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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kammer-Beitrag-Brauche euer rat !



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kenntmuellers
27.10.2013, 04:58
Liebe Leute,
Es wurde einen Beitrag von 4995 euro für das Jahr 2012 abgebucht mit einem Zitat :
"Nach Durchsicht der Unterlagen erfolgt nunmehr eine Berichtigung Ihrer Veranlagung zum Kammerbeitrag für das Jahr 2012 von dem Satz der Beitragsgruppe 185 mit einem Jahresbeitrag von 4.995,00 Euro auf den Satz der Beitragsgruppe 001 mit einem Jahresbeitrag von 20,00 Euro."

Seit 2012 bin ich im Ausland und habe gedacht,dass jedes Jahr immer so eine Summe abgebucht wird und deshalb habe ich mich vom Kammer Beitrag befreit. Zwischenzeit musste ich eine Prüfung ablegen.Jetzt brauche ich eine aktuelle Unbedenklichkeitbescheinigung für Medical Council in diesem Land. Die Ärztekammer hat mir mitgeteilt,dass Sie nur bis 2012 erteilen können.

Was würdet ihr tun ?


Bin dankbar für jede Antwort.
Joe

Zoidberg
27.10.2013, 05:56
deutsch lernen, damit wir die frage verstehen können, bis dahin bezahlen :-keks

Anne1970
27.10.2013, 05:58
Ich würde mal bei der Kammer anrufen und nachfragen.

kenntmuellers
27.10.2013, 06:19
deutsch lernen, damit wir die frage verstehen können, bis dahin bezahlen :-keks

Wenigstens habe ich eine Approbationsurkunde aus deinem Heimatland.Du wirst nicht mal Kindergarten in meinem Heimatland schaffen.

Zoidberg
27.10.2013, 06:25
Wenigstens habe ich eine Approbationsurkunde aus deinem Heimatland.Du wirst nicht mal Kindergarten in meinem Heimatland schaffen.

Wenigstens habe ich eine Approbationsurkunde aus deinem Heimatland.Du würdest nicht mal den Kindergarten in meinem Heimatland schaffen.

Konjunktiv und Akkusativ, sieht du, hast du gleich was gelernt

kenntmuellers
27.10.2013, 06:40
Wenigstens habe ich eine Approbationsurkunde aus deinem Heimatland.Du würdest nicht mal den Kindergarten in meinem Heimatland schaffen.

Konjunktiv und Akkusativ, sieht du, hast du gleich was gelernt

Ja mein deutsch Lehrer danke!

aschenputtel1977
27.10.2013, 06:50
So Stop jetzt mal. Ich verstehe immer noch nicht, abgesehen von dem Problem der 4995 Euro die jetzt abgebucht worden. Kann ja meiner Meinung nach nur ein Fehler sein, richtig? Normal sind, zumindest für mich arme Assistenzärztin so 300 im Jahr. Wo kommt diese Summe her? Ruf da an und lass das klären und zwar bald. Gruß

Coxy-Baby
27.10.2013, 08:09
Verstehe ich das wörtliche Zitat des TE falsch, dort schrieb er doch, dass der Betrag jetzt nachträglich von Beitragsgruppe 185 mit 4995,00 auf Beitragsgruppe 01 mit 20,00 geändert wurde.... Wann wurde jetzt also was abgebucht?
Welche Ärztekammer? Gibt es da keinen Beitrag fürs Ausland (50,00€ oder niedrigste Stufe?) Wie hast du dich denn befreien lassen?

Lisa111
27.10.2013, 09:55
Bei solchen Angelegenheiten am Besten immer direkt den Kontakt mit der ÄK suchen. Ich fand die Berechnungen und Briefe von denen auch immer sehr konfus... Durch ein kurzes telefonisches Gespräch konnte naber Missverständisse (zu meinem Gunsten ;)) schnell und unbürokratisch gelöst werden.

P.S. Hängt wie immer aber vom Bundesland ab...

Pflaume
27.10.2013, 09:57
Ich verstehe es genauso wie du, Coxy-Baby.

Pflaume
27.10.2013, 09:58
Durch ein kurzes telefonisches Gespräch konnte naber Missverständisse (zu meinem Gunsten ;)) schnell und unbürokratisch gelöst werden.

P.S. Hängt wie immer aber vom Bundesland ab...
Und davon, ob man mit einer pampigen Art dort anruft ;-)

Miyu
27.10.2013, 11:20
Ich verstehe es genauso wie du, Coxy-Baby.

Ich versteh es gar nicht.

Gersig
27.10.2013, 11:24
Ich versteh es gar nicht.Dito :-meinung

anignu
27.10.2013, 15:56
Seit 2012 bin ich im Ausland und [...] deshalb habe ich mich vom Kammer Beitrag befreit.

Jetzt brauche ich eine aktuelle Unbedenklichkeitbescheinigung für Medical Council in diesem Land. Die Ärztekammer hat mir mitgeteilt,dass Sie nur bis 2012 erteilen können.

