Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienste
Dr. Jekyll
30.01.2014, 10:06
ich habe das so verstanden, dass er sie momentan nicht nehmen kann, aber später, falls neue Kollegen kommen. Unter den Tisch fallen gelassen werden sie ja nicht
Zumindest werdne sie überhaupt dokumentiert.
Aber du hast ja Recht Brutus. Die feine englische Art ist es nicht.
(Eine Kollegin hatte mal 5 Monate Überstunden angesammelt. Danach hatte man ihr "gedroht" sie zu feuern, falls sie die 5 Monate nehmen sollte.)
Christoph_A
30.01.2014, 10:44
@ Dr. Jekyll: Und genau dann hätte ich erst recht die 5 Monate genommen und mich genüsslich zurückgelehnt, um zu sehen, wie sie mich deshalb feuern wollen-und ihnen vorm Arbeitsgericht beim Kinnladen-runterkipp-Wettbewerb zuzuschauen.
Lakemond
30.01.2014, 15:46
Ich habe vorgeschlagen, jeder soll am Ende des Monats wählen ob er/sie die Plusstunden als FZA abbauen will oder sie bezahlt bekommen. Ich finde es wäre eine faire Lösung. Das findet aber der Personalleiter zu kompliziert (???).
Unser Chef findet, wir verdienen sowieso viel zu viel. Er hätte nicht so viel verdient. Jetzt kriegt er aber nur für Privatpatienten bestimmt eine fünfstellige Summe (ich schätze mit 2 oder sogar 3 am Anfang), wobei er Nachts gar nicht kommt, und die ÖÄ bekommen von ihm 300 bzw. 500 Euro.
Was ich nicht verstehe: Wie können gleichzeitig Minus- und Plusstunden generiert werden? Alles bis 40h (nicht BD) ist "normal", alles darüber hinaus geht aufs Überstundenkonto wäre jetzt meine naive Vorstellung :-nix
Das sind verschiedene Konten. Ein Überstundenkonto und ein Regelarbeitszeitkonto. Hört sich verrückt an, ist es auch!
Und dieses unselige Konstrukt "Minusstunden" sollte eigentlich ganz abgeschafft werden. Es kann doch nicht sein, dass der AG Dich verpflichtet, Nachts zu arbeiten und zum Dank wird Dir der Tag vorher und der Tag nachher von der Regelarbeitszeit abgezogen! :-kotz
Das ist erstens völlig bescheuert und zweitens noch dazu unverständlich, warum das nicht ausgleichend sein soll. Der AG kann mich also zu 50 Stunden dienstverpflichten und mir gleichzeitig erklären, ich hätte mein Soll nicht erfüllt? Krank, aber so was von. Gehört verboten.
Ich kenne nur Zeitarbeits-/Studenkonten. Dort sind 40 Stunden Sollarbeitszeit hinterlegt. Man kann ins Minus rutschen oder ins Plus kommen. Alles andere entbehrt doch jeglicher Logik.
Ist das grundsätzlich in Kliniken so?
Grombühlerin
30.01.2014, 20:22
Die seltsame Unterscheidung von "Mehrarbeit" und "Überstunden", die keinesfalls miteinander verrechnet werden dürfen, wird öfter praktiziert. Grob gesagt ist ersteres z.B., wenn man geplant einen Samstag zusätzlich arbeitet, letzteres wenn man Freitags ungeplant länger bleibt. Wenn ich das richtig verstanden habe bzw. derjenige, der es mir so erklärt hat.
Lakemond
30.01.2014, 20:23
Ich kenne nur Zeitarbeits-/Studenkonten. Dort sind 40 Stunden Sollarbeitszeit hinterlegt. Man kann ins Minus rutschen oder ins Plus kommen.
So ist es aber bei uns. Hab ich es anders erklärt? Ich konnte es nie, deswegen bin ich auch ein ganz schlechter Lehrer
Ich bin eigentlich damit auf Brutus Erklärung eingegangen. Das von ihm beschriebene Modell ist doch Beschi$$.
Lakemond
30.01.2014, 20:29
Wie ist es bei Euch? (bei denen die 12 Stunden Dienste machen)
Dr. Jekyll
31.01.2014, 05:45
Unser Chef findet, wir verdienen sowieso viel zu viel. Er hätte nicht so viel verdient.
Dann könnt ihr ja jetzt mehr Kohle fordern, er verdient ja jetzt auch mehr. (Gleiche Logik)
Dein Chef würde dich auch reinen Gewissens ehrenamtlich einstellen.
Bereitschaft = Arbeitszeit Das ist doch so festgestellt worden vom Gericht.
Warum rechnet man dann nicht jede dagewesene Stunde aufs Arbeitszeitkonto?
Und die Arbeitsstunde wird voll bezahlt und gut ist. Da wird doch ein System absichtlich
kompliziert gemacht. Cui bono?
Keine Minusstunden, keine Tricks. (Mal abgesehen von den Verwaltungstypen, die die Minusstunden berechnen, die könnte man auch einsparen...)
