Das ist nicht klar, der Absatz diesbezüglich ist wie eine "Kann"-Regelung formuliert, insofern können die Länder das vor Ort mit den Fakultäten absprechen ob es auf 3 reduziert werden muss (wobei ich mich wundern würde wenn man davon nicht gebrauch macht, immerhin spart man so Arbeitszeit die man vergüten muss). Der Absatz zur halbierung (also nur 1 Tag statt 2) ist aber wie eine "Muss"-Regelung formuliert, das wird wohl einheitlich sein.