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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwangsbehandlung bei folgendem Beispiel möglich?



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Brutus Möller
19.12.2014, 21:00
Sehr geehrter „Bandwurm“ und liebe Mitlesende,

Auf Ihre Bermerkungen und Fragen (und die des eines anderen Users) will ich hier beispielhaft und unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten und im Sinne des „learn“ von „medi-learn“ gern eingehen.
:-)
Die Intention soll hierbei sein: das Thema Zwang von allen Seiten zu beleuchten und selbst gemachte Gedanken zum (psychiatrischen) Zwang anzuregen.


... das ist m.E. die Angst mit der hausieren gegangen wird.
Ganz im Gegenteil bin ich der Meinung, dass fast allseits eine „Angst VOR sogenannten psychisch Kranken“ verbreitet wird. (mehr dazu unten).
Das ist außerdem ganz ähnlich dem, was User „EKT“ schreibt („EKT“ ? EKT-Elektroschock ? Oder Name?), der sichtlich nicht argumentiert, wenn er schreibt:

Die "Anti-Psychiatrie-Bewegung" scheint enormen Lustgewinn aus der Verbreitung von Angst und Schrecken in der Bevölkerung zu ziehen. Die allerwenigsten psychiatrischen Patienten, die schon einmal auf geschützten Stationen waren, würden diesem geballten Schwachsinn zustimmen!

Behauptung:
Diejenigen, die eine Meinung vertreten, die nicht in sein Weltbild passt (also auch ich), sind gleich „„Die "Anti-Psychiatrie-Bewegung"“.
Unterstellung:
Sie, die „„Die "Anti-Psychiatrie-Bewegung"“, „scheint" einen „enormen Lustgewinn aus der Verbreitung von Angst und Schrecken in der Bevölkerung zu ziehen“.
Da nur Personen, nicht aber Bewegungen Lust erleben und empfinden können bin wohl ich mit meinem Posting gemeint.
Vielsagend ist auch die Verwendung des Wortes „Schwachsinn“ – zur Abwehr und Verunglimpfung der von mir vorgebrachten Inhalte –, das als psychiatrische Diagnose „schwachsinnig“ lange Zeit Schicksalsschlag übelster Sorte für die davon betroffenen Menschen war (Geschichte der Psychiatrie). Auch die Verwendung des Begriffes „geschützte Station“ für eine „Geschlossene“ in der „psychisch kranke“ Menschen gegen ihren Willen eingesperrt werden (sonst müsste man diese ja nicht abschließen !) sagt viel.


Deine Meinung spiegelt leider die normalen Nöte von psychiatrischen Patienten nicht wieder. Und manche Aussagen von dir sind einfach daneben.
Das ist Ansichtssache. Seh' ich eben anders.


Die Krankheit nimmt die Selbstbestimmung
Das ist ebenfalls Ansichtssache. Dieser Meinung bin ich nicht.


… oder meinst du manisch nackt durch die Gegend zu springen ist "Selbstbestimmend und würdevoll".
Von „manisch“ schrieb ich nichts. Das haben Sie gesagt.
„Nackt durch die Gegend zu springen“ ist auf jeden Fall weder ein Grund zur Einschränkung ihrer Grund- und Menschenrechte (Freiheitsentzug / Körperverletzung), noch strafbar.


Es ist eine verdammt gute Sache, dass Menschen nicht einfach ihren Schicksal überlassen werden
Das hat auch niemand gesagt, das Menschen ihrem Schicksal überlassen werden beziehungsweise dass Menschen nicht geholfen werden sollte.
Hilfe ist allerdings das Gegenteil von Zwang. Oder umgekehrt: Zwang kann niemals Hilfe sein.
Den Willen eines Menschen zu brechen und an ihnen unfreiwillige Behandlungen durchzuführen, verletzt deren Würde.
Ganz zu Schweigen vom Grundsatz der informierten Zustimmung (informed consent) in der Medizin, der für alle Teile der Medizin gilt, nicht aber für die Psychiatrie, die damit ihren Status als echte Medizin verliert.
Wären „psychische Krankheiten“ Gehirnkrankheiten, wäre außerdem nie Neurologie, nicht die Psychiatrie (Stichwörter: Pseudowissenschft, 'social control', deviantes Verhalten) zuständig.


