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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verbesserung der Wartezeit wegen Betreuung eigener Kinder, Punkte 1.1.5 ,2.1 und 2.6



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ehemaliger User_25062015
25.10.2013, 20:42
Ich geb zu deine Beiträge nicht ganz verstanden zu haben, weil sie ein bisschen wirr geschrieben sind...aber vllt hilft dir der Thread hier: http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=82397 weiter? Viel Erfolg und pfeif auf Pfeifen, die radikal alles ummähen würden, was nicht den selben Weg eingeschlagen hat wie sie selbst.

verarmter Landadel
25.10.2013, 21:30
..der Thread hat geleisteten Dienst zum Thema, aber danke es hat trotzdem geholfen. Denn den "Dienst" an meinem esten Kinde haben sie anerkannt. Dieselbe Zeit als Wartezeit anzuerkennen aber nicht geschafft. Kann ich ein prima Argument draus basteln!!!

grrrrr. rausgefunden: Anwaltszwang vorm Ovg. , nicht gut.

Herzkasperl
27.10.2013, 13:49
Grundsätzlich sollten auch in Verfahren bei der HSS alle Mittel des Strengbeweises und der Glaubhaftmachung möglich sein, zumindest dann im Verfahren vor Gericht. Zeugenbeweis ist vielleicht so eine Sache. Wie wäre es mit eidesstattlichen Versicherungen bspw. alter Lehrer oder Deiner selbst. Klassenkameraden?

Ach ja, Wartezeit kommt nicht vor SK bei der Verteilung der Studenten auf die einzelnen Universitäten. Vielleicht beschäftigst Du Dich doch nochmal mit den einschlägigen Vorschriften. Regelungswidersprüche zwischen GG, den einzelnen VO und was da sonst noch rumgeistert kann ich im Moment übrigens auch nicht erkennen. Allenfalls vielleicht, dass das BverfG oder der EuGH mal verschiedene Altersgrenzen kassieren.

verarmter Landadel
27.10.2013, 20:35
kannst Du die beiden Begriffe kurz def. ? Bitte.
...hmmm, seh schon. Bei der nächsten Bewerbung alles noch sorgfältiger belegen, bei nichtmehr aufzutreibenden Unterlagen mindestends eine Erklärung z. B. meiner alte Schule, dass es sie eben nichtmehr gibt,damit ich dann vor Gericht auch etwas habe, worauf ich zurückgreifen kann. An Eides Statt hab ichs tatsächlich erst im Anordnungsverfahren vorm Vg. versichert. Wobei ja die benötigten Unterlagen auch erst da benannt wurden.Glaub ich ziehe die Klage zurück. Ausser der isolierten Pkh.antrag geht durch. ....

«[...] la majestueuse égalité des lois, qui interdit au riche comme au pauvre de coucher sous les ponts, de mendier dans les rues et de voler du pain.» Anatole France

verarmter Landadel
27.10.2013, 20:38
ich freu mich schon drauf wenn ich soviele Beiträge zusammen hab, daß ich Tippfehler korrigieren darf. Wenn ich jetzt fünf Beiträge mit Bildchen mache, damit ich das dann endlich auch kann, wird der Admin dann böse?

Nurbanu
27.10.2013, 20:53
Wie wäre es mit Mühe geben? Deine Beiträge würde ich nicht unter Tippfehler einordnen.

Ich habe gerade mal auf HSS geguckt und finde unter Verbesserung Wartezeit nur etwas wegen einer Berufsausbildung. Kannst du bitte mal einen Link mit den von dir im Titel genannten Punkten posten? Und bitte mal in vernünftigem deutsch und langen, ausformulierten Sätzen dein Begehren schildern?

Ich weiß bisher nur, dass du Kinder hast, deine Wartezeit verbessern willst, es fehlen aber Fakten wie lange dein Abi her ist, wie lange du wegen der Kinder ausgesetzt hast, wann du sie bekommen hast, wann du wieder die Schule aufgenommen hast, wieso du wegen deiner Ortsgebundenheit rumheultst, die bei der Wartezeit doch berücksichtigt wird etc.

