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Nene, das gibt nur ein formloses Attest, daß Person xy nach §3 oder 4 und der entsprechenden Zusatzziffer nach ImpfVO zur Gruppe mit hoher oder erhöhter Priorität gehört. Dafür gibt es sogar eine Ziffer (88320), extrabudgetär 5 Euro. Grandios.
https://www.corona-kvwl.de/praxisinf...mpf-verordnung
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
Die gibt es in Hessen auch.
Mehr Aufwand ist es leider eben, wenn man nicht BMI >40, Trisomie 21 etc., also eine der gelisteten Sacht, hat, sondern die individuelle ärztliche Beurteilung braucht, die unter j fällt. Steht expplizit im Gesetzt dabei, dass da eben nicht einfach so der Hausarzt machte. Wenn ich es richtig verstanden habe, füllt jetzt in unserem Fall der Hausarzt das Attest mit Nennung der Erkrankung aus, aber das Gesundheitsamt muss dann entscheiden, ob der Grund für erhöhte Priorität oder höchste reicht (was bei uns Formsache sein sollte). Soll vermutlich Gefälligkeitsatteste vermeiden, macht es aber echt ätzend, da mal eben schnell nen Wisch zu bekommen.
"Dum spiro, spero"
Cicero
In Bayern hat eine Bekannte von mir (60 J.) beim Z.n. Brustkrebs dieses Attest von der behandelnden Frauenklinik bekommen. Da steht aber kein genauer Grund drauf
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