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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vergütung als ärztlicher Ersthelfer



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Feuerblick
01.09.2013, 08:52
Wie schön, dass auch du dich dazu zählst :-))

Lava
02.09.2013, 10:57
Letztlich ist der Job ja auch nicht, die korrekte Diagnose zu stellen

Dann sollen sie's halt auch lassen! Den Ball mit der Arroganz kann ich an den Rettungsdienst zurückspielen.

Brownie
02.09.2013, 12:09
Nein.

Mir gehen alle Leute gegen den Strich, die für ihren Zustand definitiv selbst verantwortlich sind.
auch die ganzen sportler, die sich in der ortho tummeln?

Peter_1
02.09.2013, 13:01
@KYUTREXX: ich schliesse mch auch mal an, herzlichen Glückwunsch zum gewählten Beruf!
Wo wiilst Du denn da den Strich ziehen? Mir gehen die Leute gegen den Strich, die so selbstgerecht sind. Mit Sicherheit wirst Du auch Verhaltensweisen an den Tag legen, die Deiner Gesundheit nicht immer zuträglich sind (lässt sich ja auch nur begrenzt vermeiden, wenn man noch ein Leben führen will was die Bezeichnung verdient).

Christoph_A
04.09.2013, 12:17
Naja, irgendwie nervt es einen schon, wenn man nachts um 3 nen aggressiven Vollasi, der sich besoffen oder zugeschossen oder beides hat, rumfahren darf. Aber 1.) ist das nun mal unser Job als Notarzt (Augen auf bei der Berufswahl) und 2.) Wird der nicht nüchterner oder friedlicher, wenn man ihm das vorhält. Ansonsten gilt das alte Prinzip => wer randaliert wird relaxiert und wer besonders nervt............man kann jemand immer so oder so intubieren, kleiner, dreckiger Tip am Rande.
Und was die RAs und RS angeht => die wollen halt immer gern zeigen was sie können, man muß da nur zügig Grenzen setzen und sie andererseits auch spielen lassen, dann geht das meist gut, sage nur divide et impera !

ChillenMitBazillen
04.09.2013, 14:44
man kann jemand immer so oder so intubieren, kleiner, dreckiger Tip am Rande.!

Man kann eine Körperverletzung begehen oder man kann es auch sein lassen :-(



Und was die RAs und RS angeht => die wollen halt immer gern zeigen was sie können, man muß da nur zügig Grenzen setzen und sie andererseits auch spielen lassen, dann geht das meist gut, sage nur divide et impera !

Vielleicht muss man auch einfach nur nett mit ihnen zusammenarbeiten. Mit 95% funktioniert das sehr gut. Ich respektiere sie, sie respektieren mich, und jeder macht das, was er am besten kann. Feddich.

JJ*
05.09.2013, 13:17
Danke. Ich habe mich schon gefragt was ich falsch gemacht habe, um in insgesamt sieben Jahren (Vollzeit-)Rettungsdienst in drei verschiedenen Bereichen nicht auf jemanden getroffen zu sein, der das Gefühl hatte, mir irgendwelche wie auch immer gearteten Grenzen aufzeigen zu müssen. Das soll es jetzt aber auch gewesen sein zu dem Thema, zumindest von meiner Seite.

PS: der "Ball" mir der Arroganz war nur auf diesen Thread bezogen. Ich könnte allein aus der letzten Schicht ein schönes Beispiel für einen betriebsblinden Unfallchirurgen liefern, der perfekt in das "there's a fracture"-Video gepasst hätte, aber wem nützt das? Vielleicht hatte er einen schlechten Tag, vielleicht ist er immer so, ich weiß es nicht, aber ich fange deswegen sicher nicht an, anonym im Internet über unfähige Unfallchirurgen zu lästern. Erst recht nicht, wenn diese überhaupt nicht Thema des Threads sind.

Christoph_A
05.09.2013, 13:37
@chillen mit Bazillen: Hab ich je gesagt, daß ich mit meinen Sanis nicht konnte? Hab nur festgestellt, wie es gut funktionieren kann. und ohne Grenzen und klarer Kompetenzverteilung funktioniert kein Rettungs- oder ITS Team. Geh des öfteren noch mit alten RD Kollegen auf ein Bierchen, so schlimm schein ich also als NA nicht gewesen zu sein.
p.s.: wer spricht denn von Körperverletzung, also ich nicht. Oder hab ich was konkretes gesagt.........

ChillenMitBazillen
05.09.2013, 21:42
p.s.: wer spricht denn von Körperverletzung, also ich nicht. Oder hab ich was konkretes gesagt.........

Na dann verrat uns doch mal, was dein dreckiger Tip zur Intubation sonst genau bedeuten sollte?

Brutus
05.09.2013, 22:07
^^ Internistische Intubation! 5mg Dormicum, 5mg Beloc und 50mg Esmeron! :-nix
Also weder dreckig, noch unüblich...

Christoph_A
06.09.2013, 06:37
:-D
ausserdem is Körperverletzung so ein hässliches Wort, erzieherische Maßnahme triffts viel besser. :-oopss
Das Gutmenschentum einiger is immer wieder beeindruckend. und dann immer gleich alles Böse unterstellen, pfui das ist!

ChillenMitBazillen
06.09.2013, 16:38
Schon bizarr, dass man sich als Gutmensch titulieren lassen muss, weil man es nicht akzeptabel findet, einem Patienten aus Rache vorsätzlich Schmerzen zuzufügen...

