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Schubbe
27.12.2015, 18:54
Mögen die Spiele beginnen.

Kandra
27.12.2015, 18:56
Viel Erfolg Schubbe! Versuchst du jetzt den Uniwechsel?

Schubbe
27.12.2015, 18:59
Jup.

Ich lauf gerade alle Universitäten ab und erkundige mich nach den Anforderungen für wissenschaftliche Gründe und schreibe meine alte Begründung komplett um. Leider gibts immernoch keine Veröffentlichungen in der Richtung und ich bin relativ stark an eine NDA gebunden (d.h. ich darf eigentlich fast gar nichts erzählen), daher wird das ganze mit der Begründung wie gehabt schwer.

Aber vom Werdegang her sollte eigentlich klar sein, dass ich keine Scheinbegründung schreibe.

R4nd0m
28.12.2015, 12:19
Hi!

Mich würde mal interessieren, wie ihr mit den Gehaltsausfällen / Opportunitätskosten während des Medizinstudiums zurecht kommt?

Abgesehen von Fällen, wo "Mutti es nochmal wissen will" und entsprechend durch das sonstige Familieneinkommen abgesichert ist, sind 6 Jahre ja eine ziemliche Durststrecke...

Oder ist das Zweitstudium typischerweise eher was für Leute, die ohnehin nicht auf ein Erwerbseinkommen angewiesen sind?


Cheers'
R4nd0m

Schubbe
28.12.2015, 12:44
Die Zulassung zum Zweitstudium ist definitiv die kompetitivste Quote von allen, d.h. die erfolgreichen Bewerber sind bereits bestens qualifiziert und vorselektiert. Das führt zum einen dazu, dass das Studium gerade in der Vorklinik für viele Zweitstudenten weniger "dicht besiedelt" ist, da viele Leistungen bereits angerechnet werden können. Zum anderen verfügen solche Studenten min. über den M.Sc (viele sind sogar promoviert) und haben damit deutlich bessere Arbeitsangebote als andere Studenten ohne jegliche Berufsqualifikation.

Auch eine 50% TV 13 Stelle reicht zum Leben mit 20h die Woche, welche man gut im Studium einbauen kann. Das größte Problem sind tatsächlich die Pflichtveranstaltungen, die einem keine freie Arbeitseinteilung ermöglichen.

kekskruemel
28.12.2015, 15:21
Ich werde es für das nächste WiSe auch probieren.
Die Chancen sind wohl minimal, da ich den Master erst Ende des SoSe 16 fertig haben werde. Ich hatte schon an meiner derzeitigen Uni (an der ich ehrlich gesagt auch gern bleiben würde ;-) ) mal nachgehakt, wie die Chancen für wissenschaftliche Gründe in meinem Fall sind. Und ob man sich wiss. Gründe mit meinem Studienfach überhaupt vorstellen kann.

Arrhythmie
28.12.2015, 15:40
Ich werde wieder mit Euch mitfiebern!

:-)

JellyBelly123
02.01.2016, 11:22
Ich sitze gerade rum und lern für meine Klausuren und werde sowas von mitfiebern. Es war soooo aufregend jedes Semester!

kekskruemel
04.01.2016, 18:14
Ich habe eine Frage zu Anton...
Angabe zum früheren Studium. Datum der Abschlussprüfung. Trage ich da einfach das Datum auf dem Zeugnis/der Urkunde ein ? Auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt schon im 1. Mastersemester an ein anderen Uni eingeschrieben war?
Ende des BSc. Ende SoSe 10
Beginn MSc Anfang Wise 10/11
Zeugnis BSc. Ende WiSe 10/11

:confused:

Ich gehe davon aus, dass ich das Datum des Zeugnisses/der Urkunde nehmen muss. Aber ich wollte mal nachfragen ;-)

Schubbe
04.01.2016, 18:46
Das Datum der Urkunde ist relevant, ich konnte mich auch schon für den Master einschreiben, bevor ich meinen Bachelor-Abschluss offiziell hatte. Dafür gibt es ja die Nachreichfristen ;)

kekskruemel
04.01.2016, 19:24
Oki, danke.
Bei mir war alles fertig ... die sind nur nicht in die Puschen gekommen, das Zeugnis auszustellen. Hatte schon Panik, dass ich nach dem ersten MSc. direkt wieder exmatrikuliert werde, weil ich das Zeugnis nicht vorzeigen kann :eek:

Schubbe
04.01.2016, 19:25
Da musst du einfach bei deiner Uni nachsehen, es gibt Fristen bis wann was nachgereicht werden muss. Aber entscheidend ist sowieso der Abschluss, den du zum Ende der Ausschlussfrist hattest (kann ziemlich doof sein, wenn du den Master erst 1-2 Monate später offiziell bekommst).

