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Greenfränzi
29.03.2018, 13:32
Gießen soll es bisher anscheinend keine freien Plätze geben im 3.
Woher weißt du? Ist das sicher?

Caro2710
29.03.2018, 13:38
Woher weißt du? Ist das sicher?
Eine Freundin, die dort studiert hat nachgefragt. Aber sicher ist es natürlich nie

Greenfränzi
29.03.2018, 13:53
Weiß jmd nach welchen Kriterien Mainz in der Vorklinik freiwerdene Plätze vergibt?
Habe gerade in Mainz nachgefragt:
Erst Anfang April werden die Rückmeldungen gesichtet. Falls es freie Plätze gibt, erfolgt Vergabe dann in der Vorklinik nach Abinote. Die Bescheide werden erst ab 09.04. versandt.

whatshername
29.03.2018, 14:41
Damals wurden in Essen erst die mit Sozialkriterien zugelassen, dann die, die schon an einer anderen Uni einen Vollstudienplatz hatten. Danach wurde dann nach Abinote mit Teilplatzleuten und Leuten aus dem Ausland aufgefüllt.

Hatte ein Abi von 2,1 und nach mir wurden auch noch Leute zugelassen. So ca. bis 2,5
Hab aber aus den Jahren danach gehört, dass da wohl teilweise bei 1,8 schon Schluss war.

Aber vergibt denn Essen wirklich noch nach abinote? Ich hatte das hier schon mal gefragt und greenfränzi hat von der Seite der Uni zitiert: *"Bei der Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester spielt die Note und die Wartezeit keine Rolle." und verweist für die Vergabe der Studienplätze in höheren Fachsemestern auf die Studienordnung NRW. Geregelt ist die Vergabe in höheren Sem. dort in § 26:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...&det_id=384694

Greenfränzi
29.03.2018, 14:52
Das ist 3 Jahre her, da kann sich ja einiges geändert haben..
Jetzt gilt auf jeden Fall dies:
https://www.uni-due.de/faq-studium/vergabe_h_fs.php

Sternum55555
29.03.2018, 15:16
Aber da steht doch nicht drinnen, wie bei rangleichheit in den Gruppen vergeben wird und in der nrw fassung dacht ich das drinen stand das nach Leistungsstand vergeben wird, was ja dann abi entsprechen würde ?

Greenfränzi
29.03.2018, 16:07
§ 26
Vergabe der Studienplätze in höheren Fachsemestern
(1) Die verfügbaren Studienplätze werden in folgender Rangfolge vergeben:
1. An Bewerberinnen und Bewerber, die in dem gewählten Studiengang vor dem Beginn von Nachrückverfahren für das erste Fachsemester zugelassen oder in einem niedrigeren Fachsemester eingeschrieben sind und innerhalb einer von der Hochschule zu bestimmenden Frist nachweisen, dass ihnen Studienleistungen oder Studienzeiten in ausreichendem Umfang angerechnet worden sind; das gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die gemäß § 28 zugelassen worden sind.
2. An Bewerberinnen und Bewerber, die in einer Einstufungsprüfung an der Hochschule die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen haben.
3. An Bewerberinnen und Bewerber, die im Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule für den gewählten Studiengang endgültig eingeschrieben sind oder vor diesem Zeitpunkt endgültig eingeschrieben waren.
4. An sonstige Bewerberinnen und Bewerber, die innerhalb einer von der Hochschule zu bestimmenden Frist nachweisen, dass ihnen Leistungen in ausreichendem Umfang angerechnet worden sind.
(2) Sofern eine Auswahl innerhalb der Ranggruppen nach Absatz 1 erforderlich wird, bestimmt sich die Rangfolge in den Fällen der Nummern 1 und 2 nach dem Los. In den Fällen der Nummer 3 und 4 kann die Hochschule die Rangfolge gemäß näherer Regelung einer Satzung zunächst nach dem Leistungsstand der Bewerberinnen und Bewerber bestimmen. Im Übrigen erfolgt innerhalb der Ranggruppe gemäß Nummer 3 eine Auswahl nach Maßgabe des § 21 Abs. 1 Sätze 2 und 3 sowie Abs. 2 und 3. Bei der weiteren Auswahl innerhalb der Ranggruppe nach Nummer 4 werden Bewerberinnen und Bewerber, die
a) bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben (§ 17 Abs. 1) oder
b) als Studienanfängerinnen oder Studienanfänger in einem Studiengang mit einem Auswahlverfahren eingeschrieben sind, durch das Bewerberinnen und Bewerber vom Erststudium ausgeschlossen werden, oder
c) in einem anderen Studiengang in einem höheren Fachsemester eingeschrieben sind, für das eine Zulassungsbeschränkung besteht,
gegenüber den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern nachrangig zugelassen; hilfsweise entscheidet das Los.

whatshername
29.03.2018, 16:34
"Leistungsstand" könnte halt auch Physikumsnote bedeuten. Das hat mich irritiert. Aber wenn nie schreibt, dass es die letzten Jahre nach der abinote ging ist es wahrscheinlich immer noch so. Bleibt wohl eh nur abwarten

nie
29.03.2018, 17:12
Hab mich aber auch seit 2015 nicht mehr für das Verfahren interessiert und alles was ich danach noch an Infos hatte, sind Gerüchte ohne valide Quelle.

