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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dienstsystem mit 32h-Diensten



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Hepar
22.04.2013, 17:48
Hallo,

ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch in einer psychiatrischen Klinik, wo es folgendes Dienstplanmodell gibt:

Wenn man Dienst hat, fängt man um 8.30 Uhr mit der Arbeit an. Der reguläre Arbeitstag geht bis 17 Uhr, danach hat man Bereitschaftsdienst. Der Dienst geht dann bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr, danach muss man noch regulär bis 16.30 Uhr weiterarbeiten. Der Dienst wird aufgrund der niedrigen Dienstbelastung in die niedrigste Stufe eingeordnet.

Kann mir jemand sagen, ob ein solches Dienstplanmodell überhaupt mit dem Arbeitszeitgesetzt vereinbar ist? Ich stelle mir das irgendwie nicht wirklich schön vor 32h am Stück im Krankenhaus sein zu müssen. Und wie viel verdient man ungefähr netto, wenn man den Stundenlohn der niedrigsten Dienststufe bekommt?

Danke für eine Antwort!
Hepar

habichnicht
22.04.2013, 18:06
Wenn man Dienst hat, fängt man um 8.30 Uhr mit der Arbeit an. Der reguläre Arbeitstag geht bis 17 Uhr, danach hat man Bereitschaftsdienst. Der Dienst geht dann bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr, danach muss man noch regulär bis 16.30 Uhr weiterarbeiten.

....ob ein solches Dienstplanmodell überhaupt mit dem Arbeitszeitgesetzt vereinbar ist?
Wenn das kein Rufdienst, sondern wirklich Bereitschaftsdienst, also mit Anwesenheit im Krankenhaus ist, verstößt es gegen das Arbeitszeitgesetz.

Nachtrag:
Zitat aus Deinem anderen Thread:


....ich möchte den FA für Allgemeinmedizin machen und überlege, einen Teil der Weiterbildung in der Psychiatrie zu verbringen. Ich habe mich heute in einer Klinik vorgestellt, die mir recht nett vorkam. Sorry, aber heißt das, Du ziehst ernsthaft eine Stelle an einer Klinik in Erwägung, die ein solches arbeitszeitgesetzwidriges Dienstsystem hat?

Hepar
22.04.2013, 19:09
Was würde denn konform mit dem Arbeitszeitgesetz sein, wenn der Bereitschaftsdienst in die niedrigste Gruppe einsortiert wird? Dass man dann morgens nach der Übergabe nach Hause geht (auch wenn es die niedrigste Gruppe ist)?

Lt. der Kollegin, mit der ich gesprochen habe, hat man im Dienst in der Regel nicht mehr als 3 oder 4 Anrufe (ist keine Akut-Psychiatrie), die in der Regel zwischen 17 und 22 Uhr eingehen. Man hat ein Dienstzimmer im Krankenhaus, daher ist das dann kein Rufdienst, sondern Bereitschaftsdienst, oder? Rufdienst wäre doch, wenn ich zu Hause in meinem Bett liege und zu Hause bei Bedarf angerufen werde, oder?

Und wie viel verdient man überhaupt in der niedrigsten Stufe?

Muriel
22.04.2013, 19:18
Welchem Verbund ist denn das Haus zugeordnet? Das ist ja die entscheidende Frage bei der Vergütung.

Hepar
22.04.2013, 19:20
Das Haus bezahlt nach AVR (mit Anlage 30, also analog zu TV Ärzte VKA).

Kann mir auch noch mal jemand erläutern, warum dieses Dienstsystem nicht mit dem AZG vereinbar ist? Sehen das alle so oder nur habichnicht?

Muriel
22.04.2013, 19:23
Wenn ich nicht irre, dann sind Dienste mit Anwesenheit von mehr als 24h am Stück nicht erlaubt.
Edit: welcher AVR? Caritas? Oder was anderes? Angleichszahlungen an TVÄ? muss gestehen, dass mir diese Anlage erst mal nichts sagt, oder ist das diese arztspezifische?

Hepar
22.04.2013, 19:28
Jep, AVR Caritas! Nach dieser Anlage wird analog zum TV Ärzte VKA vergütet (allerdings sind da die neu ausgehalten Gehaltserhöhungen von März 2013 noch nicht drin).

