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  1. #6481
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen abgelehnt. Mal sehen, was im Hauptverfahren in dieser Sache herauskommt.



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  2. #6482
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    Wie kam es wohl zu dieser Entscheidung? Hat bestimmt nichts damit zu tun, dass der Vorsitzende des BVG, ehemals stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag, ein langjähriger politischer Vertrauter von Merkel ist.

    Der Verweis auf die Hauptsache ist natürlich geschickt: So kann die Politik die Sache einfach aussitzen. Wenn dann in ein paar Monaten entschieden ist, dass die de Regelung leider doch verfassungswidrig war, wurden die Deutschen (natürlich nicht die durchgeimpfte CDU-Stammwählerschaft) eben ein paar Monate rechtswidrig eingesperrt, und relevant ist das Problem dann auch nicht mehr, weil bis dahin die Impfungen (hoffentlich) durchschlagen.
    Geändert von WiWi18 (05.05.2021 um 21:21 Uhr)



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  3. #6483
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von WiWi18 Beitrag anzeigen
    Wie kam es wohl zu dieser Entscheidung? Hat bestimmt nichts damit zu tun, dass der Vorsitzende des BVG, ehemals stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag, ein langjähriger politischer Vertrauter von Merkel ist.
    Jetzt sei doch mal nicht so kleinlich. Wie soll man denn in bester Alt-römischer Tradition als Kaiser(in) durchregieren, wenn man nicht auch das Kontrollorgan mit Freunden besetzt hat? Wo kommen wir denn hin, wenn die Regierung sich an so etwas nerviges und zweitrangiges wie ein Grundgesetz halten muss?



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  4. #6484
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Jetzt sei doch mal nicht so kleinlich. Wie soll man denn in bester Alt-römischer Tradition als Kaiser(in) durchregieren, wenn man nicht auch das Kontrollorgan mit Freunden besetzt hat? Wo kommen wir denn hin, wenn die Regierung sich an so etwas nerviges und zweitrangiges wie ein Grundgesetz halten muss?
    *** hier stand eine Beleidigung, die mehr als unangemessen war ***
    Geändert von Hoppla-Daisy (05.05.2021 um 21:50 Uhr)



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  5. #6485
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    Zitat Zitat von WiWi18 Beitrag anzeigen
    *** hier stand eine Beleidigung, die mehr als unangemessen war ***
    Die Beleidigung war offensichtlich ironisch gemeint. Meine Güte.



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