Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welcher Facharzt ist am entspanntesten/stressfreisten?
Birnenbaum.J
17.07.2013, 10:31
tatsächlich extra angemeldet und so eine wenig-reflektierte frage zu stellen?!?
als wenn man sich nach 6jahren sicherlich-nicht-stressfreiem studium, pj und (ehemals hammer-)examen die facharztausbildung nach den o.g. parametern aussucht....sorry; hab ich kein verständnis für.
wenn man das in die entscheidung nicht einbezieht, stimmt grundsätzlich etwas nicht... als seien die arbeitsbedingungen spitze und die gehälter ein traum.
Danke für die Antworten! @ Coxy-Baby: Das liegt vor allem daran, dass immer mehr Institute in Deutschland geschlossen - und daher eher Stellen abgebaut werden, oder?
Gibts eigentlich ein(e) Rechtsmediziner(in) hier im Forum , die zur Stressigkeit und geregelten Arbeitszeiten eine Einschätzung aus erster Hand hat?
Kyutrexx
17.07.2013, 11:17
Zumal man aber auch sagen muss, dass RM bei der aktuellen Lage eher schwierig ist, was Weiterbildungsplatz und Beschäftigung angeht...
Was wohl u.a. daran liegt, dass es schwierig ist in der Weiterbildungszeit die notwendige Anzahl an Obduktionen zusammen zu bekommen.
Wobei ich nicht weiß, ob man immernoch eine feste Anzahl braucht oder mittlerweile - wie bei einigen anderen FA-Weiterbildungen - das ganze dem Ausbilder obliegt einzuschätzen.
Übrigens ist auch die Arbeit eines FA für Anatomie gar nicht so entspannt, da diese in aller Regel voll in die Lehre integriert sind.
Wenn man keinen Bock auf Studenten betreuen hat, ist das also die definitiv falsche Wahl - geregelte Arbeitszeiten hin oder her.
Coxy-Baby
17.07.2013, 11:25
ein Blick in die Weiterbildungsordnung bringt Hinweise, was man wie oft machen muss..... Unsere Klinik teilt sich den CA mit der anderen Uniklinik im Bundesland, hier gibt es genau einen! Weiterbildungsassistenten......bei 1-OA und 2-FA....aber unbezahlte Praktikas ;-) kann man immer machen auf anfrage....
Kyutrexx
17.07.2013, 11:43
Hinweise, ja, aber auch nicht mehr.
Die WBOen enthalten in der Regel die Weiterbildungszeit und die Inhalte, aber nicht organisatorische die Umsetzung bezüglich der Anerkennung.
Zudem iss das ja Landessache und damit auch nicht einheitlich.
Irgendwo hatte ich mal ein Dokument in der Hand für die WB zum FA f. Innere Medizin ohne Gebietsbezeichnung.
Das war so ein Tabellenheft, wo dann drin stand: 250 Sonographien, 100 EKGs und so weiter (die Zahlen weiß ich nicht mehr genau, aber so in der Richtung).
Das Dokument war schon etwas älter.
Irgendwann später hatte ich dann mal ne neue Fassung gesehen.
Da stand dann drin: "der Ausbilder bescheinigt, dass der Auszubildende die erforderlichen Kenntnisse durch regelmäßige Durchführung der Untersuchungsmethoden erlangt hat".
Da wurde also dann die konkrete Zahl durch die Unterschrift des Ausbilders ersetzt.
Leider finde ich die beiden Dokumente nich mehr ...
Bitte nicht wieder Fehlinformationen verbreiten, in den aktuellen Weiterbildungsordnungen stehen die erforderlichen Zahlen genau drin, und die müssen dann auch bescheinigt werden:
http://www.aekwl.de/index.php?id=2773
Kyutrexx
17.07.2013, 13:30
Bitte nicht wieder Fehlinformationen verbreiten, in den aktuellen Weiterbildungsordnungen stehen die erforderlichen Zahlen genau drin, und die müssen dann auch bescheinigt werden:
http://www.aekwl.de/index.php?id=2773
Aja ... dann zeig mir mal, wo z.B. für den Allgemeininternisten drin steht, WIEVIELE Sonos, Echos und so weiter er durchgeführt haben muss.
Wenn ich z.B. auf Seite 24 der aktuellen WBO gehe, steht dort nur drin, WAS er machen muss und nich wie oft.
Das steht wenn überhaupt in den Logbüchern drin und die macht die ÄK jedes Landes selbst.
Coxy-Baby
17.07.2013, 13:50
Sehr schon kyutrexx, wieder kleingeistiges Rumgetrolle auf hohem Niveau, natürlich steht dass im Logbuch drin, wo auch sonst.
Feuerblick
17.07.2013, 14:00
Nicht nur das Logbuch machen die Landesärztekammern selbst. Wenn wir hier schon Korinthen kacken, dann richtig... (wobei die Unterschiede zwischen den Bundesländern marginal sind).
Irgendwo hatte ich mal ein Dokument in der Hand für die WB zum FA f. Innere Medizin ohne Gebietsbezeichnung.
Das war so ein Tabellenheft, wo dann drin stand: 250 Sonographien, 100 EKGs und so weiter (die Zahlen weiß ich nicht mehr genau, aber so in der Richtung).
Das Dokument war schon etwas älter.
Es nennt sich Logbuch und ohne das gibt es keine Zulassung zur Prüfung, das war früher so und das ist heute immer noch so.