Mir kommt dieses Dienstystem auch etwas spanisch vor, allerdings hatte ich vor Monaten schon mal mit einem anderen Krankenhaus Kontakt, in dem es auch hieß, dass man dort nach dem 24h-Dienst noch bis zum Mittag im KH bleiben müsste..

Muriel
22.04.2013, 19:36
Eigentlich müsstest Du hier alle Antworten finden:www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage30.htm

Hepar
22.04.2013, 19:38
Da hab ich schon geschaut, steig da aber irgendwie nicht durch.. in meinem jetzigen KH leiste ich Dienste in der Höchststufe und bekomme 25,xx Euro, was man aber in der niedrigsten Stufe bekommt, verstehe ich auf dieser Seite nicht..

abcd
22.04.2013, 19:43
Die Diensteinstufung hat nichts mit der Wertung der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz zu tun.

abcd
22.04.2013, 19:52
Laut dem von Muriel verlinkten Tarifvertrag ist ein Verlängern der Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst nur bis zu 24h erlaubt.

(2) Wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst der Stufen I oder II fällt, kann unter den Voraussetzungen einer

- Prüfung alternativer Arbeitzeitmodelle
- Belastungsanalyse gemäß § 5 ArbSchG und
- ggf. daraus resultierender Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes

im Rahmen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4, Abs. 2 Nr. 3 ArbZG die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes abweichend von den §§ 3, 5 und Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 2 ArbZG über acht Stunden hinaus auf bis zu 24 Stunden verlängert werden, wenn mindestens die acht Stunden überschreitende Zeit als Bereitschaftsdienst der Stufen I oder II abgeleistet wird.

Vergütung EG I: 25,73 €, Dienststufe I zählt zu 60%.
Fiktiv: 10h arbeiten, davon werden dann 60% also 6h mit 25,73 vergütet. Zumindest nach dem verlinkten Vertrag, ob sich da aktuell auch was wie beim VKA verändert hat, weiß ich nicht.

Hepar
22.04.2013, 20:11
Danke für den Hinweis zur Vergütung.

Dann werde ich wohl noch mal explizit beim KH fragen, ob das mit dem Dienstsystem wirklich so stimmt.. angeblich soll man 4-5 solcher Dienste machen, was heißt, dass man selbst wenn man nur einen Dienst pro Woche hat, ja jede Woche 56h arbeitet.

Feuerblick
22.04.2013, 20:13
Naja, wenn schon gegens AZG verstoßen, dann halt richtig :-nix

habichnicht
22.04.2013, 20:28
Kann mir auch noch mal jemand erläutern, warum dieses Dienstsystem nicht mit dem AZG vereinbar ist?
Dieses Dienstsystem verstößt gegen § 5 des Arbeitszeitgesetzes: Mindestens 11 Stunden - in Ausnahmefällen 10 Stunden - Ruhezeit nach dem Arbeitstag. Also liegt alles, was Du im Anschluss an Bereitschaftsdienstnacht machst, in der vom AZG vorgeschriebenen Ruhezeit.
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/5.html

Feuerblick
22.04.2013, 20:34
Mal abgesehen vom AZG: Willst du dir wirklich das antun? Ich habe (zu Zeiten, als dieses AZG so noch nicht umgesetzt wurde) mal eine Stelle gehabt, bei der Jungassis nächtens Rufbereitschaft (also von zuhause aus!!) hatten, aber tagsüber normal in den Ablauf eingebunden waren. Das konnte dann aber durchaus bedeuten, dass man normalen Tagdienst schob, um 18 Uhr nach Hause ging (schon Überstunden am Bein), um 20 Uhr wieder reingerufen wurde und dann bis zum Morgen im OP stand. Danach dann wieder normaler Tagdienst... als Zombie... Selbst WENN in diesen Diensten nachts nichts los ist: Du bist nicht zuhause, du schläfst anders/schlechter und spätestens am Tag nach dem Nachtdienst ist die Batterie leer. Und dann? Denken nur noch per Autopilot? Muss ja tolle Medizin sein, die dort gemacht wird... :-nix

SuperSonic
23.04.2013, 13:19
Kann mir auch noch mal jemand erläutern, warum dieses Dienstsystem nicht mit dem AZG vereinbar ist? Sehen das alle so oder nur habichnicht?
Alle außer der Verwaltung anscheinend. MHO: Finger weg von diesem Haus!

