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SuperSonic
02.11.2015, 18:36
Wie ist das eigentlich, wenn es im eigenen Haus keine weiterbildungsberechtigten Notärzte gibt und man irgendwo extern mitfährt:
Mit welcher Vergütung kann man rechnen? Oder ist es ein unbezahltes "Praktikum"?
Ist man tagsüber in der Bereitschaftszeit als Externer zu weiteren Tätigkeiten verpflichtet, wie Aushilfe auf Station oder in der Notaufnahme?
Ist man in der Regel über das externe Haus haftpflichtversichert?

Solara
02.11.2015, 18:56
Unbezahltes Praktikum in der Freizeit.
Das mit der Haftpflicht kann ich dir nicht beantworten, da ich ne eigene Berufshaftpflicht habe.

Bei euch fährt keiner Notarzt?

Brutus
02.11.2015, 19:09
Wie ist das eigentlich, wenn es im eigenen Haus keine weiterbildungsberechtigten Notärzte gibt und man irgendwo extern mitfährt:
Wofür? Guck mal hier: Klick mich! (http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Bundesweiter_Ueberblick_ueber_die_Notarztqualifika tion.pdf)
Da steht ja nur:

Nachweis von 50 Norarzteinsätzen unter Anleitung eines Arztes, der zum Führen der ZWB Notfallmedizin berechtigt ist
oder:

Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes im NAW bzw. RTH, auf die bis zu 25 Notfallversorgungen, bei denen unter notfallmed. bzw. intensivmed. Handeln Maßnahmen des geforderten WB-Inhaltes zur Anwendung kommen , angerechnet werden können
oder einfach:

und anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes
Was für eine Weiterbildungsberechtigung? Die 50 / 100 Fahrten kannst Du mit JEDEM Notarzt machen, der halt die Voraussetzung hat (ZB Notfallmedizin / Fachkunde).


Mit welcher Vergütung kann man rechnen? Oder ist es ein unbezahltes "Praktikum"?
Vergütung wird wohl eher nicht sein.


Ist man tagsüber in der Bereitschaftszeit als Externer zu weiteren Tätigkeiten verpflichtet, wie Aushilfe auf Station oder in der Notaufnahme?
Ist man in der Regel über das externe Haus haftpflichtversichert?
Da Du extern ja nicht angestellt bist, musst Du auch nix machen. Würde ich auch nicht, weil deren Haftpflicht sicher nicht Deine Fehler abdeckt. :-nix

WackenDoc
02.11.2015, 21:47
Nein, als Notarzt-Schüler macht man nichts anderes als Notarztschüler zu sein. Ist der Kollege den Tag über im Haus beschäftigt, macht man es sich mit dem NEF-Fahrer gemütlich.

Haftpflicht- es macht Sinn eine eigene Haftpflichversicherung für Restrisiken zu haben- kostet auch kaum was und deckt auch Notarztdienste (mal nachfragen ob man als Notarzt-Schüler gleichgestellt ist) in einem bestimmten Umfang mit ab.

Es gibt auch NEF-Wachen, die zu keinem Krankenhaus gehören.

Bezahlung gibt es üblicherweise keine. Evtl. lässt dich ein Kollege die Totenscheine bzw. Leichenschauen selber abrechnen.

anignu
02.11.2015, 22:19
Evtl. lässt dich ein Kollege die Totenscheine bzw. Leichenschauen selber abrechnen.
Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, aber: ich habs so kennen gelernt dass der Notarzt vor Ort nur den Tod feststellt und so einen Wisch bzgl. Feststellung des Todes da lässt für die Polizei. Und dann verzieht er sich wieder damit er für die Lebendigen frei ist und die eigendliche Leichenschau machen die KVB-Ärzte. Gibts das auch anders?

Harvey
03.11.2015, 08:14
Wie ist das eigentlich, wenn es im eigenen Haus keine weiterbildungsberechtigten Notärzte gibt und man irgendwo extern mitfährt

In manchen Bundesländern gibt es die Möglichkeit statt geforderten 50 Einsätze nur 25 nachweisen zu müssen - wenn diese dann unter Weiterbildungsberechtigten Notärzten stattfanden. Alles abhängig vom Bundeslandbestimmung

Brutus
03.11.2015, 08:54
In manchen Bundesländern gibt es die Möglichkeit statt geforderten 50 Einsätze nur 25 nachweisen zu müssen - wenn diese dann unter Weiterbildungsberechtigten Notärzten stattfanden. Alles abhängig vom Bundeslandbestimmung
Siehe Link oben. Da steht nur:

Nachweis von 50 Norarzteinsätzen unter Anleitung eines Arztes, der zum Führen der ZWB Notfallmedizin berechtigt ist
oder:

Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes im NAW bzw. RTH, auf die bis zu 25 Notfallversorgungen, bei denen unter notfallmed. bzw. intensivmed. Handeln Maßnahmen des geforderten WB-Inhaltes zur Anwendung kommen , angerechnet werden können
oder einfach:

und anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes
Was für eine Weiterbildungsberechtigung? Die 50 / 100 Fahrten kannst Du mit JEDEM Notarzt machen, der halt die Voraussetzung hat (ZB Notfallmedizin / Fachkunde).
Ob das nun 10/25/50 oder 100 Einsätze sind, ist dabei reichlich egal. Es muss halt "nur" ein "ordentlicher" Notarzt dabei sein, unter dessen Leitung man die Fahrten begleitet...

SuperSonic
03.11.2015, 14:38
Danke für die Antworten.


Bei euch fährt keiner Notarzt?
Doch. ;-)


Was für eine Weiterbildungsberechtigung? Die 50 / 100 Fahrten kannst Du mit JEDEM Notarzt machen, der halt die Voraussetzung hat (ZB Notfallmedizin / Fachkunde).
Das war mir bekannt; aus bestimmten Gründen werde ich aber extern mitfahren und da wird man anscheinend nur mit WB-berechtigten Notärzten eingeteilt.

Solara
03.11.2015, 15:35
Sonic, dann bist du bei der falschen externen Stelle.

mirari
06.11.2015, 17:13
Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, aber: ich habs so kennen gelernt dass der Notarzt vor Ort nur den Tod feststellt und so einen Wisch bzgl. Feststellung des Todes da lässt für die Polizei. Und dann verzieht er sich wieder damit er für die Lebendigen frei ist und die eigendliche Leichenschau machen die KVB-Ärzte. Gibts das auch anders?Bundeslandabhängig, nicht überall gibt es vorläufige Todesbescheinigungen.