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Thunderstorm
25.02.2015, 06:10
@Kiddo
Na klar darf man Vollzeit arbeiten! Du kannst Dich dann nur nicht mehr studentisch versichern, denn dafür gibt es eine Stunden- bzw. Verdienstgrenze (das meinte "Kandra" vermutlich).
Du musst halt nur das Arbeiten mit den Pflichtveranstaltungen Deiner Uni koordinieren ;-)

~JB~
25.02.2015, 09:48
Hallo,


Nein, offiziell darf man das nicht, weil das Studium deine Hauptbeschäftigung sein soll. 20h/Woche (?) sind maximal erlaubt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Wird wohl eher selten kontrolliert.

genau so ist es: In der Theorie darfst du es nicht, genauso wenig wie du eigentlich nicht nichts besuchen darfst.
Interessiert in der Praxis - zum Glück - aber Keinen. Du kannst dich halt nur nicht mehr studentisch krankenversichern lassen.

MfG

Absolute Arrhythmie
25.02.2015, 09:52
Stimmt auch alles nicht :-)) Du darfst studentisch versichert sein, solang du unter der Woche nicht mehr als 19,5 Stunden arbeitest. Wie viel du am Wochenende und in den Ferien arbeitest ist komplett egal. Da kannst du hundert Stunden arbeiten und eine Million Euro verdienen, wenn du willst.

~JB~
25.02.2015, 10:46
Stimmt auch alles nicht :-)) Du darfst studentisch versichert sein, solang du unter der Woche nicht mehr als 19,5 Stunden arbeitest. Wie viel du am Wochenende und in den Ferien arbeitest ist komplett egal. Da kannst du hundert Stunden arbeiten und eine Million Euro verdienen, wenn du willst.

Kiddo will aber Vollzeit arbeiten:


Darf man denn Vollzeit weiterarbeiten, wenn man eingeschrieben ist, aber nichts besucht?

Und da geht das auf jeden Fall nicht.
Ausführlich findet man das ganze z.B. hier (http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php).

Absolute Arrhythmie
25.02.2015, 10:50
Vollzeit bedeutet "100% der wöchentlichen Arbeitszeit" und sagt erstmal nichts darüber aus, wann man diese Stunden erbringt. Als Werkstudent kannst du verdienen soviel du willst und du kannst arbeiten soviel du willst. Afaik darf man sogar nachts unter der Woche arbeiten wie man möchte, man darf nur tagsüber während des Semesters nicht mehr als 19,5 Stunden arbeiten. Sozialversicherungspflichtig wird man nicht. Steht sogar in dem link dem du gepostet hast.

DonChichotte
25.02.2015, 13:14
Also ich Arbeite in der Anästhesie. Demnach könnte ich 40 Stunden die Woche arbeiten wenn ich 2 tage am WE arbeite und 3 tage nachtschichten kloppe...

Ich dachte immer das die 20h komplett für die ganze woche gelten

EVT
27.02.2015, 00:29
2 Tage am Wochenende und 3 Nachtschichten? Neben dem Studium? Meinst du das ernst?

DonChichotte
27.02.2015, 00:40
Laut den aussagen meines Vorposters müsste es theoretisch gesehen keine Probleme darstellen. Das es in der Praxis nicht hinhaut ist mir auch als wartezeitler bewusst.

Absolute Arrhythmie
27.02.2015, 08:40
Leute, die ursprüngliche Frage War doch, ob man im ersten Semester einfach weiter arbeiten und erst im zweiten Semester mit dem Studium anfangen kann, oder?
Darauf beziehe ich mich, und nicht, ob man ernsthaft neben dem Studium Vollzeit arbeiten kann...

DonChichotte
09.03.2015, 22:21
Hallo habe eine weitere Frage. Diesmal bezüglich Bafög.
Kann es zu problemen führen, wenn man einfach 1 Semester keine Kurse belege.
Die Regelstudienzeit bis zum Physikum wäre ja 4 Semester und ich hätte es erst nach 5?

Oder kann man das dem Bafögamt iwie erklären? Weil ich ja eine Festanstelle habe?
Wäre die Pflegeausbildung ein besserer Grund. Das Geld wäre ja das Gleiche weil ich das erste halbe keine Leistungen beziehe

Hoffe mir kann da jemand helfen :)

ehemaliger User_24072015_2
10.03.2015, 08:35
Die Frage ist, ob du überhaupt keine Kurse belegen kannst. Bei uns in Mainz ist man z.B. im ersten Semester direkt für alles angemeldet inklusive Klausuren. Du kannst erst ab dem zweiten Semester aussuchen, für was / ob du dich anmeldest.

EVT
10.03.2015, 13:38
Vielleicht kann man sich dann aber einfach wieder von den Kursen abmelden.

DonChichotte
11.03.2015, 18:57
Was ich bis jetzt so gelesen habe gibt es mit den abmelden der kurse eher weniger Probleme. Meine Frage mit dem Bafög hat sich aber immer noch nicht geklärt.

Absolute Arrhythmie
11.03.2015, 19:03
Das wird das BAföG-Amt nicht interessieren, da brauchst du schon ne bessere Begründung um die Regelstudienzeit zu überschreiten.

DonChichotte
11.03.2015, 19:36
Also muss kann ich meinen Bafög Anspruch für die volle zeit Vergessen? Quasi nach dem Physikum kein Anspruch mehr?

ehemaliger User_25062015
11.03.2015, 19:39
Wieso fragst du denn nicht einfach beim Bafög-Amt nach? Die Frage beschäftigt dich doch nicht seit 5 Minuten?

Absolute Arrhythmie
11.03.2015, 19:39
Hast du denn eigentlich überhaupt einen Teilplatz bekommen oder ist die Frage hypothetisch?
Ich glaube, du würdest nach dem Physikum wieder BAföG bekommen, bis zum Erreichen der Regelstudienzeit. Im ersten Semester würdest du natürlich viel zu viel verdienen, also könntest du in der Vorklinik vom 2. bis 4. Semester was kriegen. Aber sicher bin ich da nicht.

nie
11.03.2015, 20:49
Das Bafögamt wird sich ja primär mal für Semester interessieren in denen es auch BAföG zahlt oder? Wenn du im ersten Semester gar nicht studierst und Vollzeit arbeitest, dann würde ich erstmal gar kein Bafög beantragen... zumal dir vermutlich gar keins zustehen würde mit vollem Gehalt, dass du ja logischerweise angeben musst.

Ist jetzt nur so ein Gedanke aber insgesamt dürfte sich das Amt ja nur für Semester interessieren, in denen man Kosten verursacht. Das wäre ja dann in diesem ersten Semester nicht der Fall.
Aber endgültige Gewissheit bringt nur der Gang zum Amt.

DonChichotte
11.03.2015, 20:49
Nein hab noch keinen Teilstudienplatzt.
Ich möchte aber keinen psychischen Konflikte, falls es doch dazu kommt. Ich weiß, dass es sich merkwürdig anhört. Ich würde mich aber am liebsten jetzt schon mental darauf vorbereiten, obwohl die Chance sehr gering ist.
AA du bist also der Meinung, dass ich quasi das letze Jahr im Physikum keinen Bafög kriegen
würde. Aber ab dem 1. klinischen Jahe wieder.

@Nie Genau im ersten Semester wo keine Kurse belegt sind brauch ich natürlich kein Bafög aber Trotzem bin ich auf dem Pappier ja nicht in der Regelstudienzeit

DonChichotte
11.03.2015, 20:50
-Doppelpost-