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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1656
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    Zitat Zitat von Mandibula777 Beitrag anzeigen
    Hat jemand einen schlauen Tipp, wie man sich die Meldungen nach IfSG gut merken kann?
    Vielleicht steh ich auf dem Schlauch aber mir scheinen die Anforderungen so undurchsichtig.
    Namentlich/nichtnamentlich, bereits bei Verdacht oder erst bei Erkrankung und/oder Tod..
    Gibt es Regeln, die dabei helfen nicht für jede einzelne Infektion die spezifisch geforderte Meldepflicht auswendig lernen zu müssen? ^^
    Meine stark vereinfachte Merkhilfe für Meldepflicht für Ärzte:

    Fast alles wogegen geimpft werden kann (MRRV, Diphterie u.s.w), extrem ansteckende und/oder sehr tödliche Infektionskrankheiten (u.a. Tollwut, HUS, Typhus, Ebola) und Magen-Darm-Erkrankungen bei Köchen oder bei vermutetem Ausbruch sind schon bei Verdacht namentlich meldepflichtig.

    Tuberkulose nur ab festgestelter Erkrankung namentlich meldepflichtig.

    Nosokomiale Infektionen bei vermehrtem Auftreten nicht-namentlich meldepflichtig.



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  2. #1657
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    aber das ist doch bescheuert...andere dürfen früher ins pj ohne Prüfung und bei den anderen soll man ein halbes jahr verlieren obwohl ja Hilfskräfte brauchen



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  3. #1658
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    Zitat Zitat von Schirin2018 Beitrag anzeigen
    und wenn man sich abmeldet, gibt es eine Chance dann noch früher ins pj zu starten oder verliert man direkt ein halbes jahr?
    Also in MV steht explizit in der Ladung, dass man im Falle einer Abmeldung nicht ins PJ kann und man dann "von Amtswegen" zur nächsten Möglichkeit geladen wird



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  4. #1659
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    Zitat Zitat von donsalieri12 Beitrag anzeigen
    Meine stark vereinfachte Merkhilfe für Meldepflicht für Ärzte:

    Fast alles wogegen geimpft werden kann (MRRV, Diphterie u.s.w), extrem ansteckende und/oder sehr tödliche Infektionskrankheiten (u.a. Tollwut, HUS, Typhus, Ebola) und Magen-Darm-Erkrankungen bei Köchen oder bei vermutetem Ausbruch sind schon bei Verdacht namentlich meldepflichtig.

    Tuberkulose nur ab festgestelter Erkrankung namentlich meldepflichtig.

    Nosokomiale Infektionen bei vermehrtem Auftreten nicht-namentlich meldepflichtig.
    Super, ich danke dir!!



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  5. #1660
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    Zitat Zitat von hanlue Beitrag anzeigen
    Also in MV steht explizit in der Ladung, dass man im Falle einer Abmeldung nicht ins PJ kann und man dann "von Amtswegen" zur nächsten Möglichkeit geladen wird
    Aber das ist echt alles bescheuert.. ich persönlich bin an der Charité immatrikuliert und mache mein ganzes pj sowieso in Berlin und darf dann notfalls nicht mal mit dem pj starten obwohl in Berlin sogar sie Möglichkeit offen gelassen wurde.. es ist halt mein zweit Versuch deshalb muss ich den in mv schreiben aber allgemein ist die Regelung einfach bescheuert ..
    Hab meine Einladung immer noch nicht erhalten



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