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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    18
    HI Leute,
    nachdem ich das Bundesgesundheitsministerium monatelang mit emails bombardiert habe (ich dachte schon die schwarzen Männer kommen bald...)habe ich eine Antwort bekommen.
    Ich zitiere:
    "vielen Dank für Ihre e-mail.
    Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ist nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Wir schlagen Ihnen vor, sich an Bundesministerium für Bildung und Forschung zu wenden.

    Postanschrift : Hannoversche Str. 28-30, 10115 Berlin
    e-mail: [email protected]



    Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung durch das Kommunikationscenter erstellt worden, dient Ihrer Information und schließt Rechtsverbindlichkeit aus.

    Mit freundlichem Gruß




    Kommunikationscenter

    Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung



    [email protected]"


    Das war die Antwort auf meine letzte Mail!
    Geändert von Jens (18.11.2003 um 13:51 Uhr)



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  2. #2
    Banned
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    01.01.2003
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    1.389
    Ich weiß ja nicht, warum genau Du die eMails an das BMGS geschickt hast. Aber die neue AO ist von Ulla Schmidt als Ministerin unterschrieben worden, also ist das BMGS auch verantwortlich und der Ansprechpartner für Fragen zu AO und Übergangsregelung.
    Daß man von den Sachbearbeitern des BMGS regelmäßig für blöd erklärt und verarscht wird, habe ich hier schon 100x geschrieben. Laßt Euch nicht an andere Ministerien abschieben. Wenn das BMGS als Verursacher der beschiss**** neuen AO schon nicht Bescheid weiß, dann wissen andere Ministerien da noch weniger (bis gar nichts).
    Aber der Lichtblick steht im Thread "ein Lichtblick in der Ü-regelung".



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