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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
    Mitglied seit
    02.12.2008
    Beiträge
    5.513
    Beim individuellen Beschäftigungsverbot, welches durch den Arbeitgeber ausgestellt wird, hat man kein Mitspracherecht. Bei uns muss leider nach wie vor jeder trotz Impfung wegen der Mutationen ins Beschäftigungsverbot gehen. Hab aber auch schon von Häusern gehört, in denen kein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt wird.



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  2. #57
    Gold Mitglied
    Mitglied seit
    04.02.2016
    Ort
    Essen
    Beiträge
    287
    Blöde Frage aber wenn ich mit dem Betriebsarzt sprechen würde, dass ich keine Dienste mehr mache aber normal weiterarbeiten würde, hat er dann nicht auch eine Schweigepflicht oder könnte er trotzdem die Schwangerschaft an meinen Chef herantragen?



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  3. #58
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    16.03.2005
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    war Leipzig
    Semester:
    Fachärztin
    Beiträge
    1.280
    Aber wie willst du deinem Chef begründen, dass du keine Dienste mehr machen willst?
    Sonst gibt es (bzw. sollte es geben!) für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse, wo aktuell auch die aktuelle Corona-Situation mit reinfließen sollte. Nach der wird geschaut, ob der Arbeitsplatz unter Berücksichtigung aller Faktoren schwangerengerecht ist oder nicht. Wenn er es ist, darfst du weiter arbeiten. Wenn nicht, muss geschaut werden, ob man an deinem Arbeitsplatz oder deinen Aufgaben etwas ändern kann, damit er schwangerengerecht wird. Ist dies nicht möglich, kann man noch versuchen, dich woanders zu beschäftigen. Wenn es da insgesamt keine Möglichkeiten gibt, spricht dir der Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot aus. Meiner Meinung nach hat das auch nichts mit wollen oder nicht-wollen zu tun, sondern der Arbeitgeber sich zum Schutz der Schwangeren an diese Vorgaben halten muss (Ausnahmen gibt es leider immer, viele Arbeitnehmer wissen bis heute nicht, dass so eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz verpflichtend ist).
    Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht einer deiner behandelnden Ärzte aus, wenn er es aufgrund deines Gesundheitszustandes oder irgendwelcher Befunde für notwendig hält (vorzeitige WT, Geminigrav,...). Auch hier sollte es eigentlich keinen Verhandlungsspielraum geben.



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  4. #59
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    09.10.2002
    Ort
    Schwarzwald
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    1.802
    Falls Du weiter arbeiten möchtest, hilft es vielleicht, wenn Du Dir Gedanken machst, welche Tätigkeiten ohne erhöhtes Risiko möglich sind und mit diesem Plan in das Gespräch mit dem Chef gehst. Die meisten Arbeitgeber werdne vermutlich nur patientenferne Tätigkeiten akzeptieren. Bei uns konnten so drei Kolleginnen seit letzten Sommer zumindest weiterarbeiten. Klar ist das nicht der spaßigste Teil der ärztlichen Tätigkeit.



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  5. #60
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    10.01.2009
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    3.902
    Mir ist es so erklärt worden: entsteht durch die weitere Tätigkeit der Schwangeren ein „Schaden“, zb Nadelstichverletzung + Hepatitis-Infektion/ andere Infektionskrankheit -> notwendige Therapie -> Kind trägt schaden davon (sehr konstruiert, ich weiß...) wäre in dem Fall der Arbeitgeber der fahrlässigen Körperverletzung zu bezichtigen. Sodass alleine schon um nicht an irgendwas „schuld“ zu sein, der Arbeitgeber vermeiden wollen wird, in diese Situation zu kommen.

    Der einzig sichere Weg weiterzuarbeiten, ist letztlich die Verheimlichung der Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber.
    Ob man das Risiko dann selbst tragen möchte, und mit anderen Begründungen glaubhaft zb Nachtdienste umgehen kann, ist natürlich eine andere Sache.

    Letzten Endes ist es aber auch gar nicht so verkehrt, nach einer längeren Pause nochmal für ein paar Monate in die Weiterbildung zurückzukehren. Würde mich da also nicht zu viel stressen, mit offenen Karten spielen, entweder findet sich eine sichere Weiterbeschäftigung oder eben nicht.



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