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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #461
    Diamanten Mitglied
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    Ohne Dich enttäuschen zu wollen, aber in seiner Position kann Herr Spahn rechtlich nur Empfehlungen aussprechen. Grundsätzlich ist demnach das örtliche Gesundheitsamt als Kreisverwaltungsbehörde zuständig. Maßgeblich ist § 28 des Infektionsschutzgesetzes. Danach "kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten (…) schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind."



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  2. #462
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    In Heinsberg wird definitiv nur ein Bruchteil der Patienten getestet, die symptomatisch sind



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  3. #463
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    In BW wird fast jeder aus Risikogebiet getestet, auch asymptomatisch. Deshalb gibt es so viele positive Fälle und wenige Tote.
    Bei uns in der Klinik wird jedes ARDS getestet, bisher nix. In Italien wird seit den ersten ca 8000 Tests nur noch schwer betroffene getestet, das erklärt die höhere Sterblichkeitsrate auch ohne Verschwörungstheorien.
    Südtirol hatte wieviel positive, 4-5? Leider sind schon 70 Rückkehrer aus Südtirol in BW positiv. Soviel zu den guten Testungen im Ausland.
    Das Bundesminister nicht Spiele verbieten können wurde ja schon richtig gestellt.
    USA die ab heute verbreitete testet hat ja wohl auch schon >500 positive...



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  4. #464
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von Reflex Beitrag anzeigen
    Ohne Dich enttäuschen zu wollen, aber in seiner Position kann Herr Spahn rechtlich nur Empfehlungen aussprechen. Grundsätzlich ist demnach das örtliche Gesundheitsamt als Kreisverwaltungsbehörde zuständig. Maßgeblich ist § 28 des Infektionsschutzgesetzes. Danach "kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten (…) schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind."
    Danke für diesen Kommentar! Ich bin ja auch nicht gerade ein Spahn-Fan, aber man sollte die Dinge schon korrekt betrachten. Undifferenziertes Politiker-Bashing hilft nicht weiter.
    si tacuisses, philosophus mansisses



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  5. #465
    Diamanten Mitglied
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    Die Trennung vom Bund, Ländern und Kommunen ist ja auch nicht erst seit gestern...



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