne halbe Stunde oder länger aus dem normalen Praxistrott rauszukommen- da ich sowas wie der "Joker"in der Praxis war, konnte ich mir da auch immer etwas mehr Zeit lassen und die Chefs haben die normale Sprechstunde weiter gemacht.

Edit: Dienste musste ich übrigens keine machen. Gab in dem Landkreis ne Notdienstpraxis an nem Krankenhaus und da haben sich immer genug Freiwillige gefunden. Dort hätte ich Dienste gegen Extrabezahlung machen können.

Berlinerin
05.04.2013, 19:27
Hallo Hepar,

Verdienst: ich hab vor 3 Jahren die WB in der Praxis angefangen und hab nur die 3500 Euro bekommen. Die Förderung ist damals gerade auf diese Summe erhöht worden. Habe für das Gehalt 35 h/Woche gearbeitet. Heute würde ich das so nicht mehr machen, der Stellenmarkt ist in vielen Regionen so leergefegt, da hast du Verhandlungsspielraum. D.h., entweder die Zahlen noch was aus die Förderung drauf oder halt nur 20 - 25 h/Woche für das Geld.
Meine Arbeitszeiten entsprachen auch den Praxisöffnungszeiten, Mi u. Fr nachmittags frei sowie meist noch einen Vor- oder Nachmittag pro Woche.
Hausbesuche: klar mußt du die machen! Mag ja vielleicht auch Praxen geben, wo nicht, aber ich kenne niemand, der in der WB da drum rumgekommen ist. Vielmehr ist es eine Tätigkeit, die gerne an die WB-Assis abgegeben wird. Und später ist es ja auch ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Ich hatte eigene, regelmäßig zu besuchende Patienten und für die meisten Notfall - Hausbesuche war ich auch zuständig.
Arbeitsalltag: Ich hab ca. 1 Woche mit bei meinem Chef im Zimmer gesessen, um Computer, EBM und Praxisbesonderheiten kennenzulernen, dann habe ich selbständig gearbeitet. Es war aber zumindest die ersten 6 Monate immer jemand ansprechbar bei Fragen. Später wurde ich dann auch schonmal mit der Praxis alleine gelassen, tage, später teils auch wochenweise (während Urlaub der Chefs). Das ist allerdings rein rechtlich schon grenzwertig und eigentlich nicht erlaubt, da ich aber die notwendigen Voraussetzungen für eine Praxisvertretung vom KV - Vertreterverzeichnis her erfüllt habe (ich glaube, mind. 2 Jahre Klinik + Notarztkurs), war es dann doch wieder möglich. Für diese Vertretung gab's dann ein paar Euro extra, sicherlich lange nicht soviel, wie ein externer Vertreter bekommen hätte.
KV- Notdienste hab ich auch ein paar gemacht (auch hier hatte ich durch die klin. Erfahrung + Fachkunde Rettungsdienst die nötigen Voraussetzungen, sonst wäre das nicht "legal" gewesen), da waren meine Chefs im Hintergrund erreichbar falls irgendwas gewesen wäre.

Letztlich ist ganz vieles Verhandlungssache und vermutlich auch von Praxis zu Praxis und Chef zu Chef unterschiedlich. Der eine wird dich mehr fordern bzw. dir auch mehr Spielraum lassen, die "auszutoben", der andere wird alles abgesprochen wissen wollen und jeden Patienten noch selber sehen wollen.
Ich kann nur raten, dich nicht ausnutzen zu lassen, das war bei mir bisweilen schon hart an der Grenze.

LG

Hepar
05.04.2013, 19:27
Nochmals danke. 10 Hausbesuche in zwei Jahren sollte man wohl hinbekommen. :)

Berlinerin
05.04.2013, 19:30
Unsere Beiträge haben sich grad überschnitten, ich glaube kaum, daß du nur 10 Hausbesuche machen mußt ... Es sei denn, du hast sehr viel Glück mit der Praxis.

