Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Weiterbildungsermächtigung
Hallo,
tritt die WBO erst am 01.02.2013 in Kraft? Wenn du dann vorher begonnen hast, kannst du meines Wissens entscheiden, ob du nach WBO 2008 oder WBO2013 deine Weiterbildung machen möchtest. Aber auch hier hat natürlich die ÄK das letzte Wort. Genauso würde ich jetzt tendenziell davon ausgehen, dass die Ermächtigung vermutlich weiter gelten wird. Gibt es denn auf der ÄK Homepage schon Ermächtigte bei denen WBO 2013 steht? Könnte mir vorstellen, dass da die Ermächtigung auf der Homepage vielleicht etwas hinterherhinkt. :-nix
Das kann gut sein. Also von der Klinik wird halt die gesamte Weiterbildung angeboten und die Homepage der ÄK scheint das zu stützen. Die aktuelle WBO heißt so:
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 27.November 2004, in Kraft getreten am 1. Mai 2005 Zuletzt geändert am 24. November 2012 mit Wirkung zum 1. Februar 2013
Verwirrt aber auch mehr als dass es was hilft ;-) Da ich jetzt gerade erst im Beruf gestartet bin müßte diese WBO für mich gelten.
Nee, es ist so, wie test es sagte. Das Inkrafttreten und nicht der Beschluss gilt. Somit kannst Du Dir aussuchen, nach welcher WBO Du irgendwann Deinen FA machen möchtest. In meinem Fach gab es durch eine Änderung irgendwann zwischendrin inhaltlich so gut wie keine Änderungen. Aber die neue hatte den Vorteil, dass das Logbuch bedeutend einfacher ausgefüllt werden konnte (jährlich und nicht zweimonatlich), das habe ich dann mal genutzt.
FirebirdUSA
05.01.2014, 17:31
Hat der Chef dann automatisch auch die Berechtigung für alle folgenden geänderten WBOs?
Nein, er muss diese neu beantragen.
Es ist so wie Brutus es schon erklärt hat, die WB-Berechtigung ist Personen- und Wirkstätten- gebunden, das bedeutet meines Wissens zB: Arzt hat WB Berechtigung sowohl für Standort A zB für 2 JAhre und an Standort B für 3 JAhre (zB weil Standort B eine Intensivstation hat). Der Arzt in Weiterbildung dürfte sich dann insgesamt max. 3 Jahre anrechnen lassen, so er mal an Standort B gearbeitet hat. Der Arzt in Weiterbildung wird sich jedoch wohl kaum insgesamt 5 Jahre anrechnen lassen können, das wäre ein wenig unlogisch. In vielen Fächern ist es jedoch so, dass man auch bei zwei verschiedenen (zB 2 und 3 Jahre) WB berechtigten dann insgesamt die komplette WB ableisten kann (so diejenigen insgesamt auch die vorgeschriebenen Rotationen/Verfahren) anbieten. Es besteht in vielen Fächern kein Muss zu einer Anstellung bei einem vollständig WB-berechtigten, ob das für alle Fächer und für alle Länder gilt, dass weiss ich allerdings nicht (würde es aber mal denken, da es keinen vernünftigen Grund gibt warum das in irgendeinem Fach so sein sollte). Bei manchen WB-berechtigten gibt es auch den Zusatz alleine WB-berechtigt, oder aber gemeinsam WB berechtigt, ich denke zweiteres wird in der Regel mehrere Chefs, oder zB Chef und OÄ einer Klinik betreffen (macht ja auch Sinn).
Irgendwie habe ich einen Knoten im Gedankengang... Ich wurde 11/2013 approbiert und habe 01/2014 meine Weiterbildung begonnen. Dann kann ich mir die WBO doch nicht aussuchen sondern muss die aktuelle zum 1.2.2013 beachten, oder? Und bei der Wiedergabe der Weiterbildungsermächtigung laut Homepage ist entweder der Datenbestand veraltet oder er hat keine Weiterbildungsermächtigung für die aktuelle WBO... Ich rufe da mal an. Das sollen die mir mal erklären.
WackenDoc
05.01.2014, 19:00
Achso- da sehe ich kein Problem. Die Chefs sind nicht nach einer bestimmten WBO ermächtig und die Ermächtigung verfällt nicht einfach bei einer Änderung.
