Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 - A29/ B48 - Schweigepflicht



Seiten : 1 2 [3]

lauffloh
10.10.2014, 17:37
Die Frage ist Irrsinn, da jede Antwortmöglichkeit einen Widerspruch enthält.
Antwort a und e wären vom Grundsatz nicht verkehrt, aber weder entbindet die Staatsanwaltschaft regelmäßig von der Schweigepflicht noch gibt es dieses Schusswaffengesetz ,,,(a)
Antworten b-d sind falsch,
Also : Frage muss raus

blaabc
10.10.2014, 17:46
Find ich auch. Der Nachsatz mit "oder auf andere Weise verhindern [indem sie ihm ne Überdosis Propofol setzt, oder wie??]" kann nicht gesetzeskonform sein.

WackenDoc
10.10.2014, 18:08
Ach Leute- es ist doch ganz einfach: In dem Fall geht es um die Güterabwägung.
Schweigepflicht vs. Verhinderung des Mordes.
Schaut ihr mal in den §139 steht was davon, dass man straffrei bleibt, wenn man es anderweitig schafft die Tat zu verhindern (Sinngemäß)
Auch wenn man den Text nicht genau kennt, hilft einfacher gesunder Menschenverstand weiter: Ziel der beiden Paragraphen ist die Tat zu verhindern. Sei es dadurch, dass man die Polizei informiert. Sei es dass man das geplante Opfer warnt. Oder die Tat durch andere geeignete Maßnahmen verhindert. Da braucht ihr euch auch nicht irgendwelche völlig abstruse Szenarien zusammenspinnen.