+++ Änderungsentwurf der Approbationsordnung in der COVID-19-Pandemie +++
Liebe Kommiliton*innen,
heute haben wir vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf zu einer “Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” zugeschickt bekommen. Hinter diesem sperrigen Begriff stecken weitreichende Änderungen für den Ablauf des Studiums während Epidemien nationalen Ausmaßes. Die Bundesärztekammer, das IMPP, der Medizinische Fakultätentag und die bvmd sind dazu aufgefordert bis morgen, 25.03.2020 um 14 Uhr hierzu eine Stellungnahme abzugeben.
Folgende Punkte sind derzeit im Entwurf enthalten:
1.) Die folgenden Punkte gelten lediglich im Falle einer Epidemie nationaler Tragweite, die nach Verabschiedung der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes ermöglicht wird.
2.) Famulaturen und Pflegepraktika werden auch während des regulären Semesters ermöglicht, solange kein ordentlicher Lehrbetrieb stattfindet.
3.) Das M2 soll verschoben werden können. Alle zum M2 zugelassenen Studierenden sollen bereits bis Mitte April ins PJ starten. Das Wahltertial muss in der Allgemeinmedizin oder “in einem klinisch-praktischen Fachgebiet, in dem die Mitwirkung der studierenden Personen an der Gesundheitsversorgung zur Bekämpfung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite notwendig ist” absolviert werden. Sollte es die Versorgungslage notwendig machen, kann das Wahltertial im PJ zugunsten eines verlängerten Tertials in der Inneren Medizin verkürzt werden.
4.) Das M2 soll nach dem PJ nachgeholt werden. Die Lernphase (Abstand zwischen Ende des PJ und frühester Stex-Termin) verkürzt sich auf sechs Wochen. Fehlzeiten im PJ (bspw. durch Quarantäne), die über die 30 Tage hinaus gehen, sollen innerhalb dieser 6 Wochen nach regulärem PJ-Ende nachgeholt werden können.
5.) PJler*innen, bei denen während des Pandemiefalls das M3 ansteht, bekommen eine Prüfung, die sich an den verfügbaren Kapazitäten orientiert: Pro Tag sollen nur zwei Prüfer*innen prüfen. Der Umfang der Prüfung für die einzelnen Geprüften bleibt aber gleich.
Bedenkt, dass auch dies einen Entwurf darstellt. Die hier am 22.03.2020 geposteten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wurden jeden Tag umfassend geändert. Die Änderungen zum BAföG wurden nach unserem erfolgreichen offenen Brief ebenfalls innerhalb von 24 Stunden eingearbeitet. Am Ende gültig ist nur die verabschiedete Verordnung.
Nun haben wir sehr wenig Zeit, um unsere Position und Anmerkungen dem Bundesministerium zurückzumelden. Dieses Vorgehen ist durchaus üblich für politische Prozesse, Vergleichbares haben wir in der Vergangenheit bereits häufiger mit dem Gesetzgeber erlebt. Wir sind von den Studierenden aus euren Lokalvertretungen und Fachschaften demokratisch legitimiert, um auch in solchen akuten Situationen rationale Positionierungen zu entwickeln und die gebündelte Stimme der Medizinstudierenden zu vertreten.
Wir haben Kontakt zu den lokalen Studierendenvertretungen aufgenommen und werden deren Anmerkungen über Nacht/morgen früh einarbeiten, damit das Schreiben fristgerecht beim BMG eingehen kann. Wenn ihr an diesem Prozess partizipieren wollt, meldet euch bei eurer lokalen Fachschaft. Wir werden auch Argumente bedenken, die uns über andere Kanäle erreichen, können jedoch aufgrund des Workloads im Moment nicht auf alle Antworten, Kommentare und Nachrichten reagieren.
Wir geben bereits seit Wochen unser Bestes in dieser schwierigen Situation, und werden auch heute bis tief in die Nacht an der Stellungnahme arbeiten. Natürlich werden wir diese nach dem Versenden an das BMG morgen auf unsere Facebookseite posten.
Bleibt gesund!
Euer Vorstand der bvmd