LG

WackenDoc
05.04.2013, 19:39
Die 10 waren ja nur die Vorgabe der WBO- und es zählt übrigens jeder Patient, den du hausbesucht hast.
Wenn deine Praxis Altersheime betreut schaffste das schon mit 2 Routinequartalsbesuchen.

Aber ja- Rettungsdiensterfahrung hilft bei den Hausbesuchen tatsächlich weiter. Und so schlimm sind die wirklich nicht.
(Achso kleiner Tip: Mach´s wenn es geht nicht so wie nen Kollege in dem Landkreis wo ich Notarzt fahre: Somnolenter Diabetiker und nur die Einweisung dagelassen. Kein BZ, kein RR, nix gemessen und nix gemacht.)

Hepar
06.04.2013, 11:01
Danke für die Antworten. Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass man für die Allgemeinmedizin 6 Monate Chirurgie braucht - dazu habe ich in der WB-Ordnung jedoch nichts gefunden. Täusche ich mich, habe ich was falsch gelesen oder war das eine Fehlinformation?!?

Harvey
06.04.2013, 11:05
In Gebieten der Unterversorgung gibt es auch mehr als die 3500Euro (KV-und krankenkassenanteil). Zudem kann man sehr mit dem Allgemeinärzten dort verhandeln - je nachdem wie sehr sie einen suchen.

Arbeitszeiten sind sehr angenehm, jedoch abhängig natürlich von der Praxis, den Ärzten, macht auch viel aus, ob es ein Einzelkämpfer oder mehrere Ärzte sind, dann läuft alles flexibler, bei uns es so, dass am Mittwochvormittag immer mal jemand frei macht (Nachmittags für alle geschlossen). Praxis mit mehreren Ärzten hat auch den Vorteil, dass du bei Fragen nicht immer nur auf einen angewiesen bist.

Zu den Hausbesuchen: kann den anderen gut zustimmen. Als Weiterbildungsassistent hast du tatsächlich mehr Zeit, weil eben andere das Geschäft in der Praxis erledigen. Geht bei hausbesuchen teils meist ja nur um Blutentnahme oder Kleinigkeiten - man sollte eben sich vorher über die Patienten (Erkrankungen, Medis, Eigenheiten, Versorgung) informieren. Macht auch großen Spass herumzufahren, Arztkoffer in der Hand, wenn mans mag Stethoskop um den Hals - da kommt ein sehr seeliges "ZDF-Landarztgefühl" auf. Leider nicht so aufregend wie Notarztfahren.
Mein Chef meinte zu mir, dass Vorgänger(-innen) von mir überhaupt nicht gern Hausbesuche gemacht haben und dann auch nicht gemacht haben - ist also kein Muss (mal abgesehen von der Weiterbeildungsordnung).

Zu den Arbeitsabläufen: da ich vorher ein halbes Jahr in der Kinderarztpraxis gearbeitet habe, kannte ich schon einiges wie Dokumentation, Abrechnungsziffern, bin dann etwas beim Chef mitgegangen - sehr hilfreich, da ja oft individuelle Problemlösungen gefunden werden müssen, die oft nicht rein medikamentösmedizinisch sind. Aber im gegnsatz zum Krankenhaus ist der Chef hier ja nebenan.
Hab dann relativ schnell angefangen Patienten allein zu behandeln - viele kommen ja eh nur wegen Erkältung und Wunsch nach AU-Bescheinigung.

Wenn du dir unsicher bist, oder überhaupt, würde immer kurz den Chef/Chefin fragen, ob er mit dem prozedere einverstanden ist. Keine Scheu, alles nicht mehr so wie in der Klinik, wenn der Oberarzt wieder genervt/besserwisserisch oder so ist.

Wenn du Allgemeinmedizin machen willst, Hepar, schau dir immer ganz genau die Praxis an, mach lieber mindesten mehr als einen Tag nur Hospitation - im Gegensatz zum Krankenhaus kann man nicht so gut Personen ausweichen, bzw. besonders wichtig sind Arbeitsklima, der/die Chef/Chefin. Achte darauf, welche Praxisausstattung vorhanden ist, eigenes Zimmer(?).

beachte aber bitte, mache nicht allein Allgemeinmedizin, weil du nicht mehr Krankenhausarzt sein willst - denn ersteres hat auch seine nachteile, ist leider teilweise etwas lahm/langweilig, eingeschränkte Diagnostik, nicht mehr soviele Mitarbeiterkontakte - viel zeit bist du im behandlungszimmer und redest mit den patienten.

