Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage bei Rechtsmedizin Klausur anfechten?
Bei uns konnte man fragen nur bis 7 Tage nach der Klausuren anfechten, da das dann ja eventuell in die Ergebnisse berechnet werden muss.
WackenDoc
15.03.2014, 08:11
Gibt´s denn schon was Neues?
FirebirdUSA
26.03.2014, 21:41
Es wurde hier ja schon einmal geschrieben: Der GK ist KEINE Quelle mit dem man eine Prüfung anfechten kann, da er kein Standardwerk der Rechtsmedizin und auch keine wissenschaftliche Studie ist.
Natürlich kannst du es versuchen und wenn du deine Argumentation gut darlegst hast du ja evtl. auch Glück und der Prof. akzeptiert es, aber Brutus hat eigentlich schon den Fehler in deiner Interpretation des GK dargelegt. Insofern steht es noch nicht einmal falsch im GK sondern die Interpretation ist einfach falsch (und es ist auch mißverständlich geschrieben --> aber KEIN Standardwerk).
][truba][
11.05.2014, 17:00
Wie ist es eigentlich ausgegangen?
Medi Freak
11.05.2014, 21:04
ich hab nicht angefochten und die Wiederholung bestanden. trotzdem sehe ich mich im recht dass diese frage annulliert hätte werden müssen!
Und dann hast du hier so ein Theater gemacht?
Kackbratze
11.05.2014, 22:04
Warum hast Du dein Recht dann nicht eingefordert, wenn es doch so wichtig ist?
Medi Freak
11.05.2014, 22:33
ich hatte die Begründung per mail geschrieben aber sie wurde abgelehnt…was soll ich machen? wegen ner rechtsmedizin Klausur nen Anwalt beauftragen oder wie?
ich hab die Wiederholung bestanden und der käse is für mich hiermit gegessen,.
Kackbratze
11.05.2014, 22:46
Also doch abgelehnt...Sag das doch gleich.
WackenDoc
16.05.2014, 13:30
Gab es für die Ablehnung eine fachliche Begründung? Könnte ja noch für andere wichtig sein.
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.