"Die Befristung darf den Zeitraum nicht unterschreiten, für den der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsbefugnis besitzt."
§1Abs 3 ÄArbVtrG
An einer Uniklinik sind das ja regelhaft 60 Monate, ich sehe aber immer wieder Stellenagebote für 24 oder gar 12 Monate.
Läßt man sich dagegen als "Wissenschaftler" einstellen, dann läuft man Gefahr, daß diese Stelle nicht für die Weiterbildung anerkannt wird, weil man ja "hauptberuflich" ärztlich tätig sein muß. Der Bayerische Ärztetag hat z.B. vor vier Wochen dies genau so festgelegt.