Größter nachteil, es fehlen die Peers - keine anderen Assistenzärzte am Nebentisch, die im gleichen Boot sitzen und mit denen man lacht und leidet über den Klinikalltag - andererseits ist das Meckerpotential wie im Krankenhaus deutlich geringer in der Praxis.

WackenDoc
06.04.2013, 11:06
Sie sind nicht vorgeschrieben, es können aber 6 Monate Chirurgie angerechnet werden.
Ich glaub, früher waren die Pflicht.

Harvey
06.04.2013, 11:14
Danke für die Antworten. Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass man für die Allgemeinmedizin 6 Monate Chirurgie braucht - dazu habe ich in der WB-Ordnung jedoch nichts gefunden. Täusche ich mich, habe ich was falsch gelesen oder war das eine Fehlinformation?!?

Da ändert sich immer wieder etwas, genau würde ich es immer bei der Landesärztekammer nachfragen, da deren Weiterbildungsordnungen im Internet teilweise veraltet sein können. Beispielsweise in Hessen musst du 1,5 Jahre Innere im Krankenhaus machen, 1,5 Jahre sind frei wählbar, seit kurzem kann man die sogar ambulant machen. Dann kommen die zwei jahre Alllgemeinmedizin - davon kann mann in Hessen ein halbes Jahr Chirurgie oder Pädiatrie in der Praxis machen - hab letzteres gemacht - ein Traum, wenn auch fünf Monate davon mit Dauererkältung.

Aus meiner jetztigen Sicht halte ich es für ganz sinnvoll, wenn man irgendwie etwas Chirurgieerfahrung mitbringt - eben chirurgisches Notaufnahmewissen (Phlegmone, Wundbeurteilung, Fäden ziehen, Verletzungen primär versorgen - reicht wahrscheinlich, wenn man mal im eigenen krankenhaus dem Chirurgen bei Gelegenheit immer wieder über die Schulter guckt).
Jedenfalls meine Meinung, würde mich interessieren, wie die anderen das sehen

Fr.Pelz
06.04.2013, 11:15
In meinem Bundesland sind laut WBO noch 6 Monate Chirurgie Pflicht (und 18 Monate Innere), wir haben auch immer einen Allgmediziner in WB in der Klinik. Ist denke ich, auch ganz sinnvoll, z.B wegen Wundversorgung, darüber lernt man ja in der Uni nicht viel.

Relaxometrie
06.04.2013, 12:16
Ich hänge mich mal mit einer Frage an:

In der WBO für Allgemeinmedizin (ich habe jetzt mal Westfalen-Lippe und Nordrhein angeguckt) steht, daß man von den 36 Monaten Innere 18 Monate aus anderen Fachgebieten anrechnen lassen kann. Dieser Unterpunkt ist auch in allen Feinheiten klar beschrieben und verständlich.
Es bleiben also 18 Monate, die man stationär in der Inneren arbeiten muß (daß eine länger Zeit in der Inneren sinnvoll ist, soll jetzt gar nicht der Diskussionspunkt sein). Für diese 18 Monate sind aber keine Mindestzeitdauern für eine Stelle angegeben. Mir scheint es ja so zu sein, daß es mindestens 6 Monate an einer Stelle sein müssen, damit die Zeit anerkannt wird. Aber diesen Zeitraum kenne ich eher vom Hörensagen....ist der auch irgendwo schriftlich festgehalten?