Hepar
25.04.2013, 17:03
Was sagt ihr denn zu diesem Absatz aus §6 vom AVR Vertrag?

(5) 1Wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst fällt, kann im Rahmen des § 7 Abs. 2a ArbZG und innerhalb der Grenzwerte nach den Absätzen 2 und 3 eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über acht Stunden hinaus auch ohne Ausgleich erfolgen. 2Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei durchschnittlich bis zu 60 Stunden betragen.

Das Krankenhaus hat mir jetzt zwei Seiten mit den §6 und 7 zugeschickt und meint, dass sich das Dienstsystem dadurch legitimiert..

Feuerblick
25.04.2013, 17:20
Selbst wenn es das täte, was ich bezweifle (siehe Auszüge, die abcd gepostet hat), willst du dir das WIRKLICH antun???? Überleg bitte mal, was das bedeutet - auch und gerade für dein Sozialleben. An Tagen nach Diensten wirst du oft so kaputt sein, dass du als Zombie rumläufst... Dass man auch nur ansatzweise bei der heutigen Stellensituation darüber nachdenkt, sich auf sowas einzulassen, kann ich nicht verstehen... :-wand

SuperSonic
25.04.2013, 17:54
innerhalb der Grenzwerte nach den Absätzen 2 und 3
Das sind eben maximal 24 Stunden! Danach ist eine ununterbrochene Ruhezeit zu gewähren, die auch nach den abweichenden Regelungen des § 7 ArbZG nicht kürzer als 9 Stunden sein darf.



Dass man auch nur ansatzweise bei der heutigen Stellensituation darüber nachdenkt, sich auf sowas einzulassen, kann ich nicht verstehen... :-wand
Da bist du nicht die einzige.

habichnicht
25.04.2013, 17:59
Was sagt ihr denn zu diesem Absatz aus §6 vom AVR Vertrag?

(5) ........ 2Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei durchschnittlich bis zu 60 Stunden betragen. Aber nur mit opt out! Die müssten Dir als Ergänzung zum Arbeitsvertrag eine opt out-Erklärung zum Unterschreiben geben. Die Formulierung "Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei durchschnittlich bis zu 60 Stunden betragen." im Tarifvertrag stellt nur die Voraussetzung für opt out-Vereinbarungen zwischen der Klinik und Dir dar. Der MB hat damals opt out (bis 60 h) unter den ganannten Bedingungen für grundsätzlich zulässig erklärt.

Das opt out gilt aber nicht für Paragraph 5 des Arbeitszeitgesetzes. Der kann durch keinen Tarifvertrag und kein opt out außer Kraft gesetzt wertden. Nach 24 Stunden ist Ruhezeit angesagt (11 Stunden, in Ausnahmefällen 10 Stunden). Du dürftest legal am Tag nach dem Bereitschaftsdienst frühestens abends wieder arbeiten.




Selbst wenn es das täte, was ich bezweifle (siehe Auszüge, die abcd gepostet hat), willst du dir das WIRKLICH antun???? Überleg bitte mal, was das bedeutet - auch und gerade für dein Sozialleben. An Tagen nach Diensten wirst du oft so kaputt sein, dass du als Zombie rumläufst... Ketzerisch gesagt: Es geht ja bei dieser Stelle um eine psychiatrische Klinik ohne Akutversorgung, an der es während der Bereitschaftsdienste nach Auskunft der Kollegen höchstens 3 - 4 Anrufe zwischen 17 und 22 Uhr geben soll. Danach habe man normalerweise Ruhe.
Durch das imho illegale Weiterarbeiten am Tag nach dem Dienst hat man an dieser Klinik das Geld für die Dienste in vollem Umfang zusätzlich zum Grundgehalt, weil es keine Verrechnungen mit einem auf den Dienst folgenden freien Tag gibt. Ich kann mir schon vorstellen, dass das für einige Assistenten, denen das Übernachten im Krankenhaus nichts ausmacht, zumindest eine gewisse Zeit lang attraktiv sein kann.