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  1. #211
    ARCOS
    Guest
    Zitat Zitat von expredator Beitrag anzeigen
    Und eben auch nur 3 Faecher, die geprueft werden. Schauen wir mal was wegfaellt
    Das ist nicht klar, der Absatz diesbezüglich ist wie eine "Kann"-Regelung formuliert, insofern können die Länder das vor Ort mit den Fakultäten absprechen ob es auf 3 reduziert werden muss (wobei ich mich wundern würde wenn man davon nicht gebrauch macht, immerhin spart man so Arbeitszeit die man vergüten muss). Der Absatz zur halbierung (also nur 1 Tag statt 2) ist aber wie eine "Muss"-Regelung formuliert, das wird wohl einheitlich sein.



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  2. #212
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von ARCOS Beitrag anzeigen
    Das ist nicht klar, der Absatz diesbezüglich ist wie eine "Kann"-Regelung formuliert, insofern können die Länder das vor Ort mit den Fakultäten absprechen ob es auf 3 reduziert werden muss (wobei ich mich wundern würde wenn man davon nicht gebrauch macht, immerhin spart man so Arbeitszeit die man vergüten muss). Der Absatz zur halbierung (also nur 1 Tag statt 2) ist aber wie eine "Muss"-Regelung formuliert, das wird wohl einheitlich sein.
    So wie ich das verstehe (siehe Seite 14/15), liegt es im Ermessen der Unis, ob sie klassisch prüfen oder modifiziert. Das müssen sie aber grundsätzlich dem zuständigen LPA mitteilen, damit die die Ladungen richtig fertig machen.
    Hier wird es aber sicher zeitnah Äußerungen der einzelnen Unis dazu geben.

    Insgesamt bin ich aber was die M3 angeht zufrieden. Eine modifizierte Prüfung und keine Zwangsexmatrikulation mit Teilapprobation.



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  3. #213
    ARCOS
    Guest
    Zitat Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
    So wie ich das verstehe (siehe Seite 14/15), liegt es im Ermessen der Unis, ob sie klassisch prüfen oder modifiziert. Das müssen sie aber grundsätzlich dem zuständigen LPA mitteilen, damit die die Ladungen richtig fertig machen.
    Hier wird es aber sicher zeitnah Äußerungen der einzelnen Unis dazu geben.

    Insgesamt bin ich aber was die M3 angeht zufrieden. Eine modifizierte Prüfung und keine Zwangsexmatrikulation mit Teilapprobation.
    Wie gesagt, es wird definitiv nur an einem Tag geprüft, alle anderen genannten Punkte sind Uni / Fakultätsgeschmack. Ansonsten wäre der Gesetzestext falsch formuliert, und solche Fehler passieren den Juristen da schon nicht.

    Ich bin auch zufrieden mit dem Ergebnis, da haben es die M2ler defintiv übler abbekommen. Aber bei denen wäre jede Lösung inzwischen mist, weil ja sogar normales Stattfinden inzwischen aufgrund der vielen Ungewissheit nicht mehr so cool wäre.



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  4. #214
    Diamanten Mitglied
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    3. WBJ
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    2.930
    Ich denke wir können uns mit dieser Regelung sehr glücklich schätzen und zufrieden sein. Ist ein guter Kompromiss.
    Ich bekomme wirklich Fremdscham bei dem Protest auf Facebook gegen diese Regelung.
    Dachten die wirklich man schenkt uns unsere volle Approbation nur weil sie sich immer auf ihrem Alibi-Altruismus berufen?
    Mir graut es echt mit solchen Leuten später zusammenarbeiten zu müssen.

    Nochmal vielen Dank an dich @Bonnerin. Du warst oft mein Feld in der Brandung mit deiner sachlichen Nüchternheit.



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  5. #215
    ARCOS
    Guest
    Nur nochmal zur klarstellung, damit jeder auf den gleichen stand ist, die Aussage "Es handelt sich um eine Kann-Regelung, über die die Universitäten vor Ort gemeinsam mit der zuständigen Stelle entscheiden." bezieht sich auf Absatz 1, und Absatz 1 behandelt lediglich die verkleinerung der Prüfungskomission.
    Absatz 2 ist keine kann Regelung und dies wird in der Erläuterung zu Absatz 2 auch nicht erwähnt. Es findet also definitiv nur an einem Tag statt, und das überall einheitlich.



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