Feuerblick
06.09.2013, 17:33
Wenn er dem Patienten beim Intubieren Schmerzen zufügt, macht er was falsch....

smanpodg
06.09.2013, 17:41
Ja, weil die analgosediert sein sollten ;)
Bei Kassenpatienten kannst du nichts abrechnen. Grund dafür: Es herrscht das Sachleistungsprinzip. Die KV Erstattet an den Leistungserbringer; der bist du wohl gewesen, jedoch hast du keine Abrechnungsnummer oder Betriebsstättennummer, mit der du abrechnen kannst.
Bei Privatversicherten könntest du abrechnen. Da aber diese von dem Rettungsdienstunternehmen bereits eine Rechnung erhalten haben dürften, gilt der Grundsatz der doppelten Erstattung. Die Patienten würden auf der Rechnung sitzen bleiben. Und mal ehrlich, wollen wir das?
Erste Hilfe am Unfallort ist ein zweischneidiges Schwert. Macht man nichts ist man der doofe (und wir sollten, da wir Mediziner sind) Macht man zu viel ist man eben auch angeschmiert.
Rein Abrechnungstechnisch ist es denke ich damit beantwortet :)

smanpodg
06.09.2013, 17:46
Leider scheint das nicht nur im Cartoon vorzukommen ...

Eine Bekannte erlitt am Strand mal einen Unfall. Sie bekam mit voller Wucht ein Segel gegen den Schädel und fiel sofort um wie ein nasser Sack.
Als sie aufwachte, fragte sie der Sani vor Ort so ziemlich als erstes nach ihrer Krankenkassenkarte und - damals noch - nach den 10 Euro!

Glaube ich nicht... Die Kassengebühr hat noch NIE für Notfälle gegolten....

Strodti
06.09.2013, 19:11
Zumindest nicht im Rettungsdienst. Der Kassenärztliche Notdienst mußte die 10 Euro erheben.

smanpodg
06.09.2013, 19:52
Ich ging davon aus, dass hier zwischen hausärztlichem Notdienst, also der ärztlichen Inanspruchnahme durch Patienten, dieam Besuch der Praxis gehindert sind und dem Rettungsdienst, der vital bedrohte Patienten versorgt, unterschieden werden kann ;)

Der Notdienst gilt wie ein Arztbesuch.. galt... sorry ;)
Der Rettungsdiensteinsatz nicht :)

Christoph_A
07.09.2013, 10:28
@ chillen mit Bazillen: Wer Rache braucht, hat als NA nix verloren. Nur darf man sich auch nicht von Hinz und Kuntz auf der Nase rumtanzen lassen. Emotionen haben in nem Rettungswagen nix verloren, Stringenz und Konsequenz jedoch schon. Und bevor jemand fremdgefährdend wird, werd ich fremdgefährdend. Hab da, wie wohl alle NA genug negative Erfahrung mit einigen "Herzchen" gemacht.

ehem-user-02-08-2021-1033
07.09.2013, 15:18
Ich gestehe:
Nach der 3.Seite habe ich aufgehört die Anfeindungen zu lesen und beantworte die Eingangsfrage inhaltlich.

Für Ärzte mit Kassenzulassung (Niedergelassene oder bayerische Notärzte) gibt es offensichtlich die Möglichkeit Einsätze als Ersthelfer abzurechnen:

vgl.
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Notarztdienst/KVB-Abrechnungsinformationen-NAD.pdf

Für Notärzte, die zufällig zu einem Notfall kommen, ohne zu diesem Zeitpunkt
(als Notarzt) im Dienst zu sein, sind diese Notfallbehandlungen entsprechend
den Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
abrechnungsfähig. Eine Abrechnung über emdoc als Notarzteinsatz ist nicht
zulässig.

Darüberhinaus ist es, wenn man es darauf anlegt, sicherlich auch möglich dem Patienten eine Privatrechnung zu stellen.
Nun könnte man argumentieren:
Ein Behandlungsvertrag kommt nicht zu stande, weil der Patient in der Notsituation nicht einwilligungsfähig ist.
Wenn dem so wäre, müssten sämtliche Notfallbehandlungen kostenlos sein. Das sind sie leider nicht.
Auch Notarzteinsätze sind grundsätzlich kostenpflichtig. :-((

Ob es nun moralisch vertretbar ist eine Rechnung zu stellen mag man dahinstellen...

Schaut man über den Tellerand seiner Berufsgruppe wird man feststellen, dass Rechtsanwälte und Co. mit Rechnungen auch bei Personen in Not grundsätzlich kein Problem haben...

Wir als Ärzte haben halt einen Ruf zu verlieren. Der finanzielle Gewinn wird vermutlich bedeutend geringer sein,
als der Imageschaden für unsere Berufsgruppe.
Ich würde einfach davon absehen und es als gute Tat verbuchen.

Den moralischen Zeigefinger gegenüber einem Kollegen, der eine Rechung stellt, würde ich dennoch nicht erheben.
Ich würde das Verhalten einfach als höchst unklug betrachten.

Solara
07.09.2013, 15:53
Für Ärzte mit Kassenzulassung (Niedergelassene oder bayerische Notärzte) gibt es offensichtlich die Möglichkeit Einsätze als Ersthelfer abzurechnen:



Und nachdem der/die TE weder Niedergelassene/r, noch Notarzt ist, trifft das Ganze auf ihn/sie nicht zu.