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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Für Schlüsselqualifikationen umsonst arbeiten?



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FirebirdUSA
11.11.2017, 13:57
Wird vermutlich in keiner Ärztekammer anerkannt. In BW zumindest nicht

Kackbratze
11.11.2017, 15:45
Kein Arbeitsvertrag keine Anerkennung. Und die, die sich kostenlos anbieten haben irgendeinen Schaden im Lebenslauf oder im Kopf. Sowas kann keine Klinik gebrauchen.

WackenDoc
11.11.2017, 15:47
Für den Notarztschein braucht man eh 6 Monate Anästhesie oder Intensiv und dann hat der AG auch sicherzustellen, dass man genug Intubationen zusammenbekommt (soo viele sind es jetzt auch nicht). Bei den Schülerschichten kommt es drauf an- fährst du danach über das eigene Haus, hat der AG dich freizustellen, genauso wie für den Kurs. Fährst du danach ausschließlich außerhalb deines Arbeitsverhältnisses, ist es prinzipiell Privatvergnügen, wobei man ja durchaus mit dem AG verhandeln kann. Sinnigerweise sucht man sich eine Wache mit vielen Einsätzen, so dass man nicht allzu viele Tage verbraten muss.

Für Inhalte der Weiterbildung: Nein, nein und nochmal NEIN! DER AG ist dafür verantwortlich, dass du deine Inhalte abgearbeitet bekommst. Notfalls muss er dich für Hospitationen freistellen. Hat mein alter AG sogar für 6 Monate gemacht- für einen Weiterbildungsabschnitt freigestellt worden und das Gehalt weiter bekommen.

tarumo
11.11.2017, 17:48
-ohne Arbeitsvertrag keine Anerkennung (muß bei der Ärztekammer mit dem Antrag eingereicht werden). Da sich die Ärztekammer letztendlich über Deinen Verdienst finanziert, hat die natürlich großes Interesse dran, daß da nicht " 0 EUR" als abgemachte Vergütung steht
-hast Du bzw. der Krankenkausträger dann auch umgehend die Ärzteversorgung, DRV, Zoll etc. an der Backe (die Ausrede, daß man grad eben gratis in der Pizzeria hilft, weil der Onkel so nett ist, hört der Zoll sicher jeden Tag...)
-selbstverständlich mußt Du auch Deine Versicherung etc. zahlen, die Altersvorsorge fehlt, es wird also ein Minusgeschäft
-ja, es gibt noch Gastärzte aus Ländern südlich des Mittelmeers, die von "daheim" mit Geld zugeschmissen werden und daher auf hiesige Konventionen "pfeifen". Persönliche Erfahrung: diese Leute sind, vorsichtig formuliert, nicht die medizinisch und sozial kompetentesten, und auch Disziplinarmaßnahmen greifen kaum (z.B. mal eben im Ramadan eine Woche nicht kommen usw.). Letztendlich geht es da aber nicht um Gratisarbeit, weil der "Arzt" und vmtl. auch. der Krankenhausträger ja durchaus Geld bekommen. Kann mir auch nicht vorstellen, daß man an renommierten angelsächsischen Unis für so ein Modell zu haben ist...
-in der Luftfahrt gibt es leider das Modell "Arbeiten für lau" bzw. noch schlimmer, "pay to fly". Leute, die sich auf sowas einlassen, laufen aber Gefahr, daß die Bewerbung bei einem seriösen Arbeitgeber umgehend aussortiert wird. Das würde ich für die Medizin nicht ausschließen...Oder was meinst Du, was ein "vernünftiger" Chefarzt (die soll es ja auch geben) zu sowas sagen wird? Da wäre ja ein halbes Jahr Knast fast seriöser. Spätestens mit der Lohnsteuerkarte fliegt das auf.
Wenn es mit der WB nicht paßt, dann einfach einfordern, ggf.wechseln. Aber auf jeden Fall Rückgrat zeigen! Die Alternative für die Chefs in 2017 sind heutzutage Jungärzte aus EU- und gerne auch nicht EU-Ausland, mit höchst unterschiedlichen medizinschen und sprachlichen Kenntnissen, die noch dazu, oft das betreffende Fach nicht unbedingt aus Überzeugung gewählt haben, sondern wo halt der Headhunter grad was angeboten hat (eigene Erfahrung aus multiplen Gesprächen)

LasseReinböng
11.11.2017, 22:59
Tja, was Mediziner nicht alles machen...

Mir reicht es eigentlich, bislang alle meine Fortbildungen bis auf den Notarztkurs aus eigener Tasche bezahlt und in meiner Freizeit gemacht zu haben. Und der Notarztkurs wurde auch nur partiell bezahlt, die Hälfte der Einsätze habe ich zudem in der Freizeit gesammelt.

Anne1970
12.11.2017, 04:28
Wow... da gäb es einiges dazu zu schreiben ... (nach dem Urlaub :grins:)

Lakemond
12.11.2017, 09:25
Und zweitens wird deine Weiterbildungsstelle dafür bezahlt, dass sie dich weiterbildet.

Von wem denn?

McBeal
12.11.2017, 09:27
Ich habe mal eine Woche in der Kinderanästhesie hospitiert, weil ich sicherer im Intubieren werden wollte und meine Klinik nur wenige Intubationem hat (und dann quasi nur Früh- und Neugeborene).
Aber: ich war immer unter Aufsicht, trug also quasi keine Verantwortung, konnte gehen, wenn es für mich uninteressant wurde etc.