Eine Ausnahme gab es meines Wissens nach bei den Chirurgen, als deren Ausbildung komplett umgekrempelt wurde. Da mussten die Chefs die Ermächtigung für Common trunk, Spezialisierung etc. neu beantragen.
Du machst deine Weiterbildung nach der WBO, die zu dem Zeitpunkt des Weiterbildungsbeginns die aktuelle Version war. Wenn sich die WBO später ändert, kannst du es dir üblicherweise aussuchen, ob du nach der alten oder neuen Version abschließt.
wie aktuell sind denn die Datenbanken der Ärztekammern zu den WB-Ermächtigten (Speziell ÄK BaWü)? Habe nämlich gerade gesehen, dass mein Chef nur 36 Monate Basis Innere hat.
Komisch finde ich, dass eine Kollegin jetzt den Endokrinologen macht und eine anderer den Nephrologen. Für beide Fachrichtungen gibt es aber laut Datenbank an unserer Uniklinik keine Weiterbilder. Auf der Homepage steht letzte Aktualisierung 01.2014. Das kann doch nicht sein.
Coxy-Baby
05.01.2014, 20:16
Wenn du an einer Uniklinik bist sollte doch der Chef (zumindest im Verbund) die jeweils volle WB haben... Ansonsten einfach nachfragen...
Irgendwie habe ich einen Knoten im Gedankengang... Ich wurde 11/2013 approbiert und habe 01/2014 meine Weiterbildung begonnen. Dann kann ich mir die WBO doch nicht aussuchen sondern muss die aktuelle zum 1.2.2013 beachten, oder? Und bei der Wiedergabe der Weiterbildungsermächtigung laut Homepage ist entweder der Datenbestand veraltet oder er hat keine Weiterbildungsermächtigung für die aktuelle WBO... Ich rufe da mal an. Das sollen die mir mal erklären.
Ah sorry, ich war heute Morgen noch nicht in 2014 angekommen :-blush
Kid_Icarus
08.01.2014, 12:13
Gesetzt der Fall, der Weiterbildungsermächtigte Prof. XY ist an Kliniken mit verschiedenen Standorten tätig und er hat eine WB Ermächtigung für 3 Jahre (an allen Standorten).
Kann der Assistent Dr. Z seine komplette Weiterbildung unter dem Weiterbildungsermächtigten Prof. XY machen, wenn Z nach den ersten 3 Jahren von der Klinik A in die Klinik B wechselt?
Hallo,
ich komme mal eben auf meine Frage zurück. Ich habe jetzt eben bei der LÄK angerufen und nach ausführlichem Gespräch wurde folgendes klar:
Wenn Prof. A an 2 Weiterbildungsstätten tätig ist, dann gilt die Weiterbildungsermächtigung für beide Weiterbildungsstätten ZUSAMMEN, dh. die Zeiten von Klinik A und Klink B zu addieren geht nicht.
Der richtige Weg währe nun, nach den 3 Jahren an ein Haus/Weiterbilder mit voller Weiterbildungsermächtigung zu wechseln, oder an einen Weiterbilder, der die "Defizite" des anderen Weiterbilder ausgleichen kann, so dass der Leistungskatalog den ich für meine Weiterbildung benötige erfüllt werden kann...
Wenn Prof. A an 2 Weiterbildungsstätten tätig ist, dann gilt die Weiterbildungsermächtigung für beide Weiterbildungsstätten ZUSAMMEN, dh. die Zeiten von Klinik A und Klink B zu addieren geht nicht.
...alles andere wäre ja auch recht unlogisch gewesen, der weiterbildungsberechtigte Arzt könnte sonst an X Standorten tätig sein und käme dann automatisch auf die volle Berechtigung, das macht keinen Sinn.
Hallo,
ich komme mal eben auf meine Frage zurück. Ich habe jetzt eben bei der LÄK angerufen und nach ausführlichem Gespräch wurde folgendes klar:
Wenn Prof. A an 2 Weiterbildungsstätten tätig ist, dann gilt die Weiterbildungsermächtigung für beide Weiterbildungsstätten ZUSAMMEN, dh. die Zeiten von Klinik A und Klink B zu addieren geht nicht.