JeffAlbertson
05.01.2016, 19:11
Wünsche jedem viel Glück... hoffe es klappt bei jedem einzelnen von euch :)

kekskruemel
17.01.2016, 20:51
Danke, JeffAlbertson


Ich habe schon wieder eine Frage :-oopss

Was muss man beilegen, wenn man Sozialkriterium 3 anerkannt haben möchte? Also welche Art Nachweis bräuchte ich? Bei mir ginge es um gesundheitliche Gründe.
Reicht da ein formloses Schreiben des entsprechenden Arztes oder muss das Umfang wie ein Gutachten haben?

JellyBelly123
06.02.2016, 09:39
Wann gibts denn Ergebnisse? :)

Schubbe
06.02.2016, 20:11
Bis zum 31. Mai müssen die Anträge bei HSS (die Gutachten typischerweise noch früher) gestellt sein und am 12. August gibts dann die Bescheide.

fMRI
07.02.2016, 16:13
Bei mir ginge es um gesundheitliche Gründe.
Reicht da ein formloses Schreiben des entsprechenden Arztes oder muss das Umfang wie ein Gutachten haben?

Fuer den Ortsantrag??
Beglaubigte Kopie Deines Schwerbehindertenausweises reicht und wird immer anerkannt.
Facharzt/aerztin kann auch was schreiben, das muss aber nicht anerkannt werden.
http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Sonderdrucke/S07.pdf

Mit dem Schwerbehindertenausweis hast Du gute Chancen bei der Ortswahl, ohne großen Aufwand. Ohne muss Dein Facharzt/aerztin Dir ein Gutachten ausstellen, dass Deine genannte Krankheit nur in Unistadt X (und nicht an Uniklinik Y, Z) behandelt werden kann. In anderen Worten, Deine Krankheit kann in gewissen Staedten (= Unikliniken) nicht behandelt werden. Dass Du einen "Facharzt des Vertrauens" in Stadt X und nicht in Y hast und den Arzt nicht wechseln moechtest, reicht nicht aus. Sie/Er kann ja auch in Elternzeit/Ruhestand gehen und dann muesstest Du auch wechseln.
Im Originaltext (Quelle s.o.):

"Zwingende Bindung an den gewünschten Studienort
aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen, so-
weit nicht bereits Schwerbehinderung vorliegt. Diese
zwingende Bindung muss mit einem fachärztlichen
Gutachten begründet werden, aus dem sich nachvoll-
ziehbar ergibt, aus welchen Gründen eine ärztliche
Behandlung zwar am gewünschten Studienort, nicht
aber an einem anderen Studienort möglich ist; einfa-
che ärztliche – auch fachärztliche – Bescheinigungen
und Atteste reichen nicht aus. Das fachärztliche Gut-
achten muss die Bezeichnung der Krankheit, unter der
die Bewerberin/der Bewerber leidet, enthalten.“

Viel Erfolg!

JellyBelly123
07.02.2016, 23:06
Bis zum 31. Mai müssen die Anträge bei HSS (die Gutachten typischerweise noch früher) gestellt sein und am 12. August gibts dann die Bescheide.

Clown! :)
Ich meinte natürlich für die die es jetzt zum SS versucht hatten, die Ergebnisse kommen doch immer Anfang Feb oder?!

Schubbe
08.02.2016, 06:18
Messzahlen gibts da erst ab April und die wird bei 11-12 liegen. Ich denke nicht dass da viele eine Chance haben...

ssa1
08.02.2016, 07:56
Clown! :)
Ich meinte natürlich für die die es jetzt zum SS versucht hatten, die Ergebnisse kommen doch immer Anfang Feb oder?!

Ja.


Messzahlen gibts da erst ab April und die wird bei 11-12 liegen. Ich denke nicht dass da viele eine Chance haben...

Ne - die Zulassungsbescheide für Abi- und Wartezeitquote (damit auch für Zweitstudienbewerber, Härtefälle, etc.) kommen am 10.02. und die Ablehnungsbescheide am 12.02. Die Messzahl sollte dann auch zeitnah zur Verfügung stehen.
Bei der Messzahl der Vorjahre würde ich für alle, die weniger als 12 Punkte erzielen konnten, die Chancen auch schlecht einschätzen.

LG