Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überstunden existieren laut Arbeitgeber nicht. Was tun?
SineNomine
09.02.2018, 18:50
löl, Du darfst max. 10 Stunden am Tag nicht überschreiten ohne separate Anordnung, wenn kein Opt-Out unterschrieben wurde. Damit arbeitest Du quasi schwarz, da bin ich dann mal auf den Versicherungsschutz gespannt. Die Versicherung wird sich auf den Standpunkt stellen, dass der Fehler nicht passiert wäre, wenn Du nicht übermüdet gewesen wärst. Und übermüdet warst Du wahrscheinlich wegen der "Schwarzarbeit". Da wünsch ich dann viel Glück dabei, das anderweitig darzulegen.
Einer meiner OÄs unterschreibt mir, wenn anfällig Extrastunden (was nicht oft vorkommt), dann ist das soweit abgesichert und o.k. Der andere sagt "das kann ich nicht", worauf ich entgegnete "dann gehe ich um xx:xx" uhr, weil a) unversichert und b)offiziell meldet mich die klinik als "abwesend". Hat er dann so akzeptiert und wir haben wirklich ein gutes Verhältnis.
Ein Opt-out steht nicht über dem ArbZG, das maximal 10h/d vorsieht.
Ein Opt-out steht nicht über dem ArbZG, das maximal 10h/d vorsieht.
Hmm kommt drauf an wie die Gerichte § 14 Außergewöhnliche Fälle ArbZG auslegen:
(1) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen.
(2) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 11 Abs. 1 bis 3 und § 12 darf ferner abgewichen werden,
1. wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würden,
2. bei Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlußarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen,
wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können.
(3) Wird von den Befugnissen nach Absatz 1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.
Vor allem bei Forschung und Lehre könnte man doch bestimmt entsprechend umbiegen?
Die 8 bzw. 10h/Tag werden in § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer ArbZG genannt:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Feuerblick
09.02.2018, 20:27
Das Stichwort ist „wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können.“
Da bei Ärzten in Krankenhäusern davon auszugehen ist, dass immer Notfälle und Probleme auftreten können, muss der Arbeitgeber naturgemäß regelhaft dafür sorgen, dass andere Vorkehrungen (sprich ein Diensthabender) vorhanden sind...
Im hier voliegenden Fall Arbeitszeit von 6:30 bis 16:30, am Ende der Zeitspanne "Besprechung" greift das o.g. wohl nicht.
Ich habe Opt-Out bisher so verstanden, dass die maximal wöchentliche Arbeitszeit von 48h verlängert werden kann (nicht die maximale Regelarbeitszeit am Tag) und i.d.R. das so formuliert ist, dass die darüber liegende Zeit Bereitschaftsdienst ist. Täusche ich mich? Oder ist das nur eine von vielen Möglichkeiten?
^^ Nein, das ist völlig richtig. Opt-out ist gedacht für den BD, nicht für die Regelarbeitszeit.
FirebirdUSA
12.02.2018, 13:07
Dann hast du 9,15h Arbeitszeit, da 45min Pause zu nehmen sind. Du kannst also noch bis 17:15 zur Besprechung gehen...
Wenn die Besprechung dokumentiert am Ende der regulären AZ liegt ist die Teilnahme aus meiner Sicht angeordnete Überstunden... da müsste man aber einen Juristen fragen
Ja die Pausen hatte ich verdrängt.
FirebirdUSA
13.02.2018, 07:11
Ja die Pausen hatte ich verdrängt.
Wenn sie in der Realität nicht existiert passiert das leicht ;-)
Bei mir ist das so, dass die 30 min Pause schon existiert, aber wenn ich abends warum auch immer länger da bin und über die 9h komme, habe ich natürlich nicht insgesamt 45min Pause gemacht, bekomme sie aber abgezogen.
Kenn ich, deshalb schreibe ich mir dafür auch Überstunden auf.^^
Das ist mit elektr. Zeiterfassung nicht so einfach ;-) und nochmal 15 min länger bleiben und rumsitzen als Pause ist ja auch Quatsch.
Hi,also ich hab noch ein paar Aussagen vom Chefarzt:
1. Das mit der Arbeitszeit über 48h/woche ist legal, weil man dafür ja jeweils Ostern und Weihnachten je 3 Tage frei hat.
2. Es werden keine Überstunden erfasst, da einige Ärzte ja auch forschen und das über die Mehrarbeit auf Station durch die nicht-forschenden Ärzte ausgeglichen werden muss, aber es dürfen ja den Forschern keine Nachteile entstehen, darum wird die Arbeitszeit nicht erfasst und Überstunden nicht bezahlt, um die Forschung zu ermöglichen. Ich hab es auch nich verstanden...
3. Alles sei legal, man könnte gerne den Personalrat fragen.
Das ist mit elektr. Zeiterfassung nicht so einfach ;-) und nochmal 15 min länger bleiben und rumsitzen als Pause ist ja auch Quatsch.
Elektrisch im Sinne von Software, in der jeder seine Ü-Stunden dokumentieren kann (haben wir) oder im Sinne von Stempeln ?
Hi,also ich hab noch ein paar Aussagen vom Chefarzt:
1. Das mit der Arbeitszeit über 48h/woche ist legal, weil man dafür ja jeweils Ostern und Weihnachten je 3 Tage frei hat.
2. Es werden keine Überstunden erfasst, da einige Ärzte ja auch forschen und das über die Mehrarbeit auf Station durch die nicht-forschenden Ärzte ausgeglichen werden muss, aber es dürfen ja den Forschern keine Nachteile entstehen, darum wird die Arbeitszeit nicht erfasst und Überstunden nicht bezahlt, um die Forschung zu ermöglichen. Ich hab es auch nich verstanden...
3. Alles sei legal, man könnte gerne den Personalrat fragen.
Geil :-)) Und ja, wenn drei Feiertage (= tariflich festgelegt frei und keine zu erbringenden Sollstunden), dann hat man tatsächlich drei Tage mal frei, wenn man nicht gerade Ad spielen darf...
Wann gibst Du Deine Kündigung ab?
elektronische Zeiterfassung im Sinne von Stempeln
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