Herzkasperl
27.01.2014, 11:14
Hat denn jemand von euch die Rechtslage genau verstanden? Ich unterliege ja der ärztlichen Schweigepflicht in allen Sachen, die ich so in der Klinik mitbekomme, auch wenn es nicht meine eigenen Patienten sind. Ich weiß, dass ich die Schweigepflicht brechen darf, wenn Gefahr im Verzug ist. Aber auch in so einem abstrakten Fall?
Die ärztliche Schweigepflicht hat damit erst mal nichts zu tun, da Du nicht den Patienten anzeigst. Und berufliche Verpflichtungen (aus Arbeitsverträgen) können grundsätzlich nicht greifen, wenn es um Straftaten geht. Für eine anonyme Anzeige braucht es zwar nicht viel Substantiiertes, da das öffentliche Interesse so groß sein dürfte, dass schnell mal ein Durchsuchungsbeschluss hergeht. Kopien aus der Akte wären aber sicher nicht schlecht, um das Ganze zu untermauern und auch um spätere Manipulationen der Akte (Achtung, wieder Straftat: Urkundenfälschung....) zu erschweren.
Das größere Problem wird aber Deine Anonymität sein. Schon das Posten hier kann am Ende kritisch sein, besonders falls sich die Vorwürfe als falsch herausstellen. Rechtsberatung ist da dringend angeraten, als erstes sicher mal MB oder ein eigener Anwalt.
An die Presse geben ist übrigens etwas ganz anderes - das ist keine zur Verschwiegenheit verpflichtete Strafverfolgungsbehörde, nichtmals ein Organ der Rechtspflege. Finger weg.
Wie "solche Sachen" böse enden können, kann man gerade am Beispiel München-Harlaching studieren. Da war es am Ende so, dass die Vorwürfe schlicht haltlos waren - mit trotzdem massiven wirtschaftlichen Konsequenzen bis hin zu Überlegungen eine ganze Abteilung zuzumachen. Daher die dringende Empfehlung: Mit sehr großzügigem Maß messen, ob es wirklich Fehler sind.
Die ärztliche Schweigepflicht hat damit erst mal nichts zu tun, da Du nicht den Patienten anzeigst. Und berufliche Verpflichtungen (aus Arbeitsverträgen) können grundsätzlich nicht greifen, wenn es um Straftaten geht. Für eine anonyme Anzeige braucht es zwar nicht viel Substantiiertes, da das öffentliche Interesse so groß sein dürfte, dass schnell mal ein Durchsuchungsbeschluss hergeht. Kopien aus der Akte wären aber sicher nicht schlecht, um das Ganze zu untermauern und auch um spätere Manipulationen der Akte (Achtung, wieder Straftat: Urkundenfälschung....) zu erschweren.
Das größere Problem wird aber Deine Anonymität sein. Schon das Posten hier kann am Ende kritisch sein, besonders falls sich die Vorwürfe als falsch herausstellen. Rechtsberatung ist da dringend angeraten, als erstes sicher mal MB oder ein eigener Anwalt.
An die Presse geben ist übrigens etwas ganz anderes - das ist keine zur Verschwiegenheit verpflichtete Strafverfolgungsbehörde, nichtmals ein Organ der Rechtspflege. Finger weg.
Wie "solche Sachen" böse enden können, kann man gerade am Beispiel München-Harlaching studieren. Da war es am Ende so, dass die Vorwürfe schlicht haltlos waren - mit trotzdem massiven wirtschaftlichen Konsequenzen bis hin zu Überlegungen eine ganze Abteilung zuzumachen. Daher die dringende Empfehlung: Mit sehr großzügigem Maß messen, ob es wirklich Fehler sind.