Hepar
06.04.2013, 12:28
In der WB Ordnung Westfalen Lippe steht
" 36 Monate Basisweiterbildung Innere Medizin, davon können bis zu 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch
3 Monats-Abschnitte) auch im ambulanten Bereich angerechnet werden,
dabei sind maximal 12 Monate aus einem Gebiet anrechenbar"

Heißt dieses "auch im ambulanten Bereich", dass man eben im stat. ODER im ambulanten Bereich arbeiten kann? Würde nämlich gerne nach meinen 30 Monaten Innerer Medizin 6 Monate Psychiatrie im Krankenhaus machen..
Danke!

Muriel
06.04.2013, 12:30
Zumindest in Nordrhein kannst Du auch Dreimonatsabschnitte in der Allgemeinmedizin machen. Schau mal in der WBO im Abschnitt B unter Allgemeinmedizin (erster Punkt direkt) bei den Anrechnungen nach.

SuperSonic
06.04.2013, 12:35
Mir scheint es ja so zu sein, daß es mindestens 6 Monate an einer Stelle sein müssen, damit die Zeit anerkannt wird. Aber diesen Zeitraum kenne ich eher vom Hörensagen....ist der auch irgendwo schriftlich festgehalten?

§ 4 Abs. 4 WBO Bayern:
"Dauer und Inhalt der Weiterbildung richten sich nach den Bestimmungen dieser Weiterbildungsordnung; in deren Rahmen kann der Vorstand Näheres in Richtlinien bestimmen. Zeiten unter sechs Monaten können nur dann als Weiterbildungszeit anerkannt werden, wenn dies in Abschnitt B oder C vorgesehen ist. Weiterbildungszeiten unter drei Monaten können bis zu dreimal in einem in den Abschnitten B und C vorgeschriebenen Weiterbildungsgang anerkannt werden. Eine Unterbrechung der Weiterbildung, insbesondere wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Ersatzdienst oder wissenschaftlicher Aufträge – soweit eine Weiterbildung nicht erfolgt – kann nicht als Weiterbildungszeit angerechnet werden. Tariflicher und gesetzlicher sowie sonstiger arbeitsrechtlicher Erholungsurlaub bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr ist keine Unterbrechung."

Abschnitt B, Gebiet Allgemeinmedizin besagt dann:

60 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
• 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin,
davon können bis zu
− 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3 Monats-Abschnitte) auch im ambulanten Bereich angerechnet werden,
• 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können bis zu
− 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monatsabschnitte) angerechnet
werden. Hierauf können bis zu 6 Monate (auch 3 Monatsabschnitte) in Kinder- und Jugendmedizin bei
einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, der gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 2 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt, angerechnet werden.
• 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatischer Grundversorgung

Relaxometrie
06.04.2013, 12:36
Kann man denn auch andere stationäre Fächer anrechnen lassen? Spiele nämlich mit dem Gedanken, 30 Monate Innere + 6 Monate Psychiatrie im Krankenhaus zu machen..
In der WBO Westfalen-Lippe steht im Teil zur Allgemeinmedizin ganz am Ende, welche Fächer zur "unmitelbaren Patientenversorgung" gezählt werden. Da ist Psychiatrie auch dabei.

Relaxometrie
06.04.2013, 12:47
Zumindest in Nordrhein kannst Du auch Dreimonatsabschnitte in der Allgemeinmedizin machen. Schau mal in der WBO im Abschnitt B unter Allgemeinmedizin (erster Punkt direkt) bei den Anrechnungen nach.
Das gilt aber nur für die Weiterbildungsanteile, für die 3-Monats-Abschnitte explizit erlaubt werden. Für die anderen Weiterbildungsteile gelten die 6 Monate. Ich habe jetzt auch in der Nordrheinischen WBO gefunden, wo es steht: im Paragraphenteil unter Abschnitt A der Weiterbildungsordnung.
Somit gelten für die "18 Monate stationäre Innere" Mindestintervalle von 6 Monaten, damit die Zeit anrechenbar ist.

Malisa
06.04.2013, 13:28
Wisst ihr wieviele Stunden/Woche man in der Praxis arbeiten muss, damit man 100 Prozent volle Weiterbildungszeit angerechnet bekommt?

Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass man in vielen Praxen nicht auf eine 40 Stundenwoche kommt...