Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Weiterbildungsermächtigung
Kid_Icarus
04.01.2014, 05:49
Hallo,
vielleicht weiß ja jemand bescheid...
Gesetzt der Fall, der Weiterbildungsermächtigte Prof. XY ist an Kliniken mit verschiedenen Standorten tätig und er hat eine WB Ermächtigung für 3 Jahre (an allen Standorten).
Kann der Assistent Dr. Z seine komplette Weiterbildung unter dem Weiterbildungsermächtigten Prof. XY machen, wenn Z nach den ersten 3 Jahren von der Klinik A in die Klinik B wechselt?
Ein Gutes Neues Jahr Euch, und danke schon mal im voraus für Hilfsbereite Antworten...
Kackbratze
04.01.2014, 07:33
Hast Du schon die zuständige Ärztekammer gefragt? Tendenziell meine ich, dass das geht, aber das letzte Wort hat die ÄK.
Du kannst meiner MEinung nach zu 100 Weiterbildungsermächtigten gehen, die jeweils 3 Jahre WB Ermächtigung haben und wirst nie über die Anerkennung von 3 Jahren hinaus kommen. Das ist ja der Witz an der Sache, wenn jemand nicht die volle Weiterbildungsermächtigung hat, kannst du dort nicht deinen Facharzt fertig machen. Jeder muß in den Fächern in denen der überwiegende Teil in einem Fach abgeleistet werden muss auch eine Zeit bei einem Weiterbilder mit voller Ermächtigung verbringen, anders geht es nicht. Der Wechsel von einem WB Ermächtigten mit nicht vollständer Ermächtigung zum nächsten bringt da ja nichts. :-nix Also kannst du insgesamt 3 Jahre bei einem Ermächtigten mit 3 Jahren ableisten, alle Zeiten darüber hinaus mußt du aber bei jemandem ableisten, der 4,5 bzw. falls notwendig 6 Jahre Ermächtigung hat, sofern der entsprechende Facharzt dies vorsieht.
Zur absoluten Gewissheit kannst du ja noch mit deiner Ärztekammer sprechen und hier rückmelden, was sie dir gesagt haben ;-)
Sicher? Ich gebe zu, keine offiziellen Dinge dazu zu kennen. Aber eine unvollständige WB-Ermächtigung kommt ja daher zustande, dass gewisse Teilgebiete des Fachs in der Klinik nicht angeboten werden. Letztendlich muss man doch nur diese Teile irgendwo ableisten können, oder?
Es wäre interessant die Stellungnahme des ÄK dazu zu hören. Zumindest in meinem Fach ist es meiner Meinung nach nicht möglich den FA zu erwerben, wenn man nicht eine Zeit bei jemandem mit voller WB Ermächtigung absolviert. Ob es in speziellen Fällen tatsächlich möglich ist mit mehreren doch relativ kurzen Ermächtigungszeiten alles zu erfüllen, erscheint mir eher zweifelhaft. Wenn eine relativ kurze WB Zeit nur anerkannt wurde, fehlen oft doch recht beträchtliche Anteile des Faches wie z.b. stationäre Versorgung, NOtaufnahme, Intensivstation usw....
WackenDoc
04.01.2014, 11:33
In der Allgemeinmedizin ist es kein Problem- da kann man seinen Facharzt machen, ohne, dass ein Weiterbilder die volle Zeit hat.
Die Inhalte müssen natürlich noch zusätzlich nachgewiesen werden.
Du kannst meiner MEinung nach zu 100 Weiterbildungsermächtigten gehen, die jeweils 3 Jahre WB Ermächtigung haben und wirst nie über die Anerkennung von 3 Jahren hinaus kommen. Das ist ja der Witz an der Sache, wenn jemand nicht die volle Weiterbildungsermächtigung hat, kannst du dort nicht deinen Facharzt fertig machen. Jeder muß in den Fächern in denen der überwiegende Teil in einem Fach abgeleistet werden muss auch eine Zeit bei einem Weiterbilder mit voller Ermächtigung verbringen, anders geht es nicht. Der Wechsel von einem WB Ermächtigten mit nicht vollständer Ermächtigung zum nächsten bringt da ja nichts. :-nix Also kannst du insgesamt 3 Jahre bei einem Ermächtigten mit 3 Jahren ableisten, alle Zeiten darüber hinaus mußt du aber bei jemandem ableisten, der 4,5 bzw. falls notwendig 6 Jahre Ermächtigung hat, sofern der entsprechende Facharzt dies vorsieht.
Zur absoluten Gewissheit kannst du ja noch mit deiner Ärztekammer sprechen und hier rückmelden, was sie dir gesagt haben ;-)
Ja, das war bei meines Wissens bei der Weiterbildungsordnung von 1993 wirklich der Fall...
Inzwischen ist das nicht mehr so. Man braucht zusammen soundsoviele Jahre und die kann man bei mehreren Weiterbildern mit nicht voller Befugnis sich holen.
Gesetzt der Fall, der Weiterbildungsermächtigte Prof. XY ist an Kliniken mit verschiedenen Standorten tätig und er hat eine WB Ermächtigung für 3 Jahre (an allen Standorten).