verarmter Landadel
27.10.2013, 21:18
Kind 1: geboren im Februar 1998.
Gymnasium bis 1998 im Mai. Mein letztes Zeugnis vom Februar 1998 , 12. Klsse 1. Halbjahr
Schule verlassen.
Kind 2: geboren im November 2002
Kind 3: geboren im Dezember 2003
diese Kind 2009 vorzeitig eingeschult ( mit 5 ).
Im Spätherbst 2010 ans Kolleg gegangen. LK Klausuren nachgeschrieben. War eine Ausnahme nach mehr als 10 Jahren Schulabstinenz direkt ins Kurssystem zu dürfen.
2012 am 15. Mai Abitur.
Seither drei Bewerbungen bei Hochschulstart. Zuerst ohne Sonderanträge, die Möglichkeit kannte ich noch nicht.
Zum WS 2013/14 jetzt mit Antrag auf Wartezeitverbesserung.
Einem solchen Antrag wird ein fiktives Abiturdatum zugrundegelegt, daß an dem man es erworben hätte , wenn nicht bestimmte Umstände eingetreten wären . Hier: 1999 ! Link kommt gleich ( zu finden bei : " Zulassungschncen können verbessert werden)

Coxy-Baby
27.10.2013, 21:27
Ähm ja du willst dann jetzt also mit dieser Argumentation 26 Wartesemester anerkannt bekommen? Wow....

verarmter Landadel
27.10.2013, 21:29
Link: http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Sonderdrucke/S07.pdf
auf Seite 6: Punkt 2.1 Versorgung eigener minderjähriger Kinder während der Schulzeit (Geburtsurkunden der Kinder)
und
auf Seite 7 : 2.6 Sonstige vergleichbare besondere familiäre Umstände
..... in Betracht kommen z.B. folgende besondere familiäre Umstände: Bewerberin oder Bewerber hatte schon früher das gewünschte Studium angestrebt
und nachweislich darauf hingearbeitet. Die Ausbildung musste aber mit Rücksichtauf besondere familiäre Verpflichtungen zurückgestellt werden, beispielsweise weil eigene minderjährige Kinder zu betreuen waren...

verarmter Landadel
27.10.2013, 21:36
Hmm, ja. Die Jahre , die die Kids klein waren und ich mit ihnen zuhause war zumindest schon.. Ich möchte zugelassen werden.

Sonst wart ich ja doppelt. Erst auf die Möglichkeit Abi zu machen und dann nochmal aufs Studium.

findste abwegig? unfair?

Coxy-Baby
27.10.2013, 21:42
Prinzipiell gönne ich jedem seinen Studienplatz, aber man darf sich schon fragen ob das eine stringente Begründung wird, Schwanger in der Schule und dadurch verzögerung beim Abi gar keine Frage, aber bei Kind 2 und 3 hätte man ja auch mal das Abi zwischendurch machen können (das ist ja schon irgendwie plan und steuerbar), aber ist bestimmt spannend wie das die ZVS sieht....

Nurbanu
27.10.2013, 21:44
Und was ist jetzt das konkrete Problem? Bekommst du gar keine Wartesemester angerechnet oder nicht soviel, wie dir aus deiner Sicht zusteht?

Geburtsurkunden und letztes Zeugnis dürftest du ja wohl haben... welche ominösen Unterlagen machen dir denn Schwierigkeiten aufgrund der abgelaufenen Archivierungsdauer?

1.1.5 Schwangerschaft der Bewerberin während der Schulzeit (ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes).
2.1 Versorgung eigener minderjähriger Kinder während der Schulzeit (Geburtsurkunden der Kinder).
2.6 Sonstige vergleichbare besondere familiäre Gründe (zum Nachweis geeignete Unterlagen; in Betracht kommen z. B. folgende besondere familiäre Gründe: Bewerberin oder Bewerber hatte schon früher das gewünschte Studium angestrebt und nachweislich darauf hingearbeitet. Die Ausbildung musste aber mit Rücksicht auf besondere familiäre Verpflichtungen zurückgestellt werden, beispielsweise weil eigene minderjährige Kinder zu betreuen waren oder weil Berufstätigkeit erforderlich war, um dadurch das Studium des Ehegatten ohne Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung zu finanzieren).

Mit Geburtsurkunden lässt sich doch alles nachweisen.
Was aber nicht bedeutet, dass du die ganzen Jahre anerkannt bekommst. Ein Abi wäre früher drin gewesen. Du hast die Schule wegen der Schwangerschaft abgebrochen, 1-2 Jahre später hätte das Abi nachgeholt werden können, und nicht 7 Jahre später nach 2 weiteren Kindern. Stringent ist etwas anderes. Und ich glaube, dass 2.1 die Erziehung während der eigenen Schulzeit meint und nicht die Schulzeit der eigenen Kinder.
Kinder brauchen die Mutter ganz besonders als Säugling und dann nimmt das mit den Jahren ab. Wäre ja abwegig, wenn die ersten 6 Jahre bis zur Einschulung nicht gezählt werden würden, sondern erst danach. Logisch, oder?
Also trifft auf dich nur 1.1.5 zu. Über den letzten Punkt kann man streiten. Besondere familiäre Gründe schon, aber auch für weitere Kinder im Anschluss? Mit nur dem ersten Kind hättest du schon 2004 das Abi nachholen können, wenn wir die Einschulung als Voraussetzung nehmen.

ehemaliger User_25062015
27.10.2013, 21:47
Mit Geburtsurkunden lässt sich doch alles nachweisen.