„Echte Arbeit“ mit Pflichten und Verantwortung hätte ich unbezahlt nicht gemacht.

LG
Ally

tarumo
12.11.2017, 20:51
Von wem denn?

Kommt drauf an...z.B. wird in der Praxis und auch in bestimmten KH Chirurgie/Innere (z.B. mit Ziel FA Allgemeinmedizin) das Gehalt des/der WBA von der KV ganz oder teilweise getragen. Das heißt natürlich, daß für diesen Betrag ..gnihihi...die immer weniger noch ambulant tätigen Ärzte voll aufkommen müssen und nicht etwa die Politik oder Krakenkassen (die sich aber dafür gerne mit dem "Ruhm" schmücken). Ansonsten denke ich mal, daß hier eine Verwechslung mit dem PJ vorliegt.
Ich möchte nochmal auf die "Schlüsselqualifikation" zurückkommen. Wenn es Inhalte aus der "stinknormalen" WBO sind (oder auch eine durch ÄK anerkannte Zusatzbezeichnung) hat sich Dein Chef vorab dazu verpflichtet, Dir diese Inhalte zu vermitteln und Dich auch zu vergüten. Punktum. Wer das nicht kann oder will, möge bitte seine Ermächtigung zurückgeben.

yoann
17.11.2017, 10:18
hab so eine gratis-geschichte auch schon ein paar mal gehört. weiss aber nicht ob das dann anerkannt wurde, die person wollte es zumindest versuchen. den Arbeitsvertrag mit angemessenem Gehalt etc muss man ja eben nicht vorlegen bei der anerkennung.

Kackbratze
17.11.2017, 12:31
hab so eine gratis-geschichte auch schon ein paar mal gehört. weiss aber nicht ob das dann anerkannt wurde, die person wollte es zumindest versuchen.den Arbeitsvertrag mit angemessenem Gehalt etc muss man ja eben nicht vorlegen bei der anerkennung.


DOCH!DOCH!DOCH!

Leute, macht euch doch bitte erst mal schlau, bevor ihr Theorien eures Frisörs hier rausposaunt. Es wurde schon mehrfach im Thread gesagt und kann bei JEDER Ärztekammer auf der Homepage nachgelesen werden.
Kein Arbeitsvertrag, keine Anerkennung.

Brutus
17.11.2017, 16:50
^^ Kackbratze, ich weiß natürlich, dass das mittlerweile so ist. Aber weiß jemand, seit wann. Als ich meine FA-Prüfung gemacht habe und auch die Notfallmedizinprüfung, da musste ich keinen AV vorlegen. Ist das im Zuge der Mindestlohngeschichte mit in die Auflagen rein gekommen?

Feuerblick
17.11.2017, 16:57
Ich musste ALLE Arbeitsverträge vorlegen für die FA-Prüfung. Also wars mindestens 2011 schon so...

WackenDoc
17.11.2017, 17:01
Ich musste sogar die Kommandierung für das halbe Jahr zivile Praxis einreichen, obwohl ich eine Dienstzeitbescheinigung über die komplette Zeit hatte.

morgoth
17.11.2017, 17:29
Nur für die Vertragsgeschichte: Ich habe für meine FA-Anmeldung 07/2016 keinen Vertrag vorlegen müssen (Ärztekammer Saarland).

... aber ich habe auch zu keinem Zeitpunkt unentgeltlich gearbeitet ;-)

Lava
17.11.2017, 17:41
Hab auch keinen Arbeitsvertrag vorlegen müssen :-nix

davo
17.11.2017, 17:52
Wahrscheinlich wird es einfach genug sorglose Sachbearbeiter geben. Nur weil man etwas prüfen müsste, wird es ja noch lange nicht geprüft :-p

Kackbratze
17.11.2017, 17:53
In der Saarländer Weiterbildungsordnung steht, dass in dem Zeugnis die Zeit der Anstellung angegeben sein muss, was bedeutet, der Chef gibt quasi an, dass der Vertrag existiert.
In anderen Ärztekammern muss man für jeden Pups einen Arbeitsvertrag vorlegen, die scheinen entweder den Chefs nicht zu vertrauen oder sind Erbsenzähler. Entscheidend ist aber, dass in der WBO steht, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegen muss!

Brutus
17.11.2017, 18:10
Hmm. In WL steht da in den Anträgen nichts von. In der WBO steht, dass

Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen angemessen
vergüteter ärztlicher Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung
befugter Ärzte oder durch Unterweisung in anerkannten Weiterbildungs
-kursen.
Damit ist ja deutlich gemacht, dass Du nicht umsonst arbeiten kannst und damit Zeiten sammelst.
Aber wie gesagt, ein Arbeitsvertrag wird zumindest nicht in den Checklisten oder Anträgen gefordert...

Feuerblick
17.11.2017, 18:12
In Hessen: https://www.laekh.de/images/Aerzte/Weiterbildung/Antraege_Merkblaetter/Merkblatt_Antrag_Anerkennung.pdf

Wollen die auch alles (!!) sehen. Für die Zusatzbezeichnung brauchte ich auch noch den aktuellen Vertrag.