Ich habe nicht einen Dienst erlebt, (Ich habe Nachtdienst als Hilfe gearbeitet)
in dem 49% oder weniger gearbeitet wurde, was eine Einstufung des Dienstes als weniger als 100% rechtfertigt.
Zu den Minusstunden: Läuft das nicht überall so, wo 24-h-Dienste gemacht werden?
Ich komme zb an einem Montag um 9.00 Uhr zur Arbeit, arbeite bis 17.30 Uhr als reguläre Arbeitszeit, von 17.30-9.00 am Dienstag schließt sich dann Bereitschaftsdienst an, dann gehe ich nach Hause. Und bekomme die Zeit von 9-17.00 Uhr am Dienstag als Minusstunden, weil ich ja im dienstfrei bin und an diesem regulären Tag nicht arbeite. Also habe ich dann 8 Minusstunden, bzw 8 Überstunden werden mir abgezogen ( alles ein Konto).
Gibt es denn überhaupt ein System mit 24-h-Diensten ohne Minusstunden?
FirebirdUSA
31.01.2014, 08:44
Bereitschaft = Arbeitszeit Das ist doch so festgestellt worden vom Gericht.
Warum rechnet man dann nicht jede dagewesene Stunde aufs Arbeitszeitkonto?
Jetzt wird es kompliziert... Bereitschaftszeit ist zwar wie Arbeitszeit anzusehen wenn es um die Ermittelung der durchschnittlichen, wöchentlichen Höchstarbeitszeit geht, aber zum Beispiel Zuschläge wie Nachtdienstzuschlag sind auf BD auch nicht steuerfrei (bei regulärer Nachtarbeit schon - ggf. könnte es sich hier lohnen zu klagen). Das die Arbeitszeit je nach Aufwand nur zwischen 60 und 95% gezählt wird ist wiederum tariflich geregelt und hat mit dem Gerichtsurteil direkt auch wieder nichts zu tun.
Wenn die Arbeitszeit tatsächlich >49% liegt haben die Mitarbeiter immer die Möglichkeit ihre tatsächliche Arbeitszeit zu dokumentieren. Bei allen Abteilungen wo ich das erlebt habe kam am Ende, dann doch raus das die tatsächliche Arbeitszeit <50% ist. Das mir Pausen von 10-15 Minuten aber nichts bringen wird hier natürlich nicht berücksichtig.
alles ein Konto
Genau das ist ja, wenn ich Brutus richtig verstanden habe, die Crux: es ist eben nicht ein gemeinsames Konto. Es werden (im Zweifelsfall weder in FZA noch Bezahlung ausgeglichene) Überstunden generiert und gleichzeitig fallen (selbstverständlich ganz böse und vom AN auszugleichende) Minusstunden an.
Gibt es denn überhaupt ein System mit 24-h-Diensten ohne Minusstunden?
Der Folgetag wird selbstverständlich, da man ja nicht anwesend ist, quasi abgezogen, wenn man davon ausgeht, dass erst mal mit Montag bis Freitag acht Stunden gerechnet wird. Dennoch müssten ja eigentlich acht Plusstunden entstehen.
Autolyse
31.01.2014, 17:32
Jetzt wird es kompliziert... Bereitschaftszeit ist zwar wie Arbeitszeit anzusehen wenn es um die Ermittelung der durchschnittlichen, wöchentlichen Höchstarbeitszeit geht, aber zum Beispiel Zuschläge wie Nachtdienstzuschlag sind auf BD auch nicht steuerfrei (bei regulärer Nachtarbeit schon - ggf. könnte es sich hier lohnen zu klagen). Das die Arbeitszeit je nach Aufwand nur zwischen 60 und 95% gezählt wird ist wiederum tariflich geregelt und hat mit dem Gerichtsurteil direkt auch wieder nichts zu tun.
Wenn die Arbeitszeit tatsächlich >49% liegt haben die Mitarbeiter immer die Möglichkeit ihre tatsächliche Arbeitszeit zu dokumentieren. Bei allen Abteilungen wo ich das erlebt habe kam am Ende, dann doch raus das die tatsächliche Arbeitszeit <50% ist. Das mir Pausen von 10-15 Minuten aber nichts bringen wird hier natürlich nicht berücksichtig.
Die maximal 49% Inanspruchnahme der Zeit ist aber nur ein Kriterium das es zu beachten gilt. Die Bezirksregierungen in NRW vertreten, dass daneben eine zweite absolute Grenze existiert und das ist der Anteil der Nettoarbeitszeit. Dieser darf, basierend auf der entsprechenden Richtlinie(2003/88/EG), eine Gesamtzeit von 12 Stunden(findet sich so auch in § 12 Nr. 4 ArbZG) nicht überschreiten. Zur Vollarbeitszeit zählt jede Stunde mit einer Inanspruchnahme von mehr als 70%. Die Nettoarbeitszeit umfasst nach dieser Interpretation den Vollarbeitsanteil und den Anteil der Inanspruchnahme im Bereitschaftsdienst.
