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HarryHirschMaus
06.02.2016, 11:07
Telekommunikationsaufwendungen können ohne Einzelnachweis mit 20% des Rechnungsbetrages – höchstens 20 € – monatlich, ggf. auch mit dem sich aus einem repräsentativen Zeitraum von drei Monaten ergebenden monatlichen Durchschnittsbetrag im gesamten Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden (LStR 9.1 Abs. 5 S. 4 u. 5).

Berufliche Risiken umfassende Rechtsschutzversicherung (BFH VI R 97/94 v. 31. 1. 97, BFH/NV 97, 346) sind Werbungskosten.

WackenDoc
06.02.2016, 11:22
Vielleicht hättest für den ersten Versuch doch mal nen Steuerberater engagieren sollen?

Gast26092018
06.02.2016, 11:41
Ne wenn dann so eine Vereinsmitgliedschaft, aber 160 Euro? Ist mir zu viel.
Ich habe jetzt alles schon erledigt auch mit Fachliteraturkosten (auch für die Studienzeit) und das mit den Nebenkosten ändere ich noch um.

Solara
06.02.2016, 12:32
Für eine unkomplizierte Steuererklärung einen Steuerberater engagieren halte ich für komplett übertrieben, anders wenn wenn mehrere Jobs oder Vermietungen oder oder auftreten.

WackenDoc
06.02.2016, 12:34
Wenn man nur normales Einkommen hat, macht das ja die Lohnsteuerhilfe. Und wenn einem für den ersten Versuch 160€ zu viel sind, dann ist einem echt nicht mehr zu helfen.
Es sei denn, man fuchst sich da selber rein oder hat Kollegen, die die Tricks kennen.

Aber selber rumzuwurschteln, das Ding abzuschicken und DANN zu fragen, ist einfach nur dämlich!

Solara
06.02.2016, 13:10
Man kann nachreichen, wo ist also das Problem? Und hätte die Lohnsteuerhilfe jetzt mehr als 160 EUR eingebracht an steuerrückzahlung? Ich bezweifle das stark! WISO ist eine gute Software die eigentlich alles abfragt.

Mit Betitelungen wie "dämlich" etc hier zu kritisieren, halte ich für ausgesprochen fragwürdig.