… und Polizei und Gerichte die Möglichkeit geben, dass psychiatrisch schwer erkrankte Patienten behandelt werden können.
Dieser Halbsatz scheint mir darauf hinzuweisen, dass, wo „zwangsbehandeln“ gemeint ist, „behandeln“ geschrieben steht.
„Polizei und Gerichte“ haben mit der Medizin und Behandlung nichts zu tun.
Eine medizinische Behandlung kann, menschenrechtlich gesehen, nur freiwillig (wie auch immer erklärter Wille) stattfinden.
Andernfalls ist Behandlung Körperverletzung oder aber „grausame oder erniedrigende Behandlung“ und kann den Tatbestand der Folter erfüllen.
Siehe Rede des UN-Sonderberichterstatter über Folter (etc.) vom :
http://mdac.info/sites/mdac.info/files/march_4_torture.pdf
Bericht A/HRC/22/53 des Sonderberichterstatters vom Februar 2013:
http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/HRCouncil/RegularSession/Session22/A.HRC.22.53_English.pdf
Bündnis gegen
Folter in der Psychiatrie:
http://folter-abschaffen.de/


… hoch angespannte[n] psychotische[n] Patienten ohne Behandlung in der Psychiatrie […] verletzen […] entweder Personal oder Mitpatienten.
Schon die Zwangsunterbringung sogenannter psychisch Kranker Menschen in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung ist menschenrechtlich zumindest umstritten – wenn nicht unzulässig. Schreibt die von der BRD ratifizierte Behindertenrechtskonvention (Gesetz der BRD seit 01. Januar 2009) in Art. 14 doch eindeutig vor (sog. „psych. Kranke“ sind Behinderte im Sinnde der UN-BRK !):
„Die Vertragsstaaten gewährleisten, [...] dass das Vorliegen einer
Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“
Rechtsgutachten dazu:
„Gutachterliche Stellungnahme
Ratifikation der UN Disability Convention vom 30.03.2007 und Auswirkung auf die Gesetze für so genannte psychisch Kranke
am Beispiel der Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung nach dem PsychKG Berlin“
http://www.die-bpe.de/stellungnahme/
Rechtsgutachten von RA Wolfgang Kaleck, RA Sönke Hilbrans und RA Sebastian Scharmer (2008)

Des weiteren:
Das sogenannte psychisch Kranke „gefährlicher“ als die Normalbevölkerung wäre ist ein Mythos. Ich möchte mal eine Person, die den Zwang (hier) vehement verteidigt, sehen, wie sie reagieren würde, wenn sie ihrer Meinung nach unberechtigt auf einer Station eingesperrt wäre. Das so eine Situation nicht gerade zur Entspannung beiträgt, dürfte wohl Konsens sein.



Ein paar […] wurden möglichst schnell entlassen
Ein Beweis dafür, dass die geschlossene Psychiatrie ohne „Behandlung“ eben nur noch Knast ohne Straftat ist.


Der eigentlich gesunde Patient der gegen seinen Willen in der Psychiatrie landet und dort zwangsbehandelt wird, kenne ich nicht


Psychiatrie landet und dort zwangsbehandelt wird, kenne ich nicht[/QUOTE]
Selbst das Konstrukt der „psychischen Krankheit“ selbst ist hoch umstritten und kann deshalb keine Rechtfertigung zur Verletzung der Menschenrechte oder zur Etablierung oder Aufrechterhaltung von Sondergesetzen zur Ungleichbehandlung von sogenannten psychisch kranken Menschen sein.
Beweise bzw. Indizien dafür:
Die Wandelbarkeit der „Diagnosen“ im Laufe der Geschichte; die Ausweitung der Anzahl der „Diagnosen“ im Laufe der Jahrzehnte (DSM; ICD); fehlende überprüfbare und wiederholbare Tests für „psychische Krankheiten“ (sonst üblich in der [Natur-]Wissenschaft); Erklärung der „Krankheiten“ anhand unbewiesener Hypothesen (Dopaminhypothese, Serotoninhypothse) etc..


Mit freundlichen Grüßen

Euer Brutus - :peace: