Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum Elterngeld
Ich habe mir jetzt mal den Antrag zum Elterngeld angeschaut, weil es ja immer hieß, man könne das ja schon vor der Geburt ausfüllen. ABER, das geht ja gar nicht, ohne Name und Geburtsdatum vom Kind und die Geburtsurkunde muss man doch auch vorlegen :-nix Also kann ich es doch erst nach der Geburt machen?
Außerdem gibt es da ein paar Punkte in dem Antrag, die ich nicht verstehe.
Punkt 1:
Die Dauer des Erholungsurlaubs gilt als volle Erwerbstätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr.4 BEEG.
Wird nach der Geburt des Kindes Resturlaub genommen, werden die dem Urlaub zu Grunde
liegenden wöchentlichen Arbeitsstunden auf den jeweiligen Lebensmonat umgerechnet.
OK, wenn ich also direkt nach der Geburt 3 Wochen Resturlaub nehme, bekomme ich im ersten Lebensmonat des Kindes kein Elterngeld. Aber damit verfällt doch quasi ein Monat meiner 14 Monate Basiselterngeld?
Zweite Frage: so, wie ich das gelesen habe, soll man die Elternzeit erst ab Ende des Mutterschutzes (8 Wochen im Normalfall) beantragen. Darf ich denn während des Mutterschutzes überhaupt Resturlaub nehmen? Schließlich gilt das doch wie ein komplettes Beschäftigungsverbot? Auch in der Broschüre vom Bundesministerium für Familie habe ich keine eindeutige Antwort auf diese Frage gefunden. Die Formulierung finde ich nicht eindeutig:
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Heißt das jetzt, ich sammle nur Anspruch an, oder dass ich den Urlaub auch tatsächlich nehmen darf?
Letzte Frage: irgendwo im Antrag muss man ankreuzen, ob man aufgrund einer Erkrnakung etc. in der Schwangerschaft Gehaltseinbußen hatte. Ich hab zwar Beschäftigungsverbot, aber ich bekomme ja mein Durchschnittsgehalt weiter. Also würde ich da erstmal "nein" ankreuzen.
Ich habe den Antrag schon mal vorausgefüllt, jetzt muss ich dann nur noch Name und Geburtsdatum vom Kind eintragen.
Den Resturlaub aus dem Beschäftigungsverbot werde ich im Anschluss an die Elternzeit beantragen bzw. mir dann wg. Stellenwechsel ausbezahlen lassen.
Soweit ich weiß hat die Dauer vom Elterngeld nichts mit der Dauer von der Elternzeit zu tun. Du musst auf jeden Fall die ersten 2 Monate als Basis-Elterngeld beantragen, bekommst aber das Mutterschaftsgeld plus den Arbeitgeberzuschuss (zumindest als gesetzlich Versicherte).
Ich habe mir jetzt mal den Antrag zum Elterngeld angeschaut, weil es ja immer hieß, man könne das ja schon vor der Geburt ausfüllen. ABER, das geht ja gar nicht, ohne Name und Geburtsdatum vom Kind und die Geburtsurkunde muss man doch auch vorlegen :-nix Also kann ich es doch erst nach der Geburt machen?
Außerdem gibt es da ein paar Punkte in dem Antrag, die ich nicht verstehe.
Punkt 1:
OK, wenn ich also direkt nach der Geburt 3 Wochen Resturlaub nehme, bekomme ich im ersten Lebensmonat des Kindes kein Elterngeld. Aber damit verfällt doch quasi ein Monat meiner 14 Monate Basiselterngeld?
Zweite Frage: so, wie ich das gelesen habe, soll man die Elternzeit erst ab Ende des Mutterschutzes (8 Wochen im Normalfall) beantragen. Darf ich denn während des Mutterschutzes überhaupt Resturlaub nehmen? Schließlich gilt das doch wie ein komplettes Beschäftigungsverbot? Auch in der Broschüre vom Bundesministerium für Familie habe ich keine eindeutige Antwort auf diese Frage gefunden. Die Formulierung finde ich nicht eindeutig:
Heißt das jetzt, ich sammle nur Anspruch an, oder dass ich den Urlaub auch tatsächlich nehmen darf?
Letzte Frage: irgendwo im Antrag muss man ankreuzen, ob man aufgrund einer Erkrnakung etc. in der Schwangerschaft Gehaltseinbußen hatte. Ich hab zwar Beschäftigungsverbot, aber ich bekomme ja mein Durchschnittsgehalt weiter. Also würde ich da erstmal "nein" ankreuzen.
Zu letzter Frage: Nein.
Ja, und Elterngeld kann man erst nach der Geburt beantragen, aber ggf. erforderliche Dokumente schon jetzt kopieren, besorgen etc.
Bescheinigung vom Arbeitgeber, Steuerbescheid oder Lohnabrechnungen.
Es macht m.E. überhaupt keinen Sinn während der Elternzeit Urlaub zu nehmen (aber in Gänze habe ich das auch alles nicht verstanden, auch wenn wir uns damit ne Weile beschäftigt haben), man kann den Resturlaub ja in den nächsten zwei Jahren auch noch nehmen (oder sich ausbezahlen lassen), ist doch besser.
Und es macht durchaus Sinn, das Elterngeld dann sofort zu beantragen. Bei uns ging das relativ schnell (zwei Wochen, gleicher Monat Elterngeld), in der gleichen Stadt, andere Elterngeldstelle, (aber auch in anderen Städten) dauert das auch mal ein paar Monate -ziemlich übel, wenn man auf das Geld angewiesen ist.
Naja, Sinn man es insofern, dass ich in dem Monat, in dem ich den Resturlaub nehme, da für diese Zeit (in meinem Fall 3 Wochen) normales Gehalt bekomme. Dann hab ich zwar einen Monat Elterngeld weniger, aber theoretisch doch mehr Geld, oder? :-nix
Espressa
16.11.2017, 10:40
Die 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt gelten als absolutes Beschäftigungsverbot, du hast jedoch auf diese Zeiten Urlaubsanspruch. Ohne BV kann Frau diesen zb vor dem gesetzlichen Mutterschutz schon nehmen und somit früher „frei“ machen. In deinem Fall ist es nur sinnvoll, den Urlaub einfach nach der Elternzeit zu nehmen, alles andere bringt nur Nachteile.
Willst du kündigen, und hast noch Resturlaub, kündigst du eben zum Tag der Geburt + 12/14 Monate + Resturlaub.
Was genau bewegt dich dazu, irgendwie vorher Urlaub nehmen zu wollen?
Espressa
16.11.2017, 10:42
Naja, Sinn man es insofern, dass ich in dem Monat, in dem ich den Resturlaub nehme, da für diese Zeit (in meinem Fall 3 Wochen) normales Gehalt bekomme. Dann hab ich zwar einen Monat Elterngeld weniger, aber theoretisch doch mehr Geld, oder? :-nix
Wieso willst du einen elterngeldmonat verschenken? Das normale Gehalt im Urlaub kannst du auch nach der Elternzeit beziehen, Elterngeld wird nur bis zum 14. LM ausbezahlt.
Hm, ja.... so hat man quasi 3 Wochen länger frei...
Aber doch auch, wenn Du es im Anschluß an die Elternzeit nimmst. In der Elternzeit wird das ja wahrscheinlich verrechnet.
Das meine ich ja: wenn ich den Urlaub im Anschluss nehme, habe ich noch 3 Wochen zusätzlich frei, die ich nicht hätte, wenn ich den Urlaub direkt nach der Geburt nehme. Ich bin jetzt überzeugt ;-)
Sebastian1
16.11.2017, 11:15
Ad 1. Ja, das verfällt. Elterngeld gibt es für maximal 14 Lebensmonate des Kindes ab Geburt, nicht für 14 Monate irgendwann. (In Teilzeitmodellen mit EG plus bis maximal 28 Monate, das lasse ich jetzt mal aussen vor. Aber auch hier: ab Geburt.) Das mit dem Urlaub habe ich dir ja schon versucht, im Elternthread zu erklären. Während der Elterngeldzeit - im Anschluss an den Mutterschutz - Urlaub zu nehmen, ist unsinnig. Du bekommt nicht mehr frei, verschenkst aber einen Monat Elterngeldzeit. Die Gesamtzeit MuSchu+Urlaub+Elterngeldzeit sind 14 Monate (ab Geburt, MuSchu vorher mal aussen vor gelassen), wenn dein Mann auch mindestens 2 Monate EZ nimmt, sonst 12 Monate.
Nimmst du den Urlaub im Anschluss an die EZ, hast du 14 (12) Monate + 3 Wochen Urlaub.Und da du schon mit Grundgehalt als FA den EG-Höchstsatz von €1800/Monat bekommst, ist das auch irrelevant für die Betrachtung der Elterngeldhöhe.
Ad 2.
Mutterschutz gilt als Beschäftigungszeit, du erwirbst Urlaubsanspruch etc. Du bekommst das entsprechende Muttschaftsgeld ausgezahlt (wobei ich mir da nicht sicher bin, ob privatversicherte nicht das nachsehen haben...musste ich mich nicht mit beschäftigen...). Urlaub während des Mutterschutzes wäre eine Idee, deren Sinn sich mir überhaupt nicht erschliesst. Warum sollte man so etwas tun?
