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Gast26092018
04.02.2016, 18:54
Aber was ich cool finde: Wenn man Geld an Hilfsorganisationen oder so spendet kriegt man ca. 1/3 des Betrages erstattet (jedenfalls in meinem Fall). Das fördert mein Spendeverhalten für dieses Jahr!

SuperSonic
04.02.2016, 18:54
Ein Monatsgehalt sollte mindestens drin sein :-nix
Bei einem gewöhnlichen Arbeitnehmer mit Steuerklasse I wohl kaum. :-notify


Aber wie ist das mit Literatur...ich habe Bücher im Wert von fast 600 Euro im ganzen Jahr gekauft. Muss ich die Rechnungen der ganzen Bücher mitsenden? Das verlangen die gar nicht:-nix
Damit hast du dir die Frage selbst beantwortet.

Muriel
04.02.2016, 19:12
Maxi haoerst mitten im Jahr angefangen zu arbeiten. Das ergibt ja mehr Rückzahlung im Verhältnis.

Feuerblick
04.02.2016, 20:52
Bei einem gewöhnlichen Arbeitnehmer mit Steuerklasse I wohl kaum. :-notify

Dann mache ich seit 10 Jahren offenbar was falsch und mein Finanzamt auch... :-nix

vanilleeis
04.02.2016, 20:54
Na ja, wenn man zb weit pendelt, kriegt man schon ordentlich was raus

SuperSonic
05.02.2016, 08:45
ad Pendler:
Die Fahrtkostenpauschale ist auf 4500 € begrenzt, bei 230 Arbeitstagen im Jahr entspräche das einer einfachen Strecke von rund 65 km.
Ich selber komme auf ca. 45 km (was schon über dem Durchschnitt liegen dürfte), und dennoch bräuchte ich deutlich mehr als 3000 Euro an weiteren Werbungskosten, um auch nur annähernd an eine Erstattung im Bereich eines Nettomonatslohns zu kommen.

Von daher würde es mich natürlich brennend interessieren, wer was falsch bzw. wie richtig macht. ;-)


@Maximus007:
Du willst die Erklärung schon abschicken? Hast du an die Handwerkerleistungen gemäß Nebenkostenabrechnung gedacht? Alle Umzugskosten inkl. der Pauschale angesetzt? Et cetera. Ich würd' nichts überstürzen mit dem Abschicken der ersten Steuererklärung...

Feuerblick
05.02.2016, 10:10
Naja, alle Fortbildungskosten, Pendelkosten, Versicherungen, Berufsverbänden etc... Erste Steuererklärung hatte ich vom Steuerberater machen lassen, seither mache ich sie selbst. Einmal hatte ich bei den Versicherungen sogar was Wesentliches vergessen, die Belege aber mitgeschickt. Hat mir dann das Finanzamt mal eben noch draufgerechnet und ich war wieder beim üblichen Betrag. Nettomonatslohn natürlich nicht mit 10 Diensten/Monat ;-)

Pandora
05.02.2016, 11:38
Bislang hab ich die Steuererklärung immer selbst gemacht und immer eine schöne Summe zurückbekommen. Für 2014 haben wir uns dann einen Steuerberater geleistet, da es die erste gemeinsame Veranlagung war (+ Pendlerei, zeitweise doppelte Haushaltsführung, mehrere Stellenwechsel meines Mannes + Zeiten ohne Bezüge) und es uns zu kompliziert wurde.
Hat sich ausgezahlt. Im wahrsten Sinne des Wortes. Ich glaube alleine nur mit CD hätten wir dem Staat sehr viel Geld geschenkt.

Gast26092018
05.02.2016, 12:07
@Supersonic: Ich habe es schon abgeschickt ;-) Ich habe keine Handwerker eingestellt. Ich wüsste nicht, was ich da sonst noch hinzufügen sollte.
Das einzige was ich nicht hinzugefügt habe ist meine Rechtschutzversicherung, aber die habe ich ja erst seit Oktober...das wären vielleicht ein paar Euro :-nix

SuperSonic
05.02.2016, 12:46
@Supersonic: Ich habe es schon abgeschickt ;-) Ich habe keine Handwerker eingestellt. Ich wüsste nicht, was ich da sonst noch hinzufügen sollte.
Genau deswegen meinte ich: nicht vorschnell handeln. ;-)
Du musst nämlich gar keine Handwerker beauftragt haben, um bestimmte Mietnebenkosten steuerlich absetzen zu können.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-steuerlich-absetzbar-ist-article10220646.html
http://www.focus.de/immobilien/mieten/nebenkosten/mietnebenkosten_aid_53339.html


