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Wie kam es wohl zu dieser Entscheidung? Hat bestimmt nichts damit zu tun, dass der Vorsitzende des BVG, ehemals stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag, ein langjähriger politischer Vertrauter von Merkel ist.
Der Verweis auf die Hauptsache ist natürlich geschickt: So kann die Politik die Sache einfach aussitzen. Wenn dann in ein paar Monaten entschieden ist, dass die de Regelung leider doch verfassungswidrig war, wurden die Deutschen (natürlich nicht die durchgeimpfte CDU-Stammwählerschaft) eben ein paar Monate rechtswidrig eingesperrt, und relevant ist das Problem dann auch nicht mehr, weil bis dahin die Impfungen (hoffentlich) durchschlagen.