Greenfränzi
01.04.2018, 11:35
Ich wünsche Euch allen frohe Ostern und drücke Euch die Daumen, dass der Osterhase Euch - wenn auch mit etwas Verspätung - in den nächsten Tagen endlich noch die Studienplätze bringt, die ihr Euch wünscht. 🐰

Humani9019
03.04.2018, 10:26
Ich wünsche Euch allen frohe Ostern und drücke Euch die Daumen, dass der Osterhase Euch - wenn auch mit etwas Verspätung - in den nächsten Tagen endlich noch die Studienplätze bringt, die ihr Euch wünscht. ��

Vielen Dank, Greenfränzi.
Dasselbe wünsche ich Dir auch ;)

whatshername
03.04.2018, 12:27
Ablehnung aus Würzburg 5. FS

ehem-user-11022019-1151
03.04.2018, 13:01
Ablehnung aus Würzburg 5. FS

Willkommen im Klub :(
Erlangen hat heute nochmal Zulassungen versandt

Caro2710
03.04.2018, 13:15
Willkommen im Klub :(
Erlangen hat heute nochmal Zulassungen versandt

Für das 5.? :-)

ehem-user-11022019-1151
03.04.2018, 15:23
Genau dafür, die haben scheinbar nur gelost, mein Kommilitone mit 2,7 hat dort einen Platz bekommen und heute kam die zweite Auslosung.
(Ich habe aber Nichts)

Humani9019
03.04.2018, 15:34
Genau dafür, die haben scheinbar nur gelost, mein Kommilitone mit 2,7 hat dort einen Platz bekommen und heute kam die zweite Auslosung.
(Ich habe aber Nichts)

Woher kommst Du? Wo studierst Du ?

ehem-user-11022019-1151
03.04.2018, 16:48
Ich komme aus BW und studiere in xxx :)

Zaphir
03.04.2018, 18:33
Mh jetzt mal ne blöde Frage. Die meisten Wechsler aus dem Ausland verlieren doch in der Regel nochmal 1-2 Semester bis sie vollends in den Klinikalltag integriert sind. Lohnt sich das? Finanzielle bestimmt etwas, aber lohnt sich der Verlust von 1 Jahr für einen deutschen Abschluss im Gegensatz zum ausländischen ?

ehem-user-11022019-1151
03.04.2018, 18:58
Mh jetzt mal ne blöde Frage. Die meisten Wechsler aus dem Ausland verlieren doch in der Regel nochmal 1-2 Semester bis sie vollends in den Klinikalltag integriert sind. Lohnt sich das? Finanzielle bestimmt etwas, aber lohnt sich der Verlust von 1 Jahr für einen deutschen Abschluss im Gegensatz zum ausländischen ?

ich bin im 5. Semester und bewerbe mich auch in das 5. Semester in Deutschland. Das einzige, was ich doppelt machen müsste, wäre Patho, Mibi und Genetik wobei die letzten drei je nach Uni anerkannt werden können.
Würde ich mich aus dem Ausland aus dem 6. oder höheren Semester nach Deutschland bewerben, würde ich Semester verlieren.
Dies ist doch im Moment nicht mein Fall, da auch in Deutschland ja mit dem 5. Semester die Klinik beginnt wie auch hier.

Zaphir
03.04.2018, 21:56
ich bin im 5. Semester und bewerbe mich auch in das 5. Semester in Deutschland. Das einzige, was ich doppelt machen müsste, wäre Patho, Mibi und Genetik wobei die letzten drei je nach Uni anerkannt werden können.
Würde ich mich aus dem Ausland aus dem 6. oder höheren Semester nach Deutschland bewerben, würde ich Semester verlieren.
Dies ist doch im Moment nicht mein Fall, da auch in Deutschland ja mit dem 5. Semester die Klinik beginnt wie auch hier.

Ja stimmt schon so lohnt sich das richtig. Aber gibt ja auch genug Leute die noch in den höheren Semestern probieren zu wechseln.

Anders gefragt, interressehalber: würde sich denn eine Studiumverzögerung rentieren für einen deutschen Abschluss ?