Erst hab ichs auch nicht verstanden. Inzwischen glaube ich es geht um die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Und da ist für mich die Sache klar: nicht in Deutschland bei einer Ärztekammer als aktiver Arzt angemeldet, also gibts auch von der entsprechenden Landesärztekammer keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Wenn ich das richtig verstanden hab...

Lösung: in Deutschland wieder anmelden, bezahlen, dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern :-)

kenntmuellers
27.10.2013, 16:30
Erst hab ichs auch nicht verstanden. Inzwischen glaube ich es geht um die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Und da ist für mich die Sache klar: nicht in Deutschland bei einer Ärztekammer als aktiver Arzt angemeldet, also gibts auch von der entsprechenden Landesärztekammer keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Wenn ich das richtig verstanden hab...

Lösung: in Deutschland wieder anmelden, bezahlen, dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern :-)

Dear sir, Thank you for your kind reply. Since i havent spoken German for the past 1 year.I think I lost the touch with the German Language.As u said I will call them tomorrow and request them to allow me to pay the German Beitrag. Danke

kenntmuellers
27.10.2013, 16:45
Und davon, ob man mit einer pampigen Art dort anruft ;-)

Schätzelein
Wenn ich nur die Nummer kriegen könnte,hätte ich das Problem nach meiner Art gelöst.Leider kommt es nur auf die pampige Art.Ich hoffe,dass ihr meine Sprache versteht.

Brutus
27.10.2013, 16:52
^^ Nicht wirklich! Unter Umständen funktioniert der Google Translater nicht so richtig. Zumindest bin ich anscheinend nicht kompatibel. Ich versteh es nämlich immer noch nicht.
Was ich aber verstehe ist, dass man gerade bei diesen Stellen mit Freundlichkeit deutlich weiter kommt.
Aber mach mal auf Deine Art. Ich denke, dass Du gerade bei der Kammer dabei ganz weit vorne bist! :-wand

Solara
27.10.2013, 16:56
Schätzelein
Wenn ich nur die Nummer kriegen könnte,hätte ich das Problem nach meiner Art gelöst.Leider kommt es nur auf die pampige Art.Ich hoffe,dass ihr meine Sprache versteht.

welche Nummer? Telefonnummer? Steht die nicht im Netz?

kenntmuellers
28.10.2013, 04:24
^^ Nicht wirklich! Unter Umständen funktioniert der Google Translater nicht so richtig. Zumindest bin ich anscheinend nicht kompatibel. Ich versteh es nämlich immer noch nicht.
Was ich aber verstehe ist, dass man gerade bei diesen Stellen mit Freundlichkeit deutlich weiter kommt.
Aber mach mal auf Deine Art. Ich denke, dass Du gerade bei der Kammer dabei ganz weit vorne bist! :-wand


" Et tu Brute? " :-slap You too..... :-)

Brutus
28.10.2013, 16:55
Lieber kenntmuellers,
wenn man sich Deine Aussagen hier so durchliest, dann werden die meisten einfach nicht verstehen, was Dein Problem ist!
Da Du aber auch wirklich alles tust, um bei den Forenusern eine Lösung Deines Problems zu erhalten, indem Du Dich wie die Axt im Walde aufführst, sinkt evtl. auch die Motivation, sich mit dem Problem weiter zu beschäftigen!
Ich bin eher zufällig auf die (wahrscheinliche) Lösung des Beitragproblems gekommen! :-)
Wenn Du Dich bei der ÄK anmeldest und danach nicht die freiwillige Selbsteinstufung vornimmst (oder diese vornimmst aber keine Nachweise zum Verdienst beilegst), dann darf die Kammer Dich zum Höchstbeitrag veranlagen. Das wird in Deinem Fall eben der Betrag von 4995,00€ sein. Nachdem Du gegenüber der Kammer erklärt hast, dass Du in Deutschland nicht tätig bist, haben sie Dich in die Gruppe 1 (Arbeitslos oder nicht tätige Ärzte) eingestuft / zurückgestuft. In WL sind das 13 oder 17€. Bei Dir anscheinend 20€. Soweit ist doch alles richtig gelaufen seitens der ÄK!
Dann hast Du Dich komplett von der Beitragspflicht befreien lassen weil Du ins Ausland gewechselt bist. Auch das ist doch in Ordnung. :-nix
Und was willst Du jetzt genau? Und wozu? Und was für eine Prüfung? Und was für eine Bescheinigung ist das?
Alles Fragen, die WIR nicht wissen können. Und die DU in verschwurbelten Sätzen halbwegs angedeutet hast.
Aber da Du ja lieber anderen Kopfnüsse verteilst wünsche ich Dir viel Glück bei der Lösung Deines Problems! Vor allem würde ich mich über eine Rückmeldung bzgl. des Telefonats mit der ÄK freuen, wo Du ja wie die Axt im Walde bei denen mal gepflegt auf den Tisch schei$$en willst! Viel Erfolg!