Daneben muss man natürlich fragen ob die Inanspruchnahme tatsächlich nur die Zeit der rein dienstlichen Tätigkeit umfasst. Für den Bereitschaftsdienst gibt es dazu meines Wissens nach keine Rechtsprechung(Brutus?). Diese existiert aber für die Arbeitsbereitschaft, hier endet die Vollarbeit 10 Minuten nach Ende der Inanspruchnahme, mangels anderer Regelungen könnte man also durchaus darauf zurückgreifen.
Nach 8 Stunden Vollarbeit verbleiben also nur noch 4 Stunden Nettoarbeitszeit für die restlichen 16 Stunden, also 25% durchschnittliche Inanspruchnahme(letztlich aber weniger rechnet man zu jeder Inanspruchnahme noch die Karenzzeit von 10 Minuten) und keine Inanspruchnahme über 70% pro Stunde.
Die maximal 49% Inanspruchnahme der Zeit ist aber nur ein Kriterium das es zu beachten gilt. Die Bezirksregierungen in NRW vertreten, dass daneben eine zweite absolute Grenze existiert und das ist der Anteil der Nettoarbeitszeit. Dieser darf, basierend auf der entsprechenden Richtlinie(2003/88/EG), eine Gesamtzeit von 12 Stunden(findet sich so auch in § 12 Nr. 4 ArbZG) nicht überschreiten. Zur Vollarbeitszeit zählt jede Stunde mit einer Inanspruchnahme von mehr als 70%. Die Nettoarbeitszeit umfasst nach dieser Interpretation den Vollarbeitsanteil und den Anteil der Inanspruchnahme im Bereitschaftsdienst.
Und das kommt von den Bezirksregierungen? Hmmm. Der §12 ist ist da eigentlich falsch. Der regelt nämlich die Sonn-/ Feiertage. Richtig wäre §7, und da steht nix von 70% oder einer max. Stundenzahl.
§ 7 Abweichende Regelungen
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.
abweichend von § 3
a)
die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
b)
einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,
c)
(weggefallen)
2.
abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen,
3.
abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird,
4.
abweichend von § 6 Abs. 2
a)
die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
b)
einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,
5.
den Beginn des siebenstündigen Nachtzeitraums des § 2 Abs. 3 auf die Zeit zwischen 22 und 24 Uhr festzulegen.
Daneben muss man natürlich fragen ob die Inanspruchnahme tatsächlich nur die Zeit der rein dienstlichen Tätigkeit umfasst. Für den Bereitschaftsdienst gibt es dazu meines Wissens nach keine Rechtsprechung(Brutus?). Diese existiert aber für die Arbeitsbereitschaft, hier endet die Vollarbeit 10 Minuten nach Ende der Inanspruchnahme, mangels anderer Regelungen könnte man also durchaus darauf zurückgreifen.
Nach 8 Stunden Vollarbeit verbleiben also nur noch 4 Stunden Nettoarbeitszeit für die restlichen 16 Stunden, also 25% durchschnittliche Inanspruchnahme(letztlich aber weniger rechnet man zu jeder Inanspruchnahme noch die Karenzzeit von 10 Minuten) und keine Inanspruchnahme über 70% pro Stunde.
Wie gesagt, kann ich so nicht nachvollziehen. Die Ansage ist eigentlich nur, dass in den BD, der an die RA anschließt, max. 49% Auslastung sein darf. :-nix
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Genau das ist ja, wenn ich Brutus richtig verstanden habe, die Crux: es ist eben nicht ein gemeinsames Konto. Es werden (im Zweifelsfall weder in FZA noch Bezahlung ausgeglichene) Überstunden generiert und gleichzeitig fallen (selbstverständlich ganz böse und vom AN auszugleichende) Minusstunden an.
Das ist aber nicht rechtens. Die sind nicht vom AN verursacht und ich würde damit zum Anwalt. Brutus kennt sicher mehr Beispiele aus der Praxis als ich.
Der Folgetag wird selbstverständlich, da man ja nicht anwesend ist, quasi abgezogen, wenn man davon ausgeht, dass erst mal mit Montag bis Freitag acht Stunden gerechnet wird. Dennoch müssten ja eigentlich acht Plusstunden entstehen.
24 Stunden. Dienst von Montag auf Dienstag. Montag 8 Stunden Regelarbeitszeit. 16 Stunden Bereitschaft. Davon werden 8 Stunden für den FZA am nächsten Tag abgezogen. Bleiben übrig 8 Stunden, die anteilig bezahlt werden. Rechnerisch sind es keine vollen 8 Stunden.
Lakemond
31.01.2014, 22:27
24 Stunden. Dienst von Montag auf Dienstag. Montag 8 Stunden Regelarbeitszeit. 16 Stunden Bereitschaft. Davon werden 8 Stunden für den FZA am nächsten Tag abgezogen. Bleiben übrig 8 Stunden, die anteilig bezahlt werden. Rechnerisch sind es keine vollen 8 Stunden.
fast....
erstmal werden je nach Stufe 10%, 25%, oder 40% (bei TVÄ VKA) von den 16 Stunden abgezogen und erst dann 8 Stunden für den FZA
Nö, hat sich geändert. Brutus hatte mal einen Link dazu gepostet. ;-)
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