Leider finde ich die beiden Dokumente nich mehr ...
www.google.de, oder noch einfacher: auf den Evilschen Link klicken. Manchmal fehlen einem die richtigen Worte, aber irgendwie frage ich mich schon wie Du so klarkommst in der modernen Welt.
Herzkasperl
17.07.2013, 17:12
Aja ... dann zeig mir mal, wo z.B. für den Allgemeininternisten drin steht, WIEVIELE Sonos, Echos und so weiter er durchgeführt haben muss.
Wenn ich z.B. auf Seite 24 der aktuellen WBO gehe, steht dort nur drin, WAS er machen muss und nich wie oft.
Das steht wenn überhaupt in den Logbüchern drin und die macht die ÄK jedes Landes selbst.
Es gibt auch ÄK, die nicht für ein Land zuständig sind, wie die hier angeführte... Also Westfalen-Lippe :-)) Die WBOs werden von den ÄK erlassen, von Ministerien genehmigt und üblicherweise gibts dann dazu Richtlinien vom Vorstand. Da kann man dann reingucken, siehe hier:
http://www.aekwl.de/fileadmin/weiterbildung/doc/WBO_01.01.2012/Richtlinien_2013_01.pdf
Und, hoppla, schon haben wir Zahlen.
Wir haben die Situation mit misshandelten Kindern ja leider nicht so selten. Nachts kommt da tatsächlich kein Rechtsmediziner. Die Symptome werden durch die diensthabenden Kinderärzte entsprechend dokumentiert, die erweiterte Anamnese erhoben und das Kind i.d.R. aufgenommen. Am Folgetag wird dann die Rechtsmedizin, die Gynäkologie etc. hinzugezogen (auch eine kindergynäkologische Untersuchung wird i.d.R. nicht nachts durchgeführt).
Jetzt muss ich aber mal eben nachhaken! Kindergynäkologische Untersuchung erst am nächsten Tag???
Gut, Verletzungen und die ggf. stattgefunde Penetration an sich kann man da wohl auch noch nachweisen, aber ggf. Genmaterial zur Täterermittlung kann ich doch gepflegt in die Tonne treten, oder?
Ich hatte das vor gut einem Jahr, wo ich eine 15jährige in die Kinderklinik bringen musste, weil die "Erwachsenenklinik" sie nicht aufnehmen wollte. :-nix
Mal abgesehen davon, dass die Kinderkrankenschwestern mit einer völlig besoffenen 15jährigen FRAU dezent überfordert waren, fand ich die Aussagen des Kollegen auch etwas befremdlich. Die Übergabe samt V.a. KO-Tropfen, Alkohol und V.a. Vergewaltigung hörte er sich an und meinte dann: naja, sie geht jetzt erstmal auf die Intensiv und dann kann man morgen Blut abnehmen und sie den Gynäkologen vorstellen, wenn sie wieder nüchtern ist...
Naja, da spielen so ein paar Faktoren mit rein (wir bekommen auch alle Alkoholisierten unter 18 Jahre, die kriegen wir i.d.R. relativ unproblematisch ins Bett), aber es geht ja auch eher um den sexuellen Missbrauch:
- Bei einer Patientin, die schon mal beim Gyn war (also älter ist) würde ich die auch nachts dahin schicken
- Ein Kind bekommt eine solche Untersuchung i.d.R. in Narkose und am besten (da die Verhältnisse doch einfach ein wenig anders sind) durch die erfahrene gynäkologische FÄ, die sich auf die Kinder-Gyn bei uns spezialisiert hat (es geht ja um gerichtsverwertbare Befunde)
- Du brauchst für die gynäkologische Untersuchung die Zustimmung beider Eltern(!)
- Beweissicherung i.S. eines Abstrichs am Ostium vaginae / Rektum mache ich selber. Es ging mir bei der Aussage jetzt mehr um die vollständige gynäkologische (Spekulum-)Untersuchung
Ich kann auch morgen nochmal in unsere Unterlagen schauen, wir haben für den Fall der Kindesmisshandlung besondere rote Mappen, die parallel zur Akten-Dokumentation geführt werden und in denen das genaue Vorgehen inkl. Ablaufplänen beschrieben ist. Bin mir da aber sehr sicher.
Misshandlungs-Fälle hatte ich zwar schon 2 oder 3 Mal, jedoch bestand nie der Verdacht des direkt stattgehabten Sexualverkehrs.
Moonchen
19.07.2013, 16:10
Bei uns in der Päd ist es wie bei THawk: der diensthabende Assistenzarzt untersucht das Kind, gynäkologische Untersuchung bei älteren Patientinnen durch die Gyn, bei Kindern weigern die sich jedoch weil sie zuwenig Erfahrung haben, da wird dann die Gerichtsmedizin eingeschaltet. Haben den Fall aber auch selten...
Wie, und dann soll der Rechtsmediziner die kindergynäkologische Untersuchung machen? Das halte ich ja für eine seltsame Variante. :-meinung
Moonchen
19.07.2013, 19:49
Nein, sorry, dass war missverständlich :-blush
Wir gucken die Kinder an und dann kommt im Verdachtsfall der Rechtsmediziner und der entscheidt ob noch wo anders eine kindergynäkologische Untersuchung durchgeführt wird, da wir keinen Kindergynäkologen im Haus haben :-nix
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