Kann der Assistent Dr. Z seine komplette Weiterbildung unter dem Weiterbildungsermächtigten Prof. XY machen, wenn Z nach den ersten 3 Jahren von der Klinik A in die Klinik B wechselt?.
Ist meines Wissens nicht so. Die Weiterbildung ist personenbezogen. Dein Prof. macht soundsoviel und deckt damit 3 Jahre des Spektrums der Weiterbildung ab. Mehr von ihm wird nicht anerkannt.
In Hessen bei Ortho/Unfall ist es auch so, dass man nicht in einem Haus mit voller Weiterbildungsermächtigung gewesen sein muss. Die gibt es nämlich in Hessen kaum (gibt nur zwei oder drei). Hier ist es entscheidend, dass man 24 Monate Basischirurgie, 24 Monate Unfallchirurgie und 24 Monate Ortho gemacht hat. Die LÄK hat eine Liste, wer für was die Ermächtigung hat.
Ich sprach ja auch von Fächern, in denen der überwiegende Teil der Weiterbildung in einem Fach erfolgt, also gerade nicht wie bei Allgemeinmedizin, wo man ja in verschiedenen Bereichen Zeiten ableisten muß und kann.
BEi Weiterbildungen, die praktisch ausschließlich im Fach stattfinden, wäre ich sehr interessiert, ob das wirklich dann mit der Stückelung bei mehreren Weiterbildern funktioniert und anerkannt wird von der ÄK. Bei uns ist nämlich der Drang von Ärzten in Weiterbildung an Stellen mit nicht vollständiger Weiterbidlungsberechtigung zu Weiterbildern mit voller Weiterbildungsberechtigung sehr stark, da diese anders nicht an ihren Facharzt zu kommen scheinen und teilweise über JAhre dort feststecken. :-nix
Es wäre natürlich eine wichtige Info, um welches Fach es beim Threadersteller geht ;-)
In Hessen bei Ortho/Unfall ist es auch so, dass man nicht in einem Haus mit voller Weiterbildungsermächtigung gewesen sein muss. Die gibt es nämlich in Hessen kaum (gibt nur zwei oder drei). Hier ist es entscheidend, dass man 24 Monate Basischirurgie, 24 Monate Unfallchirurgie und 24 Monate Ortho gemacht hat. Die LÄK hat eine Liste, wer für was die Ermächtigung hat.
Wenn man für den Facharzt weniger braucht als die volle Zeit, ist es nachvollziehbar, dass man natürlich nicht bei einem Weiterbilder mit voller Zeit gwesen sein muß. ;-)
KÖnnte man in diesem Fall dann seine 24 Monate Ortho bei zwei Weiterbildern, die je nur 12 MOnate Berechtigung haben auch ableisten? Das ist ja das, was ich eigentlich meine. Ich finde allerdings auch keine konkrete Stellungnahme zu diesem Punk bei den ÄK. Wahrscheinlich hängt es dann vom Fach ab und welche Voraussetzungen mit dem FA und der Weiterbildungsermächtigung verbunden sind. BEim selben Weiterbilder (Person) aber wie vom Threadersteller genannt, kann ich es mir beim besten Willen aber nur sehr schwer vorstellen, dass es gehen soll. :-nix
Feuerblick
04.01.2014, 14:42
Ich glaube eher, dass dieses Phänomen darin begründet liegt, dass die Weiterbilder mit unvollständiger WBE allesamt einen bestimmten Teil der Weiterbildung nicht anbieten können (z.B. bestimmte Eingriffe oder stationäre Versorgung) und dass man in den kleinen Fächern deshalb oft einen Chef mit voller WBE suchen muss, um alles Notwendige für den FA zusammenzubekommen.
KÖnnte man in diesem Fall dann seine 24 Monate Ortho bei zwei Weiterbildern, die je nur 12 MOnate Berechtigung haben auch ableisten?
Das ist eine gute Frage, das weiß ich nicht. Eigentlich reichen sogar 12 Monate Ortho (und dann 36 Monate Unfall) oder 12 Monate Unfall (und dann 36 Monate Ortho), wenn der Weiterbildungsermächtigte eine efugnis für Orthopädie und Unfallchirurgie hat, statt nur Orthopädie. Alles kompliziert, und ehrlich gesagt steht das nirgendwo schriftlich. Zumindest nicht in einer Art und Weise, die verständlich ist. Sowas erfährt man alles nur, wenn man mal direkt bei der LÄK nachfragt.
Das denke ich auch und war das, was ich meinte damit, dass man eben die entsprechenden Dinge für die WB braucht und die zusammenbekommen muss.
FirebirdUSA
04.01.2014, 15:13
Hallo,
vielleicht weiß ja jemand bescheid...
Gesetzt der Fall, der Weiterbildungsermächtigte Prof. XY ist an Kliniken mit verschiedenen Standorten tätig und er hat eine WB Ermächtigung für 3 Jahre (an allen Standorten).
Sind das wirklich verschiedene Kliniken oder nur verschiedene Standorte der selben Klinik? Eigentlich muss der Weiterbildungsermächtigte den überwiegenden Teil seiner Zeit die Weiterbildung ja persönlich beaufsichtigten, ...
