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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Original geschrieben von Aufschneider
    Laut MB-Zeitung ist das mit der finanz. Gleichstellung bisher nur ne "Kann"-Regelung.
    Es ging mir nicht ums Geld sondern um den Status und die damit verbundenen Nachteile und Pflichten.

    Wenn ich es also richtig verstanden habe, kann es tatsächlich zu der von mir skizzierten Situation kommen...

    Martin
    Ubi bene ibi Colonia!



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  2. #7
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Original geschrieben von mager
    Äh... also es gibt tatsächlich im Oktober den Aipler, der 17 Monate dabei ist, aber von einem vollapprobierten Arzt überwacht/angeleitet wird/werden muß, der gerade erst Examen hatte??

    <kopfschüttel>
    Jau genau richtig. Offiziell wird es diese Situation geben, aber selbstverständlich wird - wie so vieles in der Praxis - es dann in Wirklichkeit natürlich ganz anderes aussehen. Interessant wird noch die Erfindung der inoffiziellen Bezeichnung werden..."He schau mal, da hinten kommt der Schmalspurassi.."

    Es gibt in der neuen MB-Zeitung endlich mal wieder (ich finde die sonst eher mau) einen guten Comic:
    2 Ärzte links und 1 Chefarzt rechts
    Der Chef fragt: Wer von Ihnen war nochmal der Assi und wer der AiPler - ich kann mir das einfach nicht merken.

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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  3. #8
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  4. #9
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Original geschrieben von Aufschneider
    Laut MB-Zeitung ist das mit der finanz. Gleichstellung bisher nur ne "Kann"-Regelung.
    Meines Wissens nach nicht. Und von Seiten des BMGS ist wohl auch eine Zusage betreffs der Gegenfinanzierung da. Aber bitte: alles ohne Gewähr meinerseits

    Gruß,
    Sebastian



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  5. #10
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    Ich möchte zur Diskussion noch etwas hinzufügen:

    Wenn alle, die vor dem 01.10.04 ihr drittes Staatsexamen gemacht haben, noch die vollen 18 Monate Vollzeit-AiP ableisten müssen, haben doch diejenigen ein Problem, die den Beginn ihres AiPs verschieben müssen und/oder mehr als 18 Monate dafür benötigen (man hat ja max. 3 Jahre Zeit).

    Ein Beispiel: eine Studentin bekommt kurz nach Beendigung ihres PJ (z.B Mai 2004) ein Kind und muss drei Jahre Erziehungszeit nehmen (wegen fehlender Krippenplätze). Nach diesen drei Jahren beginnt sie dann (z.B. im Juni 2007) ihr AiP, dass sich wegen ihres Teilzeitwunsches über drei Jahre erstreckt - dann kann sie im Frühjahr 2010 endlich ihre Vollapprobation beantragen - da hat sie Glück, wenn es dann noch Formulare und zuständige Sachbearbeiter gibt.



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