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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #2056
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    Zitat Zitat von h3nni Beitrag anzeigen
    Naja, das ist insofern Zwang als dass die zugewiesenen Heimärzte sich eben auch um die anderen Bewohner kümmern MÜSSEN.
    Ist schon klar, allerdings ist das logistisch ja auch einfacher zu bewerkstelligen und es wird einem ja auch vergütet. Dann aufzurechnen, dass man ja in einem Heim Patienten verliert, wenn man neue in einem anderen Heim betreut, ist in meinen Augen eine Milchmädchenrechnung und führt meiner Meinung nach jetzt nicht zwangsläufig zu ner Einkommenseinbuße.
    "Ich habe mein halbes Vermögen für Frauen, Autos und Alkohol ausgegeben, die andere Hälfte habe ich verprasst." ( George Best )



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  2. #2057
    Wie konnte ich nur? Avatar von nitas
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    Und wie findest du die Maßgabe, täglich sämtliche Infizierten zu visitieren, sowie die hausärztliche Versorgung von völlig unbekannten Patienten en gros sicherzustellen zu haben? Du darfst deren Karte einlesen, sonst wär’s ja gleich noch einmal so skandalös.
    Aber: was du in deiner Praxis deswegen nicht schaffst: das ist dein Problem. So steht es drin.
    Wenn du also (Beispiel) 25 schwer kranke Patienten während eines Ausbruchs täglich zu visitieren hast, bist du trotzdem weiterhin in der Pflicht, deine Praxis vollkommen normal weiterlaufen zu lassen. Schaffst du das nicht, hast du auf eigene Kosten einen Vertreter anzustellen oder einen benachbarten Kollegen zum Vertretung zu bitten.
    Steht ausdrücklich so drin.

    Das ist doch nicht in Ordnung? Echt jetzt?
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    1 Gutti scheidet eine Dissertationsarbeit aus dem Internet ab
    (unbekannt)




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  3. #2058
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    Was ist mit der von der KV garantierten Ausfallsversicherung von 90% des letzten Vergleichsquartals, wenn Du aufgrund der Pandemie Patienten verlierst? Gilt diese Regelung dann nicht? Wo visitierst du 25 SCHWERKRANKE Patienten während eines Ausbruchs? Befinden sich Schwerkranke nicht prinzipiell in einem Krankenhaus? Welche Sprechstundenzahl bietest Du an? Hast Du die Möglichkeit, Hausbesuche zugunsten der Covidvisiten zu verschieben? Hast Du momentan überhaupt noch eine volle Sprechstunde? Fast alle meiner Zuweiser und ich selber haben momentan 1/3 weniger Patienten, viele Hausärzte hier haben entweder ganz zu oder Kurzarbeit angemeldet.
    Wo ist das Problem, Kollegen um Vertretung zu bitten? Machen wir x mal im Jahr für Kollegen und sind bisher nicht daran verhungert. Gerade in der jetzigen Situation erscheint die ärztliche Solidarität zumindest hier relativ groß zu sein.
    Alles Fragen, die man seriös beantworten muß, bevor man sich einfach empört, in ner absoluten Ausnahmesituation vlt. etwas mehr Arbeit übernehmen zu müssen. Kannst ja gerne auch mit den Kollegen in den Schwerpunkthäusern reden, was da momentan so abgeht, denke, die würden Deine Schwierigkeiten unter Luxusproblemen laufen lassen.
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  4. #2059
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das finde ich auch unmöglich. Und es bestätigt mich wieder darin, dass meine Entscheidung, keine eigene Praxis haben zu wollen, richtig war. wart´s ab- am Ende kommen die noch mit Regress, weil du zu viele Haus/Heimbesuche gemacht hast.

    Tarumo- den Unsinn den du zum Thema Berufskrankheit von dir gegeben hast, kommentiere ich gar nicht.

    Zu der Frage der möglichen Allergie (wir verwenden eher den Begriff Sensibilisierung) auf Berufskleidung: Ich nehme an du bist als Studentische Hilfskraft angestellt? Dann bist du über deinen Arbeitgeber ganz normal BGlich versichert. Bei so etwas wird ein sog. Hautarztverfahren eingeleitet. Dazu gibt es verschiedene Wege. Bei uns ist es so, dass die meisten Versicherten direkt zum Hautarzt gehen und der von sich aus das Verfahren einleitet. Da kommt es drauf an, ob man zeitnah einen Termin bekommt. Im Rahmen des Verfahrens wird dann auch oft eine Allergietestung durchgeführt. Der andere- auch praktikable Weg- läuft über den Betriebsarzt. Wenn der berufliche Zusammenhang bejaht wird, hast du ein Anrecht auf sog. §3-Maßnahmen (§3 Berufskrankheitenverordnung)- also Maßnahmen die die Entstehung, Verschlechterung oder Wiederauftreten von Berufskrankheiten verhindern sollen. Kostenträger ist der Unfallversicherungsträger. Allerdings muss man davon Arbeitsschutzmaßnahmen, die in den Verantwortungsbereich des AG fallen, trennen. Je nach UVT ist das etwas unterschiedlich.

    Vermutlich wird eher das Waschmittel das Problem sein. Dann müsste man prüfen, welche Möglichkeiten der AG hat,eine gesonderte Wäsche mit einem anderen Waschmittel in Auftrag zu geben. Du wirst ja nicht die einzige sein.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #2060
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von nitas Beitrag anzeigen
    Ich schrieb schon vor Seiten, dass ich die Postzustellungsurkunde der angeordneten Zwangsarbeit in Kopie hier liegen habe!
    Die Postzustellungsurkunde interessiert mich nicht, sondern das, was Dir oder einem anderen Kollegen zugestellt wurde
    Insofern wäre es hilfreich, ein Original als pdf mit geschwärzten Namen zu sehen. Wenn ich den genauen Wortlaut der Anordnung sehe, lasse ich mich gerne von der Existenz ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen überzeugen.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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