Ad 3. Urlaub in der EZ kannst du machen, aber siehe 1: Ist Schwachsinn. Du bekämst dann Gehalt, verschenkst das Elterngeld und hast Urlaub "für nüscht" verbraten. Glaub mir, du wirst froh sein, wenn du nach der EZ mit 1jährigem Kind noch urlaub als Flexibilitätsreserve hast....
Ad 4. Das "nein" ist korrekt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung: nach Geburt. Denn du brauchst Name, Geburtsdatum, Geburtsurkunde. Meiner Erfahrung nach an 2 verschiedenen Stellen geht das recht fix.
Wichtig noch: Du musst deinem Arbeitgeber fristgerecht (7 Wochen vor ET) schriftlich mitteilen, wie du EZ zu nehmen gedenkst. Und du musst dich von vornherein mit deinem Partner gemeinsam für den gesamten Bezugszeitraum festlegen. Änderungen im Nachhinein sind bei der Behörde gar nicht, beim Arbeitgeber nur mit Zustimmung des AG möglich.
(Es seie denn, hier hat sich durch die Novelle des Elterngeldes etwas verändert, was ich nach K3w nicht mehr mitbekommen habe. Damals (tm) war das so.)
Wichtig noch: Du musst deinem Arbeitgeber fristgerecht (7 Wochen vor ET) schriftlich mitteilen, wie du EZ zu nehmen gedenkst. Und du musst dich von vornherein mit deinem Partner gemeinsam für den gesamten Bezugszeitraum festlegen. Änderungen im Nachhinein sind bei der Behörde gar nicht, beim Arbeitgeber nur mit Zustimmung des AG möglich.
(Es seie denn, hier hat sich durch die Novelle des Elterngeldes etwas verändert, was ich nach K3w nicht mehr mitbekommen habe. Damals (tm) war das so.)
Die Frist mit den 7 Wochen stimmt. Allerdings dachte ich bisher, man kann das zwischendrin auch ändern. Zumindest beim Elterngeld ist das so, dass ich das ändern kann, der Partner bei Antragstellung z.B. noch gar nicht angeben muss. :-nix
Sebastian1
16.11.2017, 15:39
Wie gesagt, es hat ja mal diese Novelle gegeben. Die betraf uns zwar mit K3 noch, aber da von vornherein für uns alles feststand und wir von den neuen Möglichkeiten keinen Gebrauch gemacht haben, habe ich mich da nicht mehr weitergehend mit beschäftigt. Mag also sein, dass sich diesbezüglich noch etwas geändert hat.
Wobei ich das bei meinem AG und auch beibringen bekannten so kenne, dass die Mutter bis eine Woche nach ET Zeit hat, die Elternzeit zu beantragen, weil diese erst nach dem Mutterschutz für die beginnt. Ich habe immer erst nach der Geburt und dann mit genauen Daten beantragt. Und den Urlaub dann im Anschluss an die Elternzeit genommen.
LG
Ally
Espressa
16.11.2017, 19:36
Genau wie ally kenne ich es auch, eine Woche nach Geburt und somit 7 vor Ende des Mutterschutzes. Zumal der Antrag ja ein genaues Geburtsdatum und Geburtsurkunde erfordert.
Sebastian1
16.11.2017, 20:29
Stimmt. Die Rede ist von "7 Wochen vor Beginn der EZ". War für mich allerdings tatsächlich 7 Wochen vor ET, da ich ab Geburt als Vater EZ genommen habe.
Hm, bisher hab ich nur was von "formlosem Antrag" an den Arbeitgeber gelesen. Man muss die Geburtsurkunde vorlegen??
Ich glaube, ihr redet aneinander vorbei ;-)
Das eine ist die Beantragung der Elternzeit beim Arbeitgeber. Die muss 7 Wochen im Vorraus erfolgen und dafür reicht ein formloses Anschreiben. Das andere ist die Beantragung von Elterngeld, die kann man erst mit der offiziellen Geburtsurkunde vervollständigen und dann einreichen.
Espressa
17.11.2017, 11:50
Bei mir war der Elternzeitantrag so ein Formular der Klinik mit Durchschlag, da sollte auch die Geburtsurkunde mit. Aber das handhaben die AG evt unterschiedlich. Bekam ich automatisch von der Personalabteilung zugeschickt. Beim Elterngeld hat man noch länger Zeit, 3 Monate? So lang wird es maximal rückwirkend ausbezahlt.
Jo. Aber 3 Monate gar kein Geld und mein Konto wär sicherlich dick im Minus :-oopss
Espressa
18.11.2017, 11:42
Echt jetzt? Als Double-income-No-Kids-Paar mit Arztgehalt muss man doch Reserven haben, hatte ich als Single mit assistenzgehalt ja schon. Da wären drei Monate definitiv ein überbrückbarer Zeitraum.
Sorry für die indiskrete Frage, aber wofür kriegst du denn so viel Geld ausgegeben?
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.