Die Weiterbildungsermächtigung ist ja personengebunden. Wenn der Chef 3 Jahre hat, dann hat er 3 Jahre. Und da spielt es keine Rolle, ob er Chef in einem Haus oder 10 Häusern ist. Wenn die Weiterbildungszeit 5 Jahre umfasst, dann musst Du nach 3 Jahren wechseln. Der Grund für die Befristung ist ja, dass Chef nicht alle Inhalte der Weiterbildung anbietet. Wenn ich z.B. in der Anästhesie in einem Haus ohne Gyn anfange, das aber alle anderen Inhalte der Weiterbildung umfasst, der Chef zum Beispiel 4 Jahre WBE besitzt, dann muss ich nach 4 Jahren wechseln in ein Haus, wo die fehlenden Inhalte angeboten werden. Und wenn der neue Chef nur 2 Jahre WBE hat, dann ist das auch egal, ich muss nur die kompletten Inhalte des Weiterbildungskatalogs vollbekommen. Und dafür schreibt man ja ein Logbuch, bzw. ist den ÄK ja bekannt, wie lang die WBE der einzelnen Chefs ist und welche Inhalte da umschrieben sind...
WackenDoc
04.01.2014, 16:15
Die Weiterbildung ist normalerweise nicht nur an die Person, sondern zusätzlich auch an die Einrichtung gebunden. Deswegen wundert mich auch, dass dieser Prof. die Ermächtigung für alle 3 Kliniken hat.
Was es allerdings auch gibt ist, dass die Weiterbildung an mehreren Personen hängt. Evtl. ist das in den Kliniken von dem Prof so, dass jeweils ein Oberarzt noch mitermächtigt ist.
Übrigens können auch Weiterbilder, die nur Teilzeit arbeiten, weiterbildungsermächtigt werden- meist bekommen die dann aber weniger Zeiten anerkannt (bei uns oft z.B. 12 statt 18 Monate)
Wenn man keinen Weiterbilder mit voller Weiterbildungszeit hat, sollte man die Ärztekammer fragen, ob bestimmte Bedingungen zusätzlich erfüllt sein müssen. Bei uns ist es z.B. so, dass wir mindestens 6 Monate in einer zivilen Hausarztpraxis für den Allgemeinmediziner machen müssen, auch wenn wir die Zeiten bundeswehrintern voll hätten. Die Regelung gibt es aber nicht in allen Fächern.
Besser einmal mehr bei der Ärztekammer nachfragen und sich tunlichst die Antwort schriftlich geben lassen, bevor man bei der Prüfungsanmeldung eine böse Überraschung erfährt.
FirebirdUSA
04.01.2014, 19:46
Die Weiterbildung ist normalerweise nicht nur an die Person, sondern zusätzlich auch an die Einrichtung gebunden. Deswegen wundert mich auch, dass dieser Prof. die Ermächtigung für alle 3 Kliniken hat.
Ich kenne eigentlich auch nur Bindung an Person UND Standort...
Das gibt man bei der Beantragung so an... also an wievielen Standorten man arbeitet. (hab für meinen Chef dessen Antrag vor kurzem geschrieben...)
Beispielsweise in der Chirurgie ist es ja bei den Niedergelassenen nicht unüblich, dass die in einer Praxis arbeiten und dann eben als Beleger in einer Klinik. Damit haben die zwei Wirkungsstätten. Die Weiterbildungsbefugnis gilt dann für den Chirurg Wobei einzelne niedergelassene Chirurgen oft nich sooo viel haben
Desiderius
04.01.2014, 21:58
Ich hatte so einen Fall Chef WB Ermächtigung xx Jahre im Klinikverbund mit zwei UC Standorten. Hatte Vertrag mit Klinik 1. CA hatte WB Ermächtigung für Klinik 2. Bei Nachfrage Ärztekammer, kam raus das ich nicht in Weiterbildung war für die 2 Monate die ich dort gearbeitet hatte!. Der Arbeitsvertrag musste geändert werden auf die Klinik wo die WB vorlag. Dies ist UC Ärztekammer Nordrhein.
Mir war das damals passiert, weil ich naiv aus dem Ausland gerade nach Deutschland kam.... man lernt aus Fehlern!
Ich nutze diese Thread einmal für eine andere Frage.
Nach Auskunft AK Niedersachsen hat mein Chef folgende Weiterbildungsermächtigungen:
Dr. med. F. Rankenstein
Fachgebiet: Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
WBO: vom 01.02.2008
Weiterbildungsstätten: Klinikum XYZ
Umfang: 36 Monate
Dr. med. F. Rankenstein
Fachgebiet: Innere Medizin
WBO: vom 01.02.2008
Weiterbildungsstätten: Klinikum XYZ
Umfang: 24 Monate
Damit kann ich den Facharzt für Innere Medizin (Internist) nach WBO bekommen... Aber für mich gilt doch die aktuelle WBO (1.2.2013). Hat der Chef dann automatisch auch die Berechtigung für alle folgenden geänderten WBOs?
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