Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum Elterngeld
vanilleeis
18.11.2017, 13:53
Jo. Aber 3 Monate gar kein Geld und mein Konto wär sicherlich dick im Minus :-oopss
Je nach zuständigem Amt in B kann das aber gut und gerne passieren. Aber soweit ich weiss, betrifft das hauptsächlich Charlottenburg
Meine Personalabteilung wollte Kopien der Geburtsurkunden haben, ich habe ja aber auch jeweils erst nach der Geburt die Elternzeit beantragt.
Für die Beantragung des Elterngelds bekommst Du eine Geburtsurkunde im Standesamt (bzw. wahrscheinlich Dein Mann) und die lebt Ihr dann dem Antrag bei.
LG
Ally
Der Mann muss die Elternzeit 7Wochen vor ET beantragen, die Frau 7Wochen vor Ende Mutterschutz -man hat also ne Woche nach Geburt (kann ja doch gewaltig vom ET abweichen) Zeit.
Jule-Aline
19.11.2017, 07:35
Lava ,man bekommt noch zwei Mo nach der Geburt sein Gehalt.Da wenig Sozialabgaben darauf anfallen,ist es mehr als regulär.
Espressa,ich weiss nicht,ob Lavas Mann viel verdient bzw. finanzielle Verpflichtungen hat.Er ist doch selbstständig oder?
Nein, angestellt, aber er verdienst weniger als ich.
Tja, wo landet das Geld, gute Frage.... anhäufen ohne Ende tut es sich nicht :-nix
x€ kommen jeden Monat auf das Tagesgeldkonto (die x€ könnte ich also einsparen). Fast x€ zahle ich jeden Monat für Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge. Bei der Altervorsorge hab ich den Anbieter gewechselt und würde das eh gern pausieren für die Elternzeit, aber da bleiben immer von um die x€ Beitrag übrig. Meine private Krankenversicherung werde ich voll weiter zahlen müssen plus Kind, wird also auch so x bis y€ machen, schätze ich. Miete teilen wir uns, wären bei mir nochmal x€. Das wäre mal das Gröbste.
EDIT: hab mal meine Finanzen aus der Öffentlichkeit wieder entfernt.
Jule-Aline
20.11.2017, 08:03
Denk dran,bei der PKV fällt der Arbeitgeberbeitrag in der EZ weg.Frag doch mal nach,ob du eine Beitragsfreistellung erhalten kannst,manchmal geht es für 6 Mo.
Ich kann fragen, aber die haben wir schon so einen Wisch geschickt auf dem steht "Bei den Tarifen x, y, und z geht das " und ich hab keinen davon :-nix
EDIT: die 450 bzw. 600€ sind schon mit Arbeitegeberanteil ;-)
Zählt eine erhaltene Steuerrückzahlung im Elterngeldzeitraum eigentlich als Einkommen, das verrechnet wird?
Das kann ich mir nicht vorstellen! Das ist ja nur Einkommen aus dem letzten Jahr, dass du zu viel ans Finanzamt gezahlt hast :-oopss
Und bei einer Steuererklärung hab ich noch nie gesehen, dass man da eine Rückzahlung hätte angeben müssen.
Unsere Elterngeldbescheide sind am Wochenende gekommen, die Bearbeitungszeit hat nur 10 Tage gedauert :-)
Ich glaube, ich hab mal wieder ein Brett vorm Kopf. Ich kapiere diesen Schei* Antrag auf Elterngeld einfach überhaupt gar nicht :-keks
Frage 1:
Punkt 3 "anderer Elternteil entscheidet später". Ich denke, das würden wir erstmal so machen, weil zeurst ich Elternzeit mache und das Basiselterngeld und danach mein Mann, wobei wir mal schauen wollten, ob er dann Eltergeld Plus nimmt (um evtl. Zeit bis zum Erhalt eines Kitaplatzes zu überbrücken) und Teilzeit arbeiten kann. Bedeutet das, dass Punkt 10 und die Erklärung über den Bezugszeitraum noch nicht ausfüllen muss? Kann man ja nicht, wenn man noch nicht genau weiß, wie lange, etc...
Hat das jemand hier gemacht oder habt ihr den antrag von Anfang an komplett für beide Elternteile gestellt?
Frage 2, diesmal zum Formular zur Erklärung über das Einkommen:
Bei der Bestimmung der zwölf zu Grunde zu legenden Kalendermonate bleiben Monate
unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person
a) Mutterschaftsgeld nach dem SGB V oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der
Landwirte bezogen hat
b) einen Einkommensverlust durch eine maßgeblich auf eine Schwangerschaft zurückzuführende
Erkrankung erlitten hat
c) einem Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes unterlegen war
d) ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraumes Elterngeld für ein
älteres Kind bezogen hat.
Zu Punkt b: ich nehme an, der Punkt gilt für mich nicht, da ich ja trotz Beschäftigungverbot Gehalt bekommen habe. Einen Einkommensverlust hatte ich ja dadurch nicht.
Zu Punkt c: Paragraph 3 Abs. 2 bezieht sich auf die 6 Wochen Mutterschutz vor Geburt. OK, das sind also anderthalb Monate. Werden dann nur die restlichen zehneinhalb Monate des Jahres zur Bestimmung der Eltergeldhöhe herangezogen oder muss ich einfach noch Nachweise von den Monaten davor abgeben, so dass es wieder 12 Monate sind?
