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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : gruseln im psychiatrie dienst...



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Sebastian1
14.12.2013, 00:08
Ich hielte dann auch ein "muss warten" für besser als "unterschreibt gegen ärztlichen Rat". Ist dann ein Patient, der abgehauen ist, nicht jemand, den man hat ziehen lassen.
Wobei sich dann auch wieder im Zweifelsfall die Frage stellt, was ein Jurist draus machen würde und ob man dann verpflichtet wäre, den Patienten ggfs. (zum Beispiel wenn Drohungen im Vorfeld bekannt waren) polizeilich suchen zu lassen. Und dann wäre wieder die Frage, ob er nicht von vornherein geschlossen hätte untergebracht sein müssen...

..."in Echt" sind das dann wieder so ganz tolle Entscheidungen...hatte vor längerer Zeit auch mal einen Patienten auf der Intensiv, der stark alkoholisiert war, draussen gestürzt war und eine kleine, aber überwachungspflichtige ICB hatte. Initial friedlich, daher nicht fixiert. Dann auf einmal massiv fremdaggressiv und ich lasse mir und den Pflegekräften nur ungern auf die Schnauze hauen, also ist er stiften gegangen. Ich hab' dann die vorherige Ansage umgesetzt und ihn von der Polizei, die verständlicherweise mäßig begeistert war, wieder auf Station bringen lassen und dann fixieren lassen.

Sind aber wirklich besch... Entscheidungen, und ich wäre gern etwas besser in den juristischen Fallstricken und Verpflichtungen ausgebildet worden, die solche Situationen mit sich bringen....

EKT
14.12.2013, 09:05
Eine meiner Oberärztinnen während meiner Psychiatriezeit hat gesagt, daß man den Menschen ja auch nur vor den Kopf gucken könne. 100% kann niemand wissen, was ein Patient in der nächsten Sekunde tun wird.

Ist ja `ne unwahrscheinlich geniale Erkenntnis der Kollegin!

Relaxometrie
14.12.2013, 09:56
Ist ja `ne unwahrscheinlich geniale Erkenntnis der Kollegin!
Ich gehe davon aus, daß Dich Deine generelle Ablehung meiner Person zu diesem aussagekräftigen Posting getrieben hat :-sleppy

Die von mir geschilderte Aussage der Oberärztin wurde von ihr in einem sehr informativen und lehrreichen Gespräch getätigt. Und so banal die Aussage klingen mag: sie hat damals für mich als Psychiatrieanfängerin Druck aus genau DEN Entscheidungen genommen, um die die Diskussion hier geht: "Wann darf ich einen Patienten gehen lassen, wann muß ich nachträglich einen Unterbringungsbeschluß erwirken?"

Peter_1
14.12.2013, 10:01
" spricht man sie aber auf die Probleme, in diesem Fall Mutter und Stimmen an, träten die Gedanken immer zutage und damit auch die Gefährlichkeit."

der begutachtende Kollege hat wohl schon lange keine IMPP Fragen beantwortet, sonst wüsste er, dass "immer" in der Medizin immer falsch ist.

EKT
14.12.2013, 14:12
Ich gehe davon aus, daß Dich Deine generelle Ablehung meiner Person zu diesem aussagekräftigen Posting getrieben hat :-sleppy

Nein, wie sollte ich dazu kommen, ich kenne dich doch gar nicht!

Vielmehr ist so eine Aussage in ihrer Selbstverständlichkeit ein Blödsinn. Besser wäre es, Anfänger fachlich so zu schulen, daß derartiges Versagen wie hier beschrieben, nicht vorkommt.

apple
15.12.2013, 09:30
Ich gehe davon aus, daß Dich Deine generelle Ablehung meiner Person zu diesem aussagekräftigen Posting getrieben hat :-sleppy

Die von mir geschilderte Aussage der Oberärztin wurde von ihr in einem sehr informativen und lehrreichen Gespräch getätigt. Und so banal die Aussage klingen mag: sie hat damals für mich als Psychiatrieanfängerin Druck aus genau DEN Entscheidungen genommen, um die die Diskussion hier geht: "Wann darf ich einen Patienten gehen lassen, wann muß ich nachträglich einen Unterbringungsbeschluß erwirken?"
Ich denke auch manchmal, dass diese einfache und eigentlich logische Erkenntnis vielen Kollegen nicht bekannt ist, vor allem nicht-psychiatrische Kollegen sind manchmal der Meinung, dass Psychiater doch wissen müssen was die Patienten denken, Beispiel: Ich letzte Woche bei einem Konsil in der Unfallchirurgie, wo ein junger Mann aufgenommen wurde, der sich am Tag vorher beide Unterarme in suizidaler Absicht durchgeschnippelt hat inkl. aller möglichen Sehnen, der sollte am nächsten Tag operiert werden, Frage war nun ob der die Nacht in der Chirurgie bleiben kann ohne sich aus dem Fenster zu stürzen, hab es so eingeschätzt dass keine akute Gefahr besteht und er die Nacht dort bleiben kann, da meinte der OA dann, dass er aber dann nicht aus dem Fenster springen darf wenn ich das jetzt so auf das Konsil schreib, hab ich gesagt dass ich das natürlich nicht garantieren kann.
Ein sehr erfahrener OA bei uns hatte auch mal den Fall, dass er einen Patienten als nicht akut suizidal eingeschätzt hat und der sich kurz danach im Treppenhaus umgebracht hat, das ist alles sehr bitter, aber es ist eben wirklich so, dass man sich das besonders als Assistent immer wieder sagen muss, dass man eben in diesem Moment das so eingeschätzt hat und man auch als Psychiater nicht in die Leute reingucken kann, das nimmt wirklich den Druck etwas raus den man sich da oft macht.

Relaxometrie
15.12.2013, 10:44
dass man eben in diesem Moment das so eingeschätzt hat und man auch als Psychiater nicht in die Leute reingucken kann, das nimmt wirklich den Druck etwas raus den man sich da oft macht.

Genau so ist es, apple.
Besagte "banale" Aussage, daß man dem Patienten nur vor den Kopf guckt, führt nicht dazu, daß man seine Arbeit oberflächlicher oder ungenauer macht. Man nimmt sich aber den Druck, Hellseher sein zu müssen.
Ein ehrlicher Psychiater sagt einem auch, daß es leider wohl jeder Psychiater schonmal erlebt hat, einen Patienten falsch eingeschätzt zu haben, und daß sich dieser Patient dann doch suizidert hat.
Wenn man das als Assistent so von seinem Oberarzt vermittelt bekommt, macht die Arbeit Spaß, bzw. wirkt die Arbeit machbar.
Ich hatte da auch einen ganz anderen Oberarzt, der einen für Entscheidungen, die ihm zu riskant vorkamen (und ich war wirklich eher übervorsichtig, zumindest am Anfang meiner Psychiatriezeit) zurechtgewiesen hat, ohne zu erklären, was genau der Fehler war und wie man es beim nächsten Mal besser machen kann --> sehr unangenehmes Arbeitsklima.