Wenn Du die Patientendaten vollständig schwärzt, wird man es nicht auch nachvollziehen können. Ich würde Anfangsbuchstaben und Geb.-/Untersuchungsdatum schon belassen. Andererseits wird die "Heimnahme" von Patientenunterlagen kaum DSGVO-konform sein. Die Patienten stimmen üblicherweise zwar der Weitergabe der Daten an andere behandelnde Ärzte zu, aber kaum an die Ärztekammer...es gibt also überall Punkte, wo man anecken kann.
Ich empfehle die sichere Aufbewahrung der Unterlagen in den Arbeitsräumen. Wenn der CA akzeptiert und die ÄK auch, braucht es einen ja nicht weiter zu kümmern.
In der Radiologie kann man mit den üblichen EDV-Systemen auch komplette Arbeitsstatistiken erstellen, in denen überhaupt keine Patientendaten auftauchen.