Inwiefern das Mutterschaftsgeld eine Rolle spielt, hab ich auch noch nicht kapiert.... ich habe den Antrag gestellt und mit allen nötigen Formularen abgeschickt. Wie lange dauert es, bis man Bescheid darüber bekommt? Außerdem bekomme ich als privat Versicherte doch sowieso "nur" 210€ :-nix
Blöde Frage, aber bekommt man während des Mutterschutzes eigentlich auch Gehalt? :-blush
Als gesetzlich versicherte bekommt man Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, den rest zum letzten nettogehalt zahlt der Arbeitgeber.
Dein bv musst Du nicht angeben, da Du ja offiziell ganz normal Dein Gehalt bekommst. So war es zumindest bei mir, ich hab ganz normale lohnzettel bekommen.
Machst du den Antrag online? Da wird dir genau angezeigt, welche Unterlagen du und dein Mann abgeben müssen.
OK, also du hast nur die letzten 12 Gehaltsabrechnungen abgegeben? Von denen dann ja anderthalb "nicht zählen" quasi, wenn ich das richtig verstehe.
Na ich bin ja mal gespannt, von wem ich demnächst wieviel Geld bekomme :-?
Hm, hab noch nicht gefunden, wo man den Antrag online machen könnte. Finde überall nur Links zum Download der Formulare. Glaub das geht in Berlin nicht online. :-?
EDIT: Hab eben nochmal in die Broschüre zum Elterngeld geschaut. Da steht tatsächlich drin, dass halt die Monate, in denen Mutterschutz bestand, nicht zählen und statt dessen weiter zurückliegende Monate hinzugezogen werden. Also werd ich einfach noch zwei Lohnabrechnungen mehr mit einreichen.
Bleibt noch die Frage, was man aus füllt bzw. nicht ausfüllt, wenn man ankreuzt "der Partnter entscheidet später"... oder sollen wir das einfach mal so aufteilen, wie wir denken und den Antrag ggf. einfach ändern?
EDIT 2: Soweit ich die Broschüre verstehe, kann man sogar bis zu 3 Monate rückwirkend Änderungen im Antrag vornehmen. Denke, wir füllen den erstmal so aus, wie wir denken und können uns dann immer noch umentscheiden :-nix
FirebirdUSA
15.02.2018, 20:31
Du kannst beides machen:
Einfach den Teil für deine bessere Hälfte nicht ausfüllen oder auch später den angegebenen Zeitraum ändern.
OK, die Homepage worüber ich es online gemacht habe ist nur für Bayern :-blush
Genau, Du musst die Abrechnungen von 12 Monaten vor Mutterschutzbeginn einreichen. Zum Partner kann ich nichts sagen, beim ersten Kind war mein Mann ja noch Promotionsstudent und konnte keine Elternzeit nehmen, bei den anderen beiden hatte er den ersten und einem späteren lebensmonat, da war dann ja von Anfang an alles beantragt.
LG
Ally
PS: mit Geschwisterbonus gabs sogar 1980 Euro, hatte vorher irgendwie gedacht, dass 1800 Euro wirklich das Maximum seien.
Frage an die Privatversicherten hier: wie lange hat es gedauert, bis ihr das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt bekommen habt? Mein Antrag ist am 1.2.18 dort angekommen, aber passiert ist nocht nichts :-?
Außerdem hab ich vom Arbeitgeber ein ganzes Stück weniger Gehalt als "normal" bekommen. Kann das so sein?
Ich bin nicht privat versichert, bei den Gesetzlichersicherten ist es jedoch so, dass die KK 13€ pro Tag Mutterschaftsgeld zahlen (also 390 bis 403€ pro Monat) und der Rest zum eigentlichen Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt wird. Also Mutterschaftsgeld plus etwas niedrigeres Gehalt müsste etwa dem sonstigen Gehalt entsprechen.
Nope. Als privat Versicherte bekomme ich nur 210€ für die ganzen 14 Wochen. Und vom Arbeitgeber hab ich jetzt ca. 1000€ weniger bekommen als sonst :-nix Vielleicht ist das einfach das "normale" Gehalt ohne Dienste? Vorher hab ich ja im BV immer den Durchschnittslohne als Ausgleichszahlung bekommen. :-?
Antwort vom Bundesversicherungsamt kam übrigens heute. Die wollen erst noch die Geburtsbescheinigung, bevor sie über meinen Antrag entscheiden :-keks
EDIT: Hab mal meiner Personalachbearbeiterung per Mail geschrieben und sie hat mir die Berechnung prompt geschickt. Nicht, dass ich da durchsteigen würde, aber es scheint soweit korrekt zu sein :-nix Die Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen halt weg.
Zur Info für alle, die überlegen während der Elterngeldzeit wieder Teilzeit zu arbeiten: Wenn man für diese Zeit Elterngeld Plus beantragt, dann darf man bis zu 50% seiner ursprünglichen Arbeitszeit arbeiten ohne dass das Elterngeld gekürzt wird :-)
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