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  1. #491
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Eine Entlastung der Rentenkasse würde es auch bedeuten, wenn ein paar hundert oder sogar tausende ü 70 jetzt plötzlich versterben. Insofern macht diese Zuwarterei schon Sinn aus der Position der Politik.
    Probleme mit fehlenden Heimplätzen und Altenpflege wären auch gelöst. Werden dann ja wieder welche frei



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  2. #492
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    und noch ein Schönredner

    Zitat Zitat von Welt

    "Derzeit sei Corona „eher eine mediale als eine medizinisch relevante Infektion“, sagte Gassen"
    https://www.welt.de/vermischtes/arti...te-Faelle.html

    Bei so einer medialen Virusinfektion hilft ja erst mal ein Anti-Viren-Scan

    Nur zur Klarstellung, dieser Herr ist derjenige, der namens der Krankenkassen die gesamte kassenärztliche Versorgung in Deutschland zu organisieren hat. Und der hier "Abstricher" mit unzureichender Ausrüstung an die Front schickt... Ich schiebe den Beitrag aber gerne in zwei Wochen wieder hoch, damit keine Zweifel mehr bestehen, wie das Problem in der Führungsetage gesehen wird.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  3. #493
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Das ist das gleiche Gesetz, wo in § 25 festgelegt wird, daß die Testungen durch die örtlichen Gesundheitsämter durchgeführt werden. Hat man aber ignoriert und zieht via die den GM unterstellten KVen die KV-Ärzte heran, gleichzeitig werden Krankenhausärzte herangezogen.
    Der von dir zitierte §25 IfSG ist mit dem Wort "Ermittlungen" überschrieben und beschreibt "(1) Ergibt sich oder ist anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist oder dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so stellt das Gesundheitsamt die erforderlichen Ermittlungen an, insbesondere über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit."

    Zum Thema Diagnostik (Corona-Abstriche) paßt dagegen dem Wortlaut nach dagegen eher §24 mit der Überschrift "Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung" und dem Text: "Die Feststellung oder die Heilbehandlung einer in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5 oder in § 34 Absatz 1 Satz 1 genannten Krankheit oder einer Infektion mit einem in § 7 genannten Krankheitserreger oder einer sonstigen sexuell übertragbaren Krankheit darf nur durch einen Arzt erfolgen. Satz 1 gilt nicht für die Anwendung von In-vitro-Diagnostika, die für patientennahe Schnelltests bei Testung auf HIV, Hepatitis-C-Virus und Treponema pallidum verwendet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass Satz 1 auch nicht für die Anwendung von In-vitro-Diagnostika gilt, die für patientennahe Schnelltests bei Testung auf weitere Krankheiten oder Krankheitserreger verwendet werden."

    In §24 steht bewußt nur Arzt, nicht Amtsarzt, Gesundheitsamt oder sowas. In wohlweislicher Voraussicht hat der Gesetzgeber aus meiner Sicht die Verantwortung für die Diagnostik im Pandemie-Fall somit eben gerade nicht zwangsweise den Gesundheitsämtern zugeschustert, sondern die (bzw. deren Ärzte) dürfen das natürlich machen, wenn sie Lust dazu haben, gemäß §25 können haben sie sogar diverse Rechte, sich durchzusetzen, wenn sie wollen, aber sie können die ganze Diagnostik genausogut (wie sie es jetzt tun) an "die Ärzte" abdrücken und sich selbst auf die ihnen übertragene Aufgabe der "Ermittlungen" beschränken.

    Ich persönlich, finde, dass Seuchendiagnostik, der Aufbau und Betrieb von Diagnostik-Zelten und die Stellung des Personals schon aus haftungsrechtlicher Sicht ausschließlich staatliche Aufgabe sein sollte, und finde es deshalb auch völlig daneben, wie das ganze Problem den Kassenärzten und Krankenhäusern aufgedrückt wird. War natürlich erwarten, dass das so läuft, und bei Verschlechterung der SItuation wird es, wie man aus der Vergangenheit weiß, noch schlimmer werden, aber falsch finde ich es. Rechtlich scheint mir das aber schon alles in weiser Voraussicht entsprechend formuliert worden zu sein.



