Kann es nicht sein, dass die Kosten über das Auslandsabkommen durch die jeweiligen Länder übernommen werden? Wenn wir jemanden in der Frühreha aus dem EU -Ausland haben werden so die Kosten abgerechnet.
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Kann es nicht sein, dass die Kosten über das Auslandsabkommen durch die jeweiligen Länder übernommen werden? Wenn wir jemanden in der Frühreha aus dem EU -Ausland haben werden so die Kosten abgerechnet.
Für NRW soll übrigens doch ein Gesetz kommen mit dem wir alle zur Arbeit ohne entsprechendes Schutzmaterial verpflichtet werden können:
https://www.landtag.nrw.de/files/liv...emiegesetz.pdf
S. 9:
§ 16, Abs. 1:
"(1) Durch Anordnungen gemäß der §§ 12 bis 15 können die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden."
Wird wohl Zeit das Drecksloch namens NRW Richtung Schweiz zu verlassen.
Dagegen klagen bringt auch nichts:
"Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen und Anordnungen nach diesem Gesetz haben keine aufschiebende Wirkung."
Geändert von freak1 (30.03.2020 um 17:13 Uhr)
Wow. Zwangsrekrutierung zum Gehalt des öffentlichen Gesundheitsdienstes, ohne Schutzkleidung und Klagemöglichkeit.
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