Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wichtiges rund ums Thema Wartezeit



Seiten : 1 [2] 3 4 5 6

stagediver
06.08.2014, 06:36
Geile Zusammenfassung! Klasse geschrieben und sämtliche Infos verständlich aufgezählt! :-top
Jetzt darf HSS nur nicht Zulassungskriterien wieder ändern :D

Mina Knallenfalls
06.08.2014, 15:21
Habe heute Mittag schon bei der ZVS angerufen, weil ich es nicht mehr abwarten konnte...
Die konnten (oh Wunder) noch nichts sagen :(

ehemaliger User_25062015
06.08.2014, 15:30
Ich glaub, dass das hier eher als FAQ gedacht ist..vllt passen solche Beiträge eher hier http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=83515 rein.

Zara62
24.03.2015, 10:56
Da jetzt ein Teilzeitstudium wartezeitschädlich ist, werde ich es dieses Jahr auf keinen Fall annehmen. Dann studierst du zwei Jahre, wirst von der Uni rausgeschmissen und kannst wieder weiter warten bis du eine Zusage hast und wieder von vorne anfangen. Das ist totaler Bullshit -.-

lio
24.03.2015, 11:01
TeilZEITstudium ist nicht dasselbe wie Teilstudium. Die Teilstudienplätze sind weiterhin nicht wartezeitschädlich!


Ein "Teilstudium" wird nicht als wartezeitschädliches Parkstudium gewertet, wenn man sich für den gleichen Studiengang bewirbt, für den man einen Teilstudienplatz erhalten hat. In diesem Fall werden diese Studienzeiten als Wartezeit gezählt. (nachzulesen hier bei HSS (http://hochschulstart.de/index.php?id=792))

Zara62
24.03.2015, 13:41
Danke Lio für die Info! Ich wusste nicht, dass es ein Unterschied gibt.

Absolute Arrhythmie
04.04.2015, 00:00
Danke Lio für die Info! Ich wusste nicht, dass es ein Unterschied gibt.

Den Unterschied habe ich tatsächlich im ersten Beitrag erläutert. Ich hab es sogar jetzt extra nochmal nachgelesen ;-)

ehem-user-11022019-1151
08.06.2015, 17:18
Hallo, habe eine Frage zum Thema Sonderantrag.
Auf Hochschulstart steht geschrieben:

Wie »hochschulstart.de« über Ihren Sonderantrag entschieden
hat, können Sie dem Bescheid über Ihren Zulassungsantrag entnehmen.
Eine ausführliche Begründung erhalten Sie auf schriftliche
Anfrage.

Das bedeutet, dass ich erst, wenn ich den ersten Bescheid von hochschulstart erhalte, weiß, ob mein Antrag genehmigt worden ist?

Absolute Arrhythmie
08.06.2015, 17:41
Um was für einen Sonderantrag handelt es sich? Beim Antrag auf die bevorzugte Verteilung an den Wunschort ist es definitiv so.
Ob der durchgegangen ist erfährst du im Endeffekt erst bei einer Zulassung.

ehem-user-11022019-1151
08.06.2015, 18:48
Es geht um den Antrag auf Verbesserung der Wartezeit.
Aber ich schätze, dass es dann auch so sein wird wie bei dem Antrag, den du erwähnt hast.

lucierut
20.08.2015, 11:34
vielen dank!!!

lvf90
15.09.2015, 10:34
-wenn man lange genug wartet kann man sich die Uni aussuchen


Hallo, in wie fern handelt es sich da um ein Gerücht? Angenommen ich habe 15 WS, SK 5 und möchte nun nach Berlin oder Köln. Bin ich dann nicht "besser" dran als alle mit nur 14 WS und bestem SK und DN?

Absolute Arrhythmie
15.09.2015, 10:42
Nein, bist du nicht. SK "sticht" in der zweiten Stufe andere Kriterien, die Wartezeit spielt in der Stufe gar keine Rolle mehr. Deshalb -> Gerücht!

fornox
21.11.2015, 15:36
Hey Ihr Lieben. Habe ne Frage bezüglich, ja ja, der Wartezeitberechnung. HZB im nicht-EU Ausland erworben, Ausstellungsdatum auf dem Zeugnis: 14 Juli 2009. Möge sich die Person zum WS 2016 bewerben, wieviele Wartesemester hätte man erreicht? Bewerbungsschluss ist der 31. Mai bzw. 15. Juni als Frist für die Nachreichung fehlender Zeugnisse für Altabiturienten. Das Problem liegt daran dass zum Zeitpunkt der Bewerbung man hätte nur 13 WS erreicht (noch nicht Juli).