Der richtige Weg währe nun, nach den 3 Jahren an ein Haus/Weiterbilder mit voller Weiterbildungsermächtigung zu wechseln, oder an einen Weiterbilder, der die "Defizite" des anderen Weiterbilder ausgleichen kann, so dass der Leistungskatalog den ich für meine Weiterbildung benötige erfüllt werden kann... [/FONT][/COLOR]
Und nichts anderes haben wir schon vor 20 Posts gesagt. ;-)
Kid_Icarus
10.01.2014, 19:28
Jetzt muss ich nochmals nachfragen, ist nun aber eigentlich eine neue Frage:
Wenn ich nun ein eigentlich beneidenswertes Stellenangebot habe, also beispielsweise kleines chirurgisches Fach, (hoch-) begehrte Lokation, nettes Team, aber Prof. xy hat eben nur diese 3 Jahre Weiterbildungsermächtigung...
... und ja er erzählt mir, dass ich die ganze Weiterbildung bei ihm machen könne, weil er eben mehrere Kliniken bedient... (die LÄK sagt aber was anderes) was würdest Ihr da machen?
1. Die Stelle nehmen, den Fuß im Fach in die Tür bekommen und mal zusehen was passiert, ...
2. Den Prof konfrontieren und die Stelle riskieren...
3. Die begrenzte Zeit bei ihm machen, dann was Neues suchen das die Weiterbildungsbedingungen erfüllt (was in der Gegend schwierig sein kann) ...
oder???
Feuerblick
10.01.2014, 19:33
Ganz eindeutig 1 oder im Notfall 3... Es schadet nicht, nach einiger Zeit mal das Haus zu wechseln und anderes Vorgehen kennenzulernen... :-nix
Kid_Icarus
10.01.2014, 20:04
Bin da noch etwas grün hinter den Ohren... fühle ich mich dabei schon angeschwindelt (oder schlimmer). Kann mich jetzt im Moment gar nicht mehr so richtig freuen...
Eine Stelle antreten bedeutet ja nicht zu heiraten... aber ich denke ich bin da echt noch grün...
Ach komm... macht euch doch noch nicht vor ungelegten Eiern in die Hose...
So ein vernünftiger Chef hat meist irrgendwelche Freunde bei denen man schnell mal für ein/zwei Jahre arbeiten kann um danach wieder zurückzukommen.
Also zumindest war es in bisher jeder Klinik in der ich bisher gearbeitet hab so, dass die irgendwelche Austauschprogramme mit anderen Kliniken hatten. Und wenns das nicht gab dann haben die Assistenzärzte sowas organisiert mit Unterstützung vom Chef.
Einfach mal anfangen und dann schauen. Es ergibt sich bei einer coolen Stelle meist mehr als man glaubt...
Bin da noch etwas grün hinter den Ohren... fühle ich mich dabei schon angeschwindelt (oder schlimmer). Kann mich jetzt im Moment gar nicht mehr so richtig freuen...
Ich finde, da bist du zu anspruchsvoll. Vielleicht ist der Chef tatsächlich der Meinung, daß das geht. So viele Chefs haben einfach selbst keine Ahnung, wie es mit der Weiterbildung läuft. Das ändert sich ja auch dauernd, mit den neuen Weiterbildungsordnungen. Ist doch wirklich ein kompliziertes Feld. Vielleicht ging es z.B. bei ihm nach der alten Weiterbildungsordnung. Ich habe jetzt die dritte Stelle, und bei jeder meiner bisherigen Stellen haben die Angaben meines Chefs nicht zu den Angaben der Ärztekammer gepaßt (teils war die Weiterbildungsermächtigung sogar besser als dem Chef bewußt war). Deswegen ist es so wichtig, sich immer selbst über die Weiterbildungsordnung zu informieren und Unklarheiten mit der Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer zu klären.
Abgesehen davon wird man bei jedem Vorstellungsgespräch angelogen. Und es ist deine erste Stelle - du wirst feststellen, daß für dich im Verlauf andere Dinge wichtiger sein werden, als die Frage, ob vollständige Weiterbildungszeit besteht. Dinge, die du aus dem Vorstellungsgespräch heraus gar nicht beurteilen kannst. Klar ist es schade, wenn du nach 3 Jahren wechseln mußt, ohne es zu wollen, aber bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein hinunter. Es kann auch zu einem Chefwechsel kommen, zu einer neuen Klinik-Kooperation, einem neuen Oberarzt - alles Dinge, die Einfluß auf die Weiterbildungsermächtigung haben können - oder du willst selbst woanders hin.
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.