Das einzige was ich nicht hinzugefügt habe ist meine Rechtschutzversicherung, aber die habe ich ja erst seit Oktober...das wären vielleicht ein paar Euro :-nix
Das wiederum ist etwas komplizierter, da nur der Anteil, der auf den Arbeitsrechtsschutz entfällt, steuerlich absetzbar ist.
http://www.finanztip.de/rechtsschutzversicherung-absetzen/


Hast du an Telefon-, Internetkosten etc. gedacht? Da kann man meistens pauschal 20% beruflichen Anteil ansetzen (jedoch höchstens 20 Euro monatlich). Auch einen neuen PC, Laptop, Drucker u. ä. kann man anteilig absetzen, je nach Betrag auf einmal oder auf die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Auch bei kostenlosen Girokonten kann man eine pauschale Kontoführungsgebühr von 16 Euro ("Nichtbeanstandungsgrenze" der meisten Finanzämter) ansetzen.
Et cetera.
Sind zwar nur Kleinstbeträge, aber unterm Strich kann der Steuervorteil schon dreistellig werden.

Hat das WISO-Steuerprogramm dich auf all das hingewiesen? (Ich nutze nur ElsterFormular, das Finanzwissen habe ich mir anderweitig angeeignet.)


@Feuerblick:
Bei mir kommt einiges durch die Fahrtkosten zusammen. Beiträge zu Berufsverbänden, Fachliteratur u. ä. sind dagegen Peanuts, also einige Hundert Euro im Jahr. Fortbildungen wurden vom AG bezahlt, da kann ich nur die Verpflegungspauschalen ansetzen. Hast du jährliche Fortbildungskosten von mehreren Tausend Euro, dass du so viel Einkommensteuer erstattet bekommst? Das muss ja wohl der entscheidende Faktor sein, denn auch Versicherungsbeiträge/Vorsorgeaufwendungen werden vergleichbar sein.

Feuerblick
05.02.2016, 12:51
Nein, mehrere tausend Euro sicher nicht. Irgendwo musst du entweder was vergessen haben oder irgendwas ist nicht vergleichbar... :-nix

Gast26092018
05.02.2016, 13:04
@Supersonic: ah ok, vielleicht kann ich das mit den Nebenkosten nach nachreichen :-blush
Und diese 16 Euro Kontoführungsgebühren müsste ich auch noch nachtragen ^^ Ich dachte das gilt nicht für kostenlose Girokonten.

Auf die steuerliche Absetzbarkeit von Internet- und Telefonkosten wurde ich nicht hingewiesen...

Danke für die Infos!

vanilleeis
05.02.2016, 14:01
WISO setzt die Kontoführung schon selber an normalerweise. Nachreichen ist nicht sinnvoll bis nicht möglich.
Da die Finanzämter nicht vor März mit der Bearbeitung beginnen (solange können ihnen von Versicherungen etc Nachweise erbracht werden), kannst du in Ruhe noch dein Zeug zusammensuchen

Gast26092018
05.02.2016, 14:30
Ja, das war auch angesetzt von Wiso, aber ich habe es rausgenommen :D
Da ich ja keine Girokontogebühren bezahlt habe...ich dachte das wäre illegal ^^ Warum erstatten die 16 Euro, wenn man keine Kontogebühren bezahlt hat?

Gast26092018
05.02.2016, 19:35
Das mit Telefon/Internet ist ja ein großer Aufwand und eigentlich für bestimmter Berufsgruppen. Hast du so etwas schon mal absetzten lassen@Supersonic?

Ich hoffe ich kann die Nebenkostengeschichte noch irgendwie nachreichen oder ich gehe einfach persönlich dort hin und gebe es noch ab. In meinen Nebenkosten sind auch Hausmeisterarbeiten mit inbegriffen...daran habe ich gar nicht gedacht. Da könnte ich bestimmt etwas steuerlich absetzten.

SuperSonic
05.02.2016, 21:18
Hab ich, wurde letztes Jahr anstandslos ohne irgendwelche Belege anerkannt.

*milkakuh*
05.02.2016, 23:04
So lange noch kein Bescheid da ist kann man die Steuererklärung nochmal ändern.

Miss_H
05.02.2016, 23:31
Hast du eigentlich für deine Studienzeit auch eine Erklärung gemacht?

Gast26092018
06.02.2016, 04:06
Und wenn ich eine kleine Änderung vornehme muss ich dann den ganzen Antrag nochmal ausdrucken und erneut abschicken?
Mit wem redest du@MissH? Ich habe für die Studienzeit Erklärungrn abgegeben.

Miss_H
06.02.2016, 10:17
Na mit dir Maxi oder wer hat hier "vor kurzem" sein Studium beendet. Aus der Studienzeit sollest du dann auch noch einen Verlustvortrag haben.