Also konkret - es wird klar angegeben dass Wartesemester werden ab dem Datum des Erwerbs der HZB gerechnet. Also ab dem 14. Juli 2009 bis... genau. Bis wann? Zeitpunkt der Bewerbung, Semesterbeginn (1. Oktober), sonstiges Datum? Bei mir es ist kritisch weil ich werde 14 WS ein paar Wochen nach der Bewerbung erreichen aber bis zum Semesterbeginn. Danke :-)

Absolute Arrhythmie
21.11.2015, 16:07
Es gilt die Anzahl der Wartesemester zum Semesterbeginn, nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung.

fMRI
26.12.2015, 11:49
Ooops, falsches Unterforum. Entschuldigung.

Haematopoesie
08.01.2016, 21:39
Hallöchen,
ich würde gerne mal eine total paranoide Frage los werden (;))... in Bezug zu den Ortspräferenzen:
Wenn ich eine Uni an erster Stelle angebe und ich alle Kriterien erfülle, werde ich da mit 100% Zuverlässigkeit auch hinverteilt?
Ich bin ziemlich auf eine Uni fixiert, würde aber gerne noch eine Alternative als Sicherheit angeben, falls plötzlich das Sozialkriterium oder die Note steigt. Das aber wirklich nur als Absicherung und im Notfall würde das auch gehen, aber die andere Uni wäre mir trotzdem lieber...

danke

Aprophys
12.01.2016, 14:46
Ich denke schon. Wenn du eine Uni an 1. Ortspräferenz angibst, das notwendige Sozialkriterium hast und du in dem Semester die anderen Bewerber auf diesen Ort in 1. Präferenz und SK mit deinem NC schlägst, wirst du dem Ort zugeteilt. Eine weitere Auswahl nach deiner 2., 3....etc. OP entfällt dann.

Absolute Arrhythmie
12.01.2016, 14:50
Hallöchen,
ich würde gerne mal eine total paranoide Frage los werden (;))... in Bezug zu den Ortspräferenzen:
Wenn ich eine Uni an erster Stelle angebe und ich alle Kriterien erfülle, werde ich da mit 100% Zuverlässigkeit auch hinverteilt?
Ich bin ziemlich auf eine Uni fixiert, würde aber gerne noch eine Alternative als Sicherheit angeben, falls plötzlich das Sozialkriterium oder die Note steigt. Das aber wirklich nur als Absicherung und im Notfall würde das auch gehen, aber die andere Uni wäre mir trotzdem lieber...

danke

Das Problem an der Sache ist, dass die Kriterien ja nicht vorher feststehen und du sie einfach nur erfüllen musst. Die Kriterien ergeben sich ja erst aus den Bewerbern, dahr kann theoretisch auch ein deutlicher Anstieg zB von SK5 auf SK3 statt finden, falls sich plötzlich nur noch Leute mit SK2 und 3 bewerben.
Daher würde ich immer eine "Notfall-Uni" angeben, damit du auf jeden Fall einen Platz bekommst.

ekschep
13.02.2016, 14:06
Auf das Risiko hin, dass die Frage schonmal kam (sorry), aber ich brauche einfach Gewissheit...

Angenommen, ich hätte zum nächsten WS mit 14 Wartesemestern allgemein sehr gute Chancen reinzukommen und würde zusätzlich mit dem SK3 (Arbeitsplatz am Uniklinikum Essen) einen Anspruch auf die Uni Duisburg-Essen erheben...sollte ich dann trotzdem den "berühmten Haken" setzen? Oder hätte ich dann möglicherweise Pech und werde mit gleicher Wahrscheinlichkeit nach Bochum gesteckt (liegt ja auch nahe), oder sogar irgendwohin bundesweit?
Danke im voraus...