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  4. #494
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Der von dir zitierte §25 IfSG ist mit dem Wort "Ermittlungen" überschrieben und beschreibt "(1) Ergibt sich oder ist anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist oder dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so stellt das Gesundheitsamt die erforderlichen Ermittlungen an, insbesondere über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit." .
    Na ja, man kann jetzt natürlich in epischer Breite darüber diskutieren, ob die Feststellung, daß jemand infiziert ist- und mit welchem Erreger- jetzt den Test beeinhaltet oder nicht. Gelebte Praxis ist jedoch, daß die Testungen bei den bisherigen Ausbrüchen von meldepflichtigen Krankheiten, durch das Gesundheitsamt vorgenommen wurden. Eigene Erfahrung! Zum Beispiel bei Tuberkulose (und jetzt bitte nicht schreiben, daß die RöTx dann wieder außerhäusig gemacht wurden- was auch nur Sparmaßnahmen geschuldet ist, vor 30 Jahren konnten sie das noch selbst).

    Im SGB V ist auch festgelegt, was (Kassen)-Ärzte tun sollen- prophylaktische Testung und Seuchenbekämpfung ist da nicht vorgesehen. Deswegen wurden viele Patienten zunächst auch abgelehnt.
    Macht man sich Deine Sichtweise zueigen, dann düften Tests bei Seuchen nur von Privatärzten durchgeführt werden- als Selbstzahlerleistung versteht sich.

    Daß der ÖGD überfordert ist, steht außer Frage. Dann sollte man das aber auch zugeben.

    Zitat Zitat von Reflex Beitrag anzeigen
    Die Trennung vom Bund, Ländern und Kommunen ist ja auch nicht erst seit gestern...
    In Italien ist das Gesundheitswesen auch föderal organisiert. Gestern haben sich aber die regionalen Gesundheitsminister mit der Regierung zusammengesetzt und MP Conte dahingehend ermächtigt, dann eben doch landesweite Maßnahmen auszurufen.
    Nur in Deutschland soll das jetzt nicht gehen wg. § 28 IfSG?
    Eine Kultusministerkonferenz haben wir ja auch- zu einer Gesundheitsministerkonferenz langt es aber nicht?
    Geändert von tarumo (10.03.2020 um 12:11 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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  5. #495
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Na ja, man kann jetzt natürlich in epischer Breite darüber diskutieren, ob die Feststellung, daß jemand infiziert ist- und mit welchem Erreger- jetzt den Test beeinhaltet oder nicht. Gelebte Praxis ist jedoch, daß die Testungen bei den bisherigen Ausbrüchen von meldepflichtigen Krankheiten, durch das Gesundheitsamt vorgenommen wurden. Eigene Erfahrung! Zum Beispiel bei Tuberkulose (und jetzt bitte nicht schreiben, daß die RöTx dann wieder außerhäusig gemacht wurden- was auch nur Sparmaßnahmen geschuldet ist, vor 30 Jahren konnten sie das noch selbst).

    Im SGB V ist auch festgelegt, was (Kassen)-Ärzte tun sollen- prophylaktische Testung und Seuchenbekämpfung ist da nicht vorgesehen. Deswegen wurden viele Patienten zunächst auch abgelehnt.
    Macht man sich Deine Sichtweise zueigen, dann düften Tests bei Seuchen nur von Privatärzten durchgeführt werden- als Selbstzahlerleistung versteht sich.

    Daß der ÖGD überfordert ist, steht außer Frage. Dann sollte man das aber auch zugeben.



    In Italien ist das Gesundheitswesen auch föderal organisiert. Gestern haben sich aber die regionalen Gesundheitsminister mit der Regierung zusammengesetzt und die Regierung dahingehend ermächtigt, dann eben doch landesweite Maßnahmen auszurufen.
    Nur in Deutschland soll das jetzt nicht gehen wg. § 28 IfSG?
    Eine Kultusministerkonferenz haben wir ja auch- zu einer Gesundheitsministerkonferenz langt es aber nicht?

    Nur weil du nicht weißt, dass die GMK genauso wie die KMK stattfindet, heisst es nicht, dass es sie nicht gibt.



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