Hmm ja aber eben auch, dass zwischen Kind 1 und 2 4 Jahre lagen..und da könnte die ZVS wie Coxy meinen, dass man in diesen 4 Jahren irgendwie das Abi hätte nachholen können. (Wie die tatsächliche Lage war kann ich natürlich nicht beurteilen..)

verarmter Landadel
27.10.2013, 21:48
Du bist ja lustig. Natürlich sind Babys plan und steuerbar. Ob man welche bekommt oder nicht. ich sach Dir was nicht steuerbar ist: Papas. Die wollen dich heiraten und so. Und dann . nüschte. Hab ich nicht jeplant die drei alleine großzukriegen...
Zwischendurch sind mir Zähne im Bauch gewachsen. Der Chirurg hatte Spaß kannichdir sagen. Aber ich will da nich wegen rumheulen...denn gut ist ,daß das gutgegangen ist. *

verarmter Landadel
27.10.2013, 21:51
Ich bin übrigens für das Nachfragen sehr dankbar. Klärt in meinem Kopf so einiges , Argumentationsstringenz und so. Danke.

Solara
27.10.2013, 21:57
Es fällt immer noch schwer, dich so wirklich zu verstehen.

Die Frage hat ja sanguis/Coxy schon gestellt, wäre denn zwischen Kind 1 und 2 keine Möglichkeit gewesen, das Abitur nachzuholen. Genau da könnte deine Argumentation zusammenfallen.

verarmter Landadel
27.10.2013, 22:05
Geburtsurkunden hatte ich eingeschickt. Erklärung und Chronologie auch. Was aus Sicht der Stiftung fehlt ist eine Bescheinigung des Gymnasiums derzufolge ich 1999 Abitur gemacht hätte. Es könne ja möglicherweise sein, daß ich nicht zum Abitur zugelassen worden wäre....Die haben aber keine Schulakte mehr. ..Tja hab ich ja nicht erfunden, einen fiktiven Zeitpunkt eines fiktiven Abiturs einer Berechnung eines Nachteilausgleichs zugrundezulegen... Ich Trottel hab nur das letzte Zeugnis aufgehoben. ..im Anordnungsverfahren meinten sie aufeinmal , jaaaaa, ich hätte ja Steuerbescheide beilegen können. Himmel ich kann doch nicht etwas beilegen wovon ich nicht weiß das ich es beilegen soll. Dasnächstemal werde ich das tun.

Nurbanu
27.10.2013, 22:06
Du bist ja lustig. Natürlich sind Babys plan und steuerbar. Ob man welche bekommt oder nicht. ich sach Dir was nicht steuerbar ist: Papas. Die wollen dich heiraten und so. Und dann . nüschte. Hab ich nicht jeplant die drei alleine großzukriegen...
Zwischendurch sind mir Zähne im Bauch gewachsen. Der Chirurg hatte Spaß kannichdir sagen. Aber ich will da nich wegen rumheulen...denn gut ist ,daß das gutgegangen ist. *

Ganz ehrlich? Du hast nicht das Ziel Medizinstudium oder Abitur verfolgt, sondern erstmal auf Familienleben gemacht. Da finde ich es nur fair, dass man dir nicht jetzt einfach irgendwelche Wartezeit gibt, die du nicht hast. Ich habe Kommilitoninnen mit kleinen Kindern, die studieren und machen nicht nur ihr Abi nach. Du warst einfach zu bequem, das Abi zeitig mit einem Kind nachzuholen. Der Papa, der dich heiraten wollte, ist nur eine Ausrede. Du hättest auch verheiratet die Kinderplanung steuern können. Und erst nach dem Abi ein zweites Kind kriegen können.

HannaLuisa
27.10.2013, 22:11
@VLA Man kann dir keine PN's schicken...
Eins muss ich aber doch loswerden, ich finde es immer wieder schön, wie Leute runter gemacht und verurteilt werden - und dann dieses "Wie unfair" gehört absolut in den Sandkasten *kopf schüttel*

Nurbanu
27.10.2013, 22:15
Gerechtigkeit gehört zum Leben, nicht Willkür. Sonst können wir gleich alles nach Gutdünken entscheiden. Muss schon objektiv sein das Ganze, und nachvollziehbar. Hat nichts mit Kindergarten zu tun.